Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2598 20.11.2013 (Ausgegeben am 21.11.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8076 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Frage Nr. 1 Von welchem Bestand an Wölfen geht die Landesregierung derzeit in SachsenAnhalt aus? Wie ist die Population, die Anzahl und Größe der Rudel regional verteilt? Im Jahr 2013 muss von einer Population mit vier reproduzierenden Rudeln ausgegangen werden. Es sind im Einzelnen: - Altengrabower Heide (bislang 8 Welpen nachgewiesen), - Annaburger Heide (Reproduktion, sechs Welpen durch Fotofalle belegt), - Colbitz-Letzlinger Heide (bislang 5 Welpen nachgewiesen), - Göritz nördlich Roßlau (2012 Reproduktion, 2013 noch keine Reproduktion belegt). Drei der Vorkommen sind im Grenzgebiet von Sachsen-Anhalt und Brandenburg ansässig . Das noch zum Jahreswechsel 2012/2013 nachgewiesene territoriale Wolfspaar in den Zichtauer Bergen (nordwestlich von Gardelegen) konnte im Jahresverlauf nicht weiter bestätigt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 27. März 2013 verwiesen . Frage Nr. 2 Wie viele Nutztierhalter in Sachsen-Anhalt halten Schafe, Damwild und Ziegen? Wie viele Schafe, Damwild und Ziegen werden insgesamt gehalten? Nach den Angaben des Statistischen Landesamtes wurden bei der mit Stichtag 1. März 2010 für Sachsen-Anhalt durchgeführten Landwirtschaftszählung (Totalerhe- 2 bung) 424 landwirtschaftliche Betriebe mit Schafhaltung und mehr als 20 Schafen insgesamt 103.421 Schafe, sowie 144 landwirtschaftliche Betriebe mit Ziegenhaltung und mehr als 20 Ziegen insgesamt 5.614 Ziegen ermittelt. Mit der Viehbestandserhebung im Jahr 2012 (als repräsentative Stichprobenerhebung) wurden für SachsenAnhalt rund 80.000 Schafe insgesamt ermittelt. Nach Angaben der Tierseuchenkasse sind dort mit Stand vom 3. April 2013 für Sachsen-Anhalt insgesamt 5.384 Schafhalter mit 111.948 Schafen sowie 1.769 Ziegenhalter mit 12.909 Ziegen gemeldet. Gemäß Tierseuchenkasse halten in SachsenAnhalt 556 Tierhalter insgesamt 7.741 adulte Tiere von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild zuzüglich Nachzucht. Eine weitere Untergliederung wird nicht getroffen. In der nachstehenden tabellarischen Auflistung ist die Entwicklung der Schafhalter und Schafbestände in Sachsen-Anhalt nach Angaben der Tierseuchenkasse seit 2010 dargestellt. Jahr Schafhalter Schafe insgesamt 2010 5.810 136.052 2011 5.396 127.256 2012 5.588 120.641 2013 5.384 111.948 Frage Nr. 3 Seit 2008 liegen erste bestätigte Hinweise auf den Wolf vor. Wie viele Wolfsangriffe auf Nutztiere gab es seit dem? Bitte alle einzeln mit der jeweiligen Nutztierart aufführen. Seit dem ersten Auftreten des Wolfes in Sachsen-Anhalt sind 17 Übergriffe auf Nutztiere zur Kenntnis gelangt, die dem Wolf zugeordnet werden müssen, bzw. für die der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt 56 Schafe (darunter acht Kamerunschafe aus Hobbytierhaltungen ) sowie drei Rinderkälber gerissen. Bei den Kälberrissen handelt es sich ausschließlich um neugeborene bzw. wenige Tage alte Kälber, die noch nicht in die Rinderherde integriert waren. Wie der nachstehenden tabellarischen Auflistung zu entnehmen ist, wurde nicht in allen Fällen ein Antrag auf finanziellen Ausgleich gestellt. Datum Ort Tierart Anzahl Ausgleich 09.09.2008 Nedlitz Schaf 1 140,00 € 22.04.2009 Bomsdorf Schaf 1 kein Antrag vorliegend 16.12.2010 Tangeln Schaf 2 kein Antrag vorliegend 05.03.2011 Gollbogen Schaf 25 4.381,71 € 10.03.2011 Gollbogen Schaf 2 337,00 € 