Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2442 19.09.2013 (Ausgegeben am 19.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Ronald Brachmann (SPD) und Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Netzausbau im Landkreis Harz im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunkes Kleine Anfrage - KA 6/8040 Vorbemerkung der Fragestellenden: Medienberichten war zu entnehmen, dass entgegen der bisherigen Funknetzplanung , im Landkreis Harz auf die Errichtung von mindestens drei Basisstationen verzichtet werden soll, für die bereits die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen vorlagen . Dem Vernehmen nach soll es sich um die Basisstationen im Drängetal (Stadt Wernigerode), auf der Raabe-Warte (Stadt Blankenburg/Harz) und in Treseburg/ Bodetal (Stadt Thale) handeln. Es besteht die Besorgnis, dass es dadurch zu Lücken in der Netzabdeckung kommt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Treffen die Medienberichte zu, wonach auf die Errichtung bereits genehmigter Basisstationen verzichtet werden soll? Das gegenwärtig im Aufbau befindliche digitale Sprach- und Datenfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland (BOS-Digitalfunk ) ist im Land Sachsen-Anhalt bis auf den Landkreis Harz bereits flächendeckend verfügbar. 134 Basisstationen wurden hierfür ertüchtigt und sind bereits für die Nutzung durch die BOS freigegeben. Das BOS-Digitalfunknetz wird täglich zur Einsatzbewältigung genutzt. Die Darstellungen, wonach auf die Errichtung von drei der insgesamt vorgesehenen 21 Basisstationsstandorten im Landkreis Harz verzichtet werden soll, sind nicht zutreffend. Sämtliche, in der zugrundeliegenden Planung vorgesehene Standorte werden gebaut. Ein Wegfall genehmigter Standorte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. 18 der insgesamt 21 Basisstationsstandorte sind bereits er- 2 richtet und die notwendigen Maßnahmen zur Integration dieser Stationen in das BOS-Digitalfunknetz sind bereits angelaufen. Die nachfolgende Erprobung und anschließende Freigabe wird für diese 18 Basisstationen im Frühjahr des Jahres 2014 erfolgen. Die Errichtung der drei genannten, als sogenannte Langläufer eingestuften Standorte ist aufgrund der anspruchsvollen Geländetopologie und der für die Errichtung benötigten umfangreichen Finanzmittel frühestens 2014 vorgesehen. 2. Wurde die Funknetzplanung für den Netzabschnitt 20 geändert? Wenn ja, aus welchen Gründen und auf wessen Betreiben? Die aus der Funknetzplanung für den Netzabschnitt 20, hier Teilnetzabschnitt 5 (Landkreis Harz) resultierenden Standorte für Basisstationen, sind entweder bereits errichtet oder für eine zukünftige Errichtung vorgesehen. Eine Änderung dieser abgestimmten Planung hat nicht stattgefunden. Werden im Rahmen des erweiterten Probebetriebes Bereiche mit Funkunterversorgung ermittelt, erfolgt eine Anpassung im Rahmen des grundsätzlich zu durchlaufenden Feintuningprozesses. 3. Wie wird die erforderliche Funkabdeckung in den vom Wegfall der Basisstationen betroffenen Gebieten sichergestellt? Siehe Antwort zu 1. und 2.