Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2676 19.12.2013 (Ausgegeben am 20.12.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8097 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche gesetzlichen Regelungen (Bundesrecht, Landesrecht, Berufsrecht) gibt es für die Schulpsychologie in Sachsen-Anhalt? Antwort: Die rechtlichen Grundlagen für die Schulpsychologie bilden das Schulgesetz (§ 83 Abs. 1 Nr. 8) des Landes Sachsen Anhalt und der Runderlass des Kultusministeriums „Organisation und Aufgaben schulpsychologischer Beratung in SachsenAnhalt “ vom 7. Juli 2004 (SVBl. LSA S. 206). Unterhalb gesetzlicher Regelungen existieren die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., die zugleich die Berufsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. darstellen. Frage 2: Wie viele Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte hier und im Folgenden in Vollzeitäquivalenten antworten und nach der jeweiligen Besoldungsgruppe differenzieren. Bitte für die Jahre 2007 bis 2012 angeben. Antwort: Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die in den Haushaltsplänen der Jahre 2007 bis 2012 ausgebrachten Planstellen in Vollzeitäquivalenten einschließlich der jeweiligen Besoldungsgruppen. 2 Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Wertigkeit Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl A 15 2 2 2 1 0 0 A 14 19 19 19 20 21 21 A 13 7 7 7 5 5 5 Gesamt 28 28 28 26 26 26 Frage 3: Wie viele unbesetzte Stellen als Schulpsychologin/Schulpsychologe und wie viel formal besetzte Stellen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber nicht aktiv arbeiten (Altersteilzeit), gibt es Stand 1. Oktober 2013? Antwort: Mit dem Stand 1. Oktober 2013 befinden sich zwei Schulpsychologinnen in der Freistellungsphase der ATZ. Darüber hinaus gibt es eine unbesetzte Stelle am Standort Halle, für die das Stellenbesetzungsverfahren bereits eingeleitet ist. Frage 4: An welchen Standorten in Sachsen-Anhalt sind diese Schulpsychologinnen und Schulpsychologen angesiedelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert angeben samt der Angabe wie viele Stellen pro Standort vorgesehen und besetzt sind. Wie viele dieser Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben a) eine Approbation und wie viele haben keine, b) eine Therapieausbildung absolviert? Wenn ja, welche und wie viele haben keine? Bitte angeben für die Jahre 2007 bis 2012. Antwort: Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind den vier Standorten des Landesschulamtes in Halle, Magdeburg, Dessau und Gardelegen zugeordnet und wie folgt eingesetzt: - Standort Halle ( 9 Stellen - davon sind 8 besetzt), zuständig für die Stadt Halle, den Burgenlandkreis, den LK Mansfeld-Südharz und den Saalekreis; - Standort Dessau (4 Stellen - davon sind 4 besetzt), zuständig für die Stadt Des- sau, den LK Anhalt-Bitterfeld und den LK Wittenberg; - Standort Magdeburg (9 Stellen - davon sind 9 besetzt), zuständig für die Stadt Magdeburg, den LK Jerichower Land, den Salzlandkreis, den LK Börde und den LK Harz; - Standort Gardelegen (2 Stellen - davon sind 2 besetzt), zuständig für den Altmarkkreis Salzwedel und LK Stendal. Der Einsatz der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfolgt städte- und landkreisübergreifend. Abhängig von den Schülerzahlen ist oft mehr als nur ein Schulpsychologe/eine Schulpsychologin für einen Landkreis oder eine Stadt zuständig . Die Zuständigkeiten werden unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Schülerzahlen weitgehend konstant gehalten. Zur Beantwortung der Fragen 4a und 4b liegen der Landesverwaltung keine gesicherten Daten oder Nachweise vor, da Voraussetzung für die Einstellung in den schulpsychologischen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt das Vorhandensein eines 3 Diploms für Psychologie, nicht eine evtl. vorhandene Approbation oder Therapieausbildung , ist. Frage 5: Für wie viele (a) Schulen und (b) Schülerinnen und Schüler ist eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe im Durchschnitt zuständig? Bitte hier die Angaben im bundesdeutschen Vergleich darstellen. Antwort a: Die Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen weisen für Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2011/2012 eine Zuständigkeit je Schulpsychologe