Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2504 17.10.2013 (Ausgegeben am 17.10.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Behandlung von Fundtieren und herrenlosen Tieren Kleine Anfrage - KA 6/8064 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nadine Hampel vom 5. Januar 2012 (Drs. 6/702) erklärt die Landesregierung in ihrer Antwort auf Frage 4, dass bei der Unterbringung und Versorgung aufgefundener hilfloser bzw. verletzter Tiere zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren zu unterscheiden sei. Der Runderlass des MRLU vom 3. September 1996 (MBl. LSA S. 2126) zur „Behandlung von Fundtieren und herrenlosen Tieren, ausgenommen herrenlosen wilden Tieren“ stelle die Rechtslage erläuternd dar. Aufgrund der in der Praxis bestehenden Unsicherheiten bei der rechtlichen Bewertung von aufgefundenen Tieren sei eine Überarbeitung des Runderlasses in Form von ergänzenden Hinweisen und Empfehlungen im Jahr 2012 vorgesehen. Eine Veröffentlichung des überarbeiteten Runderlasses im Ministerialblatt fand bis dato nicht statt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ist der Runderlass des MRLU vom 3. September 1996 (MBl. LSA S. 2126) zur „Behandlung von Fundtieren und herrenlosen Tieren, ausgenommen herrenlosen wilden Tieren“ zwischenzeitlich überarbeitet worden? Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Wenn nein, erhält die Landesregierung ihre oben beschriebene Ankündigung aufrecht und wann liegt der überarbeitete Runderlass vor? Der Runderlass zur „Behandlung von Fundtieren und herrenlosen Tieren, ausgenommen herrenlosen wilden Tieren“ ist überarbeitet worden. Zurzeit erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts.