Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/243 20.07.2011 (Ausgegeben am 21.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landessteuerverwaltung - Betriebsprüfungen Kleine Anfrage - KA 6/7071 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Be- triebsprüfung jeweils in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen jeweils für die Jahre 2005 bis 2010 absolut sowie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Betriebe? Stand Personalbestand der Betriebsprü- fung in VbE1 Gesamtzahl der Betriebe Betriebe pro Betriebsprüfer 01.01.2005 573,80 176.518 308 01.01.2006 559,35 176.518 316 01.01.2007 541,86 196.873 363 01.01.2008 517,19 196.873 381 01.01.2009 532,04 196.873 370 01.01.2010 521,52 166.684 320 1 Der angegebene Personalbestand der Betriebsprüfung umfasst die Ist-Besetzung der Bereiche Amtsbetriebsprüfung, Großbetriebsprüfung, Land- und forstwirtschaftliche Prüfung, Umsatzsteuerund Investitionszulage-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung in Vollbeschäftigteneinheiten (VbE). 2 Die Bewirtschaftung der Haushaltsstellen erfolgt ohne arbeitsbereichsbezogene Zuordnung. Der Bestand an Planstellen kann deshalb nicht nach Arbeitsbereichen differenziert angegeben werden. 2. Wie viele Planstellen in der Betriebsprüfung sind laut Personalentwick- lungskonzept des Landes in den Jahren 2011 bis 2025 vorgesehen? Das Personalentwicklungskonzept enthält lediglich Aussagen über die vorgesehene Stellenausstattung der Finanzverwaltung insgesamt. Eine differenzierte Darstellung für Stellen der Betriebsprüfung gibt es nicht. 3. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe und wie verteilen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer , der betrieblichen Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen jeweils für die Jahre 2005 bis 2010? Entsprechend der turnusmäßigen Einordnung der Betriebe in Größenklassen im 3-Jahres-Rhythmus erfolgt auch die Zählung der Betriebe nur zu diesen Stichtagen . Die für den betreffenden Stichtag geltenden Größenmerkmale für die einzelnen Betriebsarten werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Die letzten Stichtage für die Einordnung der Betriebe in Größenklassen waren der 01.01.2004, 01.01.2007 und der 01.01.2010. Zahl der Betriebe 01.01.2004 01.01.2007 01.01.2010 Großbetriebe 4.206 4.156 4.347 Mittelbetriebe 15.834 14.632 14.540 Kleinbetriebe 24.977 22.968 21.458 Kleinstbetriebe 131.501 155.117 126.339 Eine Aufteilung der Steuereinnahmen nach Betriebsgrößenklassen ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. 4. Wie ist der tatsächliche und der angestrebte Prüfungsturnus bei Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben in den Jahren 2005 bis 2010, wie viele Betriebe wurden jeweils in die Prüfungsgeschäftspläne aufgenommen und wie viele davon abschließend geprüft? tatsächlicher Tur- nus in Jahren 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Großbetriebe 4,14 4,16 3,84 4,37 4,39 3,93 Mittelbetriebe 11,63 12,19 10,52 12,46 10,15 9,88 Kleinbetriebe 19,18 18,22 18,01 21,07 19,53 18,23 Kleinstbetriebe 56,83 56,25 70,60 67,06 70,41 59,48 3 Es wurden/werden folgende Prüfungsturni angestrebt: für Großbetriebe 4 Jahre für Mittelbetriebe 8,4 bis 10,57 Jahre für Kleinbetriebe 14,4 bis 20,5 Jahre. Die Prüfungsgeschäftspläne beinhalten die für eine Prüfung vorgesehenen Fälle . Sie sind aber keine starren Listen, sondern werden mitunter auch unterjährig aktualisiert. Statistische Anschreibungen werden darüber nicht geführt. Somit ist nicht zu ermitteln, wie viele Betriebe in die Prüfungsgeschäftspläne aufgenommen und wie viele davon abschließend geprüft wurden. 5. Wie viele Veranlagungszeiträume wurden in den Prüfungen jeweils im Durchschnitt geprüft, und bei wie vielen Fällen handelte es sich um Schwerpunktprüfungen im Unterschied zu Gesamtprüfungen (gegliedert nach Größenklassen und Jahren)? durchschnittlich geprüfte Veranlagungszeiträume 2006 2007 2008 2009 2010 Großbetriebe 3,7 3,6 3,7 3,7 3,6 Mittelbetriebe 2,9 2,9 2,9 2,9 2,8 Kleinbetriebe 2,8 2,7 2,7 2,7 2,7 Kleinstbetriebe 2,7 2,6 2,6 2,6 2,6 Sofern eine umfassende Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist, kann eine abgekürzte Außenprüfung nach § 203 AO durchgeführt werden . Diese beschränkt sich auf die Prüfung wesentlicher Besteuerungsgrundlagen . In nachfolgender Übersicht sind die Anzahl der abgekürzten Außenprüfungen im Verhältnis zur Zahl der insgesamt abgeschlossenen Fälle dargestellt. Anteil abgekürzter Außenprüfungen 2006 2007 2008 2009 2010 Großbetriebe 13/1.010 19/1.082 20/950 27/946 31/1.105 Mittelbetriebe 86/1.299 86/1.391 66/1.174 104/1.442 80/1.472 Kleinbetriebe 91/1.371 95/1.275 87/1.090 104/1.176 72/1.177 Kleinstbetriebe 173/2.338 160/2.197 199/2.313 223/2.203 156/2.124