Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2589 20.11.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8070 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die bisherigen Regelungen zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten finden sich in § 74 der Gemeindeordnung, in § 64 der Landkreisordnung und in § 5 des Verbandsgemeindegesetzes. Im Kommunalrechtsreformgesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 6/2247) ist vorgesehen , diese Vorschriften zukünftig im § 78 eines Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) zu bündeln. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In § 74 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass in Gemein- den mit mindestens 25 000 Einwohnern eine hauptamt-liche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. In welchen dieser Gemeinden SachsenAnhalts nahmen hauptamtliche Bedienstete zum 31. August 2013 und mit welcher Wochenarbeitszeit diese Aufgabe wahr? Gab es hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die, und wenn ja, mit welchen anderen /weiteren Aufgabenfeldern betraut waren und in welcher Gemeinde sowie mit welchen Zeitumfang? In welcher dieser Gemeinden gab es zum 31. August 2013 keine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte? 2 Zu Satz 2 wird auf Anlage 1 und zu Satz 3 wird auf Anlage 2 verwiesen. In sämtlichen 18 Gemeinden Sachsen-Anhalts mit mindestens 25 000 Einwohnern gab es zum 31. August 2013 eine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte . 2. In § 74 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass in Gemein- den mit weniger als 25 000 Einwohnern eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige mit der Gleichstellungsarbeit betraut wird, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe von ihren sonstigen Arbeitsaufgaben entsprechend zu entlasten ist. Welcher Dienstposten nahm zum 31. August 2013 in welcher dieser Gemeinden Sachsen-Anhalts diese Aufgabe wahr? Für welche Aufgabenfelder war jeweils die/der in der Verwaltung hauptberuflich Tätige in ihrer Gemeinde zu diesem Zeitpunkt verantwortlich? In welcher dieser Gemeinden gab es zum 31. August 2013 keine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige, die mit der Gleichstellungsarbeit betraut war? Zu Satz 2 wird auf Anlage 3, zu Satz 3 wird auf Anlage 4 und zu Satz 4 wird auf Anlage 5 verwiesen. 3. In § 5 des Verbandsgemeindegesetzes ist bestimmt, dass die Verbands- gemeinden entsprechend § 74 der Gemeindeordnung eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen haben und dass in Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten von der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde wahrgenommen werden. In welchen dieser Verbandsgemeinden Sachsen-Anhalts nahmen diese Bediensteten zum 31. August 2013 und mit welcher Wochenarbeitszeit diese Aufgabe wahr? Gab es hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte , die, und wenn ja, mit welchen anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut waren und in welcher Verbandsgemeinde sowie mit welchen Zeitumfang? In welcher dieser Verbandsgemeinden gab es zum 31. August 2013 keine Gleichstellungsbeauftragte? Zu Satz 2 wird auf Anlage 6 verwiesen. Hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die mit anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut waren, gab es nicht. In den Verbandsgemeinden Elbe-Heide (Landkreis Börde), Mansfelder GrundHelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz), Saale-Wipper (Salzlandkreis) sowie Vorharz (Landkreis Harz) gab es zum 31. August 2013 keine Gleichstellungsbeauftragten . Diese vier Verbandsgemeinden wurden mittlerweile durch den jeweiligen Landkreis als örtlich zuständige Kommunalaufsichtsbehörde auf die sich aus § 5 des Verbandsgemeindegesetzes i. V. m. § 74 der Gemeindeordnung ergebende Verpflichtung hingewiesen. 