Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2459 01.10.2013 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 01.10.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Holger Hövelmann (SPD) Regionalisierungsmittel Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8048 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Regionalisierungsgesetz regelt im § 6 Abs. 1, dass die Mittel „insbesondere“ zur Finanzierung des SPNV zu verwenden sind. Diese Tatsache nutzen die Länder seit Jahren zunehmend, um auch andere Leistungen, insbesondere im ÖPNV (Bus, Straßenbahn) zu finanzieren. Bei der nun für 2014 anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel ist zu befürchten, dass der Bund weniger Mittel den Ländern bereitstellen wird. Der Mittelanteil für Sachsen-Anhalt betrug 2011 351,1 Mio. € und 2012 356,4 Mio. €. Im Jahr 2012 standen den Einnahmen i. H. v. 356,4 Mio. € Ausgaben i. H. v. 289,43 Mio. € durch die NASA GmbH gegenüber. Damit wurden dem SPNV 75,39 Mio. € entzogen. Zu beachten ist, dass in den Ausgaben auch die Eigenmittel zum Betrieb der NASA und die Finanzierung anderer Programme in Höhe von 36,57 Mio. € enthalten sind. Hier gibt es Mittel die sicher dem SPNV zugeordnet werden können, wie Finanzierung der KIN-Offensive, HSB-Zuschüsse, Bahnhofsprogramm , Schnittstellenprogramm (zumindest teilweise), Infrastrukturzuschüsse Schiene , Tarifverluste, Sonderverkehre, Mobilitätsportal, Werbung, Betrieb der NASA u. a. Allerdings enthält dieser Bereich mit 8,5 Mio. € auch die Finanzierung des Landesnetzes Bus. Dieses entstand im Wesentlichen als Ersatz von SPNV Leistungen bzw. zur Ergänzung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Der Fragesteller verweist zutreffend auf § 1 des Regionalisierungsgesetzes, nach dem die Mittel „insbesondere“ zur Finanzierung des SPNV zu verwenden sind. An diesem Maßstab ausgerichtet verwendet das Land die Mittel nach dem Regionalisie- 2 rungsgesetz zweckentsprechend. Insbesondere werden diese Mittel nicht dadurch dem SPNV „entzogen“, dass die Bestellorganisation NASA neben Aufgaben für den SPNV auch andere Aufgaben im Bereich des ÖPNV erledigt. Denn das Gesetz lässt gerade eine ÖPNV-Verwendung außerhalb des SPNV zu. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet. 1. Welche Ausgaben stehen den Einnahmen der Regionalisierungsmittel im Jahr 2012 aufgeschlüsselt nach dem Verwendungszweck gegenüber? 1. Summe Einnahmen 356.355.465,48 € 2. Ausgaben: Bestellungen im SPNV 258.297.435,77 €Leistungsbestellungen Bestellungen im ÖPNV 48.841.767,83 € SPNV 3.424.957,81 €Managementaufwand ÖPNV 5.985,70 € SPNV 10.856.751,14 €Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV 9.727.848,93 € SPNV 0,00 €Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV 338.276,00 € Verbundförderung 1.826.964,90 € Tarifausgleiche Ausgleich Ausbildungs- verkehr 18.092.600,00 € Sonstiges 1.452.235,95 € 3. Summe Ausgaben 352.864.824,03 € 2. Wie sieht die Landesregierung die Entwicklung des SPNV in den Folgejah- ren? Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr setzt sich dafür ein, dass es im Ergebnis der Revisionsdiskussion zu einer Verstetigung der bekannten Mittel kommen wird, so dass damit der Status quo des SPNV weitgehend gehalten und teilweise qualitativ verbessert werden kann. Im Übrigen hat die Landesregierung die von ihr beabsichtigte Entwicklung gemäß § 3 ÖPNVG LSA im Plan des ÖPNV (http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=37768) dargelegt . Siehe ansonsten die Antwort zu Frage 4. 3. Wie hoch ist der Auslastungsgrad der Züge im SPNV auf den einzelnen Strecken im Land? Für die Ermittlung der Nutzung des ÖPNV sind mehrere Parameter gebräuchlich . Während im ÖPNV mit Straßenbahnen und Bussen u. a. die Nachfrage ins Verhältnis zur angebotenen Platzzahl gesetzt und ein Auslastungsgrad ermittelt wird, verwendet die vom Land beauftragte NASA GmbH den Parameter Nachfrage je Zug und damit eine Angabe zur Auslastung. Damit führt die Landesre- 3 gierung für den SPNV keine Statistik über den Auslastungsgrad, jedoch über die Auslastung. Hintergrund für diese Unterscheidung ist der Umstand, dass im Gegensatz zu Bussen und Straßenbahnen im SPNV deutlich weniger auf die im Tagesverlauf unterschiedliche Nachfrage reagiert werden kann. Zwar kann auch hier mit Triebwagenkonzepten durch Stärken und Schwächen eine gewisse Anpassung an die Nachfrage vorgenommen werden. Letztlich ist aber die Dimensionierung des Fahrzeugeinsatzes auf die nur bei wenigen Fahrten vorhandene sehr hohe Nachfrage in der Spitzenstunde maßgeblich. Eine Auflistung des Parameters „Reisendenkilometer je Fahrplankilometer“ findet sich in der Anlage. Die Angaben sind so zu lesen, dass je Zugkilometer der betreffenden Linie auf dem betreffenden Streckenabschnitt durchschnittlich die dargestellte Personenzahl angetroffen wird. 4. Gibt es Planungen zur Abbestellung von Strecken und Einzelleistungen auf weiter bestehenden Strecken? Wenn ja, welche und wann? Die Verkehrspolitik des Landes ist - soweit der öffentliche Personennahverkehr angesprochen ist - im ÖPNV-Plan des Landes niedergelegt. Hier werden alle Relationen im ÖPNV-Landesnetz (Bahn und Bus) in Sachsen-Anhalt behandelt. Dies erfolgte auf der Grundlage einer Abschätzung zur verkehrlichen Relevanz, Fahrgastnachfrage und Erschließungsfunktion. Hierbei wurden auch Szenarien für die gegebenenfalls finanziell notwendige und verkehrlich gebotene Abbestellung von Streckenbedienungen erfasst. Diese Strecken sind als Prüfbedarfe konkret benannt. Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund, auch in Zeiten zurückgehender Mittel ein größtmögliches Maß an verkehrlicher Erschließung auf jeden Fall sicherzustellen. Bei den Strecken handelt es sich um Folgende: • Merseburg - Schafstädt • Klostermansfeld - Wippra • Bernburg - Calbe (Saale) Ost • Stendal - Rathenow (für Erhalt ausgesprochen) Sollte es entgegen der Erwartung der Landesregierung entsprechend der Antwort auf Frage 2 nicht zu einer Verstetigung der Finanzierungsausstattung kommen , kann es über die im ÖPNV-Plan benannten Fälle hinaus zu Abbestellungen ganzer SPNV-Linien und zur Ausdünnung bestehender Angebote kommen. 