Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2668 18.12.2013 (Ausgegeben am 18.12.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Ansiedlung von Unternehmen in Gewerbegebieten und geplanten Gewerbegebieten in der Stadt Thale Kleine Anfrage - KA 6/8085 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den Medien wird in regelmäßigen Zeitabständen über Pläne der Stadt Thale berichtet , in bereits vorhandenen, aber auch in geplanten Gewerbegebieten neue Unternehmen anzusiedeln. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Welche Unternehmen haben sich in der Stadt Thale in den letzten drei Jahren konkret angesiedelt? Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat in den letzten drei Jahren folgende Unternehmen in der Stadt Thale mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert: Name des Begünstigten Bezeichnung des Vorhabens Jahr der Bewilligung HTB Härtetechnik GmbH Berlin Errichtung 2010 Ingolf Hartung Errichtung 2012 ElringKlinger AG1) Erweiterung 2012 Linamar Valvetrain GmbH2) Erweiterung 2012 ElringKlinger AG Erweiterung 2013 1) ehemals ThaWa GmbH Thaler Warenautomaten 2) ehemals Mubea Motorenkomponenten GmbH & Muhr und Bender KG Weitere Ansiedlungen sind der Landesregierung nicht bekannt. 2 Frage 2: Welche Pläne sind der Landesregierung bekannt, weitere Unternehmen in der Stadt Thale anzusiedeln? In der Investitionsbank Sachsen-Anhalt liegen derzeit fünf GRW-Anträge für eine einzelbetriebliche Förderung von Unternehmen vor, die sich in Thale ansiedeln wollen. Darüber hinausgehende Ansiedlungsabsichten sind der Landesregierung nicht bekannt . Frage 3: Gibt es Unternehmen, die sich in der Stadt Thale ansiedeln wollen und konkrete Anträge auf Fördermittel gestellt bzw. diesbezügliche Anfragen an die Landesregierung gerichtet haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche konkreten Pläne sind der Landesregierung für die Stadt Thale – Ortsteil Warnstedt - bekannt? Im Rahmen des mit GRW-Mitteln geförderten Vorhabens „Erweiterung des Industriegebietes Thale Warnstedt“ soll die verkehrs- und medienseitige Erschließung des B-Plangebietes “Industriegebiet Thale-Warnstedt“ mit einer Bruttofläche von 10,9 ha (Nettofläche von 10,1 ha) erfolgen. Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt lt. Schreiben vom 04.10.2013 im Rahmen des wieder aufgenommenen B-Planverfahrens zum „Industriegebiet Thale-Warnstedt 1. Erweiterung“, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung weiterer Ansiedlungsflächen zu legen. Frage 5: Hat die Landesregierung über die bereits gestellten Fragen hinaus Erkenntnisse darüber, dass es in absehbarer Zeit zu konkreten Ansiedlungen von Unternehmen in der Stadt Thale kommen soll? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 6: Hat die Landesregierung der Stadt Thale Zusagen gegeben, konkrete Ansiedlungsprojekte zu unterstützen, und wenn ja, welche? Nein. Frage 7: Hat die Firma Mubea GmbH Thale für die Ansiedlung im Thalenser Ortsteil Warnstedt 2003/2004 oder zu anderen Zeiten Fördermittel erhalten? Wenn ja, wie viel, wofür (auch für Erschließung) und mit welcher Zweckbindungsfrist? Die mit der Frage begehrten Informationen unterliegen dem kraft Gesetzes geschützten Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Grund ist, dass die gewünschten Angaben zur Fördermittelhöhe, zum Zuwendungszweck und zur Zweckbindungsfrist u.a. 3 Rückschlüsse auf die Investitionshöhe und die Kostenstruktur des Unternehmens zulassen . Unternehmen haben daher aus Wettbewerbsgründen ein schützenswertes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemäß § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen Geheimnisse, insbesondere Betriebsund Geschäftsgeheimnisse, von den Behörden nicht unbefugt offenbart werden. In der für die Öffentlichkeit einsehbaren Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage ist daher eine öffentliche Bekanntmachung der gewünschten Informationen nicht möglich. