Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/260 27.07.2011 (Ausgegeben am 28.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7112 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2009 das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland verabschiedet. Das Zukunftsinvestitionsgesetz ist Teil des Gesetzes, welches zusammen mit der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung den Rechtsrahmen für die Verwendung der Bundesmittel festlegt. Sämtliche Investitionsmaßnahmen müssen einem der Förderbereiche entsprechen und darüber hinaus den Maßgaben des Artikels 104b GG gerecht werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es der geltenden Rechtslage, dass im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II lediglich Investitionen in Gebäuden, wie den Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur zulässig sind, nicht aber in den dazugehörigen Gartenanlagen oder Spielplätzen? Die dem Konjunkturpaket II zugrunde liegenden Vorschriften gestatten Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, differenzieren hierbei aber nicht zwischen dem Gebäude der Einrichtung als solchem und dem Außenbereich . Insofern sind auch andere als gebäudebezogene Investitionen förderfähig . Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden bzw. wurden durch das Ministerium für Arbeit und Soziales 60 Projekte im Bereich von Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung gefördert. In einzelnen ausgewählten 2 Vorhaben erstreckt sich die Förderung auch auf die Außenanlagen einschließlich der Spielplätze und Grünanlagen. 2. Sofern die Frage mit ja beantwortet wird, welche sachlichen und recht- lichen Gründe begründen diese Antwort? Vor dem Hintergrund der Antwort auf Frage 1 erübrigt sich eine Antwort. 3. Welche Fördermöglichkeiten hinsichtlich notwendiger Investitionen in da- zugehörigen Gartenanlagen oder Spielplätzen gibt es für Einrichtungen der frühkindlichen Bildung? Im Rahmen von anderen Programmen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung von Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung wurden auch in Einzelfällen nur Investitionen in die zu einer Bildungseinrichtung gehörenden Außenanlagen gefördert. Eine Förderung von Grünanlagen und Spielplätzen, die nicht zu einer Einrichtung gehören, erfolgte jedoch nicht. Im Rahmen der ebenfalls aus K II-Mitteln finanzierten kommunalen Investitionspauschale , die vom Ministerium des Innern bewilligt wurde, sind Investitionen in die Schaffung, Erweiterung oder Modernisierung von Spielplätzen förderfähig.