07.09.2011 Drewitz Rind/Kalb 1 140,00 € 15.02.2012 Zerbst OT Mühro Schaf 1 120,00 € 11.03.2012 Klöden Schaf 3 kein Antrag vorliegend 3 Datum Ort Tierart Anzahl Ausgleich 27.05.2012 Jeber-Bergfrieden Schaf 1 50,50 € 25.09.2012 Körbelitz Schaf 4 kein Antrag vorliegend 23.04.2013 Mieste/ Breiteiche Rind/Kalb 1 Antrag in Bearbeitung 03.06.2013 Jeber-Bergfrieden Rind/Kalb 1 Antrag in Bearbeitung 24.07.2013 Vockerode Schaf 8 Antrag noch nicht vor-liegend 26.07.2013 Vockerode Schaf 1 Antrag noch nicht vor-liegend 04.08.2013 Burgstall Schaf 1 kein Antrag vorliegend 05.08.2013 Vockerode Schaf 1 Antrag noch nicht vor-liegend 08.09.2013 Goltewitz Schaf 5 Antrag in Bearbeitung Frage Nr. 4 Wie viele Nutztiere kamen insgesamt zu schaden? Bitte nach Tierart unterteilen . In welcher Höhe belief sich der jeweilige Schaden? Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. Frage Nr. 5 Wie viele der genannten Risse wurden (finanziell) entschädigt? In welchem Umfang wurde entschädigt? Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. Frage Nr. 6 Unter welchen Voraussetzungen findet eine Entschädigung statt? Die Bewertung der Anträge auf finanziellen Ausgleich der Nutztierrisse wird vom Landesverwaltungsamt vorgenommen. Grundlage hierfür ist das jeweils detailliert aufzunehmende Rissprotokoll. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb des Territoriums ansässiger Wölfe (dargestellt durch eine aktuell gehaltene Gebietskulisse) die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsübergriffes wesentlich höher ist als außerhalb. Daher erfolgt ein finanzieller Ausgleich für Nutztierrisse innerhalb dieser Gebietskulisse, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Außerhalb dieses Bereiches ist ein Nachweis des Wolfes als Verursacher zu erbringen. Darüber hinaus sollte spätestens ein Jahr nach Bekanntwerden einer territorialen Ansiedlung ein präventiver Mindestschutz realisiert sein. Dieser Mindestschutz ist sowohl in Amtsblättern des Landesverwaltungsamtes und der Landkreise als auch in den einschlägigen Publikationen dargestellt. 4 Frage Nr. 7 Werden bei der Entschädigung auch Folgeschäden eines Risses berücksichtigt (z. B. Verlammung, Leistungsdepressionen und Fruchtbarkeitsprobleme)? Die Rechtsgrundlage zum finanziellen Ausgleich der durch Großraubtiere verursachten Nutztierrisse ist in § 30 Absatz 3 des Naturschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt formuliert und stellt allgemein auf Sachschäden ab. Der finanzielle Ausgleich wird auf Antrag gezahlt. Die genannten Folgeschäden waren bislang nicht Inhalt der gestellten Anträge. Frage Nr. 8 Für welche Tierarten sind welche präventiven Fördermaßnahmen vorgesehen? Sind Tierarten von der Förderung ausgeschlossen (z. B. Rehe in Wildgattern) und wenn ja, welche Begründungen gibt es für den Ausschluss der Förderung ? Die Förderung präventiver Maßnahmen erfolgt nach den „Grundsätzen zur Förderung des Herdenschutzes von Schafen vor dem Wolf (Canis lupus) in SachsenAnhalt “ vom 10. Oktober 2013. Auf dieser Grundlage können landwirtschaftliche Unternehmen mit Schafhaltung, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben, Zuwendungen für den Erwerb von geeigneten Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafherden vor Übergriffen des Wolfes beantragen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Förderung des Herdenschutzes gegenwärtig auf die Reduzierung des statistisch nachgewiesenen hohen Konfliktpotenzials bei landwirtschaftlichen Unternehmen mit Schafhaltung konzentriert.