bzw. Schulpsychologin von 37 Schulen aus. Sachsen-Anhalt liegt damit knapp oberhalb des bundesweiten Durchschnitts von 34 (Quelle: BDP 2012). Antwort b: Die Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen weisen für Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2011/2012 eine Quote von 9.122 Schülerinnen und Schülern je Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe aus. Sachsen-Anhalt liegt damit knapp unter dem bundesweiten Durchschnitt von 9.169 (Quelle: BDP 2012). Frage 6: Stehen an den Schulen in der Regel Arbeits- und Beratungsräume zur Verfügung ? Gibt es dazu entsprechende Richtlinien, Erlasse oder Empfehlungen? Antwort: Die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen findet schwerpunktmäßig vor Ort in den Schulen statt. Dafür werden durch die Schulen bedarfsbezogen und für definierte Zeiträume Arbeits- oder Beratungsräume zur Verfügung gestellt. Dies ist in jedem Fall problemlos möglich und spiegelt die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem Unterstützungssystem Schulpsychologie wider. Richtlinien, Erlasse oder Empfehlungen hierzu gibt es nicht. Frage 7: Wie viele Schulen meldeten in den Schuljahren seit 2010/2011 bei der Schulpsychologischen Beratung Beratungsbedarf an? Bitte differenziert angeben nach den Gründen des Bedarfs und nach Landkreis/kreisfreier Stadt. Antwort: In der Antwort wird Bezug genommen auf die Erhebungen im Schuljahr 2011/2012, dem aktuell vorliegenden Datenmaterial, das die vielfältigen Aufgaben der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beschreibt. (Daten für 2010/2011 liegen in dieser differenzierten Form nicht vor). Die Tätigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen basiert auf dem Erlass „Organisation und Aufgaben schulpsychologischer Beratung“ (RdErl. des MK vom 07.07.2004). Dieser war die Grundlage für die landesweite Erhebung im Schuljahr 2011/2012. (Hinweis: Da die Daten anonymisiert erfasst werden, können keine Aussagen zu Landkreisen und kreisfreien Städten gemacht werden.) Für das nachfolgende Zahlenmaterial gilt: Die Zahlen lassen Aussagen zu Schwerpunkten der schulpsychologischen Arbeit zu. Professionelle schulpsychologische Beratung lebt von unmittelbarem Beratungsangebot und Fallbezogenheit. Manche Fälle 4 und Beratungsanliegen sind einmalige Termine, andere umfassen prozessbezogen mehrere Beratungstermine. 1. Einzelfallberatungen Im vorgenannten Schuljahr wurden durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Landes Sachsen-Anhalt rund 3100 Einzelfall-Beratungen vorgenommen , dies entspricht durchschnittlich 140 Einzelfällen pro Jahr und Schulpsychologe /Schulpsychologin. Deutliche Schwerpunktbereiche der Einzelfallberatung waren Lese-RechtschreibSchwäche , Rechenschwäche und AD(H)S sowie Verhaltensauffälligkeiten - diese machten rund 75 % der einzelfallbezogenen Beratungsanlässe aus, die im Schwerpunkt in den Grundschulen und im Sekundarschulbereich nachgefragt wurden. Weitere Beratungsanlässe waren Übergänge Schullaufbahn, Begabung/Hochbegabung , Nothilfe/Krisenintervention, Schulvermeidung, Schulangst und Mobbing. 2. Mitwirkung in der Schulbehörde/Zusammenarbeit mit den schulfachlichen Referaten Die Zusammenarbeit mit dem schulfachlichen Referat ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Themenbereiche sind fallbezogene Beratungen sowie gemeinsame Abstimmungen zu Schulberatung und die Intervention bei Krisenfällen. Auch hier zeigte sich ein deutlicher Schwerpunkt in den Grundschulen und den Sekundar-/Gesamtschulen. Jede Schulpsychologin/jeder Schulpsychologe nimmt regelmäßig an schulamtsinternen Besprechungen teil (Schwerpunkte: individuelle Förderbedarfe, Umsetzung des Leistungsbewertungserlasses, Schullaufbahnentscheidungen und Kriseninterventionen ). 3. Schulberatung Dritter Arbeitsschwerpunkt ist die Beratung der Schule als System. Im Schuljahr 2011/2012 wurden durch das Referat Schulpsychologische Beratung rund 970 Beratungen mit dem Schwerpunkt „Schule als System“ durchgeführt. Generell werden Einzelfälle als Ansatzpunkte für die Systemische Beratung der Schule verstanden und genutzt. Darüber hinaus fanden zu folgenden Kompetenzbereichen Beratungsaktivitäten statt:  Lern- und Methodenkompetenz im Zusammenhang mit der Schuleingangsphase , gemeinsamem Unterricht, Wissen und Können der Schüler und Individualisierung  Sozialkompetenz mit den Themen Schul- und Klassenklima, Konflikt-/Gewaltprävention , Mediation/Streitschlichtung und Feedbackkultur Weitere Themen waren die Zusammenarbeit von Elternhaus/Schule, Qualitätssicherung des Schulprogrammes, Reflexionsangebote in Form von Supervision/Coaching, Interventionen bei Schulvermeidung und Krisenintervention. 