Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2673 19.12.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.12.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nahverkehrsverträge des Landes Sachsen-Anhalt I - Allgemeine Angaben Kleine Anfrage - KA 6/8066 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antworten zu Frage 2, Teilfragen 2, 3 und 4 zur Beteiligung an Vergabeverfahren und Verkehrsverträgen sind Privatangelegenheiten im Sinne von §§ 33 ff. der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT). Die entsprechenden Antworten werden diesem Schreiben in einem verschlossenen Briefumschlag beigefügt. Die Antworten zu Frage 7 sowie zu Frage 8, Teilfrage 5 über die Nebentätigkeit von Beschäftigten stellen Informationen über personenbezogene Daten i. S. d. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) dar und sind Teil der Personalakte der jeweiligen Beschäftigen. Die angeforderten Daten werden gemäß Artikel 53 Abs. 2 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 11 DSG-LSA übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 3 DSG-LSA werden diese ebenfalls in dem beigefügten verschlossenen Briefumschlag übermittelt.* 1. Welche Dienstleistungsverträge für Beförderungsleistungen im Schienen- personenverkehr hat das Land Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2002 abgeschlossen ? Bitte Vergabeart, Datum des Vertragsabschlusses, ggf. Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung im Supplement zum EU-Amts- * Dieser Teil der Antwort kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe seiner Ge- heimschutzordnung eingesehen werden. 2 blatt, Anzahl der Bieter im Verfahren, Vertragspartner, Anzahl der Zugkilometer pro Jahr, Laufzeit und Auftragsvolumen auflisten. Lfd Nr. Vertrag Vergabeart Vertragsabschluss 1 Datum Veröffent- lichung EU- Anzeiger2 Zugkm pro Jahr in LSA Zugkm pro Jahr Ver- kehrsvertrag Anzahl der Bieter im Verfahren 3 Zuschlag an Ver- tragslaufzeit Auftragsvolumen Verkehrsvertrag 5 1 Großer Ver-kehrsvertrag Freihändige Vergabe 03.03.2003 keine Veröffentlichung , da nicht vorge- schrie-ben 24 Mio. in 2003 20 Mio. in 2006 16 Mio. in 2011 24 Mio. in 2003 20 Mio. in 2006 16 Mio. in 2011 1 DB Regio AG 01/2003 – 12/2015 ca. 2,4 Mrd. € 2 Nordharz-netz Europaweite öffentliche Ausschreibung 05.03.2004 12.03.200 3 3,1 Mio. 3,13 Mio. 2 Connex Regiobahn GmbH, heute Veo- lia Verkehr Sachsen -Anhalt GmbH 12/2005 – 12/2017 ca. 292 Mio. € 3 AltmarkBörde - Anhalt Europaweite öffentliche Ausschreibung 17.05.2004 08.08.200 3 3,6 Mio. 3,8 Mio. 2 Harzbahn GmbH, heute verschmolzen auf DB Regio AG 12/2006 - 12/2018 ca. 390 Mio. € 4 Sachsen-Anhalt-Süd Europaweite öffentliche Ausschreibung 19.07.2004 26.11.200 3 1,4 Mio. 1,4 Mio. 1 Burgenlandbahn GmbH, heute Verschmolzen auf DB Regio AG 01/2007 - 12/2018 ca. 176 Mio. € 5 Bedienung Strecke Klostermansfeld – Wippra Freihändige Vergabe 12.09.2006 14.03.2006 0,1 Mio. 0,1 Mio. 3 Burgenlandbahn GmbH, heute Verschmolzen auf DB Regio AG 01/2007 - 12/2013 ca. 9,7 Mio. € 6 Verlängerung 4 Bedienung der Strecken Halle – MD, MD – Wittenberge , Stendal – Uelzen, SBK-Salzelmen – Zielitz Freihändige Vergabe 06.08.2008 keine Veröffentlichung , da nicht vorge- schrie-ben 4,7 Mio. 4,7 Mio. 1 DB Regio AG 01/2016 - 12/2017 ca. 145 Mio. € 7 Verlängerung RE 106 Freihändige Vergabe 02.12.2009 keine Veröffentlichung , 0,67 Mio . 0,67 Mio . 1 DB Regio AG 01/2016 - 12/2018 ca. 20,5 Mio. € 1 Angegeben ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, mit der der Vertrag rechtskräftig geschlossen wird. 2 Angegeben ist jeweils das Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Beginn des Vergabeverfahrens). 3 Unter „Bietern“ werden diejenigen Unternehmen verstanden, die ein verbindliches Angebot im Vergabeverfahren abgegeben haben. 4 Im Gegenzug zu einer vorzeitigen Herauslösung der Linien RE 1 Magdeburg – Berlin und RE 7 Dessau – Berlin zum Dezember 2012 und RE 5 Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg – Berlin zum Dezember 2014 aus dem Großen Verkehrsvertrag 5 Der Leistungsinhalt der Verkehrsverträge (Qualitätsanforderungen, Verbleib der Fahrgeld-Einnahmen, Finanzierung der Infrastrukturkosten ) ist unterschiedlich, so dass die hier angegebenen Werte nicht untereinander vergleichbar sind 1 Angegeben ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, da damit der Vertrag rechtskräftig geschlossen wird 2 Angegeben ist jeweils das Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Beginn des Vergabeverfahrens). 3 Unter „Bietern“ werden diejenigen Unternehmen verstanden, die ein verbindliches Angebot im Vergabeverfahren abgegeben haben 4 Vorzeitige Herauslösung der Leistungen E-Netz Nord aus großem Verkehrsvertrag 3 Lfd Nr. Vertrag Vergabeart Vertragsabschluss 1 Datum Veröffent- lichung EU- Anzeiger2 Zugkm pro Jahr in LSA Zugkm pro Jahr Ver- kehrsvertrag Anzahl der Bieter im Verfahren 3 Zuschlag an Ver- tragslaufzeit Auftragsvolumen Verkehrsvertrag 5 Magdeburg – Erfurt da nicht vorge- schrie-ben 8 einzelne Züge auf der Strecke Bitterfeld - Leipzig Freihändige Vergabe 28.10.2009 keine Veröffentlichung , da nicht vorge- schrie-ben 0,02 Mio . 0,02 Mio . 1 Veolia Verkehr Region Ost GmbH 12/2009 - 12/2012 ca. 0,75 Mio. € 9 Stadtbahn Berlin Europaweite öffentliche Ausschreibung 27.07.2009 15.10.200 8 1,1 Mio. 7,59 Mio . 2 DB Regio AG (Los 1 und 3 = 1,1 Mio. Zugkm); ODEG (Los 2 = 0,01 Mio. Zugkm) 12/2012 - 12/2022 ca. 1,5 Mrd. € 10 Mitteldeutsches S-BahnNetz Europaweite öffentliche Ausschreibung 21.09.2010 14.08.200 8 1,1 Mio 9,0 Mio. 3 S-Bahn Mitteldeutschland GmbH 12/2013 – 12/2025 ca. 606 Mio. € 11 Dieselnetz Ostthüringen Europaweite öffentliche Ausschreibung 30.08.2010 25.11.200 9 0,3 Mio. 4,67 Mio . 2 Erfurter Bahn GmbH 06/2012 – 12/2024 ca. 215 Mio. € 12 Elektronetz Nord4 Freihändige Vergabe 30.11.2011 02.10.201 0 5,6 Mio. 6,31 Mio . 1 DB Regio AG 12/2013 – 12/2028 ca. 1,35 Mrd. € 13 Netz NordSüd Berlin Brandenburg Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 28.02.2012 24.12.2010 0,25 Mi- o. 9,3 Mio. 2 DB Regio AG 12/2014 – 12/2026 ca. 913 Mio. € 14 einzelne Züge auf der Strecke Bitterfeld - Leipzig Freihändige Vergabe 26.11.2012 03.07.201 2 0,02 Mio . 