Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2586 19.11.2013 (Ausgegeben am 20.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Kommunale Beigeordnete Kleine Anfrage - KA 6/8069 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die bisherigen Regelungen zu den kommunalen Beigeordneten finden sich in wesentlichen Teilen in § 65 ff. der Gemeindeordnung sowie in § 54 ff. der Landkreisordnung . Im Kommunalrechtsreformgesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 6/2247) ist vorgesehen , diese Vorschriften zukünftig in einem Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) zu bündeln. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In § 65 der Gemeindeordnung ist derzeit bestimmt, dass Gemeinden mit mehr als 25000 Einwohnern außer dem Bürgermeister einen Beigeordneten , kreisfreie Städte mehrere Beigeordnete in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen können, wenn die Hauptsatzung dies vorsieht. Welche Person nahm zum 31. August 2013 in welcher dieser Gemeinden SachsenAnhalts diese Aufgabe wahr? Für welche Aufgabenfelder waren die einzelnen Personen zu diesem Zeitpunkt in der Gemeinde verantwortlich? In welcher dieser Gemeinden gab es zum 31. August 2013 keine Beigeordneten ? Zu Satz 2 und Satz 3 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu Satz 4 wird auf die Anlage 2 verwiesen. 2 2. In § 54 der Landkreisordnung ist derzeit bestimmt, dass Landkreise außer dem Landrat einen Beigeordneten, Landkreise mit mehr als 120000 Einwohnern zwei Beigeordnete in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen können, wenn die Hauptsatzung dies vorsieht. Welche Person nahm zum 31. August 2013 in welchem Landkreis Sachsen-Anhalts diese Aufgabe wahr? Für welche Aufgabenfelder waren die einzelnen Personen zu diesem Zeitpunkt im Landkreis verantwortlich? In welcher dieser Gemeinden gab es zum 31. August 2013 keine Beigeordneten? Zu Satz 2 und Satz 3 wird auf die Anlage 3 verwiesen. Zu Satz 4 wird ausgeführt, dass es in den neun Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel , Anhalt-Bitterfeld, Börde, Harz, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis , Salzlandkreis und Wittenberg zum 31. August 2013 keine Beigeordneten gab. 3. In welchen Kommunen wurden seit dem 1. Juli 2007 welche Personen als Beigeordnete gewählt? Auf die Anlage 4 wird verwiesen. 4. In welchen Kommunen wurden seit dem 1. Juli 2007 welche Personen als Beigeordnete abgewählt? Eine Abwahl eines Beigeordneten ist seit dem 1. Juli 2007 nicht erfolgt. 3 Anlage 1 Beigeordnete der Gemeinden nebst Aufgabenfeldern zum 31. August 2013: Name der Gemeinde: Name der Person: Aufgabenfelder, die die Person zum 31.08.2013 wahrnahm: Frau Sabrina Nußbeck Bürgermeisterin/Finanzen Herr Dr. Gerd Raschpichler Gesundheit/Soziales/Bildung Stadt Dessau-Roßlau Herr Joachim Hantusch Wirtschaft/Stadtentwicklung Herr Egbert Geier Finanzen- u. Verwaltungs- management Herr Uwe Stäglin Stadtentwicklung/Umwelt Frau Dr. Judith Marquardt Kultur/Sport Herr Tobias Kogge Bildung/Soziales Stadt Halle (Saale) Herr Wolfram Neumann Wirtschaft/Wissenschaft Herr Holger Platz Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Herr Klaus Zimmermann Finanzen und Vermögen Herr Rainer Nitsche Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit Herr Dr. Rüdiger Koch Kultur, Schule und Sport Herr Hans-Werner Brüning Soziales, Jugend und Gesundheit Landeshauptstadt Magdeburg Herr Dr. Dieter Scheidemann Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Stadt Merseburg Frau Dr. Barbara Kaaden Bürgermeisterin/Stadtentwicklung Lutherstadt Wittenberg Herr Torsten Zugehör Schule, KiTa`s, Bibliotheken, Brandschutz, öffentliches Bauen, Bürgerservice, Büro Ratsangelegenheiten Stadt Zeitz Herr Henrik Otto Recht und Ordnung (SG Sicherheit und Ordnung), Brand- u. Katastrophenschutz , Bürgerbüro und Standesamt, Stadtkasse, Rechtsangelegenheiten 4 Anlage 2 Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern, in denen es zum 31. August 2013 keine Beigeordneten gab: Name der Gemeinde: Aschersleben, Stadt Salzlandkreis Bernburg (Saale), Stadt Salzlandkreis Bitterfeld-Wolfen, Stadt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Halberstadt, Stadt Landkreis Harz Köthen (Anhalt), Stadt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Naumburg (Saale), Stadt Burgenlandkreis Sangerhausen, Stadt Landkreis Mansfeld-Südharz Schönebeck (Elbe), Stadt Salzlandkreis Staßfurt, Stadt Salzlandkreis Hansestadt Stendal Landkreis Stendal Weißenfels, Stadt Burgenlandkreis Wernigerode, Stadt Landkreis Harz 5 Anlage 3 Beigeordnete der Landkreise nebst Aufgabenfeldern zum 31. August 2013: Name des Landkreises: Name der Person: Aufgabenfelder, die die Person zum 31.08.2013 wahrnahm : Burgenlandkreis Herr Dieter Engelhardt Veterinär-/Lebensmittelüberwachungsamt , Sozialamt, Jugendamt , Gesundheitsamt, Bauordnung, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Amt für Gewässer- und Naturschutz Stendal Herr Dr. Denis Gruber Herr Sebastian Stoll Schulverwaltung, Kultur, Bauordnung, Umwelt Ordnung, Straßenverkehr, Soziales/Jugend/Gesundheit Wirtschaftsförderung 6 Anlage 4 Kommunen, in denen seit dem 1. Juli 2007 Beigeordnete gewählt wurden: Name der Kommune: Datum der Wahl: Name der Person: Stadt Dessau-Roßlau 01.02.2012 23.04.2008 10.09.2008 Frau Sabrina Nußbeck Herr Dr. Gerd Raschpichler Herr Joachim Hantusch Stadt Halle (Saale) 26.09.2012 25.05.2011 30.01.2013 24.09.2008 24.10.2007 30.01.2008 Herr Egbert Geier Herr Uwe Stäglin Frau Dr. Judith Marquardt Herr Tobias Kogge Herr Wolfram Neumann Dr. Bernd Wiegand (jetzt OB) Landeshauptstadt Magdeburg 26.02.2009 12.04.2007 03.07.2009 26.02.2009 03.07.2008 06.11.2008 Herr Holger Platz Herr Kaus Zimmermann Herr Rainer Nitsche Herr Dr. Rüdiger Koch Herr Hans-Werner Brüning Herr Dr. Dieter Scheidemann Burgenlandkreis 29.10.2007 31.08.2009 Herr Gerd Waldmann + Herr Dieter Engelhardt Landkreis Stendal 19.06.2008 14.03.2013 30.05.2013 Herr Carsten Wulfänger Herr Dr. Denis Gruber Herr Sebastian Stoll Stadt Merseburg 03.07.2008 Frau Dr. Barbara Kaaden Lutherstadt Wittenberg 24.09.2008 Herr Torsten Zugehör Stadt Zeitz 13.08.2009 Herr Henrik Otto