5. Gibt es Pläne zur weiteren Auflassung von Haltepunkten? Wenn ja, welche und wann? Im Rahmen des vorgeschilderten ÖPNV-Plans sind die Haltepunkte mit Prüfbedarf hinsichtlich einer Auflassung - aber auch Verlegung oder Neuanlage - dargestellt . Für einige dieser Haltepunkte ist der Prüfbedarf abgearbeitet mit entsprechendem Entscheidungsvorschlag (Auflassung oder Fortführung/Ertüchtigung ). Andere Prüfungen laufen noch. Eine Prüfung erfolgt, wenn die Zahl der Ein- und Aussteiger eine fachlich bestimmte Grenze unterschreitet und/oder weiterer Handlungsbedarf besteht. Generell werden Haltepunkte trotz der aufgrund des Stationspreissystems erheblichen finanziellen Belastung für das 4 Land bei schwach verkehrlich nachgefragten Haltepunkten nicht per se abbestellt . Etwas anderes gilt zum einen, wenn z. B. aufgrund von notwendigen Investitionen an der Strecke hierdurch auch Investitionen in Haltepunkte erforderlich würden. In diesem Fall würde die Schließung des Haltepunktes nur dann erfolgen, wenn die verkehrliche Nachfrage ohne weitere Nachfragepotenziale und damit die Abbestellung der Zughalte an der Station (Auflassung) im Ergebnis negativ, d. h. für eine Schließung der Zugangsstelle, zu beurteilen wäre. Zum anderen würden Auflassungen auch dann erfolgen, wenn dadurch erhebliche Effekte der Reisezeitverkürzung für durchfahrende Reisende oder gar die Einsparung von Fahrzeugumläufen realisiert werden könnten. Im Falle einer Prüfung mit negativem Ergebnis soll nach Möglichkeit in einer Karenzphase der betroffenen Kommune die Möglichkeit gegeben werden, mit eigenen Maßnahmen für eine Erhöhung der Nachfrage zu sorgen. Diese Karenzphase kann dann nicht gewährt werden, wenn aufgrund hoher notwendiger Investitionen die Entscheidung sofort getroffen werden muss. Sofern über den ÖPNV-Plan hinaus aufgrund der erheblichen Kürzung finanzieller Mittel weitere Abbestellungen bzw. Leistungsausdünnungen notwendig sind, kann dies auch dazu führen, dass der Bestand von Zugangsstellen mit einer höheren Nachfrage hinterfragt werden muss, auch wenn die Strecke als solche noch bedient wird. Prüfungen/Zugangsstelle Kursbuch-strecke Landkreis Anmerkungen Erfolgte Auflassungen Thießen 207 WB Jütrichau 254 ABI Groß Quenstedt 315 HZ Hordorf 315 HZ Krottorf 315 HZ Bornitz 550 BLK Haynsburg 550 BLK Reuden 550 BLK Beschlossene Auflassungen Klebitz 250 WB Auflassung spätestens im Dezember 2014 Meßdorf 305 SDL Auflassung nach Streckenausbau Blumenberg 315 BÖ Auflassung nach Streckenausbau Erhalt auf Probe (Karenzfrist) i A kü di b i dk i Hämerten 204 SDL Karenzfrist ist ausgelaufen, Entscheidung steht noch aus Frenz 334 ABI Karenzfrist ist ausgelaufen, Entscheidung steht noch aus Neundorf (Anhalt) 335 ABI Karenzfrist ist ausgelaufen, Entscheidung steht noch aus 5 Positiv geprüft – Erhalt Mühlanger 216 WB kein Prüfbedarf laut ÖPNV-Plan Pretzier 305 SAW kein Prüfbedarf laut ÖPNV-Plan Leuna Werke Süd 580, 581 SK kein Prüfbedarf laut ÖPNV-Plan Leuna Werke Nord 581 SK kein Prüfbedarf laut ÖPNV-Plan Bedingt positiv geprüft - Erhalt mit Bedingungen Bindfelde 269 SDL Erhalt, solange keine erheblichen Investitionen notwendig sind Ochtmersleben 310 BÖ Erhalt, solange keine erheblichen Investitionen oder Reisezeitverkürzungen notwendig sind Börnecke 328 HZ Erhalt, solange keine erheblichen Investitionen oder Reisezeitverkürzungen notwendig sind Bebitz 330 SLK Prüfung des Buskonzepts erforderlich Trebitz (bei Könnern) 330 SLK Prüfung des Buskonzepts erforderlich Erfolgte Verlegungen Förderstedt 335 SLK Freyburg (Unstrut) 585 BLK Karsdorf 585 BLK Vitzenburg (neu Reinsdorf) 585 BLK Verlegung - positives Prüfergebnis Coswig (Anhalt) 216 WB Umsetzung vorgesehen Lu. Wittenberg Piesteritz1 216 WB Umsetzung ab 2014 Lu. Wittenberg West2 216 WB Umsetzung ab 2014 Bernburg-Friedenshall 330,334 SLK neuer Standort: Bernburg Roschwitz Erfolgte Neuanlagen Roßbach 585 BLK Neuanlage - negatives Prüfergebnis Lu. Wittenberg Apollensdorf 216 WB Neuanlage - positives Prüfergebnis Stendal FH 305 SDL positiv geprüft, Umsetzung vorgesehen Osterweddingen Ost 315 BÖ Wird nach verändertem Zielangebotskonzept nicht weiterverfolgt Sennewitz 330 SK positiv geprüft, Umsetzung vorgesehen Köthen Rüsternbreite 334 ABI positiv geprüft, nach Einschätzung der Kommune keine Weiterverfolgung Calbe (Saale) Stadt 340 SLK positiv geprüft, Umsetzung in Abhängigkeit Erhalt der SPNV-Bedienung 1 Lu. Wittenberg Piesteritz und West werden an einen Standort zusammengelegt. 6 Weitere Prüfbedarfe Linda (Elster) 205 WB Prüfung Auflassung Bülzig 250 WB Prüfung Auflassung Zörnigall 250 WB Prüfung Auflassung Menz 254 JL Prüfung Neuanlage Wahlitz 254 JL positives Prüfergebnis für Erhalt Lübs (b Magdeburg) 254 JL positives Prüfergebnis für Erhalt Prödel 254 JL positives Prüfergebnis für Erhalt Güterglück 254 ABI positives Prüfergebnis für Erhalt oder Verlegung Steinfeld 305 SDL Prüfung Auflassung Drübeck 330 HZ Prüfung Neuanlage, Anregung durch LK Osternienburg 334 ABI Prüfung Auflassung Arensdorf (b Köthen) 340 ABI Prüfung Auflassung Deuben ( b Zeitz) 551 BLK Prüfung Auflassung Luckenau 551 BLK Prüfung Auflassung Prittitz 551 BLK Prüfung Auflassung Theißen 551 BLK Prüfung Auflassung Teuchern 551 BLK Prüfung Neuanlage oder Verlegung, kein Prüfbe-darf gemäß ÖPNV-Plan Krumpa 586 BLK Prüfung Verlegung Riestedt 590 MSH Prüfung Auflassung Roßla 590 MSH Prüfung Verlegung, kein Prüfbedarf gemäß ÖPNV-Plan Bennungen 590 MSH Prüfung Auflassung Seena 594 BLK Prüfung Neuanlage 6. Wie steht es um die zum Ende des Jahres 2013 auslaufende KIN-Offen- sive? Im Dezember 2013 gehen die Netze MDSB I sowie ENORM in Betrieb (Vertragsbeginn ). DB Regio AG ist in beiden Netzen vertraglich verpflichtet, jeden Zug mit einem Kundenbetreuer zu besetzen. Zusätzlich zum Kundenbetreuer sind 5 % der Leistungen