Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2592 20.11.2013 (Ausgegeben am 21.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/8087 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landeshauptstadt Magdeburg hat in der Informationsvorlage I 0142/13 in der Anlage 7, Seite 7 für das Jahr 2012 die über den Verkehrslandeplatz abgewickelten Motorflüge mit 31.722 angegeben. In § 1 (1) der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung werden für Verkehrslandeplätze, die den Wert von 15.000 Motorflügen p. A. überschreiten , zeitliche Beschränkungen des Betriebs vorgesehen. Motorflüge sind danach vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und nach Sonnenuntergang untersagt . Am Wochenende und feiertags ist ein Betrieb nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr erlaubt. Trotz der deutlichen Überschreitung der Flugzahlen werden die sich ergebenden zeitlichen Beschränkungen auf dem Verkehrslandeplatz Magdeburg nicht eingehalten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Vorschriften der Lan- deplatz-LärmschutzV am Verkehrslandeplatz Magdeburg durchzusetzen? 2. Da die ggf. ergriffenen Maßnahmen sich als wirkungslos darstellen: Was wird zukünftig unternommen, um die Einhaltung der gesetzlichen Betriebszeiten zu gewährleisten? Ab wann können die Anwohner mit einer Einhaltung der Betriebszeiten rechnen? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Bisher bestand aus nachfolgend genannten Gründen keine Notwendigkeit zur Ergreifung von besonderen Maßnahmen, um die Vorschriften der Landeplatz- 2 Lärmschutz-Verordnung (Landeplatz-LärmschutzV) am Verkehrslandeplatz Magdeburg durchzusetzen. Nach den der Landesluftfahrtbehörde vorliegenden Angaben war der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Landeplatz-LärmschutzV nicht eröffnet. Die Einschränkung des Flugbetriebs gem. § 1 Abs. 1 Landeplatz-LärmschutzV erfordert eine Anzahl der Flugbewegungen i. H. v. 15.000 oder mehr Starts und Landungen von Flugzeugen, Motorseglern und Drehflüglern im vorausgegangenen Kalenderjahr. Nicht mitgezählt werden dabei Flugbewegungen von Ultraleicht-Flugzeugen, da diese lediglich Luftsportgeräte darstellen und im § 1 Abs. 1 Landeplatz-LärmschutzV nicht erfasst werden. Die in der Fragestellung angegebene Anzahl von am Verkehrslandeplatz Magdeburg im Jahr 2012 abgewickelten Motorflügen von insgesamt 31.722 Starts und Landungen beruht offensichtlich auf einem Rechenfehler, der mittlerweile erkannt worden ist. Tatsächlich beträgt die Anzahl der vom Flugplatzbetreiber gemeldeten Flugbewegungen , im Sinne der Landeplatz-LärmschutzV, um Ultraleicht-Flugzeuge bereinigt, 11.954 Starts und Landungen, wodurch die Landeplatz-LärmschutzV nicht anzuwenden ist. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes, die direkt vom Flugplatzbetreiber beigesteuert werden (11.910 Starts und Landungen), belegen diese Größenordnung. 3. Wie viele der Motorflüge fallen als Überlandflüge mit Lärmzeugnis unter die Ausnahmeregelung des § 1 (2) Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung? Die Landesluftfahrtbehörde führt in diesem Zusammenhang keine Statistik zu Überlandflügen mit Lärmzeugnis. 4. Wie verteilen sich 2012 die 31.722 Starts auf die jeweiligen Monate? 5. Wie verteilen sich die Starts 2012 zusammengefasst nach Monaten auf fol- gende Tageszeiten - vor 07.00 Uhr - von 07.00 – 13.00 Uhr - von 13.00 – 15.00 Uhr - von 15.00 Uhr bis Sonnenuntergang - nach Sonnenuntergang? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Monatliche Zahlen sowie die Verteilung der Flüge entsprechend der aufgeführten Tageszeiten werden durch die Landesluftfahrtbehörde nicht erfasst. Gegenüber dem Statistischen Bundesamt meldet der Flugplatzbetreiber jährliche Angaben gem. § 12 Abs. 2 Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) zum Luftverkehr, jedoch nicht Informationen zur tageszeitlichen Verteilung der Flugbewegungen. Angaben zur tatsächlichen zeitlichen Verteilung der Flugbewegungen am Verkehrslandeplatz Magdeburg liegen der Landesluftfahrtbehörde deshalb nicht vor, da eine Beurteilung der tageszeitlichen Relevanz aufgrund der Nichtanwendung der Landeplatz-LärmschutzV, wie in Frage 1 beantwortet, entbehrlich ist. An dieser Stelle wird nochmals auf die unrichtige Veröffentlichung der statistischen Werte aus dem Jahr 2012 durch die Landeshauptstadt Magdeburg hin- 3 gewiesen. Sollte dennoch ein Bedarf an weiterführenden Informationen zur monatlichen und tageszeitlichen Verteilung gesehen werden, könnten diese Informationen über die Landesluftfahrtbehörde beim Flugplatzbetreiber besonders angefragt und falls vorhanden aufwandsbedingt nachgeliefert werden. 6. Wie viele Starts gab es jährlich von 2003 bis 2011? Gemäß Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) vom 20.2.2004, geändert am 31.10.2006, hat ein Flugplatzbetreiber eine jährliche Statistik dem Statistischen Bundesamt zur Erhebung über den gewerblichen und nichtgewerblichen Luftverkehr zu übersenden. Der Landesluftfahrtbehörde liegen Meldungen des Flugplatzbetreibers an das Statistische Bundesamt über die Flugbewegungen (Starts und Landungen) vor. Die Anzahl der Starts, wie nachfolgend in ihrer jährlichen Häufigkeit genannt, ergeben sich durch Halbierung dieser Flugbewegungen. Jahr Flugbewegungen (Starts u. Landungen) Starts 2003 15.436 7.718 2004 12.796 6.398 2005 12.536 6.268 2006 12.448 6.224 2007 12.504 6.252 2008 13.716 6.858 2009 12.074 6.037 2010 11.370 5.685 2011 13.100 6.550 Entsprechend der aufgeführten Flugbewegungen wurde somit nur im Jahr 2003 der Schwellenwert von 15.000 Flugbewegungen von Motorflugzeugen, Drehflüglern und Motorseglern erreicht und geringfügig überschritten. Aufgrund der einmaligen geringfügigen Überschreitung des Schwellenwertes im Jahr 2003 hat die Landesluftfahrtbehörde keine weiteren Einschränkungen veranlasst . Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung ; UVP) im Jahr 2000 war der Lärmschutz bereits umfänglich behandelt und weitgehend Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Bevölkerung , wie ein Nachtflugverbot sowie eine Verlegung der Platzrunde zur Erhöhung des Lärmschutzes, veranlasst worden.