Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2531 25.10.2013 (Ausgegeben am 28.10.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Einsatz von Peilsendern durch Sicherheitsbehörden des Landes SachsenAnhalt (II) Kleine Anfrage - KA 6/8050 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Personen kommen nach Kenntnissen der Landesre- gierung zur Montage von technischen Mitteln bei der Positionsbestimmung (Peilsender, GSM- oder GPS-Sender etc.) durch Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt an Fahrzeugen zum Einsatz und über welche Kenntnisse müssen diese verfügen? Mit dem Anbringen bzw. dem Einbau technischer Mittel zur Positionsbestimmung von Fahrzeugen sind elf Bedienstete der Landespolizei und der Verfassungsschutzbehörde betraut, welche eine besondere Qualifikation aufweisen. Entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgen auf Bundes- und Landesebene. Fach- und Spezialwissen ist insbesondere in den Bereichen der Computer- und Fahrzeugtechnik erforderlich. 2. In welchen Zyklen bzw. Intervallen senden die von Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt eingesetzten technischen Mittel zur Positionsbestimmung (Peilsender, GSM- oder GPS-Sender etc.) nach Kenntnissen der Landesregierung Ortungssignale an den Empfänger? Sind durch die eingesetzte Technik neben der Position auch die Richtung sowie die Geschwindigkeit messbar? Die Leistungsparameter der eingesetzten Technik sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Übertragungsintervalle können von Sekunden bis zu mehreren Tagen eingestellt werden. Je nach eingesetzter Technik kann neben der geo- 2 grafischen Position auch die mögliche Bewegungsrichtung und die Geschwindigkeit dargestellt werden. Bei der Versendung von so genannten „Stillen SMS“ sind Zyklus bzw. Intervall frei wählbar. 3. Besitzen die durch Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt eingesetzten technischen Mittel zur Positionsbestimmung (Peilsender, GSM- oder GPSSender etc.) nach Kenntnissen der Landesregierung stets eine eigene Stromversorgung oder werden diese auch an die Stromversorgung des Fahrzeugs gekoppelt? Wie wird der Stromversorgungs- bzw. Batteriezustand an die mit der Überwachung befassten Beamten übermittelt? Die Polizeibehörden und die Verfassungsschutzbehörde in Sachsen-Anhalt setzen sowohl Geräte mit eigener (interner) als auch externer Stromversorgung ein. Daneben kommen auch Geräte zum Einsatz, die mit der Stromversorgung des Fahrzeuges verbunden werden. Der Stromversorgungs- bzw. Akkuladezustand kann im laufenden Betrieb über Statusabfragen kontrolliert werden. 4. In welcher Häufigkeit und Art werden Betroffene nach Kenntnissen der Landesregierung über die oben genannten Ortungsmaßnahmen unterrichtet , in welcher Häufigkeit unterbleibt eine Unterrichtung und warum? Zur Häufigkeit der Benachrichtigung beim Einsatz technischer Mittel zur Positionsbestimmung liegen keine statistischen Erhebungen vor. Entsprechende Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei den Polizeibehörden nicht geführt . Das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) sieht keine Benachrichtigungspflichten vor. 5. Welche Kosten fallen nach Kenntnissen der Landesregierung für ein Sen- demodul samt Empfängertechnik und Weiterbildung für die zuständigen Beamten an, sowohl für die Anschaffung als auch für den laufenden Betrieb und Wartung? Ein Sendemodul kostet zwischen ca. 1.000 und 3.000 €. Bei der Empfangstechnik variieren die Kosten systemabhängig zwischen ca. 500 und 20.000 €. In den zuvor genannten Werten sind die Kosten für Hard- und Software enthalten. Die Aus- und Fortbildung der Bediensteten erfolgt kostenneutral. Im laufenden Betrieb fallen zusätzlich Verbindungskosten für die genutzten Dienste der Mobilfunkbetreiber an. 6. In welcher Form und Häufigkeit erfolgen bei den Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt nach Kenntnis der Landesregierung Aus- bzw. Weiterbildungen mit technischen Mitteln zur Positionsbestimmung (Peilsender, GSM- oder GPS-Sender etc.) und wie häufig werden Praxis-Trainings durchgeführt? Die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der mit dem Einsatz von technischen Mitteln zur Positionsbestimmung betrauten Bediensteten werden im Einsatzgeschehen und in regelmäßig durchgeführten Übungen gefestigt und ausgebaut . Darüber hinaus finden turnusmäßig bundesweit entsprechende Ausund Fortbildungsmaßnahmen statt. 