Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2630 05.12.2013 (Ausgegeben am 06.12.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) Bitten und Beschwerden (Eingaben) an die Landesregierung Kleine Anfrage - KA 6/8089 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Der Landesregierung liegt bereits eine Kleine Anfrage KA 6/7106 des Abgeordneten Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) mit fast identischen Fragestellungen aus dem Jahr 2011 vor. In der aktuellen Kleinen Anfrage KA 6/8089 wurden lediglich die abgefragten Zeiträume aktualisiert bzw. angepasst. Daher wird auf die diesbezügliche Antwort der Landesregierung vom 22. August 2011, Drucksache 6/314, verwiesen. Darin wird u. a. mitgeteilt, dass eine systematische Erfassung von Bitten und Beschwerden (Eingaben) in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher Form bzw. per Mail in der Landesregierung auch zukünftig nicht erfolgen soll, da dieser Aufwand in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Nutzen stehen würde. An dieser Praxis hat sich nichts geändert. Der Landesregierung ist es daher nicht möglich, die Anfrage in dem umfassenden Sinne, in dem sie gestellt wurde, sachgerecht zu beantworten. Eine Ausnahme bildet, wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 22. August 2011 dargelegt, die im Ministerium des Innern gebildete Zentrale Beschwerdestelle der Polizei. Die Mitteilungen in den Antworten zu den einzelnen Fragen beziehen sich daher auf die Erfassungen in der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei. Gegenüber den Angaben in der Antwort vom 22. August 2011 haben sich keine grundsätzlichen Änderungen ergeben. Bei den aktuell erfassten Zahlen über die Beschwerdebearbeitung der Polizei ist zu berücksichtigen, dass eine Umstellung der statistischen Zählweise auf Beschwerdeanlässe erfolgte. D. h. einer Beschwerde können , wenn mehrere Aspekte beschwerderelevant sind, auch mehrere Beschwerdeanlässe zugrunde liegen. 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie vielen Bitten und Beschwerden sowie Vorschlägen wandten sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt im vorangegangenen Jahr sowie im I. Halbjahr 2013 direkt an die Landesregierung, wie viele Bitten und Beschwerden wurden davon abgeschlossen? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Im Jahr 2012 sind landesweit 937 die Landespolizei betreffende Beschwerden bei den sieben Polizeibehörden und -einrichtungen sowie der Zentralen Beschwerdestelle eingegangen, davon wurden 895 bis zum Jahresende abgeschlossen. Im 1. Halbjahr 2013 gingen 488 Beschwerden ein, davon wurden 437 bis zum 30.6.2013 abgeschlossen . Für detailliertere Informationen wird auf den im Internet abrufbaren Jahresbericht der Zentralen Beschwerdestelle verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2: Mit welchen Anliegen wandten sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt im vorangegangenen Jahr sowie im I. Halbjahr 2013 direkt an die Landesregierung bzw. welchen Sachverhalt beinhalteten die Bitten und Beschwerden bzw. Vorschläge? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Im Jahr 2012 waren es 618 Sachbeschwerden und 277 Verhaltensbeschwerden. Für das 1. Halbjahr 2013 wurden 248 Sachbeschwerden und 189 Verhaltensbeschwerden gezählt. Die Sachbeschwerden beziehen sich auf das gesamte polizeiliche Tätigkeitsfeld , also Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Verkehrspolizei. Bei den Verhaltensbeschwerden steht nicht der Inhalt der polizeilichen Maßnahme, sondern das vom Beschwerdeführer kritisierte Verhalten der Beamten im Blickpunkt Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Wie wurden seitens der Landesregierung die Bitten, Beschwerden sowie Vorschläge bearbeitet, welches Verfahren wurde zugrunde gelegt? Wie lange dauerte in der Regel die Bearbeitung der Eingabeverfahren? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Da eine systematische Erfassung aller an die Landesregierung gerichteten Eingaben und Wünsche grundsätzlich nicht erfolgt, kann die Anfrage nicht vollständig beantwortet werden. Die Bearbeitung der Bitten, Beschwerden und Vorschläge erfolgt nach §§ 24 und 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien - Allgemeiner Teil (GGO LSA I). Danach sind Vorgänge unverzüglich zu bearbeiten. Kann der Vorgang nicht innerhalb eines Monats nach Eingang erledigt werden, erhält der Einsender eine Zwischennachricht. Das abschließende Ergebnis wird dem Einsender mitgeteilt. 3 Bei der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei erhält jeder Beschwerdeführer einen schriftlichen Beschwerdebescheid. 34 % der Beschwerden werden innerhalb eines Monats, 40 % innerhalb von zwei Monaten und 26 % innerhalb eines längeren Zeitraums abgeschlossen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Frage 4: Welches Ergebnis der Erledigung lag in den einzelnen Eingabeverfahren vor? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Antwort zu Frage 4: 2012 waren 17,09 % der Beschwerden, die bei der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei eingegangen sind, begründet; im 1. Halbjahr 2013 lag der entsprechende Wert bei 18,57 %. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.