4. In § 64 der Landkreisordnung ist bestimmt, dass in den Landkreisen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. Welche Person und mit welcher Wochenarbeitszeit nahm zum 31. August 2013 in welchem Landkreis Sachsen-Anhalts diese Aufgabe wahr? Gab es hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die mit anderen/weiteren Aufga- 3 benfeldern betraut waren und wenn ja, in welchem Landkreis und mit welchen Zeitumfang? In welchem Landkreis gab es zum 31. August 2013 keine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte? Zu Satz 2 wird auf Anlage 7 und zu Satz 3 wird auf die Anlage 8 verwiesen. In allen 11 Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt gab es zum 31. August 2013 eine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte. 5. Welcher Veränderungen bedarf es aus Sicht der Landesregierung, um die Bedeutung der Gleichstellungsbeauftragten in der kommunalen Praxis zu stärken und sie in ihrer Tätigkeit zu unterstützen? Zur Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in der kommunalen Praxis sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften in Artikel 1 § 78 Abs. 3 vor, die Rechtstellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten entsprechend §§ 18a, 15 Abs. 2 des Frauenfördergesetzes ausdrücklich gesetzlich zu normieren. Damit wird künftig unmittelbar kommunalverfassungsrechtlich die Weisungsunabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert. Zudem sieht die Regelung vor, dass die kommunale Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar dem Hauptverwaltungsbeamten unterstellt ist. Die unmittelbare Unterstellung sichert der Gleichstellungsbeauftragten den direkten Zugang zum Hauptverwaltungsbeamten. Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erhalten bleibt. Dazu gehört ausreichend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die reale Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte, sowie dass Qualifikation und Status auf angemessen hohem Niveau zu halten sind und eine den Aufgaben angepasste personelle, finanzielle und sächliche Ausstattung. Wege für die konkrete Umsetzung dieser Voraussetzungen sind auf Arbeitsebene der beteiligten Häuser zu prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. in Vorschriften zu implizieren. 4 Anlage 1 Gemeinden Sachsen-Anhalts, in denen hauptamtliche Bedienstete zum 31. August 2013 die Aufgabe „Gleichstellungsbeauftragte“ wahrnahmen (einschl. Wochenarbeitszeit): Name der jeweiligen Stadt: Wochenarbeitszeit (einschl. anderer/weiterer Aufgabenfelder [s. Anlage 2]): Dessau-Roßlau 40 Stunden/Woche Halle (Saale) 40 Stunden/Woche Landeshauptstadt Magdeburg 40 Stunden/Woche Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen 40 Stunden/Woche Köthen (Anhalt) 40 Stunden/Woche Burgenlandkreis Naumburg (Saale) 40 Stunden/Woche Weißenfels 40 Stunden/Woche Zeitz 40 Stunden/Woche Landkreis Harz Halberstadt 40 Stunden/Woche