Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2554 06.11.2013 (Ausgegeben am 06.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von Neonazis genutzte Immobilien, Veranstaltungs- und Konzertorte in Sachsen -Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8047 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion (17/14635) werden auch Ausführungen zum Land Sachsen-Anhalt gemacht . So stellt die Bundesregierung dar, dass von bundesweit rund 260 durch Neonazis genutzten Objekten 16 in Sachsen-Anhalt zu finden sind. Von bundesweit 67 Objekten, die die rechte Szene „hochfrequentiert“ für Musikveranstaltungen nutzt, sollen sich den Angaben der Bundesregierung zufolge zehn in Sachsen-Anhalt befinden . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124 S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hin- 2 blick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die Preisgabe detaillierter Informationen zur Erlangung von Erkenntnissen über im Sinne der Fragestellungen genutzte Immobilien, Veranstaltungs- und Konzertorte insbesondere im Rahmen kleinerer oder privater Veranstaltungen würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die ggf. Rückschlüsse auf Quellen zulassen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt, ggf. auch auf die einer anderen nachrichtengebenden Verfassungsschutzbehörde auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Mit der GSO-LT wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPDBundestagsfraktion (17/14635) werden auch Ausführungen zum Land SachsenAnhalt gemacht. So stellt die Bundesregierung dar, dass von bundesweit rund 260 durch Neonazis genutzten Objekten 16 in Sachsen-Anhalt zu finden sind. Von bundesweit 67 Objekten, die die rechte Szene „hochfrequentiert“ für Musikveranstaltungen nutzt, sollen sich den Angaben der Bundesregierung zufolge zehn in Sachsen-Anhalt befinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu von Neonazis in den vergangenen fünf Jahren genutzten Immobilien in Sachsen-Anhalt vor? Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde, Status (im Eigentum, Besitz, dauerhafter oder im Einzelfall möglicher Überlassung von/an Mitglieder der rechten Szene), Art des Objekts (Wohnhaus, Gaststätte, Veranstaltungsraum etc.). Bitte auch angeben, ob das jeweilige Objekt nur in der Vergangenheit genutzt wurde und/oder, ob die Nutzung andauert. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu in den vergangenen fünf Jahren genutzten Veranstaltungsorten der rechten Musikszene in Sachsen-Anhalt vor? Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde, Status (im Eigentum , Besitz, dauerhafter oder im Einzelfall möglicher Überlassung von/an Mitglieder der rechten Szene), Art des Objekts (Wohnhaus, Gaststätte , Veranstaltungsraum etc.). Bitte auch angeben, ob das jeweilige Objekt nur in der Vergangenheit genutzt wurde und/oder, ob die Nutzung andauert . 3 Zu den Fragen 1 und 2 Zur Beantwortung der Fragen wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012 betrachtet. Die erbetene Aufschlüsselung des jeweiligen Objektstatus erfolgte nach Eigentum und Nutzungsüberlassung. Eine Differenzierung zwischen dauerhafter oder einzelfallbezogener Nutzungsüberlassung von Mitgliedern / an Mitglieder der rechten Szene einerseits und Besitz seitens Mitgliedern der rechten Szene andererseits ist unterblieben, da eine Nutzungsüberlassung regelmäßig ein Besitzrecht darstellt. Die darüber hinaus erbetenen Angaben, ob die jeweiligen Objekte nur in der Vergangenheit genutzt wurden und/oder, ob die jeweilige Nutzung andauert , basieren auf Erkenntnissen der Landesregierung für das Jahr 2012 und das erste Halbjahr 2013. Die Antworten sind den beigefügten Tabellen (Anlage 1 und Anlage 2) zu entnehmen. Über die darin enthaltenen Informationen hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor, deren Mitteilung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich “ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4 Anlage 1 Antwort zu Frage 1 Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Art des Objektes z. B. Wohnhaus, Gaststätte , Veranstaltungsraum , Freifläche usw. Status Steht das Objekt im Eigentum von Szeneangehörigen oder ist es Szeneangehörigen zur Nutzung überlassen worden? Aktuelle Nutzung (Nutzung in 2012 und im 1. Halbjahr 2013) Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt) Ladengeschäft Nutzungsüberlassung keine Erkenntnisse Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt) Wohnobjekt keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Bördekreis Angern Gehöft Eigentum ja Bördekreis Klein Wanzleben Wohnobjekt keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Burgenlandkreis Gieckau Pension und Gaststätte Eigentum keine Erkenntnisse Burgenlandkreis Kaiserpfalz, Ortsteil Wendelstein Wohnobjekt Eigentum keine Erkenntnisse Burgenlandkreis Kretzschau, Ortsteil Salsitz ehemaliges Bahnhofsgebäude Eigentum keine Erkenntnisse Burgenlandkreis Mertendorf, Ortsteil Görschen Gehöft Eigentum ja Burgenlandkreis