Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2672 18.12.2013 (Ausgegeben am 18.12.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sichere und erfolgreiche Eingliederung eines Rechenzentrums Kleine Anfrage - KA 6/8121 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des Beitritts Sachsen-Anhalts zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land MecklenburgVorpommern , der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“, ist auch die Frage der Eingliederung des Rechenzentrums der Abteilung 2 des Technischen Polizeiamts einschließlich seiner Aufgaben thematisiert worden. Nach der Begründung zum Gesetzentwurf in Drs. 6/2468 sollen vor einer Eingliederung die Ergebnisse der Polizeistrukturreform abgewartet werden. Die Integration des genannten Rechenzentrums werde daher „voraussichtlich nicht vor 2016“ erfolgen, so die Landesregierung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welchen Stellenwert nimmt die Übertragung des vorgenannten Rechen- zentrums innerhalb des Gesamtprojekts des Beitritts des Landes Sachsen -Anhalt zu Dataport ein? Der Überleitung des Rechenzentrums der Polizei als Teil der Abteilung 2 des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt misst die Landesregierung einen hohen Stellenwert bei. Sie wird im Rahmen eines eigenständigen Projekts erfolgen . 2 2. In welcher Weise ist die Eingliederung des vorgenannten Rechenzentrums im Rahmen der Investitionsplanung des Landes berücksichtigt? Bis zur Überleitung werden nur die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendigen Investitionen getätigt werden. 3. Werden die vereinbarten Dienstleistungen für das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Beitritts zu Dataport gewährleistet, wenn eine Eingliederung des vorgenannten Rechenzentrums voraussichtlich nicht vor 2016 erwartet wird? Bis zur Überleitung wird das Rechenzentrum der Polizei als Teil der Abteilung 2 des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt die bisher erbrachten Dienstleistungen für den Bereich der Landespolizei weiter erbringen. 4. Werden vereinbarte Dienstleistungen, die durch die Eingliederung des Rechenzentrums voraussichtlich nicht vor 2016 von Projektbeginn an nicht erfolgen, durch das Land Sachsen-Anhalt an Dataport finanziell entrichtet ? Nein. Bisher sind keine Dienstleistungen vereinbart, siehe auch Antwort auf Frage 3. 5. Entstehen dem Land Sachsen-Anhalt durch eine Eingliederung des vor- genannten Rechenzentrums voraussichtlich nicht vor 2016 Mehrkosten durch die Aufrechterhaltung der bisherigen Kapazitäten bis zum ungewissen Zeitpunkt der Eingliederung? Wenn ja, in welcher Höhe sind diese Kosten zu beziffern? Nein, siehe Antwort auf Frage 2. 6. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitigen Datenschutz- und Da- tensicherheitsstandards des Dienstleisters Dataport hinsichtlich des notwendigen Schutzbedarfes für das Polizeinetz, insbesondere mit Blick auf die darin verwendeten personenbezogenen Daten? Dataport bietet auf der Grundlage von IT-Grundschutz bereits den Polizeien der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein IT-betriebliche Lösungen, die den polizeilichen Vorgaben und Policies (namentlich der CNP-Policy) zum Anschluss an das Polizeinetz entsprechen, das gilt auch für die personenbezogenen Daten. Bei den internen Audits der Polizeien wird Dataport mit einbezogen. Darüber hinaus befinden sich die für polizeiliche Datenverarbeitung vorgesehenen Rechenzentren in einem Zertifizierungsverfahren auf Grundlage der ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz durch das BSI. 3 7. Wie beurteilt die Landesregierung die im Tätigkeitsbericht 2008/2009 des Datenschutzbeauftragten der Freien- und Hansestadt Hamburg geäußerten Bedenken zu den unter 6. genannten Datenschutz- und Datensicherheitsstandards ? Die Kritik betrifft im Wesentlichen die Bewertbarkeit der Informationssicherheit bei Dataport und die Dokumentation. Nach Kenntnis der Landesregierung ist inzwischen eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des HmbBfDI und Dataports gegründet worden, die sich mit dem Thema beschäftigt. Ein Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe soll sich aktuell in Abstimmung befinden. Eine abschließende Beurteilung kann erst nach Vorlage des Abschlussberichts erfolgen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die späte Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten . Im Rahmen des Beitritts Sachsen-Anhalts zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ steht die Landesregierung in einem ständigen Kontakt mit dem LfD des Landes. Auch kann Sachsen-Anhalt bei der Eingliederung des Rechenzentrums der Abteilung 2 des Technischen Polizeiamts auf die Erfahrungen der anderen Trägerländer zurückgreifen - hier insbesondere HH und SH - und wird dies auch tun.