3 7. Wirken Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt nach Kenntnissen der Landesregierung an der Forschung bzw. weiteren Entwicklung und Optimierung von technischen Mitteln zur Positionsbestimmung (Peilsender, GSM- oder GPS-Sender etc.) mit, wenn ja, in welcher Form? Die Polizeibehörden und die Verfassungsschutzbehörde in Sachsen-Anhalt wirken nicht an der Forschung bzw. weiteren Entwicklung und Optimierung von technischen Mitteln zur Positionsbestimmung mit. 8. An welchen weiteren Objekten außer an, in oder unter Fahrzeugen kom- men technische Mittel zur Positionsbestimmung (Peilsender, GSM- oder GPS-Sender etc.) nach Kenntnis der Landesregierung durch Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt zum Einsatz? Technische Mittel zur Positionsbestimmung können durch die Polizeibehörden und die Verfassungsschutzbehörde in Sachsen-Anhalt grundsätzlich an allen mobilen Objekten, bei denen ein begründetes Interesse zur Lokalisierung vorliegt sowie die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, eingesetzt werden. 9. Welche Hard- bzw. Software bzw. sonstigen Komponenten sind nach Kenntnis der Landesregierung beim Einsatz technischer Mittel zur Positionsbestimmung durch Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt für den Empfang bzw. zur Auswertung von Ortungsdaten notwendig? Erfolgt der Client-Einsatz bei der Auswertung nur stationär oder werden Empfangsdaten auch auf Handyempfangsgeräte oder Mobilfunkgeräte/Smartphones übermittelt? Zur Positionsbestimmung sind eine Sende- und Empfangseinheit sowie eine Auswertungssoftware, welche auch Kartenmaterial enthält, erforderlich. Hierbei findet auch ein Ortungsserversystem Anwendung. Die gesendeten Daten können sowohl auf stationären Rechnern mit Client-Software als auch auf mobilen Geräten empfangen werden. 10. Unter welchen Umständen wird nach Kenntnis der Landesregierung die Sendeleistung von technischen Mitteln zur Positionsbestimmung negativ beeinträchtigt bzw. welche bekannten Störquellen mindern oder unterbinden das Sendesignal von Peilsendern, GSM- oder GPS-Sendern etc., die von Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden? Bekannte Störquellen sind beispielsweise geografische Besonderheiten, die Leistungsfähigkeit des Mobilfunknetzes, extreme Wettererscheinungen, die jeweilige Satellitenabdeckung und die Position der eingesetzten Sendeeinheit. Darüber hinaus können Funkdienste wie zum Beispiel Oberwellen von Fernsehsendern , der Betriebsfunk auf Baustellen oder Flughäfen, Radaranlagen oder auch der Datenfunk von Funkamateuren die Sendeleistung mindern oder stark einschränken. Auch der Einsatz so genannter Jammertechnik kann sich störend auf die Datenübertragung auswirken. 4 11. Wie stellen Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt nach Kenntnissen der Landesregierung sicher, dass die durch technische Mittel zur Positionsbestimmung gewonnenen Ortungsdaten gerichtsverwertbar und frei von Störeinflüssen (z. B. Magnetfelder, Störsender) sind? Die Gerichtsverwertbarkeit der Ortungsdaten wird durch die strikte Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, die Authentizität der Daten (jederzeitige Zuordnung zu ihrem Ursprung, beispielsweise durch systeminterne Speicherung von Logfiles) sowie die darüber hinaus gefertigten Observationsberichte gewährleistet . Störfaktoren wie Magnetfelder oder Störsender haben hierauf keinen Einfluss.