Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2494 15.10.2013 (Ausgegeben am 16.10.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderklassen und Fördergruppen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8042 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Wirkung vom 01.08.2012 löste der Erlass „Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ - RdErl. des MK vom 01.08.2012 (SVBl. LSA S. 226) den Erlass vom 26.07.2001 „Beschulung von Kindern deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ausländischer Bürgerinnen und Bürger“ - RdErl. des MK vom 26.07.2001 (SVBl. LSA S. 250), zuletzt geändert durch RdErl. vom 07.03.2005 (SVBl. LSA S. 118) ab. Nach diesem bestand z. B. ein Anspruch auf Erteilung von Förderunterricht in Deutsch nur für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler, die weniger als zwei Jahre eine Schule in Deutschland besucht hatten. Diese Einschränkung ist nun entfallen. Nach aktuellem Erlass liegt die Mindestschülerzahl für eine Vorbereitungsgruppe (jetzt Fördergruppe) bei sechs statt bisher acht Schülerinnen und Schülern. Frage 1: Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund nehmen an Vorkursen zur Sprachförderung vor Beginn der Grundschulzeit teil? Bitte angeben für die Schuljahre seit 2006/2007, als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Kinder mit Migrationshintergrund im jeweiligen Vorschuljahr und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Kinder im jeweiligen Vorschuljahr. 2 In Sachsen-Anhalt gibt es im Bereich der Förderung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen keine derartigen Kurse. Frage 2: Welche Möglichkeiten bestehen für Kinder mit Migrationshintergrund an solchen Kursen teilzunehmen? Bei welchen Trägern können diese Kurse besucht werden und welche Kosten entstehen den Eltern durch den Besuch solcher Kurse? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund besuchen Fördergruppen zur sprachlichen Förderung? Bitte angeben für die Schuljahre seit 2006/2007 und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Kinder pro Jahrgang und als VomHundert -Satz zur Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund pro Jahrgang. Diese Daten stehen erst ab dem Schuljahr 2010/2011 zur Verfügung. Anteil der Kinder in Fördergruppen Schuljahr Anzahl der Kinder in Fördergruppen an Gesamtzahl der Kinder mit Migrationshintergrund an Gesamtzahl der Kinder im Schuljahr 2010/2011 177 5,14 0,0029 2011/2012 203 5,94 0,0033 2012/2013 225 6,81 0,0038 Frage 4: Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund besuchen Deutschförderklassen? Bitte angeben für die Schuljahre 2006/2007 differenziert nach Jahrgängen. Ebenso Angabe als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Kinder pro Jahrgang und als Vom-Hundert-Satz zur Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund pro Jahrgang. Diese Daten werden nicht jahrgangsweise erhoben und stehen erst ab dem Schuljahr 2010/2011 zur Verfügung. Anteil der Kinder in Fördergruppen Schuljahr Anzahl der Kinder in Fördergruppen an Gesamtzahl der Kinder mit Migrationshintergrund an Gesamtzahl der Kinder im Schuljahr 2010/2011 65 1,89 0,0011 2011/2012 53 1,55 0,0009 2012/2013 63 1,91 0,0011 Frage 5: Wie viele Förderklassen und wie viele Fördergruppen gibt es in SachsenAnhalt ? Bitte angeben für die Schuljahre 2006/2007 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Daten stehen erst ab dem Schuljahr 2010/2011 zur Verfügung. 3 Schuljahr 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Landkreise und kreisfreie Städte Anzahl Förderklassen Anzahl Fördergruppen Anzahl Förderklassen Anzahl Fördergruppen Anzahl Förderklassen Anzahl Fördergruppen Altmarkkreis Salzwedel - - - 2 - 2 Anhalt-Bitterfeld - - - - - - Börde - - - 1 - - Burgenlandkreis - - - - - - Harz - - - - - - Jerichower Land - - - - - - Mansfeld-Südharz - - - 2 - 3 Saalekreis - - - - - 1 Salzlandkreis - - - 3 - 2 Stendal - - - 6 1 4 Wittenberg 1 - - - - - Dessau-Roßlau - - - 2 - 3 Halle 2 1 2 2 2 - Magdeburg 1 8 1 5 1 4 Frage 6: Wie viele schulpflichtige Kinder, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, besuchen eine Fördergruppe bzw. eine Förderklasse? Bitte Angabe differenziert nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Gemeinschaftsunterkünften sowie als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der schulpflichtigen Kinder je Gemeinschaftsunterkunft . Die Anzahl schulpflichtiger Kinder in Gemeinschaftsunterkünften sowie deren Besuch von Fördergruppen bzw. Förderklassen werden statistisch nicht erfasst. Frage 7: Welche Vorgaben müssen erfüllt sein, damit eine Schule eine solche Fördergruppe bzw. Förderklasse einrichten kann? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in einer Fördergruppe muss mindestens sechs betragen. Ab einer Anzahl von 15 Schülerinnen und Schülern soll eine Förderklasse eingerichtet werden. In Abstimmung mit dem Schulträger ist eine schulübergreifende Bildung von Fördergruppen und Förderklassen zulässig. Frage 8: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Förderklasse gab es in den Jahren von 2007 bis 2012 in Sachsen-Anhalt? Bitte differenzieren nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Frage 8.1: Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? Bitte Nennung der Gründe für die jeweilige Ablehnung. Angabe auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Anträge. Förderklassen werden durch die Schulen nach Erlasslage eingerichtet. 4 Frage 9: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Fördergruppe gab es in den Jahren von 2007 bis 2012 in Sachsen-Anhalt? Bitte differenzieren nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Frage 9.1: Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? Bitte Nennung der Gründe für die jeweilige Ablehnung. Angabe auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Anträge. Fördergruppen werden durch die Schulen nach Erlasslage eingerichtet. Konnten Fördergruppen nicht vorgehalten werden, erfolgte eine individuelle Förderung lt. Erlass . Diese Fälle sind nicht statistisch erfasst. Frage 10: Inwieweit decken Fördergruppen und Förderklassen den Bedarf nach Sprachförderung ab? Soweit bekannt, bitte Angabe der Anzahl der Kinder, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse und ohne weitere Sprachförderung in Grundschulen und weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt beschult werden. Angaben bitte differenzieren nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Gemäß Erlass sind bei festgestellten Bedarfen von Sprachförderungen Fördergruppen oder Förderklassen einzurichten. Können Fördergruppen wegen Unterschreiten der Mindestschülerzahl nicht vorgehalten werden, erfolgte eine individuelle Förderung lt. Erlass. Diese Fälle werden statistisch nicht erfasst. Frage 11: Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, dass Kinder mit Migrationshintergrund auf Förderschulen geschickt werden, weil ihnen keine adäquate Sprachförderung angeboten wird bzw. aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse ? Wenn ja, a) welche Schulen betrifft dies aktuell? b) wie viele Kinder betritt dies aktuell? Die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen in eine Förderschule setzt ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren voraus, in dem ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt wird. Ein sonderpädagogisches Gutachten umfasst verschiedene Bestandteile : eine Lern- und Leistungsentwicklungsdokumentation der bisher beschulenden Schule, ggf. ein Test oder Gutachten aus medizinischen oder psychologischen Behandlungen (wenn Eltern dies einbringen wollen), spezielle Erhebungen mittels standardisierter oder beschreibender Verfahren und eine zusammenfassende Darstellung der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragten Förderschullehrkraft (seit 2010/2011 Lehrkräfte des Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes). Bei Kindern mit anderem kulturellen Hintergrund und Sprachschwierigkeiten aufgrund einer nichtdeutschen Muttersprache werden sprachfreie Verfahren hinzugezogen , um die Frage des Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung nicht vom erreichten Sprachstand abhängig zu machen. Mangelnde Deutschkenntnisse oder nicht adäquate Sprachförderung begründen eine sonderpädagogische Förderung und/oder die Aufnahme an einer Förderschule nicht. 5 Zu a) Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund lernen an verschiedenen Schulformen im System der Förderschulen, es ist keine Förderschulform ausgenommen. Daten zu den Einzelschulen liegen nicht vor. Zu b) Im Schuljahr 2012/2013 wurden an den Förderschulen 162 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beschult. Die Daten der Schuljahresanfangsstatistik vom Statistischen Landesamt für das Schuljahr 2013/2014 liegen noch nicht vor. Die nachfolgende Übersicht zu den zurückliegenden Schuljahren zeigt, dass an den Förderschulen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nur insgesamt einen geringen Anteil einnehmen und dieser zunehmend geringer wird. Schuljahr Förderschulform Gesamtschülerschaft Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund FöS für Lernbehinderte 6.052 91 FöS für Geistigbehinderte 2.788 45 sonstige FöS 2.823 26 2012/13 gesamt 11.663 162 (1,3 %) FöS für Lernbehinderte 6.513 105 FöS für Geistigbehinderte 2.744 41 sonstige FöS 2.854 21 2011/12 gesamt 12.111 167 (1,3 %) FöS für Lernbehinderte 7.209 149 FöS für Geistigbehinderte 2.778 42 sonstige FöS 2.901 41 2010/11 gesamt 12.888 232 (1,8 %) FöS für Lernbehinderte 7.515 155 FöS für Geistigbehinderte 2.840 45 sonstige FöS 2.829 51 2009/10 gesamt 13.194 251 (1,9 %) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt/Schuljahresanfangsstatistik