Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2479 09.10.2013 (Ausgegeben am 09.10.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Staatliche Theologinnen- und Theologenausbildung Kleine Anfrage - KA 6/8037 Vorbemerkung des Fragestellenden: Sowohl der Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit den Evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt (Evangelischer Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt) vom 15. September 1993 als auch der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land SachsenAnhalt vom 15. Januar 1998 verpflichten das Land Sachsen-Anhalt zur Gewährleistung Theologischer Studiengänge und Fakultäten an den Universitäten des Landes, insbesondere an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Eine staatliche Theologinnen- und Theologenausbildung findet in Sachsen-Anhalt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) statt. Die Beantwortung der Fragen 4, 5 und 6 erfolgt gemeinsam (siehe Tabelle). Frage 1: Welche Vereinbarungen, sowohl älteren wie auch neueren Datums, bestehen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt über die in der Vorbemerkung genannten Verträge zur Regelung der universitären Theologenausbildung a) mit der evangelischen Kirche, b) mit der katholischen Kirche hinaus? Bitte den Vertrag/Vereinbarung/Konkordat nach Datum und Darlegung dessen wesentlichen Regelungsinhalts im Einzelnen benennen. 2 Antwort zu Frage 1: a) Neben dem Evangelischen Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt vom 15. September 1993 bestehen folgende Vereinbarungen: • Vereinbarung der Theologischen Fakultät der MLU mit der evangelischen Kirche zur Anerkennung des universitären Abschlusses als erstes Examen Die Vereinbarung regelt, dass 1. die Erste Theologische Prüfung der Landeskirche durch die Theologische Fakultät im Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland abgenommen wird und 2. die an der Theologischen Fakultät im Bereich der Landeskirche absolvierten theologischen Hochschulprüfungen (Diplom/Magister/Theologie) anerkannt werden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Ordnungen für die Prüfung den Anforderungen der Rahmenordnung entsprechen. (siehe auch § 5 - Erste Theologische Prüfung - des Kirchengesetzes über die Ausbildung zum Pfarrdienst und die Rechtsstellung der Vikare und Vikarinnen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Pfarrausbildungsgesetz - PfAG) vom 19. November 2011) • Vereinbarung der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands aus 2011 zum in- nerkirchlichen Verfahren bei der Besetzung von Professuren in Berufungsverfahren gemäß Art. 3 des Evangelischen Kirchenvertrages Die Beteiligung der evangelischen Kirchen am Besetzungsverfahren von Professuren an der Theologischen Fakultät der MLU regelt Art. 3 des Evangelischen Kirchenvertrages. Aufgrund des Zusammenschlusses der Evangelischen Kirchen Sachsens und Thüringens zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland wurde o. g. Vereinbarung von den am Kirchenvertrag beteiligten Kirchen getroffen. Sie regelt das Verfahren zwischen den Kirchen hinsichtlich der Zustimmung zu dem vom Senat der Universität beschlossen Berufungsvorschlag (Dreierliste). b) Neben dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 1998 bestehen folgende Vereinbarungen: • Vereinbarung zwischen Land Sachsen-Anhalt und dem Bistum Magdeburg vom 24. Februar 2003 über die Errichtung eines „Instituts für Katholische Theologie und ihre Didaktik“ an der MLU Die Vereinbarung beinhaltet in Umsetzung des Art. 5 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land, dass zum Wintersemester 2003/04 an der MLU das „Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik“ eingerichtet und die Ausbildung im Fach „Katholischer Religionsunterricht“ für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgenommen wird. Weiterhin regelt sie die Stellenausstattung des Instituts sowie die Wahrnehmung des Studiengangs „Katholische Religion“ in Kombination mit Lehramtsstudiengängen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg durch Studierende der MLU und umgekehrt. 