Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2557 06.11.2013 (Ausgegeben am 06.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Löschwasserversorgung auf dem Güterbahnhof Großkorbetha (Stadt Weißenfels , Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 6/8082 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach einer Havarie eines mit Benzol beladenen Kesselwagens im Bereich des Güterbahnhofes Großkorbetha berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Lokalausgabe Weißenfels am 7. Oktober 2013, unter Bezug auf den Kreisbrandmeister des Burgenlandkreises sowie Verantwortliche der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels, von einer unzureichenden Löschwasserversorgung auf dem Güterbahnhof Großkorbetha. In diesem Zusammenhang wird wegen des drastisch gestiegenen Aufkommens an Gefahrgut-Transporten von einer „tickenden Zeitbombe“ gesprochen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Löschwasserversorgung im Bereich des Güterbahnhofes Großkorbetha im Lichte des aktuellen und prognostizierten Güterverkehrsaufkommens in diesem Bereich? Durch die DB AG wird die Löschwasserversorgung im Bereich des Güterbahnhofes Großkorbetha mit einem nutzbaren Gesamtlöschwasservolumen von 780 m³ sichergestellt. Dieses verteilt sich auf 4 Löschwasserentnahmestellen. Auf der Ostseite befinden sich zwei Zisternen mit 90 bzw. 190 m³ Nutzinhalt. Westseitig sind zwei Löschwasserteiche mit je 250 m³ Nutzinhalt vorhanden. Alle Löschwasserentnahmestellen sind zu 100 % gefüllt und grundsätzlich einsatzbereit . Sie befinden sich auf dem Gelände der DB AG. Über die genannten Löschwasserentnahmestellen hinaus wäre lediglich eine Wasserversorgung aus der ca. 2 km entfernten Saale einsatzrelevant. 2 Der Güterbahnhof Großkorbetha ist ein mit der DB AG in der Anlage der Vereinbarung zwischen den Innenministern/-senatoren für Inneres der Länder und der Deutschen Bahn AG vom 7. August 1998 benanntes Sonderobjekt, für das die DB AG Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Objektpläne einschließlich Feuerwehreinsatzpläne sowie ein Sicherheitskonzept erstellt und regelmäßig aktualisiert. Diese betriebliche Gefahrenabwehrplanung wird mit den Gefahrenabwehrbehörden abgestimmt. Die Vertreter der DB AG haben dem Burgenlandkreis zugesagt, ihr überarbeitetes Sicherheitskonzept zum Bahnhof Großkorbetha zeitnah vorzustellen. Im Übrigen finden in regelmäßigen Abständen zwischen der DB AG, dem Burgenlandkreis und weiteren Beteiligten, wie Infra Leuna, abgestimmte Notfallübungen zu aktuellen Szenarien am Güterbahnhof Großkorbetha statt. Die letzte am 26. Oktober 2013, welche ein fast identisches Szenario wie beim Ereignis am 5. Oktober zum Gegenstand hat. 2. Sind aus Sicht der Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Löschwasserversorgung im Bereich des Güterbahnhofes Großkorbetha notwendig? Wenn ja, welche? Die zuständige Gefahrenabwehrbehörde Burgenlandkreis und die DB AG, vertreten durch die DB Netz AG und das Notfallmanagement der DB AG, haben sich in Auswertung des Ereignisses vom 5. Oktober 2013 am 14. Oktober 2013 vor Ort über technisch noch notwendige Maßnahmen an den vorhandenen Löschwasserentnahmestellen und perspektivisch zu betrachtende Möglichkeiten zur Kopplung dieser Löschwasserentnahmestellen verständigt. Der Güterbahnhof Großkorbetha unterliegt als Sonderobjekt der Brandsicherheitsschau . Im Ergebnis der letztmalig im Oktober 2010 seitens des Burgenlandkreises durchgeführten Brandsicherheitsschau wurden alle Löschwasserentnahmestellen durch die DB AG instand gesetzt bzw. einer Grundreinigung unterzogen. Damit hat die DB AG die in ihrer Zuständigkeit liegenden Auflagen zur Löschwassersicherstellung derzeit erfüllt. 3. Wer ist für die Sicherung der Löschwasserversorgung auf dem Güter- bahnhof verantwortlich? Ist dies aufgrund von § 2 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutz - und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) allein die Stadt Weißenfels oder obliegen der Deutsche Bahn AG bzw. deren Tochterunternehmen gleichfalls Verpflichtungen zur Löschwasserversorgung? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsvorschriften ? Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in ihrem Territorium ist die Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 1 Brandschutzgesetz verpflichtet. Sie hat auch den Grundschutz für den Bahnhof Großkorbetha sicherzustellen. Der Burgenlandkreis berichtet hierzu lediglich, dass aus dem öffentlichen Trinkwassernetz keine akzeptable Wassermenge verfügbar ist. Für die DB AG und alle weiteren Eisenbahnen ergibt sich eine Mitwirkungspflicht bei Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung aus § 4 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in der Fassung vom 12. September 2012.