Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2541 04.11.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stand und Bedarf des Stromnetzausbaus in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8028 Vorbemerkung des Fragestellenden: Um den weiteren erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie eine generelle Netzoptimierung zu gewährleisten, sind auch in Sachsen-Anhalt Modernisierungs - und Ausbaumaßnahmen im Stromnetzbereich notwendig. Im Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen-Anhalt (2010) sind 17 verschiedene Maßnahmen, die sowohl auf der Höchst- als auch auf der Hochspannungsebene realisiert werden sollen, aufgeführt: Höchstspannungsebene 1. Spannungsumstellung von 220 kV auf 380 kV durch Neubau im bisherigen Tras- senverlauf der Leitung Lubmin-Magdeburg-Förderstedt. 2. Leitungsneubau 380 kV Förderstedt-Bad Lauchstädt. Neubaumaßnahmen 110 kV-Ebene 3. Güssefeld-Stendal West 4. Möckern-Möckern 2-Zerbst 5. Wasserleben-Halberstadt-Oschersleben 6. Jessen-Prettin 7. Hettstedt-Aschersleben 8. Blankenburg-Wernigerode 9. Sangerhausen-Klostermannsfeld 10. Steinitz-Ellenberg 11. Hüttenrode-Halberstadt-Harsleben-Groß Quenstedt-Wegleben Schwanebeck 2 Ersatzneubaumaßnahmen 110 kV-Ebene 12. Harbke-Magdeburg 13. Helmstedt-Harbke 14. Marke-Dessau/Alten 15. Falkenberg-Herzberg-Jessen 16. Bad Lauchstädt-Angersdorf-Wansleben 17. Magdeburg-Burg Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage waren Rückfragen bei verschiedenen Netzbetreibern (Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, 50Hertz Transmission GmbH, Avacon AG) und dem Kraftwerkinvestor (Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH) erforderlich. Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft verfügt nicht über solche detaillierten Daten zur Ausbauplanung. Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung die Stromnetzsituation (Stromleitungen und - kabel und Umspannwerke) in Sachsen-Anhalt bezüglich notwendiger Stromnetzkapazitäten und Netzbetriebssicherheit vor dem Hintergrund einer verstärkten Stromdurchleitung und vor dem Hintergrund des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien aktuell und im Jahr 2015 ein? Antwort zu Frage 1: Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 13 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt und verpflichtet, eine Gefährdung oder Störung der Systemsicherheit zu beseitigen . Dazu stehen ihnen netzbezogene und marktbezogene Maßnahmen (§ 13 Absatz 1 EnWG) zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Maßnahmen des Lastund Einspeisemanagements eingesetzt und dabei unter anderem die Einspeisung von Kraftwerken und ggf. auch von erneuerbaren Energien gedrosselt werden (§ 13 Absatz 2 EnWG). Durch den unverändert stark anhaltenden Zubau an erneuerbaren Energien bei gleichzeitig noch nicht ausreichendem Netzausbau im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) außerhalb Sachsen-Anhalts mussten in den vergangenen Jahren diese Maßnahmen immer häufiger angewandt werden. Nicht nur die Anzahl der o. g. Netz- und Markteingriffe, auch die damit verbundenen Kosten, insbesondere für die Eingriffe in den Kraftwerkseinsatz (sog. Redispatchkosten), steigen kontinuierlich an und belasten letztendlich den hiesigen Stromverbraucher. Umfang und Dauer dieser Eingriffe zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit bis zur Fertigstellung der geplanten Ausbauvorhaben werden vom Fortschritt der Projekte sowie der Entwicklung der EEG-Einspeisung und dem europäischen Marktgeschehen (grenzüberschreitender