Wernigerode 25 Stunden/Woche Landkreis Mansfeld-Südharz Sangerhausen 40 Stunden/Woche Landkreis Saalekreis Merseburg 40 Stunden/Woche Salzlandkreis Aschersleben 40 Stunden/Woche Bernburg (Saale) 32 Stunden/Woche Schönebeck (Elbe) 40 Stunden/Woche Staßfurt 40 Stunden/Woche Landkreis Stendal Hansestadt Stendal 40 Stunden/Woche Landkreis Wittenberg Lutherstadt Wittenberg 40 Stunden/Woche 5 Anlage 2 Waren hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte mit anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut? Name der jeweiligen Stadt Nein Ja Bezeichnung der anderen/weiteren Aufgabenfelder: Jeweiliger Zeitumfang: Dessau-Roßlau X entfällt entfällt Halle (Saale) X entfällt entfällt Landeshauptstadt Magdeburg X entfällt entfällt Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen X Leiterin Ratsbüro 20 Stunden/Woche Köthen (Anhalt) X Erzieherin 20 Stunden/Woche Burgenlandkreis Naumburg (Saale) X entfällt entfällt Weißenfels X - Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz - Presse-/Öffentlich- keitsarbeit - Ansprechpartnerin für Integration 8 Stunden/Woche 2 Stunden/Woche 6 Stunden/Woche Zeitz X Aufgaben im SG Soziales und Wohnen 20 Stunden/Woche Landkreis Harz Halberstadt X Seniorenbetreuung/Jubiläen/Mediation 10 Stunden/Woche Wernigerode X entfällt entfällt Landkreis Mansfeld-Südharz Sangerhausen X entfällt entfällt Landkreis Saalekreis Merseburg X Personalrat 8 Stunden/Woche Salzlandkreis Aschersleben X Personal/Ausbildung 15 Stunden/Woche Bernburg (Saale) X entfällt entfällt Schönebeck (Elbe) X Brand-und Zivilschutz 20 Stunden/Woche Staßfurt X entfällt entfällt Landkreis Stendal Hansestadt Stendal X Sachgebietsleitung Wohnen und Soziales 22 Stunden/Woche Landkreis Wittenberg Lutherst. Wittenberg X entfällt entfällt 6 Anlage 3 Übersicht über den jeweiligen Dienstposten, der zum 31. August 2013 die Aufgabe „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ wahrnahm: Legende: SB = Sachbearbeiterin MA = Mitarbeiterin SGL = Sachgebietsleiterin Name der jeweiligen Gemeinde/Stadt: Dienstposten Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark), Stadt SGL Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Hansestadt Gardelegen SB Bußgeld/Wahlen Kalbe (Milde), Stadt SB Personalwesen Klötze, Stadt SB Kindertagesstätten Hansestadt Salzwedel SB Ratsangelegenheiten/Gleichstellung Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe), Stadt SB Kämmerei/Vollstreckung Muldestausee MA Kämmerei Osternienburger Land Bibliothekarin Raguhn-Jeßnitz, Stadt SB Hauptamt Sandersdorf-Brehna, Stadt SB Ordnungsverwaltung Südliches Anhalt, Stadt SB Kämmerei/Steueramt Zerbst/Anhalt, Stadt SB Einwohnermeldeamt Zörbig, Stadt SB Bau und Gebäudemanagement Landkreis Börde Barleben SB Unternehmerbüro Haldensleben, Stadt Sekretärin Hohe Börde Sekretärin der Bürgermeisterin Oebisfelde-Weferlingen, Stadt SB Personal Sülzetal SB Bauamt Wanzleben-Börde, Stadt SB Ratsangelegenheiten Wolmirstedt, Stadt Leiterin der Stadtkasse Burgenlandkreis Elsteraue SB Kämmerei Hohenmölsen, Stadt MA Archiv Lützen, Stadt SB Einwohnermeldeamt Teuchern SB Einwohnermeldeamt Landkreis Harz Ballenstedt, Stadt Leiterin Stadtkasse Falkenstein (Harz), Stadt SGL Hauptverwaltung Harzgerode, Stadt MA Bauverwaltung Ilsenburg (Harz), Stadt SB Steuern/Schule Quedlinburg, Stadt Datenschutz/Gleichstellung Thale, Stadt SB Rechtsamt Landkreis Jerichower Land Biederitz