5 Frage 8: In welcher Form ist die fachliche Betreuung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen organisiert? Antwort: Die fachliche Betreuung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird über die oberste und die obere Schulaufsichtsbehörde organisiert und umfasst:  regelmäßige Dienstbesprechungen,  thematische Dienstbesprechungen,  Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,  kollegiale Fallberatung,  persönliche Beratung und Unterstützung und  Supervision. Frage 8.1: In welcher Form ist die Supervision der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gewährleistet? Antwort: Supervisionen finden bedarfsbezogen als Form kollegialer Beratung im 4- oder 6-Augengespräch innerhalb der Standorte bzw. themenbezogen standortübergreifend statt und/oder sind in die wöchentlichen Dienstberatungen integriert. An einzelnen Standorten werden aus individuellen Weiterbildungen entstandene externe Supervisionsgruppen fortgeführt. Zur Stabilisierung des Unterstützungssystems „Schulpsychologische Beratung“ soll Supervision als wichtiges Qualitätssicherungsmoment und unter dem Blickwinkel der Psychohygiene und Gesunderhaltung weiter ausgebaut werden. Frage 8.2: In welcher Form ist die Teamsupervision gewährleistet? Antwort: siehe Antwort zu Frage 8.1. Frage 8.3 In welcher Weise sind die interdisziplinären Fallberatungen organisiert? Antwort: Interdisziplinäre Fallberatungen finden in verschiedenen Settings statt. Sie werden fallbezogen durch die Unterstützungssysteme initiiert und inkludieren je nach Anlass Ansprechpartner verschiedener Systeme (schulamtsintern über die Referatsgrenzen hinweg, extern z. B. mit Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, niedergelassenen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten, Beratungsstellen, unterstützenden Verbänden, Netzwerkgruppen). Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Expertenteams. Dieses setzt sich aus bedarfsbezogen erforderlichen Professionen zusammen und steht im Einzelfall und im Sinne einer ganzheitlichen Beratung dem System Schule zur Verfügung. 6 Frage 8.4: Welche fachliche Fort- und Weiterbildung gibt es für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen? Antwort: Das Land bietet über das LISA prinzipiell auch Fortbildungen für die Schulpsychologie an. Die Fort- und Weiterbildung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen findet allerdings vorrangig an zertifizierten Ausbildungsinstituten oder in durch den Bundesverband (BDP) initiierten Weiterbildungen statt. Weiterbildungsschwerpunkte sind: Supervision/Coaching und Systemische Ausbildungen/Familientherapeutische Ausbildungen und Krisenintervention/Notfallpsychologie. Erworbenes Wissen wird in Form thematischer Dienstberatungen oder fallbezogen weiter gegeben. Frage 8.5: Wer übt die Fachaufsicht über die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aus, wie wird diese gewährleistet und über welche Ausbildung verfügt diese Person? Antwort: Die Fachaufsicht über die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen liegt bei der obersten Schulbehörde des Landes und ist dem Referat 25 „Schulaufsicht, schulpsychologischer Dienst, Schulsozialarbeit, übergreifende schulfachliche Angelegenheiten “ des Kultusministeriums zugeordnet. Diese Aufgabe wird von der Referatsleiterin und einer Sachbearbeiterin wahrgenommen, die beide über einen pädagogischen Hochschulabschluss verfügen. Frage 9: Welche Stelle ist für die Rechtsaufsicht der Schulpsychologischen Beratung in Sachsen-Anhalt zuständig? Antwort: Die Rechtsaufsicht über die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen liegt bei der obersten Schulbehörde des Landes. Frage 10: Wie viel Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind jeweils mit den folgenden Aufgabenbereichen 10.1 Diagnostik von Förderpädagogischen Bedarfen, 10.2 Diagnostik von Teilleistungsstörungen, 10.3 Schulisches Krisenteam, 10.4 Einzelfallberatung von Schülerinnen und Schülern und deren Um- feld (z. B. Erziehungsberechtigte) beschäftigt? Wenn diese Aufgaben von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden , bitte pro Aufgabenfeld die Anzahl der Personen angeben, ansonsten den Anteil an der Gesamtarbeitszeit angeben. Wenn die angegebenen Aufgabenfelder von anderen Berufsgruppen bearbeitet oder mitbearbeitet werden, bitte pro Aufgabenfeld die Berufsgruppen und deren Arbeitszeit (Personenzahl oder Anteil an der Gesamtarbeitszeit) angeben. 