Stromhandel) bestimmt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Eingriffe weiter steigen wird, bis die nun anlaufenden Fortschritte beim Netzausbau greifen. In diesem Zusammenhang kommt speziell der Fertigstellung der Südwestkuppelleitung eine wichtige Rolle zu. 3 Quelle: Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH Frage 2: Wie werden die 17 im LEP vorgesehenen Maßnahmen bezüglich ihrer Notwendigkeit auf Basis der aktuellen Daten zur Stromnetzkapazitätsanforderung eingeschätzt ? Werden nach wie vor die 17 genannten Maßnahmen benötigt? Sind weitere Maßnahmen auf der Hoch- und Höchstspannungsebene hinzugekommen ? Wenn ja, welche? Wer sind die Netzbetreiber für die jeweiligen Maßnahmen ? Antwort zu Frage 2: Im Zuge der Energiewende haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion, TenneT und TransnetBW die Aufgabe gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gemeinsam Netzentwicklungspläne auszuarbeiten. Gemäß § 12b I 2 EnWG müssen diese „alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind“. Diese Planungen werden von den Übertragungsnetzbetreibern in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Bundesnetzagentur aufgestellt und mit Öffentlichkeitsbeteiligung abgestimmt. Derzeit führt die Bundesnetzagentur das Konsultationsverfahren des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans 2013 durch. Im zweiten Entwurf zeigen die vier Übertragungsnetzbetreiber den benötigten Netzausbau in den nächsten zehn bzw. 4 zwanzig Jahren auf. Es sind keine konkreten Trassenverläufe von den Übertragungsleitungen benannt, sondern der notwendige Übertragungsbedarf zwischen den Netzknoten . Gegenüber dem Netzentwicklungsplan 2012 sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um den bedarfsgerechten Ausbau für den errechneten Übertragungsbedarf sicherzustellen. Durch diese Verschiebungen müssen insgesamt rund 5 GW Leistung zusätzlich in Nord-Süd-Richtung übertragen werden. Aktuelle Projekte in Sachsen-Anhalt laut dem Netzentwicklungsplan 2013: • Korridor D Maßnahme D09: Lauchstädt-Meitingen (DC-Netzausbau) HGÜVerbindung Angestrebtes Inbetriebnahmejahr: 2022 • Projektnummer P33 Maßnahme Nr. 24a: Wolmirstedt-Helmstedt-Wahle (Netzverstärkung ) Angestrebtes Inbetriebnahmejahr: 2021-2022 • Projektnummer P34 Maßnahme Nr. 22a: Perleberg-Wolmirstedt (Netzverstärkung ) Angestrebtes Inbetriebnahmejahr: 2020 • Projektnummern P34+P61 Maßnahmen Nr. 22b+100: Güstrow-Perleberg /Abzweig Parchim/Süd (Netzverstärkung) Angestrebtes Inbetriebnahmejahr: 2020/2014 Für die Maßnahme P60 M99 (Förderstedt) liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor. Das heißt, diese Maßnahme ist Teil des Startnetzes. Sie wird von der Bundesnetzagentur nicht zur Konsultation gestellt, da keine Bestätigung durch den Netzentwicklungsplan erforderlich ist. Bei der ersten oben genannten Maßnahme Lauchstädt-Meitingen ist erst eine Übertragungsleistung von 2 GW bestätigungsfähig. Ob eine Leistung von 4 GW möglich ist, ist noch offen. Dies wird im aktuellen Entwurf noch als nicht bestätigungsfähig eingestuft. Die verwendeten Bezeichnungen der Projekte im Landesentwicklungsplan SachsenAnhalt 2010 korrespondieren nicht mehr mit den aktuellen Bezeichnungen der Projekte . Die aktuellen Planungen basieren auf der Grundlage der Netzentwicklungspläne (NEP) 2012 und 2013, die in der Zwischenzeit durch die Übertragungsnetzbetreiber entwickelt und durch die Bundesnetzagentur bestätigt wurden (NEP 2012) bzw. gegenwärtig geprüft (NEP 2013) werden. Seitens der 50Hertz Transmission GmbH wurden im NEP 2012 und NEP 2013 folgende Projekte in der