mit jeweils zwei so genannten Prüfpersonalen zu besetzen . Das Ende der vereinbarten KiN-Offensive wurde von DB Regio AG seinerzeit bewusst auf den Dezember 2013 verhandelt. Mit der Herauslösung der beiden Netze sollen die ausgebildeten Personale der KiN-Offensive zum größten Teil in die beiden Netze ENORM und MDSB I übergehen. Nach Aussagen von DB Regio AG könne die Neuverteilung in den Netzen zu Standortveränderungen für einzelne Mitarbeiter führen, es würden jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Kundenbetreuer entlassen werden. Auf den verbleibenden Strecken des großen Verkehrsvertrages sowie in den Verkehrsverträgen „Altmark-Börde-Anhalt“ sowie „Sachsen-Anhalt - Süd“ würde die DB Regio AG die jeweils vertraglich vereinbarten Besetzungsquoten von 28 % bzw. 20 % realisieren. Das Land Sachsen-Anhalt möchte dieser Reduzierung der Kundenbetreuung aus den so genannten „Altverträgen“ aus den benannten Sicherheitsaspekten sowie auch mit Blick auf die Verschlechterung der Servicequalität entgegen wirken und hat daher bei DB Regio AG über eine Fortsetzung der KiN-Offensive unter den bisherigen Finanzierungsbedingungen für die verbleibenden Strecken angefragt. 7 Die DB Regio AG argumentiert, dass sich eine weitere Fortsetzung aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich nicht darstellen ließe. Durch die fast vollständige Umverteilung der vorhandenen Personale der KiNOffensive auf die neuen Netze würde eine Fortsetzung der KiN-Offensive die Neueinstellung von weiteren Kundenbetreuern durch die DB Regio AG bedingen . Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage wäre eine Neueinstellung i. d. R. auch mit einer notwendigen Qualifizierung der eingestellten Personale verbunden . Ab Dezember 2015 wäre infolge des Wegfalls der Leistungen des STS-Netzes sowie des voraussichtlichen Wegfalls der Leistungen des MDSB II-Netzes eine Weiterbeschäftigung der neu einzustellenden Personale nicht mehr wirtschaftlich möglich. Es würden sich für DB Regio AG zwangsläufig weitere Folgekosten und arbeitsrechtliche Probleme ergeben. Darüber hinaus wäre auch für das neu einzustellende Personal ein Arbeitsplatz für nur 2 Jahre wenig motivierend. Das Land Sachsen-Anhalt ist dennoch im Gespräch mit DB Regio AG zu einer Fortsetzung und versucht, Lösungen unter Berücksichtigung der auch für das Land nachvollziehbaren Argumente zu finden. Angebotsauslastung der SPNV-Strecken im Land Sachsen-Anhalt Angaben in Reisendenkilometer je Fahrplankilometer [Rkm / FplKm] (Stand: 2012) SPNV - Relation KBS Produkt Montag bis Freitag Samstag, Sonntag Stendal - Salzwedel 305 RE/RB 31 57 Salzwedel - Landesgrenze (- Uelzen) 305 RE/RB 50 98 Stendal - Landesgrenze (- Wittenberge) 305 RE/RB 28 37 Magdeburg - Zielitz Ort 305 RE/RB 52 51 Zielitz Ort - Tangerhütte - Stendal 305 RE/RB 44 43 Magdeburg - Zielitz Ort 309 S 14 3 Magdeburg - Schönebeck 309 S/RB 27 19 Stendal - Landesgrenze (- Rathenow) 204 RB 23 56 Stendal - Tangermünde 269 RB 12 8 Stendal - Oebisfelde 300 RB 24 45 Oebisfelde - Landesgrenze 300 RB 41 54 Oebisfelde - Landesgrenze 308 RB 29 21 Magdeburg - Haldensleben 308 RB 33 22 Haldensleben - Oebisfelde 308 RB 25 21 Magdeburg - Burg 260 RB 23 11 Magdeburg - Burg 260 RE 79 100 Burg - Genthin - Landesgrenze 260 RE 75 99 Magdeburg - Eilsleben - Landesgrenze 310 RB 29 54 Magdeburg - Köthen 340 RE 47 51 Köthen - Halle (Saale) 340 RE 48 53 Magdeburg - Güsten 335 RB 28 20 Güsten - Aschersleben 335 RB 16 10 Magdeburg - Güsten 335 RE 59 80 Güsten - Sangerhausen 335 RE 34 72 Dessau - Köthen 334 RB 21 14 Köthen - Bernburg 334 RB 19 13 Bernburg - Güsten 334 RB 15 9 Güsten - Aschersleben 334 RB 13 8 Calbe (Saale) Ost - Bernburg 340.1 RB 8 7 Magdeburg - Halberstadt 315 RE/RB 33 35 Halberstadt - Thale 315 RE/RB 22 21 Hallberstadt - Blankenburg 328 RB 9 10 Landesgrenze - Ilsenburg - Wernigerode 330 RE 44 68 Wernigerode - Halberstadt 330 RE 47 73 Halberstadt - Aschersleben* 330 RE 28 43 Aschersleben - Könnern 330 RE 35 49 Könnern - Halle (Saale) 330 RE 39 52 Landesgrenze - Ilsenburg - Wernigerode 330 RB 12 16 Wernigerode - Halberstadt 330 RB 19 22 Halberstadt - Aschersleben* 330 RB 9 8 Aschersleben - Könnern 330 RB 16 16 Könnern - Halle (Saale) 330 RB 23 17 Bernburg - Könnern 330.1 RB 9 10 Klostermansfeld - Wippra 337 RB 5 5 Magdeburg - Dessau 254 RE/RB 39 38 Landesgrenze - Jeber-Bergfrieden - Dessau 207 RE 21 29 Dessau - Bitterfeld 250/251 RE/RB 52 38 Lutherst. Wittenberg - Bitterfeld 250/251 RB 32 44 Seite 1 von 2 Angebotsauslastung der SPNV-Strecken im Land Sachsen-Anhalt Angaben in Reisendenkilometer je Fahrplankilometer [Rkm / FplKm] (Stand: 2012) SPNV - Relation KBS Produkt Montag bis Freitag Samstag, Sonntag Bitterfeld - Halle 250/251 RB 47 34 Bitterfeld - Landesgrenze (- Delitzsch) 250/251 RE/RB 47 50 Dessau - Lutherst. Wittenberg 216 RE/RB 25 20 Lutherst. Wittenberg - Annaburg 216 RB 15 14 Annaburg - Landesgrenze (- Falkenberg) 216 RB 5 7 Lutherst. Wittenberg - Zahna - Landesgrenze 205 RE 30 65 Landesgrenze - Holzdorf - Landesgrenze 205 RE 26 43 Halle (Saale) Hbf - Landesgrenze (- Delitzsch) 219 RB 14 13 Halle (Saale) Hbf - Landesgrenze (- Schkeuditz) 505.10 S 68 42 Halle-Trotha - Halle (Saale) Hbf - Halle-Nietleben(S-Bahn) 591.7 S 23 15 Halle (Saale) Hbf - Lutherst. Eisleben 590 RE/RB 27 32 Lutherst. Eisleben - Sangerhausen 590 RE/RB 25 33 Sangerhausen - Landesgrenze (- Nordhausen) 590 RE/RB 24 47 Sangerhausen - Landesgrenze (- Erfurt) 595 RB 6 5 Sangerhausen - Landesgrenze (- Erfurt) 595 RE 28 43 Halle (Saale) - Naumburg 581 RB 53 70 Naumburg - Landesgrenze (- Erfurt) 580 RB 37 60 Naumburg - Landesgrenze (- Jena) 560 RB 22 30 Merseburg - Schafstädt 588 RB 4 3 Merseburg - Mücheln 586 RB 11 8 Mücheln - Querfurt 586 RB 5 5 Weißenfels - Landesgrenze (- Leipzig) 582 RB 28 40 Weißenfels - Zeitz 551 RB 8 9 Naumburg - Nebra - Wangen 585 RB 7 8 (Gera -) Landesgrenze - Zeitz - Landesgrenze (- Leipzig) 550 RB 33 41 *im 2. Halbjahr 2012 Streckenvollsperrung im Bereich Nachterstedt Seite 2 von 2