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundes- und Landesverfassungsgerichts ist die Beantwortung solcher Fragen so vorzunehmen, dass sowohl dem berechtigten Informationsinteresse des Landtages als auch den bestehenden Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen wirksam Rechnung getragen wird (BVerfGE 124, 161 [193], LVG 14/12). Die Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt unter Einstufung der Antwort als „Verschlusssache - Vertraulich“ stellt ein dies gewährleistendes Verfahren dar. Die gewünschten Informationen werden daher gesondert als Verschlusssache übergeben . Die als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestufte Antwort der Landesregierung auf die Frage 7 steht den Abgeordneten des Landtages in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. Erst für GRW-Anträge, die nach dem 01.07.2007 gestellt worden sind, gilt eine andere Rechtslage. Gemäß Teil II D Nummer 7 des GRW-Koordinierungsrahmens sind der Name des Begünstigten, die Bezeichnung des Vorhabens und die Höhe des Zuschusses in einer Liste der Begünstigten regelmäßig zu veröffentlichen. Frage 8: Wie und durch wen wird die Werthaltigkeit von Absichtserklärungen ansiedlungswilliger Unternehmen geprüft und bewertet? Bei einer Neuerschließung eines Gewerbe- oder Industriegebietes ist für zwei Drittel dieser Fläche der Nachweis eines Ansiedlungsinteresses in Form von Absichtserklärungen zu erbringen. Bei einer Erweiterung der Gebiete muss nachgewiesen werden, dass auch die bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbeflächen zu mehr als zu 80 Prozent belegt sind und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben mit einem unmittelbaren Aufwuchs von Dauerarbeitsplätzen verbunden ist. Der Erweiterung ist die Errichtung einer weiteren Ansiedlungs - und Gewerbefläche in der betreffenden Gemeinde gleichgestellt. Damit sollen übermäßige Flächengebietsentwicklungen aus öffentlichen Infrastrukturfördermitteln nach den GRW-Landesregelungen vermieden werden. Eine andere Funktion haben Absichtserklärungen nicht. Das Vorliegen von Absichtserklärungen wird nur im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft und nur darauf, ob solche für den entsprechenden Flächenanteil vorgelegt worden sind. Im weiteren Förderverfahren haben Absichtserklärungen keine Bedeutung mehr. Die Landesregierung ist bei dem Erlass dieser Regelung davon ausgegangen, dass der Zeitpunkt des Beschlusses zur Entwicklung einer Gewerbe- und Industriefläche zu früh ist, um einen rechtsverbindlichen Ansiedlungsvertrag zu fordern. Investoren entscheiden sich in der Regel erst nach rechtskräftiger Bebauungsplanung und der Erschließung für eine Ansiedlung. Des Weiteren ging man davon aus, dass Investoren im Interesse 4 ihrer eigenen Glaubwürdigkeit Absichtserklärungen kaum ohne ein ernsthaftes Ansiedlungsinteresse unterzeichnen werden. Daher werden Absichtserklärungen von der Investitionsbank im Förderverfahren nur nach formalen Gesichtspunkten geprüft, nicht aber darauf, ob sie materiell belastbar und werthaltig sind. Frage 9: Warum ist in der Antwort der Landesregierung, Drs. 6/1403, auf die Große Anfrage (Drs. 6/1232) für die Bewilligung von Fördermitteln im Jahr 2010 auf Seite 32 in Anlage 1 von einer „Erweiterung des Industriegebietes Thale-Warnstedt und von grüner Wiese“ die Rede, obgleich die geförderte Fläche bereits durch die B-Pläne von 2003 und 2004 als GI gesichert und vollständig erschlossen war, es also gerade nicht um eine Erweiterung oder eine Ansiedlung auf grüner Wiese ging? Die Landesregierung hat in der damaligen Anfrage alle Flächen, auf der es noch keine bauliche Vornutzung gab, als Flächenentwicklung auf „der grünen Wiese“ gewertet . Dafür spielte es keine Rolle, ob die Fläche bereits durch einen Bebauungsplan gesichert worden ist, da es sich auch in einem solchen Fall um eine Entwicklung auf einer (ehemals) „grünen Wiese“ handelte. Den Gegenbegriff bildete in der Auswertung eine Entwicklung auf einer „Industriebrache“, also einer bereits vormals baulich genutzten Fläche.