0,02 Mio . 1 Veolia Verkehr Region Ost GmbH 12/2012- 12/2013 ca. 0,25 Mio. € 15 SaaleThüringen - Südharz Europaweite öffentliche Ausschreibung 27.10.2012 18.11.201 2 3,4 Mio. 9,0 Mio. 2, in einem Los 3 Abellio Rail NRW GmbH, der Vertrag wurde auf die Schwestergesellschaft Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH übergeleitet. 12/2015- 12/2030 ca. 825 Mio. € 16 Wipperliese Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 19.08.2013 24.11.2012 0,125 Mio. 0,125 Mio. 2 DB Regio AG 12/2013- 12/2018 (kündbar ab 12/2015) ca. 4,4 Mio. € 17 Mitteldeutsches SBahn -Netz II Europaweite öffentliche Ausschreibung 02.10.2013 12.05.201 2 4,1 Mio. 5,65 Mio . 2 DB Regio AG 12/2015- 12/2030 ca. 680 Mio. € 5 Der Leistungsinhalt der Verkehrsverträge (Qualitätsanforderungen, Verbleib der Fahrgeld-Einnahmen, Finanzierung der Infrastrukturkosten ) ist unterschiedlich, so dass die hier angegebenen Werte nicht untereinander vergleichbar sind 6Im Gegenzug zu einer vorzeitigen Herauslösung der Linien des Dieselnetzes Ostthüringen zum Juni 2012 aus dem Großen Verkehrsvertrag 4 2. Wurde in den Angeboten der Verträge zu 1 eine Differenzierung der Kos- tenkalkulation abgefragt, etwa mit Hilfe eines auszufüllenden Kostenkalkulationsblatts ? Ja, in den Angeboten der Verträge zu 1 wurde eine Differenzierung der Kostenkalkulation abgefragt mit Ausnahme des sogenannten „Großen Verkehrsvertrags “ aus dem Jahr 2003 mit der DB Regio AG (siehe Frage 1, Lfd. Nr. 1), des im Jahr 2006 geschlossenen Vertrags Wipperliese (siehe Frage 1, Lfd. Nr. 5) sowie den mit einer Anpassung des „Großen Verkehrsvertrags“ im Zusammenhang stehenden Vertragsanpassungen (siehe Frage 1, Lfd. Nrn. 6 und 7). Die abgefragten Kostenpositionen unterschieden sich dabei nach Umfang des Verfahrens und Federführung. Welche Kennziffern und Differenzierungen wurden hier abgefragt? Es wurden - mit Unterschieden im Einzelfall bei den einzelnen Vergaben - Angaben zu folgenden Kennziffern und Differenzierungen abgefragt  Fahrzeugfinanzierung  Fahrzeugwartung /-reinigung  Energiekosten  Personalkosten (Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter)  Infrastrukturnebenkosten  Marketing / Vertrieb  Sonstige Kosten (u. a. Overhead)  Wagnis- / Gewinnzuschlag  Erlöse  Infrastrukturkosten Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen, die wegen der darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Präsidenten des Landtages zugeleitet wurde. Wie differenziert sich das Auftragsvolumen entlang dieser Kennziffern? Wegen der in der Antwort enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurde diese dem Präsidenten des Landtages im verschlossenen Briefumschlag zugeleitet. Bitte ergänzend oder, falls keine vergleichbaren Kostenkalkulationsblätter verwendet wurden, die Kosten für Fahrzeuge, Trassenentgelte und Stationsentgelte getrennt aufführen. Wegen der in der Antwort enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurde diese dem Präsidenten des Landtages im verschlossenen Briefumschlag zugeleitet. 3. Wie wurde bei diesen Verträgen das Haftungsrisiko im Falle eines Verga- benachprüfungsverfahrens zwischen den jeweils beteiligten Bundesländern bzw. Zweckverbänden geregelt. 5 Bei den unter Nummern 1, 4, 5, 6, 7, 8, 14 und 16 der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Verträgen wurden keine Verträge zur Regelung des Haftungsrisikos zwischen Bundesländern bzw. Zweckverbänden geschlossen, weil ausschließlich das Land Sachsen-Anhalt betroffen war. Im Übrigen wurden folgende Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, die nachfolgend zitiert werden: Verwaltungsvereinbarungen für die Vergabeverfahren Nordharz (Nr. 2) und Altmark-Börde-Anhalt (Nr. 3) „§ 3 Grundsätze der Vergabe [...] (6) Vergabekriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Konstatiert ein Vertragspartner, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot für seinen Verkehrsraum ein unwirtschaftliches Angebot darstellt, hat der andere Vertragspartner den wirtschaftlichen Nachteil entsprechend auszugleichen. Gegebenenfalls ist die Aufhebung der Vergabe von den Vertragspartnern zu veranlassen. (7) Kommt in einem der beteiligten Beschlussgremien am Ende des Vergabe- verfahrens ein Beschluss über eine gemeinsame Vergabe aus anderen als den in Absatz 6 genannten Gründen nicht zustande, ist die betreffende Ausschreibung ebenfalls aufzuheben. In diesem Fall wird dem Vertragspartner mit einem Beschluss zur Auftragsvergabe ein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem Vertragspartner ohne einen derartigen Beschluss begründet . […] „§ 5 Änderungen des Vertrags […] (2) Der Ausstieg eines Partners aus dem gemeinsamen Vergabeverfahren ist nur gegen Übernahme von gegen den anderen Vertragspartner eingeforderten berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter sowie eventueller Kosten eines Gerichts- und Nachprüfungsverfahrens und gegen Übernahme der sonstigen Kosten, die bei den Partnern für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs entstanden sind, möglich.“ Verwaltungsvereinbarungen für die Vergabeverfahren Stadtbahn Berlin (Nr. 9) (Parteien zu 1.-4. sind die Auftraggeber) „§ 5 Kosten von Nachprüfungsverfahren, Schadensersatzansprüche 6 (1) Aus der Durchführung des Vergabeverfahrens entstehende Kosten oder Schäden trägt jede Partei zu Nr. 1-4 vorbehaltlich der Regelungen der folgenden Absätze allein. Berechtigte Ansprüche Dritter werden von den Parteien zu Nr. 1-4 im Verhältnis ihres Anteils am zu vergebenden Leistungsvolumen (Zugkm) getragen. Sind die Vergabe eines einzelnen Loses bzw. einzelner Lose respektive die hierfür geltenden Regelungen der Vergabeunterlagen nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens, werden die betroffenen Zugkm bei der Berechnung des Anteils an den insoweit zu tragenden Kosten und Gebühren nicht berücksichtigt. (2) Hat/haben eine oder mehrere Partei(en) zu Nr. 1-4 eingetretene Kosten oder Schäden anderer Vertragspartner oder Dritter zu vertreten, haftet /haften die oder diese Partei(en) allein, mehrere Vertragspartner als Teilschuldner . Dies schließt mögliche Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens einschließlich eines Beschwerdeverfahrens ein. Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Verursacher für Schäden anderer Vertragspartner ist ausgeschlossen. Bei einem Verschulden mehrerer Parteien zu Nr. 1-4 richtet sich die Höhe der Erstattungspflicht nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Zugkilometervolumen. § 5 Abs. 1 gilt entsprechend. (3) Um ein etwaiges Vertretenmüssen einer oder mehrerer Partei(en) zu Nr. 1-4 festzustellen, wird die VBB GmbH in ihrer Eigenschaft als Vergabebüro des Vergabeverfahrens getroffene oder ggf. auch nicht getroffene Entscheidungen der Vertragspartner dokumentieren, z. B. Entscheidungen dazu , ob bestimmten Rügen einzelner Bieter abgeholfen wurde oder aufgrund des fehlenden Einvernehmens einer oder mehrerer Vertragspartner dies nicht erfolgt ist. Ein Entwurf der Dokumentation ist allen beteiligten Aufgabenträgern unverzüglich nach Treffen oder Unterlassen der Entscheidung zu übermitteln. Wird über den Wortlaut der Dokumentation kein Einvernehmen erzielt, ist jeder Aufgabenträger berechtigt, eine seiner Auffassung entsprechende Dokumentation der Sach- und Rechtslage zu erstellen. Sämtliche derartige Dokumentationen sind von der VBB GmbH an alle Aufgabenträger zu verteilen. Wird einem etwaigen Nachprüfungsantrag bzw. einer diesbezüglichen Beschwerde wegen einer Regelung der Vergabeunterlagen stattgegeben, die sich nur auf das Aufgabengebiet eines oder mehrerer Aufgabenträger bezieht, wird dessen/deren Verschulden im Innenverhältnis widerlegbar vermutet.“ Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung zur Bestellung von SPNV-Leistungen des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes I (MDSB-Netz) (Nr. 10) „§ 5 Kosten von Nachprüfungsverfahren, Schadensersatzansprüche (1) Aus der Durchführung des Vergabeverfahrens entstehende Kosten oder Schäden trägt jeder Vertragspartner allein. Berechtigte Ansprüche Dritter werden von den Vertragspartnern im Verhältnis des zu vergebenden Leistungsvolumens (Zugkm) getragen. (2) Haben ein oder mehrere Vertragspartner eingetretene Kosten oder Schä- den anderer Vertragspartner oder Dritter zu vertreten, haften der oder diese 7 Vertragspartner allein, mehrere Vertragspartner als Gesamtschuldner. Dies schließt mögliche Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens einschließlich eines Beschwerdeverfahrens ebenso ein wie sonstige notwendige Kosten, die bei den anderen Vertragspartnern für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind. (3) Um ein etwaiges Vertreten müssen eines oder mehrerer der Vertragspart- ner festzustellen, wird der ZVNL in seiner Eigenschaft als Federführender des Vergabeverfahrens getroffene oder ggf. auch nicht getroffene Entscheidungen der Vertragspartner dokumentieren, z. B. Entscheidungen dazu , ob bestimmten Rügen einzelner Bieter abgeholfen wurde oder aufgrund des fehlenden Einvernehmens welcher Vertragspartner dies nicht erfolgt ist. Ein Entwurf der Dokumentation ist allen beteiligten Aufgabenträgern unverzüglich nach Treffen oder Unterlassen der Entscheidung zu übermitteln. Wird über den Wortlaut der Dokumentation kein Einvernehmen erzielt, ist jeder Aufgabenträger berechtigt, eine seiner Auffassung entsprechende Dokumentation der Sach- und Rechtslage zu erstellen. Sämtliche derartige Dokumentationen sind vom ZVNL an alle Aufgabenträger zu verteilen. Wird einem etwaigen Nachprüfungsantrag bzw. einer diesbezüglichen Beschwerde allein deshalb stattgegeben, weil nach Auffassung der Nachprüfungsinstanz die Verdingungsunterlagen vergaberechtswidrig waren, die sich nur auf das Aufgabengebiet eines oder mehrerer Aufgabenträger, nicht jedoch aller Aufgabenträger bezieht, wird deren Verschulden widerlegbar vermutet.“ Verwaltungsvereinbarung für das Vergabeverfahren Dieselnetz Ostthüringen (Nr. 11) „§ 7 Haftung und Schadensersatz (1) Die Haftung der Partner untereinander im Rahmen dieses Ausschreibungs- projekts beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Haben ein oder mehrere Partner eingetretene Kosten oder Schäden anderer Partner oder Dritter zu vertreten, haften der oder diese Partner allein, mehrere Partner als Teilschuldner. Dies schließt mögliche Kosten eines Nachprüfungsverfahrens (einschließlich Beschwerdeverfahren) ebenso ein wie sonstige Kosten, die bei den anderen Partnern für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind. (3) Gegenüber Dritten haftet jeder Partner im Sinne des Belegenheitsprinzips. Wird ein Partner von einem Dritten in Anspruch genommen, ohne, dass sein Zuständigkeitsbereich betroffen ist, stellen ihn der oder die anderen Partner von der Haftung frei.“ Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Bestellung von SPNV-Leistungen des Netzes „Elektronetz Nord“ (Nr. 12) „§ 5 Kosten von Rechtsverfahren, Schadensersatzansprüche 8 (1) Aus der Durchführung der Vergabe entstehende Kosten oder Schäden trägt jede Partei zu Nr. 1-4 vorbehaltlich der Regelungen der folgenden Absätze allein. Die Kosten von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, deren Gegenstand die Überprüfung die Rechtmäßigkeit der Vergabe ist, und berechtigte Ansprüche Dritter werden von den Parteien zu Nr. 1-4 im Verhältnis ihres Anteils am zu vergebenden Leistungsvolumens (Zugkm) getragen. Sind die Vergabe einzelner Leistungen respektive die hierfür geltenden Regelungen der Vergabeunterlagen nicht Gegenstand eines Rechtsverfahrens, werden die betroffenen Zugkm bei der Berechnung des Anteils an den insoweit zu tragenden Kosten und Gebühren nicht berücksichtigt. (2) Hat/haben eine oder mehrere Partei(en) zu Nr. 1-4 eingetretene Kosten oder Schäden anderer Vertragspartner oder Dritter zu vertreten, haftet /haften die oder diese Partei(en) allein, mehrere Vertragspartner als Teilschuldner . Dies schließt mögliche Kosten von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren , deren Gegenstand die Überprüfung die Rechtmäßigkeit der Vergabe ist, ein. Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Verursacher für Schäden anderer Vertragspartner ist ausgeschlossen. Bei einem Verschulden mehrerer Parteien zu Nr. 1-4 richtet sich die Höhe der Erstattungspflicht nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Zugkilometervolumen. § 5 (1) gilt entsprechend. (3) Um ein etwaiges Vertretenmüssen einer oder mehrerer Partei(en) zu Nr. 1-4 festzustellen, wird die NASA GmbH in ihrer Eigenschaft als Vergabebüro des Vergabeverfahrens getroffene oder ggf. auch nicht getroffene Entscheidungen der Vertragspartner dokumentieren. Ein Entwurf der Dokumentation ist allen beteiligten Aufgabenträgern unverzüglich nach Treffen oder Unterlassen der Entscheidung zu übermitteln. Wird über den Wortlaut der Dokumentation kein Einvernehmen erzielt, ist jeder Aufgabenträger berechtigt , eine seiner Auffassung entsprechende Dokumentation der Sachund Rechtslage zu erstellen. Sämtliche derartige Dokumentationen sind von der NASA GmbH an alle Aufgabenträger zu verteilen. Geht ein Rechtsverfahren wegen einer Regelung der Vergabeunterlagen, das sich nur auf das Aufgabengebiet eines oder mehrerer Aufgabenträger bezieht, zum Nachteil der Vertragspartner dieser Vereinbarung aus, wird das Verschulden der Partei(en), auf deren/dessen Aufgabengebiet sich das Rechtsverfahren bezieht , im Innenverhältnis widerlegbar vermutet. (4) Kosten von Vergabekammer- oder Gerichtsverfahren, deren Gegenstand die Wahl der Vergabeart "Direktvergabe" ist, werden allein von der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH/dem Land Sachsen-Anhalt getragen.“ Anmerkung: Mit Schreiben der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH vom 26.09.2011 wurde die Geltung von § 5 Abs. 4 der vorstehenden Vereinbarung auch für die Vergabeart der freihändigen Vergabe zugesichert. 9 Nord-Süd-Netz Berlin-Brandenburg (Nr. 13) (Parteien zu 1.-4. sind die Auftraggeber ) „§ 5 Kosten von Nachprüfungsverfahren, Schadensersatzansprüche (1) Aus der Durchführung des Vergabeverfahrens entstehende Kosten oder Schäden trägt jede Partei zu Nr. 1-4 vorbehaltlich der Regelungen der folgenden Absätze allein. Berechtigte Ansprüche Dritter werden von den Parteien zu Nr. 1-4 im Verhältnis ihres Anteils am zu vergebenden Leistungsvolumen (Zugkm) getragen. Sind die Vergabe eines einzelnen Loses bzw. einzelner Lose respektive die hierfür geltenden Regelungen der Vergabeunterlagen nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens, werden die betroffenen Zugkm bei der Berechnung des Anteils an den insoweit zu tragenden Kosten und Gebühren nicht berücksichtigt. (2) Hat/haben eine oder mehrere Partei(en) zu Nr. 1-4 eingetretene Kosten oder Schäden anderer Vertragspartner oder Dritter zu vertreten, haftet/haften die oder diese Partei(en) allein, mehrere Vertragspartner als Teilschuldner. Dies schließt mögliche Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens einschließlich eines Beschwerdeverfahrens ein. Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Verursacher für Schäden anderer Vertragspartner ist ausgeschlossen . Bei einem Verschulden mehrerer Parteien zu Nr. 1-4 richtet sich die Höhe der Erstattungspflicht nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Zugkilometervolumen . § 5 Abs. 1 gilt entsprechend. (3) Um ein etwaiges Vertretenmüssen einer oder mehrerer Partei(en) zu Nr. 1-4 festzustellen, wird die VBB GmbH in ihrer Eigenschaft als Vergabebüro des Vergabeverfahrens getroffene oder ggf. auch nicht getroffene Entscheidungen der Vertragspartner dokumentieren, z. B. Entscheidungen dazu, ob bestimmten Rügen einzelner Bieter abgeholfen wurde oder aufgrund des fehlenden Einvernehmens einer oder mehrerer Vertragspartner dies nicht erfolgt ist. Ein Entwurf der Dokumentation ist allen beteiligten Aufgabenträgern unverzüglich nach Treffen oder Unterlassen der Entscheidung zu übermitteln . Wird über den Wortlaut der Dokumentation kein Einvernehmen erzielt, ist jeder Aufgabenträger berechtigt, eine seiner Auffassung entsprechende Dokumentation der Sach- und Rechtslage zu erstellen. Sämtliche derartige Dokumentationen sind von der VBB GmbH an alle Aufgabenträger zu verteilen . Wird einem etwaigen Nachprüfungsantrag bzw. einer diesbezüglichen Beschwerde wegen einer Regelung der Vergabeunterlagen stattgegeben, die sich nur auf das Aufgabengebiet eines oder mehrerer Aufgabenträger bezieht, wird dessen/deren Verschulden im Innenverhältnis widerlegbar vermutet.“ 10 Verwaltungsvereinbarungen für die Vergabeverfahren Saale-ThüringenSüd -harz (Nr. 15) und MDSB II (Nr. 17): „§ 9 Haftung und Schadensersatz (1) Die Haftung der Partner untereinander im Rahmen dieses Ausschreibungs- projekts beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Haben ein oder mehrere Partner eingetretene Kosten oder Schäden anderer Partner oder Dritter zu vertreten, haften der oder diese Partner allein, mehrere Partner als Teilschuldner. Dies schließt mögliche Kosten eines Nachprüfungsverfahrens (einschließlich Beschwerdeverfahren) ebenso ein wie sonstige Kosten, die bei den anderen Partnern für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind. (3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung der Vergabeunterla- gen und die Führung des Vergabeverfahrens liegt bei der NASA GmbH, sofern gemäß deren Vorschlägen zur Ausgestaltung der Vergabeunterlagen und zur Führung des Vergabeverfahrens verfahren wird. (4) Gegenüber Dritten haftet jeder Partner im Sinne des Belegenheitsprinzips. Wird ein Partner von einem Dritten in Anspruch genommen, ohne dass sein Zuständigkeitsbereich betroffen ist, stellen ihn der oder die anderen Partner von der Haftung frei.“ 4. Führt das Land vergleichende Wirtschaftlichkeitsanalysen der abge- schlossenen Verträge durch, um durch Erkenntnisse eine optimierte Ausschreibungs - und Vertragsgestaltung und damit ein möglichst großes Nahverkehrsangebot im Land bereitstellen zu können? Ja. Wenn nein, warum nicht? vgl. Antwort wie vor. Wenn ja, auf der Grundlage welcher Kenngrößen vergleicht die Landesregierung die abgeschlossenen Verträge? Bitte ggf. Auflistung dieser Kenngrößen für die unter 1 genannten Verträge. Aufträge für SPNV-Leistungen erteilt das Land unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 LHO LSA sowie § 18 Abs. 1 VOL/A jeweils auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Bei der Auswertung von SPNV-Vergabeverfahren sowie dem Monitoring laufender Verkehrsverträge werden im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsanalysen die in der Antwort auf Frage 2, Teilfrage 2 dargestellten Kenngrößen betrachtet. Im Weiteren wird die Risikoverteilung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Übernahme und Bewertung von Preisentwicklungsrisiken im Bereich der Infrastruktur, der Energie, 11 der Personalkosten, der Fahrgelderlöse und (seit Beginn der Finanzmarktkrise im Jahr 2008) auch der Fahrzeugfinanzierung durch den Auftragnehmer oder Auftraggeber über die gesamte Verkehrsvertragslaufzeit (bis zu 15 Jahre). In die Optimierung der Vergabeunterlagen fließen sowohl die Erfahrungen, die im Rahmen der Verkehrsvertragsabwicklung erlangt wurden, als auch Erkenntnisse , die im Rahmen von Vergabeverfahren aus gestellten Rückfragen und Rügen gewonnen wurden, ein. Des Weiteren erfolgt laufend eine intensive Marktbeobachtung. Diese ist einerseits durch den Erfahrungsaustausch mit anderen SPNV-Aufgabenträgern u. a in den Facharbeitskreisen der Bundesarbeitsgemeinschaft der SPNV-Aufgabenträger gewährleistet, andererseits während der Phasen zwischen den Vergabeverfahren durch Gespräche mit den am Markt aktiven Eisenbahnverkehrsunternehmen , Fahrzeugvermietern, die im Bereich der Fahrzeugfinanzierung aktiven Banken und Fahrzeugherstellern. Die so vorhandene Marktkenntnis fließt einerseits in die Gestaltung der Vergabeunterlagen ein und liefert andererseits Hinweise für die geeignete Durchführung des Vergabeverfahrens. 5. Welche juristische Person hat die unter 1 genannten Verträge im Namen des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen und welche natürliche Person hat sie in welcher Funktion jeweils unterzeichnet? Vorbemerkung: Der Vertragsschluss erfolgt bei einem offenen Verfahren / öffentlicher Ausschreibung und beim Verhandlungsverfahren mit abschließender finaler Angebotsabgabe im Wettbewerb mit Zuschlagserteilung durch die federführende Vergabestelle für alle Beteiligten auf Auftraggeberseite. Der Zuschlag wird durch Übersendung eines Zuschlagsschreibens erteilt. Die zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Unterzeichnung einer „Vertragsurkunde “ ist nicht rechtsbegründend, sondern hat deklaratorischen Charakter . Sie dient als zusammengefasste übersichtliche Arbeitshilfe, in die neben dem Leistungsverzeichnis Veränderungen aufgrund der Beantwortung von Rückfragen eingearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen dem Wortlaut von Urkunde und Vergabeinhalt gelten immer die der Zuschlagserteilung zugrunde liegenden Sachverhalte. Dies vorweggeschickt sind nachfolgend die von allen Verfahrenspartnern zur Zuschlagserteilung ermächtigten Vergabestellen als juristische Person, die den Vertrag - auch für die anderen Vertragspartner - geschlossen hat sowie die Unterzeichner bei der „zeremoniellen“ Vertragsunterzeichnung angegeben. 12 Lfd. Nr. Vertrag Juristische Person, die den Vertag geschlossen hat; Unterzeichner (natürli-che Person) der Verträge 1 Großer Verkehrsvertrag Land Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. Wolfgang Böhmer - Ministerpräsident LSA Dr. Karl-Heinz Daehre - Minister für Bau und Verkehr 2 Nordharznetz Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Dr. Rudolf Menke - Geschäftsführer der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 3 Altmark-Börde-Anhalt Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Dr. Rudolf Menke - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Dr. Hans-Joachim Gottschalk - Staatssekretär - Ministerium für Bau und Verkehr 4 Sachsen-Anhalt- Süd Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Dr. Rudolf Menke - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Dr. Hans-Joachim Gottschalk - Staatssekretär - Ministerium für Bau und Verkehr 5 Klostermansfeld – Wippra Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Dr. Rudolf Menke - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 6 Verlängerung Leistungen E-Netz Nord Land Sachsen-Anhalt Dr. Hans-Joachim Gottschalk - Staatssekretär im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 7 Verlängerung RE 10 Magdeburg – Erfurt Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 8 Einzelfahrten Strecke Bitterfeld – Leipzig 2009/12 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 9 Stadtbahn Berlin Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt André Schröder - Staatssekretär im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 10 Mitteldeutsches S-Bahn-Netz Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Karl-Heinz Daehre - Minister für Landesentwicklung und Verkehr 11 Dieselnetz Ostthüringen Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Peter Panitz – Handlungsbevollmächtigter Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH mit Vollmacht von Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 12 Elektronetz Nord Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Thomas Webel - Minister für Landesentwicklung und Verkehr Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 13 Lfd. Nr. Vertrag Juristische Person, die den Vertag geschlossen hat; Unterzeichner (natürli-che Person) der Verträge 13 Nord-Süd Berlin Brandenburg Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Klaus Klang - Staatssekretär im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 14 Einzelfahrten Strecke Bitterfeld - Leipzig 2012/13 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 15 Saale-Thüringen-Südharz Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Thomas Webel - Minister für Landesentwicklung und Verkehr Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 16 