Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/261 27.07.2011 (Ausgegeben am 28.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Geistes- und Sozialwissenschaftliches Zentrum (GSZ) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Kleine Anfrage - KA 6/7102 Vorbemerkung des Fragestellenden: Beim GSZ ist meines Wissens derzeit ein Planungsstand erreicht, der eine erste Beurteilung der künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Zentrums erlaubt. Hierzu gibt es aus der Universität auch kritische Äußerungen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt die Landesregierung, die Pläne zur baulichen Gestaltung des GSZ mit Angehörigen der Hochschule, insbesondere auch mit Studierenden, zu beraten ? Wenn ja, in welcher Form erfolgt das bzw. soll es erfolgen? Die Pläne zur baulichen Gestaltung des GSZ wurden mit den Dekanen der betroffenen Fakultäten stets kommuniziert. Sie waren Gegenstand gemeinsamer Beratungen der Hochschulleitung mit den Dekanen bzw. den Baubeauftragten der jeweiligen Fakultät . Am 23. Mai 2011 fand eine Informationsveranstaltung des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt über die Errichtung des GSZ statt. Diese Informationsveranstaltung fand hochschulöffentlich statt, so dass Vertreter der Fakultäten, die direkt betroffenen /interessierten Mitarbeiter der Universität sowie Vertreter der Studierenden teilnehmen konnten. 2 Die von den Dekanen der betroffenen Fakultäten bestellten „Baubevollmächtigten“ werden zu jeder die Planung und Baudurchführung des GSZ’s dienenden Besprechung hinzugezogen. Mit den Vertretern der Studierenden fand am 6. Juli 2011 eine vertiefende Besprechung statt. Es wird kein Hinderungsgrund gesehen, diese Gespräche in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Damit soll es den Studierendenvertretern ermöglicht werden, einen fundierten Überblick über den jeweils aktuellen Planungsstand des GSZ zu erlangen. Frage 2: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Hinweise von Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen und weiteren Universitätsangehörigen bei der baulichen Gestaltung des GSZ noch zu berücksichtigen und wenn ja, wie sollen diese Möglichkeiten genutzt werden ? Die Planungen des GSZ beruhen auf einem von der HIS GmbH errechneten Flächenbedarf für die auf dem Campus unterzubringenden Institute. Diese Berechnungen fanden Eingang in den von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erarbeiteten Bauantrag, der vom damaligen Kultusministerium geprüft und genehmigt wurde. Die Haushaltsunterlage BAU wurde dem Finanzausschuss des Landtages vorgelegt und von diesem die Freigabe der benötigten Haushaltsmittel beschlossen. Mögliche Hinweise des obigen Personenkreises werden selbstverständlich entgegengenommen und geprüft. Dabei ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob der Hinweis berechtigt ist und im Rahmen der Bauplanung bzw. des dann bestehenden Baufortschritts umgesetzt werden kann. Eine globale Aussage hierzu kann jedoch nicht getroffen werden. Frage 3: Inwieweit sind beim derzeitigen Stand der Projektgestaltung aus der Sicht der Landesregierung die Belange der Studierenden z. B. in Bezug auf Arbeitsräume , Aufenthaltsflächen und Wartebereiche berücksichtigt? In dem von der HIS GmbH errechneten und den Dekanen mitgezeichneten Flächenbedarf des GSZ sind Arbeitsräume für Studierende sowie großzügig gestaltete besondere Wartebereiche nicht vorgesehen. Ein derartiger Ausstattungsstandard ist im Übrigen bei keinem in Planung befindlichen bzw. realisierten Hochschulbauprojekte enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die sanierten und neu errichteten Gebäude ausreichend Aufenthaltsqualität für den Betrieb in Forschung und Lehre haben werden. Sollte dieses im Einzelfall nicht gegeben sein, kann durch mögliche Flächenumnutzungen hierauf reagiert werden. Im Neubau der Zweigbibliothek der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) für die Geistes- und Sozialwissenschaften sind selbstverständlich Arbeitsplätze für die Studierenden vorgesehen. Darüber hinaus sind in der Bibliothek drei PC-Pools untergebracht . 3 Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehene Kapazität der Bibliothek gemessen an den derzeitigen relevanten Beständen und absehbar erforderlichen Neuanschaffungen? Wie wird die Kapazität bezüglich der Arbeitsplätze für Nutzerinnen und Nutzer eingeschätzt? Die Kapazität der Bibliothek wird sowohl nach den derzeitigen vorhandenen Beständen und den absehbaren erforderlichen Neuanschaffungen für auskömmlich gehalten . In der neuen Bibliothek für die Geistes- und Sozialwissenschaften werden acht relevante Zweigbibliotheken der Universitäts- und Landesbibliothek konzentriert. Diese hatten im Jahr 2006 einen Bestand von 960.000 Bänden. Nach Erfahrungswerten der HIS GmbH werden durch die Zusammenlegung mehrerer Zweigbibliotheken nicht alle bisher im Freihandbereich aufgestellten Buchbestände benötigt. Durch die Magazinierung sog. „Dubletten“ wird sich im Freihandbereich der neu zu errichtenden Bibliothek die Anzahl der aufgestellten Bände reduzieren. Die Kapazitäten der neuen Bibliothek dürften somit auch für die Zeit nach 2014 als ausreichend zu bewerten sein. Die Anzahl der Arbeitsplätze für Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek wurden von der HIS GmbH berechnet und von der Universität sowie der Universitäts- und Landesbibliothek als Betreiber mitgezeichnet. Die Kapazitäten werden als ausreichend angesehen. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die für die Lehre vorgesehene Kapazität (Seminarräume)? Auf welcher Grundlage wurde die bisher vorgesehene Kapazität berechnet? Die Kapazität der für die Lehre vorgesehenen Flächen wurde von der HIS GmbH errechnet und im Rahmen der Diskussionen im Finanzausschuss im Jahr 2008 vom Landesrechnungshof überprüft. Die Institute des GSZ werden Lehrräume auf dem Campus und am Universitätsplatz nutzen. Unter Berücksichtigung eines zentralen Raumvergabesystems und der Ausnutzung der Betriebszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr, im Einzelfall bis 20:00 Uhr, wird die Anzahl der Lehrräume als ausreichend angesehen. Auch hier waren die Dekane der betroffenen Fakultäten in die Planung einbezogen. Die Mitnutzung der für die Lehre am Universitätsplatz vorhandenen Flächen war als Synergieeffekt stets in der Konzeption enthalten. Der Vergleich mit der heutigen Nutzung ist irreführend, da die Qualität der heute verfügbaren Räume z. T. eine Nachnutzung nicht mehr zulässt. Der Flächenbedarfsermittlung für die Lehrflächen liegt die Zahl der Normstudienplätze zugrunde. Plätze und Flächen werden dabei in Abhängigkeit von Zeitbudget, Auslastungsfaktoren und Flächenfaktoren berechnet. Die Flächenansätze sind aus den einschlägigen HIS-Grundlagenuntersuchungen abgeleitet bzw. wurden in Abstimmung mit der Hochschule angepasst. 4 Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehene Bürokapazität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Lehrstühle? Ist die Kapazität ausreichend für alle Bereiche, die für den Umzug in das GSZ vorgesehen waren oder müssen an den ursprünglichen Plänen Abstriche vorgenommen werden? Ist die Bürokapazität auch für einen angemessenen personellen Ausbau der Bereiche hinreichend? Die Bürokapazität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Lehrstühle wird seitens der Landesregierung für alle Institute, die für den Umzug in das GSZ vorgesehen sind, als ausreichend angesehen. Der Bedarf wurde nach bundesweiten Standards unter Berücksichtigung des Stellenplanes, des Drittmittelpersonals und der Studierenden durch die HIS GmbH für das GSZ berechnet. Die im Bauantrag fixierten Bedarfe der jeweiligen Institute wurden von den Dekanen der betroffenen Fakultäten mitgezeichnet. Es ist im Übrigen weder üblich noch zulässig, Überhangkapazitäten für einen jetzt noch nicht absehbaren evtl. personellen Ausbau bestimmter Bereiche zu errichten. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Familienfreundlichkeit der baulichen Gestaltung des künftigen GSZ? Die Ausstattung der einzelnen Räume ist noch nicht abgeschlossen. Fragen der familien - und kindgerechten Ausstattung werden in den kommenden Monaten geklärt. Zu diesem Thema werden durch die Hochschulleitung Gespräche mit den Dekanen bzw. den Studierendenvertretern geführt. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung die umfassende Barrierefreiheit des GSZ auf der Grundlage der derzeitigen Projektunterlagen? Welche Gremien wurden seitens der Universität und der Landesregierung in die Erörterung der barrierefreien Gestaltung des GSZ einbezogen? Welche Ergebnisse hatten die Beratungen , blieben Forderungen nach Barrierefreiheit unberücksichtigt und wenn ja, welche Gründe sind dafür maßgeblich? Die Pläne zur baulichen Gestaltung des GSZ wurden in kontinuierlicher und enger Abstimmung mit der Schwerbehindertenvertretung der Martin-Luther-Universität Halle -Wittenberg erstellt. Die Barrierefreiheit ist grundsätzlich in jeglicher Form gegeben. Lediglich ein Gebäude, das als Magazingebäude für die Archäologie geplant wird, wurde sachlich begründet und baurechtlich zulässig als vertretbare Ausnahme nicht barrierefrei geplant. Es handelt sich hier um das an der Adam-Kuckhoff-Straße gelegene Gebäude der früheren Tierklinik. Dieses wird ebenerdig barrierefrei erschlossen . Lediglich für das vorhandene Obergeschoss wird die Barrierefreiheit nicht gegeben sein, da es wirtschaftlich nicht vertretbar war, für die dort unterzubringenden Büroflächen (vier bis sechs Büros) einen Behindertenaufzug anzubringen. Auch bei dieser Entscheidung war die Schwerbehindertenvertretung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einbezogen. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass dies nicht zu Nachteilen für behinderte Mitarbeiter oder Studierende führt. 5 Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehenen räumlichen Kapazitäten für so genannte Drittmittelforschung am künftigen GSZ? Der Bedarf an Drittmittelflächen wurde entsprechend der Rahmenvorgaben nach bundesweiten Standards unter Berücksichtigung des Stellenplanes, des Drittmittelpersonals und der Studierenden durch die HIS GmbH berechnet. Die im Bauantrag der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fixierten Bedarfe sind von den Dekanen mitgezeichnet worden. Die insgesamt auf dem Campus vorgesehenen räumlichen Kapazitäten für sog. „Drittmittelforschung“ werden somit als auskömmlich bewertet . Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehenen räumlichen Kapazitäten am GSZ für die Arbeit von Hochschulgremien und Vertretungen einschließlich der Studierendenvertretungen? Der Flächenbedarf der künftig auf dem Campus ansässigen Fakultäten wurde - wie bereits ausgeführt - durch die HIS GmbH errechnet und sowohl von der MartinLuther -Universität Halle-Wittenberg als auch vom damals zuständigen Kultusministerium geprüft. Bedarfsanmeldungen für Fachschaftsräume sind in diesem Flächenbedarf , der sich auf den reinen Flächenbedarf für Forschung und Lehre bezieht, nicht abbildbar. In Abhängigkeit von den Aktivitäten der Studierenden handelt es sich um etwa vier bis sechs Räume für das gesamte GSZ. Diese Zahl ist in Anbetracht des Gesamtbauvolumens so gering, dass ein Grundsatzproblem hier nicht existent ist. Die Hochschulleitung wird dafür Sorge tragen, dass den studentischen Vertretungen die benötigten Räume zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gab es bereits ein Gespräch mit den Vertretern der Studierenden. Eine Fortsetzung dieses Gesprächs und die Darstellung von Lösungsmöglichkeiten wurden vereinbart.