Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/244 20.07.2011 (Ausgegeben am 21.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landessteuerverwaltung - Landesrechnungshöfe Kleine Anfrage - KA 6/7072 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage 1: Wie viele Planstellen und wie viele tatsächliche besetzte Stellen (Vollzeitäquivalente) gibt es im Landesrechnungshof, die mit der Prüfung der Finanzverwaltung insgesamt und der Finanzämter befasst sind? Frage 2: Welche finanziellen Mittel standen dem Landesrechnungshof für diese Aufgabe 2005 bis 2010 insgesamt zur Verfügung? Frage 3: Wie viele Beanstandungen durch den Landesrechnungshof von Steuerfestsetzungen und -prüfungen gab es 2005 bis 2010, wie hoch waren die Abweichungen, und wie haben sich diese Zahlen über die Zeit entwickelt? Antwort der Landesregierung: Nach Artikel 98 Verfassung LSA in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Gesetz über den Landesrechnungshof für das Land Sachsen-Anhalt ist der Landesrechnungshof eine gegenüber der Landesregierung selbständige, in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Kleine Anfragen über den Landesrechnungshof können nicht von der Landesregierung beantwortet werden, da der Landesrechnungshof nicht dem Zuständigkeitsbereich der Landesregierung unterliegt.