Teuchern, Ortschaft Krauschwitz, Ortsteil Krössuln Dorfgemeinschaftshaus Nutzungsüberlassung keine Erkenntnisse Burgenlandkreis Zeitz, Ortsteil Geußnitz Wohnobjekt keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Halle (Saale) - Wohnobjekt Nutzungsüberlassung nein Halle (Saale) - Räume in einem Gewerbegebiet Nutzungsüberlassung ja Harz Halberstadt Gaststätte Nutzungsüberlassung ja 5 Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Art des Objektes z. B. Wohnhaus, Gaststätte , Veranstaltungsraum , Freifläche usw. Status Steht das Objekt im Eigentum von Szeneangehörigen oder ist es Szeneangehörigen zur Nutzung überlassen worden? Aktuelle Nutzung (Nutzung in 2012 und im 1. Halbjahr 2013) Harz Halberstadt Ladengeschäft Nutzungsüberlassung keine Erkenntnisse Jerichower Land Genthin ehemaliges Firmengebäude Nutzungsüberlassung keine Erkenntnisse Magdeburg - ehemaliges Firmenobjekt Nutzungsüberlassung nein Magdeburg - ehemaliges Ladengeschäft Nutzungsüberlassung nein Magdeburg - Ladengeschäft Nutzungsüberlassung nein Magdeburg - Ladengeschäft Nutzungsüberlassung keine Erkenntnisse Magdeburg - Wohnobjekt keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Magdeburg - ehemalige Lagerhalle Nutzungsüberlassung ja MansfeldSüdharz Allstedt, Ortsteil Sotterhausen Wohnobjekt mit Nebengebäuden Eigentum ja MansfeldSüdharz Mansfeld, Ortschaft Abberode , Ortsteil Steinbrücken Gehöft Eigentum ja Saalekreis Bad Lauchstädt , Ortsteil Groß Gräfendorf ehemalige Gaststätte Nutzungsüberlassung ja Saalekreis Merseburg Wohnobjekt keine Erkenntnisse nein Salzlandkreis Bernburg Gewerbeobjekt Nutzungsüberlassung Nein Salzlandkreis Bernburg Wohnobjekt keine Erkenntnisse nein Salzlandkreis Calbe (Saale) Gaststätte keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Salzlandkreis Könnern, Ortsteil Trebnitz ehemaliger Gutshof Eigentum ja 6 Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Art des Objektes z. B. Wohnhaus, Gaststätte , Veranstaltungsraum , Freifläche usw. Status Steht das Objekt im Eigentum von Szeneangehörigen oder ist es Szeneangehörigen zur Nutzung überlassen worden? Aktuelle Nutzung (Nutzung in 2012 und im 1. Halbjahr 2013) Salzlandkreis Schönebeck Wohnobjekt keine Erkenntnisse nein Salzlandkreis Schönebeck Wohnobjekt keine Erkenntnisse nein Stendal Tangerhütte ehemaliger Gewerbebetrieb Eigentum keine Erkenntnisse 7 Anlage 2 Antwort zu Frage 2 Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Art des Objektes z. B. Wohnhaus, Gaststätte , Veranstaltungsraum , Freifläche usw. Status Steht das Objekt im Eigentum von Szeneangehörigen oder ist es Szeneangehörigen zur Nutzung überlassen worden? Aktuelle Nutzung (Nutzung in 2012 und im 1. Halbjahr 2013) Altmarkkreis Salzwedel Gardelegen Gaststätte Nutzungsüberlassung ja Altmarkkreis Salzwedel Gardelegen Halle Nutzungsüberlassung ja Anhalt-Bitterfeld BitterfeldWolfen , Ortsteil Wolfen Gaststätte keine Erkenntnisse nein Anhalt-Bitterfeld Zerbst, Ortsteil Bone Gaststätte keine Erkenntnisse ja Bördekreis Angern Gebäude Eigentum nein Bördekreis Harbke ehemaliges Kasernengelände keine Erkenntnisse nein Bördekreis Uhrsleben ehemaliger Bauernhof Eigentum ja Burgenlandkreis Hohenmölsen Werk- / Lagerhalle keine Erkenntnisse nein Burgenlandkreis Mertendorf, Ortsteil Görschen Bauernhof Eigentum ja Burgenlandkreis Zeitz Gaststätte Nutzungsüberlassung nein Harz Halberstadt Gaststätte Nutzungsüberlassung nein Harz Schwanebeck , Ortsteil Nienhagen Freifläche und ehemaliger Kornspeicher Nutzungsüberlassung ja Jerichower Land Genthin ehemaliges Firmengelände keine Erkenntnisse nein Jerichower Land Genthin Discothek Nutzungsüberlassung nein 8 Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Art des Objektes z. B. Wohnhaus, Gaststätte , Veranstaltungsraum , Freifläche usw. Status Steht das Objekt im Eigentum von Szeneangehörigen oder ist es Szeneangehörigen zur Nutzung überlassen worden? Aktuelle Nutzung (Nutzung in 2012 und im 1. Halbjahr 2013) Magdeburg - ehemalige Lagerhalle keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Magdeburg - Betriebsgelände keine Erkenntnisse nein MansfeldSüdharz Allstedt, Ortsteil Sotterhausen Wohnobjekt mit Nebengebäuden Eigentum ja MansfeldSüdharz Hettstedt Jugendeinrichtung keine Erkenntnisse nein MansfeldSüdharz Questenberg Dorfgemeinschaftshaus Nutzungsüberlassung nein MansfeldSüdharz Sangerhausen Freifläche Nutzungsüberlassung keine Erkenntnisse MansfeldSüdharz Sangerhausen Freifläche Nutzungsüberlassung nein Saalekreis Bad Dürrenberg Gaststätte Nutzungsüberlassung nein Salzlandkreis Aschersleben Ortsteil Mehringen ehemalige Reithalle Nutzungsüberlassung nein Salzlandkreis Könnern, Ortsteil Trebnitz ehemaliger Gutshof Eigentum ja Salzlandkreis Schönebeck Gaststätte keine Erkenntnisse ja Stendal Tangerhütte ehemaliger Gewerbebetrieb Eigentum nein Stendal Tangerhütte Gaststätte Nutzungsüberlassung ja Wittenberg Annaburg, Ortsteil Groß Naundorf Verwaltungsobjekt der ehemaligen LPG keine Erkenntnisse ja Wittenberg Lutherstadt Wittenberg Bandprobenraum keine Erkenntnisse ja