3 • Notenwechsel zwischen Katholischem Büro Sachsen-Anhalt und Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MK) vom 15. August 2007 zur Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung einer befristeten Habilitationsstelle (W1) für die Dauer von 2 x 3 Jahren Zwischen der katholischen Kirche und dem MK wurde die finanzielle Absicherung der Habilitationsstelle, die der Absicherung von Lehre und Forschung auf dem Gebiet Altes und Neues Testament dient, für die o. g. Dauer vereinbart. • Notenwechsel zwischen Katholischem Büro Sachsen-Anhalt und Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (MW) vom 22. Februar 2013 zur Errichtung einer Juniorprofessur am „Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik“ Zwischen der katholischen Kirche und dem MW wurde die befristete Einrichtung der Stelle einer Juniorprofessur (W1) zum Wintersemester 2013/14 ermöglicht . Hierbei übernimmt das Land über einen Zeitraum von fünf Jahren die Finanzierung mit dem Ziel, dass das „Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik“ die Stelle nach Ablauf der Frist aus Drittmitteln finanziert. Frage 2: Welche weiteren Vereinbarungen zur Regelung der universitären Theologenausbildung bestehen zudem im Einzelnen zwischen der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg und den Kirchen? Bitte im Einzelnen nach Datum und Darstellung dessen wesentlichen Regelungsinhalts benennen. Antwort zu Frage 2: Im Februar 2012 wurde in Bezug auf Drittmittel aus kirchlicher Finanzierung ein „Rahmenvertrag der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland über die Förderung der wissenschaftlich-theologischen Forschung“ unterzeichnet. Als Vertragszweck ist angegeben: „Die Landeskirche unterstützt die Theologische Fakultät der Universität bei der wissenschaftlich-theologischen Forschung. Zu diesem Zweck gewährt die Landeskirche der Universität für die Theologische Fakultät Förderleistungen, insbesondere durch die Gewährung von Geldzuschüssen und die Zuweisung von landeskirchlichen Bediensteten zugunsten der Theologischen Fakultät .“ Dazu wurden für die Einzelprojekte entsprechende Einzelvereinbarungen ergänzend geschlossen. Mit der Evangelischen Kirche Anhalts gibt es gleichlautende Einzelvereinbarungen. Alle kirchlichen Drittmittelprojekte im Jahr 2012 zusammen hatten einen finanziellen Umfang von ca. 320.000 EURO. Neben den Forschungsleistungen wurden durch die kirchlichen Drittmittelmitarbeiter/-innen in verschiedenen Fächern auch vertraglich vereinbarte Lehrleistungen an der Theologischen Fakultät erbracht, und zwar für: Altes Testament: 4 Semesterwochenstunden Kirchengeschichte: 4 Semesterwochenstunden Ostkirchenkunde: 4 Semesterwochenstunden Praktische Theologie: 4 Semesterwochenstunden 4 Sonstige über den Staatskirchenvertrag hinausgehende Vereinbarungen mit der Theologischen Fakultät bestehen nicht. Zwischen der MLU und dem „Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik“ bestehen keine weiteren Vereinbarungen. Frage 3: Wie sind die Fakultäten, Fachbereiche und Studiengänge im Einzelnen personell, strukturell und finanziell untersetzt? Bitte im Einzelnen nach evangelischer und katholischer Theologie unterscheiden. Antwort: Theologische Fakultät Personelle Untersetzung: - 10 Professuren (5 C4, 3 W3, 2 W3), davon alle besetzt; - 12,5 Wissenschaftliche Mitarbeiterstellen, davon 11,5 besetzt und - 6 Stellen Verwaltungs-/Sekretariatsbereich, davon 5,5 besetzt. Finanzielle Unterstützung: Im Jahr 2013 steht der Theologischen Fakultät ein Anteil am universitären Budget für Personal- und Sachkosten von 949.358 EURO zur Verfügung. Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik Personelle Untersetzung: - 1 W3-Professur; - 1 W2-Professur; - 1,5 Stellen wissenschaftliche Mitarbeiter; - 1 Stelle Sekretärin und - 1 W1-Juniorprofessur befristet für fünf Jahre ohne Tenure-Track. Finanzielle Untersetzung: Das Institut partizipiert proportional wie die anderen Insti- tute am Sachmitteletat der Fakultät, zuzüglich jeweils eingeworbener Drittmittel. Frage 4: Wie hoch ist die Zahl der Studierenden in Bezug auf a) evangelische Theologie, b) katholische Theologie? Frage 5: Wie hoch ist die Zahl der Studierenden in Bezug auf die Lehramtsstudiengänge a) für das Fach evangelische Religion, b) für das Fach katholische Religion. 5 Frage 6: Wie hat sich die Zahl der Studierenden in Bezug auf die theologischen Studiengänge seit 2010 bis heute entwickelt? Bitte im Einzelnen in Jahresscheiben und nach Fachbereichen unterscheiden. Einen Überblick über die Anzahl der Studierenden im Fach evangelische und katholische Theologie bzw. Religion an der MLU gibt folgende tabellarische Übersicht: Studierende vom WS 2009/10 bis WS 2013/14 (Fälle) - Stand 17.09.2013 WS 2009/10 WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 Stand 17.09.13 Studiengang Abschluss Ev. Theologie Diplom 69 56 46 43 39 Ev. Theologie Kirchlicher Abschl. 63 64 76 75 79 Ev. Theologie Magister 41 36 26 20 10 Ev. Theologie Promotion 12 13 17 20 18 Ev. Theologie Stud. ohne Abschl. 5 8 3 5 1 Ev. Theologie120 Bachelor 2-fach 1 4 3 11 10 Ev. TheologieMA45/75 Master 2-fach - 1 3 3 5 Ev. Theologie 60 Bachelor 2-fach 5 8 14 13 11 Ev. Theologie90 Bachelor 2-fach 13 15 24 28 22 Evangelische Theologie 209 205 212 218 195 Katholische Theologie 0 0 0 0 0 Evangelische Religion Lehramt 248 308 303 288 286 Katholische Religion Lehramt 73 60 61 62 60