SB Kämmerei Burg, Stadt SB Kultur Elbe-Parey SB Einwohnermelde-/Standesamt 7 Genthin, Stadt SGL Steuern Gommern, Stadt Personalrat Stadtverwaltung Jerichow, Stadt SB Kämmerei Möckern, Stadt Leiterin Kindertagesstätte Möser SGL Allgemeine Verwaltung Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt SB Personal Arnstein, Stadt SB Ordnungsamt Lutherstadt Eisleben Städtepartnerschafts- /Gleichstellungsbeauftragte Gerbstedt, Stadt Büroleiterin des Bürgermeisters Hettstedt, Stadt SGL Innere Dienste Mansfeld, Stadt SB Hauptverwaltung/Kultur/Soziales Seegebiet Mansfelder Land Sekretärin Südharz SB Liegenschaften Landkreis Saalekreis Bad Dürrenberg, Stadt SB Kita und Schulen Goethestadt Bad Lauchstädt SB Schulen/Kita/Soziales Braunsbedra, Stadt SB Gebäudemanagement Kabelsketal Sekretariat des Bürgermeisters Landsberg, Stadt SB allg. Verwaltung/Kultur Leuna, Stadt Leiterin Stadtbibliothek Mücheln (Geiseltal), Stadt Leiterin Kämmerei Petersberg SB Bauamt Querfurt, Stadt SB Gebäudemanagement Salzatal SB Kasse Schkopau Sekretärin Teutschenthal SB Liegenschaften Wettin-Löbejün, Stadt MA Einwohnermeldeamt Landkreis Salzlandkreis Barby, Stadt SB Haupt- u. Ordnungsamt Bördeland SB Steuern Calbe (Saale), Stadt Leiterin Kinder- und Jugendhof Hecklingen, Stadt SB Bauamt Könnern, Stadt SB Einwohnermeldeamt Nienburg, Stadt SB Bürgerbüro Seeland, Stadt SB Bauamt Landkreis Stendal Bismark (Altmark), Stadt SGL Personal/Controlling Hansestadt Havelberg MA Kindertagesstätten/Soziales Hansestadt Osterburg (Altmark) Verwaltungsfachangestellte Tangerhütte, Stadt SGL Personal, Soziales und Kultur Tangermünde, Stadt Leiterin Stadtbibliothek Landkreis Wittenberg Annaburg, Stadt Sekretärin des Bürgermeisters Bad Schmiedeberg, Stadt Sekretariat des Bürgermeisters Coswig (Anhalt), Stadt Leiterin der Kämmerei Gräfenhainichen, Stadt SB Hauptamt Jessen (Elster), Stadt SB Ratsangelegenheiten Kemberg, Stadt SB Hauptamt Oranienbaum-Wörlitz, Stadt SB Ratsangelegenheiten Zahna-Elster, Stadt Leiterin Hauptamt 8 Anlage 4 Aufgabenfelder, für die/der in der Verwaltung hauptberuflich Tätige in der jeweiligen Gemeinde zum 31. August 2013 verantwortlich war: Name der jeweiligen Gemeinde /Stadt: Aufgabenfelder LK Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark), Stadt Durchführung OWiG-/Bußgeldverfahren Hansestadt Gardelegen Durchführung OWiG-/Bußgeldverfahren Kalbe (Milde), Stadt Personalbuchhaltung Klötze, Stadt Antragswesen/Gebühren/Gleichstellung Hansestadt Salzwedel Organisation Ratsarbeit/Gleichstellung Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe), Stadt Außendienst Vollstreckung Muldestausee Haushaltsplanung/Jahresabschluss Osternienburger Land Verwaltung Archiv Raguhn-Jeßnitz, Stadt Wahlen, Sitzungsdienst, Friedhofsangel. Sandersdorf-Brehna, Stadt Satzungen, Gefahrenabwehr, Obdachlose Südliches Anhalt, Stadt Grund-u. Gewerbesteuer, Haushaltsplanung Zerbst/Anhalt, Stadt An-, Ab-, Ummeldungen, Ausweise/Pässe Zörbig, Stadt Bauleitplanung Landkreis Börde Barleben Verwaltung von Grundstücken Haldensleben, Stadt Sekretariatsarbeiten/Ortschaftsratsangelegenh. Hohe Börde Sekretärin der Bürgermeisterin/Sitzungsdienst Oebisfelde-Weferlingen, Stadt Bearbeitung Personalangelegenheiten Sülzetal Hochbau/Hochwasserschutz/Fördermittel Wanzleben-Börde, Stadt Sitzungsdienst/Archiv Wolmirstedt, Stadt Leitung der Stadtkasse Burgenlandkreis Elsteraue