Höchstspannungs-Ebene in Sachsen-Anhalt ermittelt: • „Gleichstrompassage Süd-Ost“, HGÜ-Verbindung Lauchstädt-Meitingen (inklusive HGÜ-Konverterstation im Raum Lauchstädt), • Erhöhung der Kapazität der Gleichstrompassage Süd-Ost von 2 auf 4 GW • Stromtragfähigkeitserhöhung der 380-kV-Leitung Wolmirstedt-Helmstedt (Nie- dersachsen, TenneT TSO) in bestehender Trasse • Stromtragfähigkeitserhöhung der 380-kV-Leitung Pulgar-Vieselbach in beste- hender Trasse und • Stromtragfähigkeitserhöhung der 380-kV-Leitung Klostermansfeld-Lauchstädt in bestehender Trasse Nach Angaben der Avacon AG gibt es folgenden Stand bei Maßnahmen auf der Hochspannungs-Ebene: 5 • Güssefeld-Stendal West (in Planung/Realisierung voraussichtlich Ende der Dekade); • Möckern-Möckern 2-Zerbst (in Planung/Realisierung voraussichtlich Ende der Dekade); • Wasserleben-Halberstadt-Oschersleben (Antragskonferenz für Leitungsbauvorhaben am 29. April 2013 durchgeführt); • Blankenburg-Wernigerode; • Steinitz-Ellenberg (Inbetriebnahme der Leitung 2013) und • Hüttenrode-Halberstadt-Harsleben-Groß Quenstedt-Wegleben- Schwanebeck. Ersatzneubaumaßnahmen 110 kV-Ebene: • Harbke-Magdeburg (Ersatzneubau in Ausführungsplanung/Realisierung 2014- 2015); • Helmstedt-Harbke (in Planung/Realisierung voraussichtlich Ende der Dekade) und • Magdeburg-Burg (Ausführungsplanung für Ersatzneubau läuft). Frage 3: Mit welchen Gesamtkosten wird für die Umsetzung dieser Stromnetzmaßnahmen auf der Hoch- und Höchstspannungsebene gerechnet? Wie viel wurde schon ausgegeben? Wie viel soll von heute bis zum Jahr 2015 investiert werden ? Antwort zu Frage 3: Die 50Hertz Transmission GmbH rechnet für die oben genannten Netzmaßnahmen im AC-Netz (Drehstrom-Netz) mit einem Investitionsvolumen von rund 530 Mio. €. Diese Gesamtkosten der Projekte entfallen jedoch nicht ausschließlich auf SachsenAnhalt . Aktuell wurden in den Projekten rund 2 Mio. € investiert. Bis 2015 sind weitere Investitionen in Sachsen-Anhalt in Höhe von 6 Mio. € geplant. Das Investitionsvolumen für den Neubau der „Gleichstrompassage Süd-Ost“ Lauchstädt - Meitingen beträgt für die gesamte Strecke inkl. den Konverterstationen in Sachsen-Anhalt und jener in Bayern rund 1,1 Mrd. € (Kostenabschätzung gemäß NEP 2013). Überschlägig würden davon rund 30 % der Investitionskosten auf Sachsen -Anhalt entfallen. Frage 4: Mit welchen Kosten für die Erweiterung oder den Neubau von Umspannwerken für Sachsen-Anhalt wird gerechnet? Antwort zu Frage 4: Die 50Hertz Transmission GmbH plant Neubauten bzw. Erweiterungen von Umspannwerken in Stendal-West, Förderstedt, Jessen, Klostermansfeld, Marke, Perleberg , Querfurt/Nord und Wolmirstedt. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf rund 240 Mio. €. Bei den anstehenden Maßnahmen der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH wird auf die Tabelle unter Frage 1 verwiesen. Von der Avacon AG liegen keine näheren Angaben vor. 6 Frage 5: Wie ist der Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsstatus der Maßnahmen für die Stromleitungen und Stromkabel auf der Hoch- und Höchstspannungsebene ? Bitte für jede Maßnahme angeben inklusiv der Angabe, wann die Fertigstellung geplant war und wann mit der Fertigstellung gerechnet wird. Bitte auch beschreiben, um welche Maßnahmen es sich im Einzelnen handelt - ob: Neubau, neue Trasse, Verstärkung, neue Leitungen auf bestehenden Masten, Optimierung und so weiter. Antwort zu Frage 5: Nach Angaben vom Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH ist bei der Leitungsbaumaßnahme 1 „Stromtragfähigkeitserhöhung Wolmirstedt - Stendal/West - Perleberg “ der Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsstatus wie folgt: Ergebnis der netztechnischen Untersuchung unter Berücksichtigung des NOVA-Prinzips (Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau) ist, dass ein Neubau einer 380-kV-Leitung im vorhandenen Trassenkorridor notwendig wird. In den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden Anträge auf Prüfung der Erforderlichkeit von Raumordnungsverfahren gestellt. Die zuständigen Behörden erklärten den jeweiligen Verzicht. Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden derzeit erarbeitet . Die Einreichung der Unterlagen ist für Ende 2013/Anfang 2014 geplant. Angestrebtes Inbetriebnahmejahr gemäß NEP 2013 ist 2020. Bei der „Netzstrukturstraffung im Raum Magdeburg und 380-kV-Anschluss Förderstedt “ wurde der 50Hertz Transmission GmbH für den Neubau der 380-kV-Leitung zum Anschluss des UW Förderstedt am 27. März 2013 die Planfeststellung genehmigt . Die Leitungsbaumaßnahme 2 wird aktuell nicht weiter verfolgt. Alle weiteren in Antwort auf Frage 2 beschriebenen Projekte sind noch im Planungsstadium . Für die geplanten Fertigstellungstermine sowie die Erläuterung der Maßnahmen wird auf die Frage 2 verwiesen. Frage 6: Bei welchen der oben genannten Stromnetz-Maßnahmen kommt es zu Verzögerungen und was sind die Gründe für die Verzögerungen? Bitte pro Maßnahme angeben. Antwort zu Frage 6: Nach Angaben des Netzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH ist die Leitungsbaumaßnahme 1 „Stromtragfähigkeitserhöhung Wolmirstedt - Stendal/West - Perleberg - (Güstrow)“ bzw. die Projektmaßnahme P34 derzeit im Zeitplan. Es sind keine wesentlichen Verzögerungen zu verzeichnen. Wenn sich Verzögerungen ergeben, ist dies meist erst mit dem Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Beteiligung und bei Verhandlungen von Dienstbarkeiten für Maststandorte und Überspannungen der Fall. Die „Netzstrukturstraffung im Raum Magdeburg und 380-kV-Anschluss Förderstedt “ ist derzeit im Zeitplan. Die Leitungsbaumaßnahme 2 wird aktuell nicht weiter verfolgt. Alle weiteren in Antwort auf Frage 2 beschriebenen Projekte sind noch im Planungsstadium und liegen im Zeitplan. 7 Frage 7: Falls es zu Verzögerungen kommt, können Engpässe im Stromleitungsnetz durch regulierende Eingriffe der Netzbetreiber über ihre Netzleitwarten ausgeglichen werden? Antwort zu Frage 7: Innerhalb der 50Hertz-Regelzone betreiben die 50Hertz Transmission GmbH sowie die Verteilnetzbetreiber Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und Avacon AG bereits seit mehreren Jahren ein abgestimmtes Netzsicherheitsmanagementsystem. Dies beruht darauf, bei Bedarf Erzeugerleistungen temporär abzusenken. Der Einspeisevorrang von EEG- und KWK-Anlagen sowie die Sensitivität (elektrische Wirkung der Absenkung auf den Engpass) wird berücksichtigt. Das Netzsicherheitsmanagement kommt sowohl bei Netzengpässen im eigenen Netzgebiet wie auch bei Unterstützungsmaßnahmen für den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH zum Einsatz. Bei Verzögerungen des Netzausbaus ist zu erwarten, dass das Netzsicherheitsmanagement häufiger zum Einsatz kommen muss. Damit verbunden sind erhöhte Entschädigungszahlungen an die Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen. Frage 8: Ist ein nennenswerter Ausbau des Nieder- und Mittelspannungsnetzes in Sachsen -Anhalt geplant? Mit welchen kumulierten Kosten wird für ganz SachsenAnhalt für den Ausbau des Nieder- und Mittelspannungsnetzes gerechnet? Antwort zu Frage 8: Nach Angaben der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH stehen für das Land Sachsen-Anhalt (im Hinblick auf das Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft ) 31 Mio. € in 2013 zur Verfügung. Weitere Zahlen sind dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft nicht bekannt bzw. sind Geschäftsgeheimnisse der Firmen . Frage 9: Sowohl im schwarz-gelben Koalitionsvertrag auf Bundesebene von 2009 (S. 29) als auch im Entschließungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag (BT-Drucksache 17/13277) wird sich für die Gründung einer Bundesnetzagentur ausgesprochen. Unterstützt die Landesregierung die Gründung einer Bundesnetzgesellschaft in öffentlicher Hand? Falls ja, welche eigenen Initiativen wird sie dazu (u. a. im Bundesrat) unternehmen? Antwort zu Frage 9: Aktuell wird im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Bremen (Drucksache 559/13 vom 28.06.2013) behandelt, der dem Entschließungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag (BT-Drucksache 17/13277) ähnelt. Die Gründung einer neuen Netzgesellschaft hätte keine beschleunigende Wirkung und birgt viel eher Risiken für einen zügigen Netzausbau. Eine solche Gesellschaft müsste zunächst eigens aufgebaut werden und besäße keine Erfahrung für die anstehenden Aufgaben beim Leitungsbau. Ein solches Unternehmen in öffentlicher Hand stünde zudem vor den gleichen Herausforderungen wie derzeit die privaten 8 Netzbetreiber. Eine Verbesserung der Akzeptanz vor Ort oder auch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sind durch eine staatliche Beteiligung nicht zu erwarten . Das belegen auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Im heutigen regulatorischen Rahmen können die Übertragungsnetzbetreiber mit einem geeigneten Kapitalmarktzugang das hohe Investitionsprogramm finanzieren, so dass auch an dieser Stelle keine Verbesserung durch eine neue Netzgesellschaft zu erwarten ist. Der für Sachsen-Anhalt zuständige Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH verfügt über einen effizienten Kapitalmarktzugang und ist in der Lage, sein anstehendes Investitionsprogramm zu finanzieren. Frage 10: Wie hoch sind die spezifischen Netznutzungsentgelte (in Cent/kWh) in Sachsen -Anhalt und im bundesweiten Vergleich? Bitte angeben für das nördliche Sachsen-Anhalt und das südliche Sachsen-Anhalt und ausgewählte Regionen in anderen Bundesländern (gerne für: das Ruhrgebiet, die Hansestadt Hamburg , die Region Nürnberg-Erlangen, München, das Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt). Bitte möglichst die Netznutzungsentgelte zusätzlich auch angeben in der Aufteilung für die Verteilnetzebene und für die Übertragungsnetzebene. Antwort zu Frage 10: Der gewünschte Vergleich der Netzentgelte für unterschiedliche Regionen in Sachsen -Anhalt und Deutschland für 2013 ist der Tabelle zu entnehmen: 1) Übertragungsnetzbetreiber 2) Verteilnetzbetreiber 3) Allgemeines Netznutzungsentgelt lt. Preisblatt 2013 4) Netznutzungsentgelt für Niederspannungskunden (Nsp.) bei 4.000 kWh/a (ohne Umlagen, Steuern, etc.) Netzentgelt Niederspannung Netzentgelt Mittelspannung Leistungspreis Arbeitspreis ÜNB 1 VNB 2 Nsp. [ct/kWh] 3 Nsp. [€] 4 Msp. [€/kW/a] Msp. [ct/kWh] Msp. [€] 5 Sachsen-Anhalt 50 Hertz - - - - - > Magdeburg 50 Hertz SWM Netze GmbH 5,58 223,20 110,21 0,84 71.905,00 > Halle 50 Hertz Energieversorgung Halle Netz GmbH 5,26 210,40 105,7 0,86 70.050,00 Hamburg 50Hertz Stromnetz Hamburg 5,33 213,20 21,04 1,18 34.120,00 Nürnberg TenneT N-Energie Netz GmbH 4,74 189,60 80,92 0,42 48.860,00 München TenneT SWM Infrastruktur GmbH 4,26 170,40 56,13 0,23 32.665,00 Frankfurt a.M. TenneT NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH 5,1 204,00 42,32 0,49 30.960,00 Quelle: 50Hertz Transmission GmbH 9 Quelle: Volksstimme Magdeburg, Ausgabe vom 20. Oktober 2013 Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Stromkunden in den Bundesländern Mecklenburg -Vorpommern und Brandenburg die höchsten Netznutzungsentgelte bezahlen müssen. Sachsen-Anhalt hat die dritthöchsten Netznutzungsentgelte im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Die neuen Bundesländer bezahlen bei weitem höhere Netznutzungsentgelte als die alten Bundesländer. Mit Blick auf die nachfolgende Grafik wird deutlich, dass die Netzentgeltunterschiede in erheblichem Umfang bereits in der Höchstspannungs-/Übertragungsnetzebene entstehen. Grafik: Netzentgeltunterschiede 2013 bezogen auf TransnetBW (Vergleichswerte 2012) 10 28% * 8% * 103% * - 1% 23% 129% 100% Amprion Tennet TSO 50Hertz Transnet BW Ø 1,0 Cent/kWh Ø 2,3 Cent/kWh Ø 1,2 Cent/kWh Ø 1,0 Cent/kWh Quelle: 50Hertz Transmission GmbH Speziell die Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH ist hier von einem schon vor zehn Jahren begonnenen massiven und zu den anderen Regelzonen überproportionalen Netzausbau infolge Windenergieeinspeisung und PV-Großanlagen bei gleichzeitig geringer Stromnachfrage geprägt. Das Fehlen einer bundesweiten Kostenwälzung in der Übertragungsnetzebene führt hier zu einer deutlichen Mehrbelastung, die insbesondere auch auf in der Hoch- und Mittelspannung angeschlossenen industriellen und gewerblichen Stromverbraucher durchschlägt. Frage 11: Wie hoch sind Netznutzungsentgelte in den unter Frage 10 beschriebenen Gebieten für folgende Abnahmefälle: - 4000 kWh ohne Leistungsmessung in der Niederspannung, - 2 GWh mit Leistungsmessung in der Mittelspannung bei einer Anschluss- leistung von 500 kW und 4000 Benutzungsstunden. Antwort zu Frage 11: Verträge mit einer Jahresarbeit ab 2 GWh/Jahr mit Leistungsmessung regeln Abnahmeverhältnisse mit Sondervertragskunden, zu denen nur auf die tatsächliche Verbrauchssituation bezogene Einzelberechnungen ein Ergebnis liefern. Eine entsprechende Verbrauchsstruktur wird durch das Land nicht erhoben. Zu Verträgen bis zu 4.000 kWh ohne Leistungsmessung in der Niederspannung liegen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft keine Daten zu den Nutzungsentgelten vor. Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 10 verwiesen. Frage 12: Wer haftet für Schäden, wenn die öffentliche Stromversorgung ausfällt (Blackout )? Gibt es Haftungsgrenzen? Wenn ja, wo liegen diese? 11 Antwort zu Frage 12: Die Haftung des Netzbetreibers bei Störungen der Anschlussnutzung richtet sich nach § 18 Niederspannungsanschlussverordnung. Hier sind auch Aussagen zu den Haftungsgrenzen definiert. Frage 13: Stromspeicher sind für die Zwischenspeicherung von temporär überschüssigem erneuerbaren Strom erforderlich. Gibt es für Sachsen-Anhalt ein Konzept von Speicherstandorten und Speichergrößen inklusive der Einrichtungen zum Ein- und Ausspeichern und wie und in welchem Zeitrahmen sollen entsprechende Planungen für Stromspeicher in den Stromnetzausbau integriert werden ? Antwort zu Frage 13: Bei der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH sind aktuell keine Speicherkonzepte in der konkreten Planung oder Umsetzung. Die anderen Netzbetreiber haben dazu keine Auskunft gegeben. Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft hat Ende Oktober eine Speicherstudie vergeben, die das Gesamtsystem der Flexibilitätsoptionen in Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Speicherthematik untersuchen soll.