Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2593 20.11.2013 (Ausgegeben am 21.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Öffentlich-rechtlicher Jugendkanal Kleine Anfrage - KA 6/8091 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei 1. Welche grundsätzliche Position nimmt die Landesregierung zu den Plä- nen, einen trimedial ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Jugendkanal ins Leben zu rufen, ein? Bei ihrer Jahreskonferenz haben Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 23. - 25. Oktober 2013 das Thema „Gemeinsames Jugendangebot von ARD und ZDF“ beraten. In dem dazu gefassten Beschluss wurde unter anderem festgestellt: „Ein crossmediales Jugendangebot kann sicher eine wertvolle Ergänzung der bisherigen Programmangebote sein.“ Diese Feststellung wird von der Landesregierung geteilt. 2. Wie bewertet die Landesregierung das von ARD und ZDF gemeinsam er- arbeitete Konzept für einen solchen trimedial ausgerichteten Jugendkanal ? Da die wirtschaftliche Plausibilität und inhaltliche Tragfähigkeit des Konzepts noch Fragen offen ließen, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs vor einer Entscheidung über die Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs weiteren Klärungsbedarf festgestellt. Aus Sicht der Landesregierung ist das von ARD, ZDF und DLR am 15. Oktober 2013 vorgelegte Konzept eine geeignete Grundlage für die weiteren Beratungen der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit ARD, ZDF und DLR. 3. Wie bewertet die Landesregierung den von ARD und ZDF gesetzten Kos- tenrahmen von 45 Millionen Euro für einen öffentlich-rechtlichen Jugendkanal ? Teilt hierzu die Landesregierung die Auffassung, dass ein solch 2 trimedial ausgerichtetes Projekt ohne Beitragserhöhungen und durch interne Umschichtungen bei den Rundfunkanstalten realisierbar ist? ARD und ZDF haben in ihrem Konzept dargelegt, dass sie sich in der Lage sehen , das trimediale Jugendangebot mit einer jährlichen Ausgabe in Höhe von 45 Mio. € zu finanzieren. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs haben die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten um Prüfung gebeten, ob die Konzepte zur Finanzierung ausreichen. 4. Welche Zeitschiene auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz betrach- tet die Landesregierung als realistisch, dass ein öffentlich-rechtlicher Jugendkanal starten kann? Die Regierungschefinnen und Regierungschefs erwarten, dass die offenen Fragen bis zu ihrer Konferenz am 13. März 2014 geklärt werden. Sollte eine grundsätzlich zustimmende Beschlussfassung der Regierungschefinnen und Regierungschefs bei dieser Konferenz erfolgen, könnte ein Staatsvertragsentwurf im Jahr 2014 verfasst werden. Der Start des Angebots ist u. a. davon abhängig, dass notwendige Abstimmungen eines Staatsvertragsentwurfs mit der Europäischen Kommission erfolgreich verlaufen, die Landesparlamente im Rahmen der jeweiligen Vorinformationen Kenntnis nehmen sowie schließlich den jeweiligen Entwürfen der Ratifikationsgesetze zustimmen. 5. Welche positiven Auswirkungen könnte aus Sicht der Landesregierung ein solch öffentlich-rechtlicher Jugendkanal für den Medienstandort Mitteldeutschland - mit Blick auf das ZDF und insbesondere für den MDRHörfunk -Standort Halle/Saale - haben? Das von ARD und ZDF vorgelegte Konzept lässt es zu, dass grundsätzlich alle Rundfunkanstalten sich daran beteiligen können, für die Zielgruppe geeignete Inhalte zu dem Gesamtangebot zuzuliefern. Eine Information zu einer geplanten Beteiligung des MDR ist dem Konzept nicht zu entnehmen. Es handelt sich um eine Frage der Programmautonomie, die an den MDR zu richten und im dafür zuständigen Gremium, dem Rundfunkrat, zu beraten ist. Das ZDF hat in dem Konzept u. a. angekündigt, dass es das im bisherigen Programm „ZDF-Kultur“ erfolgreich etablierte Musikformat „ZDF@bauhaus“, das regelmäßig im Bauhaus Dessau produziert wird, im trimedialen Jugendangebot weiterführen will. Günstige Effekte für die Medienwirtschaft in Sachsen-Anhalt sind grundsätzlich möglich, da davon auszugehen ist, dass für das trimediale Jugendangebot neue Inhalte benötigt werden, die nicht zwingend an den etablierten, großen Medienstandorten hergestellt werden müssen.