7 Antwort: Die schulpsychologische Beratung folgt einem ganzheitlichen, systemischen Ansatz. Die Arbeit jedes Schulpsychologen/jeder Schulpsychologin beinhaltet die Arbeit im Einzelfall, die systemische Beratung von Schule und Lehrpersonal sowie die Fortbildung . Diagnostik von Teilleistungsstörungen ist ebenso wie die Mitarbeit im schulischen Krisenteam und die Einzelfallberatung von Schülerinnen und Schülern und deren Umfeld (z. B. Erziehungsberechtigte) Gegenstand der täglichen Arbeit. Die Diagnostik förderpädagogischen Unterstützungsbedarfs obliegt schwerpunktmäßig dem Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) und wird in Einzelfällen durch die Schulpsychologische Beratung unterstützt. In Abhängigkeit vom Beratungsbedarf der Schulen im Zuständigkeitsbereich schwanken die Anteile der Gesamtarbeitszeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den einzelnen Aufgabenfeldern. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten anforderungsbezogen und orientieren sich, ausgerichtet am Schulgesetz und geltenden Erlassen, an den Beratungs- und Unterstützungsanliegen der Schulen vor Ort. Frage 11: Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der Schulpsychologie neben der Schulsozialarbeit ein? Worin sieht sie die prioritäre Aufgabe der Schulpsychologie und in wie weit sind Schulsozialarbeit und Schulpsychologie vernetzt ? Antwort: Schulpsychologie hat sich in Sachsen-Anhalt als verlässliches und qualifiziertes Unterstützungssystem im Einzelfall, für Schulqualität und Fortbildung bewiesen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, von 2004 bis 2011 zur Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes und seit dem 1. Januar 2012 zum Landesschulamt gehörend , arbeiten mit den schulfachlichen Referentinnen und Referenten, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eng zusammen, wodurch psychologische Sichtweisen und Kompetenzen in die Beratung der Schulen einfließen. Im Zentrum der Arbeit stehen schulpsychologische Leistungen , die sich an den im Erlass zur Schulpsychologie beschriebenen Aufgabenbereichen (Kernaufgaben) orientieren: - personenbezogene Beratung, - Mitwirkung in der Schulbehörde, - Beratung von Schulen, - Fortbildung. Schulpsychologie ist eine wichtige Ergänzung der täglichen schulischen Arbeit. Schulpsychologen unterstützen in kritischen Situationen, geben Hilfen bei Kommunikationsstörungen im Kollegium und helfen im Berufsalltag. Die Fachkompetenz der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird zunehmend auch in der Einzelfallberatung von Familien mit Kindern aller Schularten und mit den unterschiedlichsten Anliegen und Problemlagen gesucht. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen initiieren, empfehlen, planen und begleiten vorbeugende wie fördernde Maßnahmen gegen Lern- und Leistungsstörungen. Aber auch das Erkennen und Fördern besonders begabter Schülerinnen und Schüler ist eine besondere Herausforderung für die schulpsychologische Arbeit. Eine effektive, schülerorientierte und zukunftsfähige 8 Schulentwicklung kommt ohne psychologische Kompetenz nicht aus. Grundsätzlich arbeitet Schulpsychologie systemisch, d. h., die Bezugspersonen und das Umfeld des Schülers sind in die Beratung einbezogen. Einzelfallberatung und Schulberatung sind auf das Engste miteinander verknüpft, geht es doch darum, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer zu stärken, das Schulklima zu verbessern, Beziehungen zu klären, Entwicklungsprozesse zu begleiten und Führungs- und Leitungstätigkeit zu coachen. Schulpsychologie und Schulsozialarbeit haben hierbei gemeinsame Zielstellungen, arbeiten kooperativ zusammen und sind über die Netzwerkstellen und die Beratungslehrer fachlich miteinander vernetzt.