Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2591 20.11.2013 (Ausgegeben am 21.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an der Elbe Kleine Anfrage - KA 6/8078 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unter Einbeziehung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Frage Nr. 1 Damit dreilagige Containerschiffe die Elbe passieren können, soll ein Mindestwasserstand von 1,60 m an der Elbe realisiert werden. Inwiefern sind die Maßnahmen , mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, mit dem guten ökologischen Zustand, den die WRRL fordert, vereinbar? Wird an dem Ziel des guten ökologischen Zustandes nach wie vor festgehalten? Wird an dem Ziel 1,60 m Wassertiefe zu erreichen nach wie vor festgehalten? Wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen? Handelt es sich dabei um Ausbaumaßnahmen und würde die Landesregierung einem solchen Ausbau der Elbe zustimmen? Nach der WRRL ist der gute ökologische Zustand für die Gewässer grundsätzlich bis zum Jahr 2015 herzustellen. Sachsen-Anhalt hat im ersten Bewirtschaftungsplan Fristverlängerungen geltend gemacht, soweit die notwendigen Verbesserungen des Gewässerzustandes aufgrund natürlicher Gegebenheiten innerhalb dieses Zeitraumes nicht erreicht werden können oder die vorgesehenen Maßnahmen nur schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch durchführbar sind. Das war auch für die Elbe der Fall. An dem Ziel, den guten ökologischen Zustand zu erreichen, wird weiterhin festgehalten. Maßnahmen zur Realisierung des Mindestwasserstandes in der Elbe sind mit den Umweltzielen der WRRL vereinbar. Um die Befahrbarkeit der Elbe im durchgängigen Bereich vom Wehr Geesthacht bei Hamburg bis Dresden mit dreilagigem Containerverkehr ganzjährig (zumindest an 345 Tagen) zu ermöglichen, ist ein verlässlicher Mindestwasserstand von 1,60 m Wassertiefe erforderlich. Auch an diesem Ziel wird nach wie vor festgehalten. 2 Die Wiederherstellung des Mindestwasserstandes von 1,60 m erfolgt auf der Grundlage des Unterhaltungskonzeptes für die Elbe aus dem Jahr 2005. Hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung des Unterhaltungszieles besteht zwischen Bund und Ländern Einvernehmen, dass insbesondere durch das Hochwasser im Jahr 2002 zerstörte Regelungswerke wieder repariert und Ablagerungen im Flussbett mit Baggern abgetragen werden. Es handelt sich dabei um Unterhaltungsmaßnahmen . Im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes Elbe wurde ein Eckpunktepapier beschlossen: „Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe des Bundes und der Länder - Strategisches Konzept für den Flussraum der Binnenelbe zwischen dem Wehr Geesthacht bei Hamburg und der Grenze zur Tschechischen Republik“. In diesem Dokument ist das o. g. Unterhaltungsziel ebenfalls festgelegt. Ein Ausbau nur zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse findet auch künftig nicht statt. Flussbauliche Maßnahmen werden jedoch akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden . Frage Nr. 2 Mit welchen rechtlichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen will die Landesregierung gewährleisten, dass die Anforderungen der WRRL umgesetzt werden und damit der gute ökologische Zustand an der Elbe erreicht wird, eine ökologische Verschlechterung verhindert wird, und die Ökologie der Elbe verbessert wird? Rechtliche Instrumente zur Umsetzung der Anforderungen der WRRL sind im Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist (WHG), und im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 enthalten. Sachsen-Anhalt stellt Beiträge für den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) auf. Das Maßnahmenprogramm enthält geeignete Maßnahmen, die gewährleisten, dass der gute ökologische Zustand an der Elbe erreicht und eine ökologische Verschlechterung verhindert wird. Zur weiteren Verbesserung der Ökologie der Elbe werden Synergien von Aufgaben und Zielen der WRRL, des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes im UNESCO - Biosphärenreservat genutzt. Dazu gehören Maßnahmen wie • Umsetzung Sohlstabilisierungskonzept, • Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Deichrückverlegung, weitere Re- naturierung Mulde, Naturschutzgroßprojekt Untere Havel, Projekt Hohe Garbe. Frage Nr. 3 Welchen Planungs- und Realisierungsstand hat das Sohlstabilisierungsprojekt bei Klöden an der Elbe? Wann ist mit der Umsetzung des Projektes zu rechnen ? Durch wen wird das Sohlstabilisierungsprojekt finanziert und wie viel kostet es? Das Pilotprojekt Klöden soll als erste Maßnahme aus dem Sohlstabilisierungskonzept Elbe verwirklicht werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden (WSA 3 Dresden) bereitet gegenwärtig die Unterlagen für den scoping-Termin, der Anfang 2014 stattfinden soll, vor. Der finanzielle Aufwand für die Gesamtmaßnahme beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 28 Mio. € brutto. Die Kosten trägt grundsätzlich der Bund. Soweit Teilmaßnahmen über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hinausgehen, beteiligt sich Sachsen-Anhalt an den Kosten. Die Maßnahmen werden gegenwärtig daraufhin geprüft. Die Umsetzung des Pilotprojektes Klöden erfolgt nicht vor 2015/2016. Frage Nr. 4 Gibt es über das Sohlstabilisierungsprojekt bei Klöden hinaus noch weitere konkrete Maßnahmen an der Elbe, die der Sohlstabilisierung oder den Zielen der WRRL Rechnung tragen? Wenn ja, welche? Das Sohlstabilisierungskonzept der Elbe enthält eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen , die sowohl der Sohlstabilisierung als auch den Zielen der WRRL Rechnung tragen. Konkrete Maßnahmen sind z. B. • Deichrückverlegungen in der Erosionsstrecke (u. a. Lödderitzer Forst, Klieken, Vockerode, Mauken, Sachau-Priesitz) • Anschluss Kurzer Wurf Klieken (fertig) • Entschlammung Alte Elbe Klieken • jährliche Geschiebezugabe durch das WSA Dresden • Anpassung der Unterhaltungsmaßnahmen des WSA Dresden wie innovative Buhnengestaltung, Anpassung von Bauwerken, Teilrückbau von Deckwerken • Renaturierungsvorhaben in der Mulde (Projekt Wilde Mulde) • Umgestaltung Leitwerk Wallwitzhafen durch WSA Dresden (2013 fertig) Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL werden gegenwärtig abgestimmt. Der Entwurf des Maßnahmenprogramms für den zweiten Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe wird am 22. Dezember 2014 veröffentlicht.