Finanzverwaltung/Geschäftsbuchhaltung Hohenmölsen, Stadt Archiv/Ausbildungsleiterin Lützen, Stadt Durchführung des Einwohnermeldewesens Teuchern Standesamt/Einwohnermeldewesen Landkreis Harz Ballenstedt, Stadt Leitung der Stadtkasse Falkenstein (Harz), Stadt Sachgebietsleitung Hauptverwaltung Harzgerode, Stadt Hochbau/Dorferneuerung Ilsenburg (Harz), Stadt Sachbearbeitung aller Steuerarten/Schule Quedlinburg, Stadt Datenschutz/Gleichstellung Thale, Stadt Rechtsangelegenheiten/Wahlleiterin Landkreis Jerichower Land Biederitz Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung Burg, Stadt Veranstaltungsmanagement Elbe-Parey Melde-u. Standesamtsrechtliche Aufgaben Genthin, Stadt Sachgebietsleitung Steuerverwaltung Gommern, Stadt Allgemeine Verwaltung, div. Sachgebiete Jerichow, Stadt Rechnungswesen/Buchhaltung 9 Möckern, Stadt Leitung einer Kindertagesstätte Möser Sachgebietsleitung Haupt-/Personalamt Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt Personalangelegenheiten/Entgeltberechnung Arnstein, Stadt Allgem. Ordnung und Sicherheit/FFW Lutherstadt Eisleben Städtepartnerschaften/Gleichstellung Gerbstedt, Stadt Sekretariat/Postein- und ausgang Hettstedt, Stadt Sachgebietsleitung/Interne Verwaltung Mansfeld, Stadt Kita/Schulen/Haushalt/Versicherungen Seegebiet Mansfelder Land Sekretariat/Postein- und ausgang Südharz Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung Landkreis Saalekreis Bad Dürrenberg, Stadt Angelegenheiten der Kita`s und Schulen Goethestadt Bad Lauchstädt Angelegenheiten der Schulen/Kita/Soziales Braunsbedra, Stadt Gebäudemanagement/Immobilienbewirtsch. Kabelsketal Sekretariat/Arbeitsicherheit u. –medizin Landsberg, Stadt allg. Verwaltung/Kultur u. Sportförderung Leuna, Stadt Leitung der Stadtbibliothek Mücheln (Geiseltal), Stadt Leitung der Kämmerei Petersberg Bauleitplanung/Bauanträge/Kataster Querfurt, Stadt Gebäudemanagement/Haushaltsangelegenh. Salzatal Buchführung/Zahlungsverkehr/Kassenverw. Schkopau Sekretärin des BM/Standesbeamtin Teutschenthal Grundstücksbewirtschaftung/bauliche Anl. Wettin-Löbejün, Stadt Melderechtliche Tätigkeiten Salzlandkreis Barby, Stadt SitzungsdienstVersicherungen/KSA Bördeland Steuern/Abgaben Calbe (Saale), Stadt Leitung Kinder- und Jugendhof Hecklingen, Stadt Abwasser/Straßenausbaubeiträge Könnern, Stadt Standesamt/Personenstandswesen Nienburg (Saale), Stadt Pass- und Meldeangelegenheiten Seeland, Stadt Bauleitplanung/Bauanträge Landkreis Stendal Bismark (Altmark), Stadt Sachgebietsleitung im Hauptamt Hansestadt Havelberg Kindertagesstätten und Soziales Hansestadt Osterburg (Altmark) Sitzungsdienst/Gleichstellung Tangerhütte, Stadt Sachgebietsleitung Personal/Schulen/KiTa Tangermünde, Stadt Leitung der Stadtbibliothek Landkreis Wittenberg Annaburg, Stadt Sekretärin d. Bürgermeisters/Sitzungsdienst Bad Schmiedeberg, Stadt Sekretariatsaufgaben/Gleichstellung Coswig (Anhalt), Stadt Leitung der Stadtkämmerei Gräfenhainichen, Stadt Allg. Organisation/Beschaffung/Wahlen Jessen (Elster), Stadt Ausschuss- u. Ratssitzungen/Sekretariat Kemberg, Stadt Kommunale Angelegenh./Sitzungen/Wahlen Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Organisation/Nachbereitung Ratssitzungen Zahna-Elster, Stadt Leitung Hauptamt/Einführung der Doppik 10 Anlage 5 Gemeinden, in denen es zum 31. August 2013 keine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige gab, die mit der Gleichstellungsarbeit