Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2634 10.12.2013 (Ausgegeben am 11.12.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sperrung der L 193 zwischen Haynsburg und Wetterzeube Kleine Anfrage - KA 6/8099 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die L 193 ist nach einem Hangabrutsch infolge des Hochwassers im Juni 2013 in der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst zwischen Bahnhof Haynsburg und Wetterzeube /Schkauditz voll gesperrt. Die Gemeinde Wetterzeube weist darauf hin, dass seit der erfolgten Sperrung der L 193 am 3. Juni 2013 bis jetzt keine offizielle Umleitungsstrecke von der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) ausgeschildert worden ist. Es kommt durch den Schwerlastverkehr, das heißt, LKW, die am Bahnhof Haynsburg in Richtung OL Haynsburg abbiegen, um nach Crossen weiterzufahren, zu großen Problemen in den Ortsteilen Dietendorf und Koßweda. Da die Sperrung nun noch länger erfolgt, wäre es sehr wichtig, eine geeignete Umleitung, zumindest für LKW, auszuweisen. Die Sperrung verursacht für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffen Orte und für ortsansässige Firmen erhebliche Behinderungen und Mehrkosten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie lange bleibt die Straße voll gesperrt? Die Straße bleibt voraussichtlich bis Ende des Jahres 2013 gesperrt. 2 2. Wann wird eine offizielle Umleitungsstrecke durch den LSBB ausgewie- sen, um die Ortsteile Dietendorf und Koßweda zu entlasten? Warum ist dies noch nicht geschehen? Die Umleitung des Verkehrs ist seit der Sperrung ausgewiesen. Ein entsprechender Handlungsbedarf besteht daher nicht. 3. Laut Pressemeldung (MZ 18. Oktober 2013) muss die avisierte Bauausfüh- rung nochmals angepasst werden. In welcher Hinsicht ist eine „Anpassung “ erforderlich? Bis wann ist mit einem Abschluss der vorbereitenden Arbeiten zur Bauausführung zu rechnen? Gegenstand der Anpassung ist, dass statt der ursprünglich vorgesehenen konstruktiven Lösung für die provisorische Hangsicherung nunmehr im Ergebnis weiterer ergänzender statischer Prüfungen und Baugrunduntersuchungen die Hangsicherung nicht auf einer Länge von 70 m, sondern auf 200 m erforderlich ist. Des Weiteren ist als Verbau eine Trägerbohlwand mit 2,50 m Höhe (statt ursprünglich 1,50 m) auszuführen. Die vorbereitenden Arbeiten wurden planmäßig am 23.11.2013 abgeschlossen. 4. Hängt die Verzögerung damit zusammen, dass vom Land Mittel zur Besei- tigung von Hochwasserschäden nur zögerlich ausgereicht wurden und werden? Die Anpassung hängt nicht mit der Ausreichung der Mittel für die Beseitigung von Hochwasserschäden zusammen. 5. Wurde die provisorische Sanierung des Hanges beauftragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann ist eine Vergabe vorgesehen? Wann ist mit dem Beginn der provisorischen Sicherungsmaßnahmen des Hanges zu rechnen ? Die provisorische Sanierung des Hanges wurde im Ergebnis einer Vergabe am 23.9.2013 beauftragt. Die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten wie z. B. Prüfstatik , Prüfung der Leitungsfreiheit, Vermessungsleistungen, Munitionssondierungen wurden in der 47. Kalenderwoche (KW) abgeschlossen, so dass die Bauarbeiten in der 48. KW begonnen haben. 6. Ab wann ist es möglich, die Straße halbseitig, mit Ampelregelung frei- zugeben? Siehe Punkt.1. Die Straße wird nach Abschluss der Hangsanierung vollständig freigegeben. 7. Wurden die Planungen für die endgültige Sanierung des Hanges bereits in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann und welche Arbeiten sind vorgesehen? Wenn nein, wann soll der Auftrag ausgelöst werden? Nein. 3 Der Auftrag für die Planung wird Anfang 2014 ausgelöst. Bisher wurde sich auf die provisorische Hangsicherung konzentriert. 8. Wurde die endgültige Sanierung des Hanges beauftragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann ist eine Vergabe vorgesehen? Wann ist mit dem Beginn der Arbeiten zur endgültigen Sanierung des Hanges zu rechnen? Nein. Die Termine für die Vergabe und den Baubeginn der endgültigen Hangsicherung können erst nach Abschluss der Planungen festgelegt werden. Unter Beachtung , dass für die Bauarbeiten Baurecht erforderlich ist, ist mit einem Baubeginn nicht vor 2015 zu rechnen. 9. Mit welchem Zeitraum der Bauausführung wird gerechnet? Wann ist der Abschluss der Arbeiten zur vollständigen Sanierung des Hanges vorgesehen ? Mit Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 ist keine verbindliche Aussage zum Baubeginn möglich. Die Bauzeit selbst ist abhängig vom Umfang der Bauleistungen im Ergebnis der Anfang 2014 auszulösenden Planungen. 10. Wann ist mit einer endgültigen, vollen Freigabe der Straße zu rechnen? Nach Beendigung der Hangsanierung wird die Straße wieder vollständig für den Verkehr freigegeben.