Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2505 17.10.2013 (Ausgegeben am 18.10.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Ausfalltage an Berufsschulen in der dualen Ausbildung Kleine Anfrage - KA 6/8068 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen Tagen blieben in den Ausbildungsjahren 2010/11 und 2011/2012 und 2011/2012 und – wenn schon erfasst – 2012/2013 Auszubildende dem berufsschulischen Unterricht in der dualen Ausbildung fern? Bitte untergliedern Sie die Antwort nach a) Ausfalltage insgesamt, b) entschuldigte Ausfalltage darunter - aus Krankheitsgründen oder wegen Arztbesuchen u. Ä., - wegen Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, - auf Bitten/auf Antrag der Ausbildungsbetriebe, - aus privaten Gründen (außer Krankheit, Mutterschaft und Elternzeit), - aus anderen Gründen (z. B. auf Antrag von Behörden, zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Funktionen, Personalvertretungsangelegenheiten u. a.), c) unentschuldigte Ausfalltage. Bitte untergliedern Sie außerdem nach den genannten Ausbildungsjahren, nach den berufsbildenden Schulen der Landkreise und kreisfreien Städten bzw. anderer Träger (Berufsbildungszentren) sowie nach dem Geschlecht der Auszubildenden. Antwort: Diesbezügliche Daten werden weder durch das Kultusministerium noch durch ihre nachgeordneten Behörden erhoben und ausgewertet. Die Schulen verlangen jedoch auf der Grundlage der BbS-VO vom 20. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 412), zuletzt geän- 2 dert mit Verordnung vom 25. Juni 2013 (GVBl. LSA S. 374), (§ 5 und § 7 der Anlage 1 zu § 36) entsprechende Nachweise, um dann die Fehlzeiten im Klassenbuch als entschuldigt bzw. unentschuldigt zu klassifizieren. Liegt kein positiv beschiedener Antrag auf Freistellung gemäß § 7 der Anlage 1 zu § 36 der BbS-VO vor, wird in der Regel ein ärztliches Attest verlangt, welches beispielsweise Krankheit als Versäumnisgrund dokumentiert. In diesem Zusammenhang hat sich der über viele Jahre gewachsene, enge Kontakt zwischen den Schulen und Ausbildungsbetrieben, bei denen das ärztliche Attest vorzulegen ist, bewährt. Bei großen Trägerbetrieben werden sogenannte Pendelhefte geführt, während in den meisten Fällen die Klassenlehrer ohnehin permanent mit den Ausbildern in Verbindung stehen. Frage 2: Welche sind die vorwiegenden Gründe für Bitten/Anträge der Ausbildungsbetriebe auf Freistellung der Auszubildenden vom berufsschulischen Unterricht? Bitte schätzen Sie die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren ein? Gibt es unter diesem Aspekt auffällige Differenzierungen zwischen Berufsgruppen? Gibt es hinsichtlich der Freistellungsersuchen der Ausbildungsbetriebe Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.