betraut war: Name der jeweiligen Gemeinde: Blankenburg (Harz), Stadt Landkreis Harz Huy Landkreis Harz Oberharz am Brocken, Stadt Landkreis Harz Oschersleben (Bode), Stadt Landkreis Börde Osterwieck, Stadt Landkreis Harz Niedere Börde Landkreis Börde Nordharz Landkreis Harz Die vorgenannten sieben Kommunen wurden mittlerweile durch die jeweils örtlich zuständige Kommunalaufsichtsbehörde auf die sich aus § 74 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung ergebende Verpflichtung hingewiesen. 11 Anlage 6 Übersicht der Verbandsgemeinden Sachsen-Anhalts, in denen Bedienstete zum 31. August 2013 die Aufgabe „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ wahrnahmen (einschl. der jeweiligen Wochenarbeitszeit): Name der jeweiligen Verbandsgemeinde: Wochenarbeitszeit: An der Finne (Burgenlandkreis) Keine feste Regelung – nach Bedarf Arneburg/Goldbeck (Landkreis Stendal) 2 Stunden/Woche Beetzendorf-Diesdorf (Altmarkkreis Salz- wedel) 1 Stunde/Woche Droyßiger-Zeitzer Forst (Burgenlandkreis) Amt wird als Ehrenamt ausgeübt Egelner Mulde (Salzlandkreis) Keine feste Regelung – nach Bedarf Elbe-Havel-Land (Landkreis Stendal) 5 Stunden/Woche Flechtingen (Landkreis Börde) 10 Stunden/Woche Goldene Aue (Landkreis Mans- feld-Südharz) 1 Stunde/Woche Obere Aller (Landkreis Börde) 0,5 Stunden/Woche Seehausen (Altmark) (Landkreis Stendal) Keine feste Regelung – nach Bedarf Unstruttal (Burgenlandkreis) 0,15 Sunden/Woche Weida-Land (Saalekreis) Keine feste Regelung – nach Bedarf Westliche Börde (Landkreis Börde) 2,5 Stunden/Woche Wethautal (Burgenlandkreis) Keine feste Regelung – nach Bedarf 12 Anlage 7 Übersicht der Personen, die in den Landkreisen Sachsen-Anhalt zum 31. August 2013 die Aufgabe „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ wahrnahmen (einschl. der jeweiligen Wochenarbeitszeit): Name der Person: Wochenarbeitszeit (einschl. anderer/weiterer Aufgabenfelder [s. Anlage 8]): Name des jeweiligen Landkreises Frau Masuch 37 Stunden Altmarkreis Salzwedel Frau Lindner 40 Stunden Anhalt-Bitterfeld Herr Blumeyer 40 Stunden Börde Frau Hager 40 Stunden Burgenlandkreis Frau Kamrad 40 Stunden Harz Frau Tangermann 40 Stunden Jerichower Land Frau Radke 40 Stunden Mansfeld-Südharz Frau Brommund 40 Stunden Saalekreis Frau Müller 40 Stunden Salzlandkreis Frau Hartmann 37 Stunden Stendal Frau Schröter 40 Stunden Wittenberg Der Landkreis Börde wurde zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass die Funktion der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragen nach § 64 LKO LSA nur einer Frau übertragen werden kann. 13 Anlage 8 Waren hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte der Landkreise mit anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut? Name des jeweiligen Landkreises Nein Ja Bezeichnung der anderen/weiteren Aufgabenfelder: Jeweiliger Zeitumfang Altmarkkreis Salzwedel X Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Stunden/Woche Anhalt-Bitterfeld X Migrationsangelegenheiten 16 Stunden/Woche Börde X Burgenlandkreis X Harz X Jerichower Land X Mansfeld-Südharz X Saalekreis X Salzlandkreis X Beschwerdestelle 4 Stunden/Woche Stendal X - Behindertenbeauftragte - Mitarbeiterin im Netz- werk für Migranten insgesamt 17 Stunden/Woche Wittenberg X - Beauftragte des LK nach SGB IX - Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung von Schiedsstellen insgesamt 4 Stunden/Woche