Wipperliese Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 17 Mitteldeutsches S-Bahn-Netz II Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes SachsenAnhalt Vertragsurkunde noch nicht unterzeichnet, Vertragsschluss mit Zuschlagserteilung rechtskräftig 6. Wurden zusätzlich zu den unter 1 genannten Verträgen seit 2002 weitere vertragliche Vereinbarungen mit Beförderungsunternehmen zum Schienenpersonenverkehr in Sachsen-Anhalt abgeschlossen? Wenn ja, bitte um Auflistung des Inhalts dieser Vereinbarungen in Anlehnung an Punkt 1 und 4 sowie der Unterzeichnung in Anlehnung an Punkt 5. Die Frage wird so verstanden, dass es sich um auf Landesebene des Landes Sachsen-Anhalt geschlossene Vereinbarungen mit den vertraglich gebundenen Beförderungsunternehmen handelt. Soweit die Systematik zu den Fragen 1 zugrunde gelegt werden soll, ist hier darauf hinzuweisen, dass die Vereinbarungen jeweils auf Grundlage der VOL/A freihändig oder als „geringfügige Nachbestellungen“ innerhalb bestehender Aufträge geschlossen wurden, so dass eine förmliche Ankündigung entbehrlich war und von einer förmlichen nachherigen Veröffentlichung abgesehen werden konnte. Eine vorherige vergleichende Wirtschaftlichkeitsanalyse analog Frage 4 wurde für diese Verträge nicht durchgeführt, da es sich nur um die Ergänzung bestehender Verträge handelte und damit ausschließlich eine Vermeidung der Überkompensation zu gewährleisten war. Angebote durch weitere Bieter waren dadurch nicht möglich. Es gibt folgende Vereinbarungen (angegeben sind jeweils die natürliche Person als Unterzeichner und die Funktion, die sie für die juristische Person als Vertragspartner wahrnehmen): 14 1. Vereinbarung vom 30.07.2008 zur Erhöhung der Zahl der Kundenbetreuer auf den Zügen der DB Regio AG Laufzeit: 01.01.2009 - 31.08.2011, Auftragsvolumen 7,5 Mio. Euro, Vertragspartner: DB Regio AG Juristische Person: Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Dr. Hans-Joachim Gottschalk - Staatssekretär MLV 2. Vereinbarung vom 19.05.2011 zur Erhöhung der Zahl der Kundenbetreuer auf den Zügen der DB Regio AG Laufzeit: 01.09.2011 - 31.12.2013, Auftragsvolumen 9,5 Mio. Euro, Vertragspartner: DB Regio AG Juristische Person: Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Thomas Webel - Minister MLV Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer NASA GmbH 3. Mehrere Vereinbarungen zur Erhöhung der Zahl der Kundenbetreuer auf den Zügen der HEX: – Laufzeit: 01.05.2007 - 15.04.2008 (Vereinbarung vom 16.04.2007, ge- fördertes Erprobungsvorhaben der Bundesagentur für Arbeit, kein Mitteleinsatz des Landes) – Laufzeit: 16.04.2008 - 15.04.2009 (rückwirkende Vereinbarung vom 04.06.2008, Auftragsvolumen 246.186,88 € – Laufzeit: 16.04.2009 - 31.12.2009 (Vereinbarung vom 14.04.2009, Auftragsvolumen 199.585,95 € – Laufzeit: 01.01.2010 - 31.12.2010 (Zuwendungsbescheid vom 12.07.2010, Auftragsvolumen 261.104,40 €) – Laufzeit: 01.01.2011 - 31.12.2011 (Zuwendungsbescheid vom 12.01.2011, Auftragsvolumen 306.270,00 €) – Laufzeit: 01.01.2012 - 09.12.2017 (Vertragsende) (Vereinbarung vom 28.11.2011, Auftragsvolumen: 1.999.578,61 €) Vertragspartner: Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Dr. Rudolf Menke (2008) - Geschäftsführer NASA GmbH Carl-Friedrich Keding (2009) - Prokurist NASA GmbH Klaus Rüdiger Malter (2010 ff.) - Geschäftsführer NASA GmbH 4. Mehrere Beauftragungen zur Durchführung des Wochenendzuges „HarzBerlin -Express“ auf der Strecke Magdeburg - Berlin Ostbahnhof in Verlängerung von Zügen des Nordharz-Netzes: – Beauftragung vom 29.11.2005: Fahrplanjahr 2005/2006 (Auftragsvolumen : 375.500 €) 15 – Beauftragung vom 08.11.2006: Fahrplanjahr 2006/2007 (Auftragsvolumen : 355.520 €) – Beauftragung vom 29.10.2007: Fahrplanjahr 2007/2008 (Auftragsvolumen : 388.321 €) – Beauftragung vom 27.10.2008: Fahrplanjahr 2008/2009 (Auftragsvolumen : 421.109 €) – Beauftragung vom 02.10.2009: Fahrplanjahre 2009/2010 bis 2011/2012 (Auftragsvolumen: 1.335.247 €) – Beauftragung vom 18.12.2012: Fahrplanjahre 2012/2013 bis 2016/2017 (Auftragsvolumen: ca. 2,46 Mio. €) Vertragspartner: nur 1. Tirez : Connex Sachsen-Anhalt GmbH Vertragspartner: im Übrigen: Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH Zug-km: 50 021 per anno 600 252 insgesamt Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Dr. Rudolf Menke (2005-2007) - Geschäftsführer NASA GmbH Klaus Rüdiger Malter (2008 ff.) - Geschäftsführer NASA GmbH 5. Jährliche Grundverträge mit allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen und bilaterale Vereinbarungen über den Ausgleich von anfallenden Durchtarifierungsverlusten mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG und Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH zu den Tarifangeboten Magdeburg- und Umland-Tarif (MUM-Tarif) (DB Regio: 01.01.2002 bis 11.12.2010, Veolia Verkehr 11.12.2005 bis 11.12.2010) und AnhaltBitterfeld -Wittenberg-Tarif (ABW-Tarif) (DB Regio: 14. 12 2003 bis 2013 (fortlaufend), Veolia Verkehr 11. 12 2005 bis 31.12.2008). MUM-Tarif: Vertragspartner: Connex Sachsen-Anhalt GmbH – Vereinbarung vom 10.03.2006 (Laufzeit 01.04.2006 bis 31.03.2007) (Auftragsvolumen: 0 € (über Verkehrsvertrag geregelt)) MUM-Tarif: Vertragspartner: Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH – Vereinbarung vom 21.02.2007 (Laufzeit 01.04.2007 bis 31.03.2008) (Auftragsvolumen: 0 € (über Verkehrsvertrag geregelt)) – Vereinbarung vom 26.02.2008 (Laufzeit 01.04.2008 bis 30.09.2008) (Auftragsvolumen: 0 € (über Verkehrsvertrag geregelt)) – Vereinbarung vom 26.09.2008 (Laufzeit 01.10.2008 bis 31.03.2009) (Auftragsvolumen: 0 € (über Verkehrsvertrag geregelt)) – Vereinbarung vom 31.03.2009 (Laufzeit 01.04.2009 bis 10.12.2010) mit Ergänzungsvereinbarung zum MUM-Neugebiet vom 01.07.2009 (Laufzeit 01.07.2009 bis 10.12.2010) (Auftragsvolumen: 237,50 € (MUM-Neugebiet)) 16 MUM-Tarif: Vertragspartner: DB Regio AG – Vereinbarung vom 15.03.2002 (Laufzeit 01.04.2002 bis 31.03.2003) (Auftragsvolumen: 353.382,00 €) – Vereinbarung vom 24.03.2003 (Laufzeit 01.04.2003 bis 31.03.2004) (Auftragsvolumen: 353.382,00 €) – Vereinbarung vom 24.03.2004 (Laufzeit 01.04.2004 bis 31.03.2005) (Auftragsvolumen: 353.382,00 €) – Vereinbarung vom 29.04.2005 (Laufzeit 01.04.2005 bis 31.03.2006) (Auftragsvolumen: 327.618,82 €) – Vereinbarung vom 28.02.2006 (Laufzeit 01.04.2006 bis 31.03.2007) (Auftragsvolumen: 278.270,02 €) – Vereinbarung vom 02.05.2007 (Laufzeit 01.04.2007 bis 31.03.2008) (Auftragsvolumen: 254.715,67 €) – Vereinbarung vom 19.03.2008 (Laufzeit 01.04.2008 bis 31.03.2009) (Auftragsvolumen: 233.973,81 €) – Vereinbarung vom 31.03.2009 (Laufzeit 01.04.2009 bis 10.12.2010) (Auftragsvolumen: 425.389,41 €) ABW-Tarif: Vertragspartner: Connex Sachsen-Anhalt GmbH – Vereinbarung vom 30.11.2005 mit Ergänzungsvereinbarung vom 14.07.2006 (Laufzeit 11.12.2005 bis 31.12.2006) (Auftragsvolumen: 1000,00 €) ABW-Tarif: Vertragspartner: Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH – Vereinbarung vom 12.02.2007 mit Ergänzungsvereinbarung vom 25.04.2008 (Laufzeit 01.01.2007 bis 31.12.2007) (Auftragsvolumen: 1000,00 €) – Vereinbarung vom 11.12.2007 mit Ergänzungsvereinbarung vom 06.05.2008 (Laufzeit 01.01.2008 bis 31.12.2008) (Auftragsvolumen: 1000,00 €) ABW-Tarif: Vertragspartner: DB Regio AG – Vereinbarung vom 28.10.2003 (Laufzeit 14.12.2003 bis 31.12.2004) (Auftragsvolumen: 27.312,05 €) – Vereinbarung vom 29.11.2004 (Laufzeit 01.01.2005 bis 31.12.2005) (Auftragsvolumen: 25.341,60 €) – Vereinbarung vom 18.11.2005 (Laufzeit 01.01.2006 bis 31.12.2006) (Auftragsvolumen: 25.271,50 €) – Vereinbarung vom 12.02.2007 (Laufzeit 01.01.2007 bis 31.12.2007) (Auftragsvolumen: 18.915,90 €) – Vereinbarung vom 22.11.2007 mit Ergänzungsvereinbarung vom 06.05.2008 (Laufzeit 01.01.2008 bis 31.12.2008) (Auftragsvolumen: 6.701,40 €) – Vereinbarung vom 05.12.2008 (Laufzeit 01.01.2009 bis 31.12.2009) (Auftragsvolumen: 6.637,50 €) 17 – Vereinbarung vom 22.01.2010 (Laufzeit 01.01.2010 bis 31.12.2010) (Auftragsvolumen: 6.018,40 €) – Vereinbarung vom 03.03.2011 (Laufzeit 01.01.2011 bis 31.12.2011) (Auftragsvolumen: 9.407,35 €) – Vereinbarung vom 07.11.2011 (Laufzeit 01.01.2012 bis 31.12.2012) (Auftragsvolumen: 7.890,95 €) – Vereinbarung vom 05.11.2012 (Laufzeit 01.01.2013 bis 31.12.2013) (Auftragsvolumen: 7.520,25 €) Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Dr. Rudolf Menke (2002-2008) - Geschäftsführer NASA GmbH Klaus Rüdiger Malter (2009 ff.) - Geschäftsführer NASA GmbH 6. Ergänzungsvereinbarung vom 01.08.2004 zur Vereinbarung über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen [im Zusammenhang mit der Erweiterung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) um die Landkreise Weißenfels und Burgenlandkreis] zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der DB Regio AG, Laufzeit vom 01.08.2004 bis 31.12.2013 Auftragsvolumen: ca. 875.000 €. Die Abrechnung erfolgte aufgrund der Änderung des Einnahmeaufteilungsverfahrens des MDV ab dem Jahr 2008 gemeinsam mit einer weiteren Vereinbarung aus dem Jahr 2001, so dass die Abgrenzung dieses Vertrags nicht exakt sondern nur anhand der betroffenen Leistungsanteile erfolgen konnte. Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Dr. Hans-Joachim Gottschalk - Staatssekretär MLV 7. Vereinbarung vom 08.12.2010 im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsverbundes für die Region Magdeburg „marego“ zwischen dem Land Sachsen Anhalt und der DB Regio AG, Laufzeit vom12.12.2010 bis 31.12.2014 Auftragsvolumen: 1,098 Mio. € unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der im Jahr 2014 durchzuführenden Revision des maregoVerkehrsverbundes Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer NASA GmbH 18 8. Vereinbarung vom 22.11.2010 im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsverbundes für die Region Magdeburg „marego“ zwischen dem Land Sachsen Anhalt und der Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH, Laufzeit vom12.12.2010 bis 31.12.2014 Auftragsvolumen: 27.492 € unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der im Jahr 2014 durchzuführenden Revision des marego-Verkehrsverbundes Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer NASA GmbH 9. Vereinbarung vom 19.03.2008 zur Anpassung des Verkehrsvertrages Nordharznetz mit der Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH (VVSA) - Teileinführung der Betriebsstufe B und Behinderungen unvorhersehbaren Umfangs , insbesondere durch Bauarbeiten - netzbedingte Vertragsstrafen Veolia - gültig ab Mai 2007, Laufzeit vom 01.05.2007 bis 09.12.2017 Auftragsvolumen: Es handelt sich um eine nicht mit Zahlungen des Lan- des verbundene Vereinbarung, die die Umsetzung der im Vertrag vorgesehenen Betriebsstufe B des Nordharzvertrages sowie den Umgang mit infrastrukturbedingten Qualitätsmängeln regelt. Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Carl-Friedrich Keding - Prokurist NASA GmbH 10. Vereinbarungen vom 12.12.2006 und 02.06.2009 zur geringfügigen Nach- bestellung/Umbestellung aus dem Verkehrsvertrag zur SPNV-Bedienung im Netz „Altmark-Börde-Anhalt“, Vertragspartner DB Regio AG, Laufzeit vom 10.12.2006 bis 13.06.2009 und 14.06.2009 bis 08.12.2018 Auftragsvolumen: ca. 15,2 Mio. € Zug-km: 128 389 per anno 1 541 000 insgesamt Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Dr. Rudolf Menke (2006) - Geschäftsführer NASA GmbH Klaus Rüdiger Malter (2009) - Geschäftsführer NASA GmbH 19 11. Vereinbarung vom 12.02.2009 zur Anpassung des Verkehrsvertrages Großer Verkehrsvertrag - zwischen Land Sachsen-Anhalt und DB Regio AG, Laufzeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2008 Auftragsvolumen: Die Vereinbarung kam im Ergebnis eines vorangeschal- teten Schlichtungsverfahrens nach § 14 des Verkehrsvertrages zustande. Die Vertragspartner vertraten unterschiedliche Auffassungen zu den Auswirkungen, die sich aus dem Ausbleiben der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel in den Jahren 2006 - 2008 ergaben . Es kam zur außergerichtlichen Einigung der Finanzierung der SPNV-Leistungen in den Jahren 2006 - 2008. Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer NASA GmbH 12. Vergleich zum Umgang mit den Auswirkungen der vom Eisenbahnbundesamt verfügten Ausschaltung der Neigetechnik der VT 612 - Strecke Halle - Halberstadt - Hannover, geschlossen am 12.02.2009, Vertragspartner DB Regio AG, Laufzeit Ereignisbezogen, maximal bis zum 12.12.2015 Auftragsvolumen: Es handelt sich um einen nicht mit Zahlungen des Lan- des verbundenen Vergleich, der die verkehrsvertragliche Bewertung der besonderen Situation der angeordneten Ausschaltung der Neigetechnik und deren betriebliche und qualitative Folgen für die SPNV-Erbringung regelt. Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer NASA GmbH 13. Vereinbarung vom 30.04.2010 zur Umsetzung § 9 Absatz 1 des großen Verkehrsvertrages (100 Mio. €-Klausel), Vertragspartner DB Regio AG, Laufzeit bis 12.12.2015 Auftragsvolumen: Es handelt sich um eine nicht mit Zahlungen des Lan- des verbundene Vereinbarung, die detailliert die Umsetzung der laut Verkehrsvertrag von DB Regio AG zu investierenden 100 Mio. € regelt. Juristische Person: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet: Klaus Rüdiger Malter - Geschäftsführer NASA GmbH 20 7. Welche Beschäftigten der Nahverkehrsservicegesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und der im Verkehrsministerium mit Nahverkehrsverträgen befassten Beschäftigten üben oder übten seit 2002 anzeigepflichtige Nebentätigkeiten aus? Welche sind dies und auf welchen Zeitraum beziehen sich die Anzeigen und -soweit erteilt - die Genehmigungen? Wegen der in der Antwort enthaltenen personenbezogenen Daten von Beschäftigten wurde diese dem Präsidenten des Landtages im verschlossenen Briefumschlag zugeleitet. 8. Wann und welche Veränderungen gab es bei der Nahverkehrsservicege- sellschaft Sachsen-Anhalt hinsichtlich der mit der Vergabe von Beförderungsleistungen befassten Beschäftigten? Aus welchem Grund erfolgten diese Veränderungen? Vorbemerkung: Bei der NASA GmbH sind fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlicher Intensität am Vergabeprozess beteiligt. Die Frage wird so interpretiert , welche Veränderungen es bei denjenigen Personen gab, die den Vergabeprozess bei Verkehrsleistungen als Schwerpunkt ihrer Aufgabenstellung haben. Dies vorweggeschickt sind nachfolgend die personellen Veränderungen der bei der Nahverkehrsservicegesellschaft Sachsen-Anhalt hinsichtlich der mit der Vergabe von Beförderungsleistungen befassten Beschäftigten und deren Gründe dargestellt: Zeitpunkt der Veränderung Art der Veränderung Grund der Veränderung 01.02.2006 Beendigung der Anstellung eines Mitarbeiters Beseitigung einer Vakanz beim Landesbetrieb Bau 01.04.2006 Einstellung eines Mitarbei-ters Neubesetzung der Stelle des Justiziars 30.06.2008 Beendigung der Anstellung eines Mitarbeiters Ausscheiden eines Mitarbeiters aus persönlichen Gründen (Umzug nach Hessen) 01.07.2008 Umsetzung eines Mitarbeiters Nachbesetzung der am 30.6.2008 frei gewordenen Stelle Verkehrs- und Qualitätserhebungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 01.06.2009 Ruhestand eines Mitarbeiters Eintritt eines Mitarbeiters für den Bereich SPNV-Vergaben, Tarife in den Ruhestand unter Weiterbeschäftigung 01.01.2010 Umsetzung eines Mitarbeiters in den Aufgabenbereich Vergabewesen Übernahme des Aufgabenbereichs SPNV-Vergaben, Tarife durch einen Mitarbeiter 31.12.2010 Ruhestand eines Mitarbei-ters Ruhestand eines Mitarbeiters 21 01.02.2011 Einstellung einer Mitarbeiterin Besetzung einer neu geschaffenen Stelle im Bereich SPNVVergaben , Tarife 01.12.2011 Einstellung eines Mitarbeiters Besetzung einer neu geschaffenen Stelle im Bereich SPNVVergaben , Tarife Gab es seit dem Jahr 2002 Wechsel von Landesbeschäftigten von und zur NASA? Falls ja, wann und von welchen aufnehmenden bzw. abgebenden Dienststellen? Ja, es gab seit dem Jahr 2002 Wechsel von Landesbeschäftigten von und zur NASA. Die Veränderungen sind nachfolgend dargestellt: Zeitpunkt der Veränderung Veränderung 01.03.1996- 31.01.2006 Beurlaubung eines Mitarbeiters von MW für Tätigkeit bei der NASA GmbH 01.02.2006 Ausscheiden eines Mitarbeiters bei der NASA GmbH und Wechsel zum Landesbetrieb Bau (LBB) heute Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) 01.04.2006 Ausscheiden eines Mitarbeiters bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) und Wechsel zur NASA GmbH 01.04.2008 bis 30.06.2008 Bestellung bzw. Abberufung eines Mitarbeiters als Geschäftsführer der NASA GmbH parallel zur Tätigkeit im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 01.07.2008 bis 30.06.2013 Zuweisung eines Mitarbeiters vom MLV an die NASA GmbH 01.07.2013 bis 30.06.2018 Beurlaubung eines Mitarbeiters vom MLV für die Tätigkeit bei der NASA GmbH Gab es seit dem Jahr 2002 Kündigungen von Beschäftigten der NASA durch die Beschäftigten selbst und falls ja, wann und von welchen Beschäftigten ? Wegen der in der Antwort enthaltenen personenbezogenen Daten von Beschäftigten wurde diese dem Präsidenten des Landtages im verschlossenen Briefumschlag zugeleitet. 22 9. Die Wettbewerberreports Eisenbahn werden von der BAG SPNV unter- stützt, in der die Landesregierung über die Nahverkehrsservicegesellschaft Mitglied ist. Hält die Landesregierung die dort wiedergegebenen Ergebnisse zu umfassenden Einsparungen und Qualitätsverbesserungen durch Ausschreibungen für ausreichend belegt? Wenn nein, welche Zweifel hat die Landesregierung an dem kostensenkenden und qualitätsverbessernden Potenzial von wettbewerblichen Ausschreibungen? Die Landesregierung hält die dort wiedergegebenen Ergebnisse zu umfassenden Einsparungen durch Ausschreibungen für ausreichend belegt. Die Ergebnisse in den Wettbewerber Reports Eisenbahn entsprechen auch grundsätzlich den Erfahrungen des Landes. Allerdings gibt es auch (im Falle eingeschränkter Marktfunktion) Sonderkonstellationen zum Beispiel wegen - spezieller objektiv begründeter Infrastruktur- und Fahrzeuganforderungen, die den Fahrzeug- und Bieterkreis einschränken - der Fahrzeugverfügbarkeit, auch aufgrund von Finanzierungsproblemen in Folge der Finanzmarktkrise. Darauf weisen auch die jüngeren Wettbewerber-Reporte Eisenbahn hin.