Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/268 28.07.2011 (Ausgegeben am 29.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Sanierung der Bohrlochflächen im Erdgasfeld Altmark Kleine Anfrage - KA 6/7088 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Bohrlochflächen (Anzahl der Bohrlöcher und Hektar) wurden im Sanierungsplan für das Erdgasfeld Altmark aufgenommen? Es wurden 404 Erdgassonden in den Sanierungsplan aufgenommen. Die zu den Bohrungen gehörenden Flächen stellen sich in der Regel als Sondenplatz und Zufahrt dar und weisen unterschiedliche Flächenausdehnungen - von 0,2 bis 1 Hektar - pro Sonde auf. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Sanierung und wie viele Bohrlochflächen müssen noch saniert werden? Bisher wurde in Sachsen-Anhalt ein Rückbauvolumen von über 150 Millionen € erreicht. Gemäß Gesamtplanung sind noch 235 Bohrungen zu verfüllen. Art und Umfang der erforderlichen Rückbau- und Sanierungsarbeiten werden in einem jährlichen Arbeitsplan festgelegt und im Anschluss umgesetzt. In den Jahren 1996 bis 2011 wurden folgende Maßnahmen realisiert:  Rückbau von 185 Bohrschlammgruben einschließlich der Bohrschlammde- ponie in Niephagen  Rückbau von 164 Sondenplätzen sowie etlichen Gassammelpunkten  Verfüllung von 169 Erdgassonden  Reinigung/Entsorgung von über 100 000 Steigrohren (Tubinge und verschie- dene Ausrüstungen)  Rückbau von 36 km Lagerstättenwasserleitungen. 2 3. Wie wurden und werden die Bohrschlammgruben saniert? Im Zuge der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung werden umweltanalytische Standortgutachten für jeden einzelnen Sondenplatz und jeden Bohrschlammgrubenstandort erstellt. Die Ergebnisse werden dem Landesamt für Geologie und Bergwesen in Form von Betriebsplänen zur Genehmigung des vorgesehenen Rückbaus vorgelegt. Bei der Sanierung werden in der Regel auf der Rückbaufläche folgende Maßnahmen ausgeführt:  Beräumen von Störstoffen,  Abtragen der Überdeckung und Freilegung der Kontur der Schlammgruben, seitliches Ablegen des abgetragenen Bodens für den Wiedereinbau,  je nach Kontamination Auskofferung des Bohrschlamms teilweise oder voll- ständig bis zur Sohle,  je nach Nutzung Auffüllung mit Füllboden unter lagenweiser Verdichtung,  Geländeanpassung, Tiefenlockerung und Auftragen von Mutterboden auf die gesamte für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung herzurichtende Fläche. Einzelne Schlammgruben ohne Gefahrenpotenzial wurden in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden als Biotope ausgebildet. 4. Wie und wohin wurde der belastete Schlamm der Bohrschlammgruben entsorgt? Die beim Rückbau anfallenden Bohrschlämme werden auf der Deponie Hochhalde Schkopau sowie der Industrieabfalldeponie Wetro und die anfallenden kontaminierten Böden auf entsprechend zugelassenen Deponien ordnungsgemäß entsorgt. Im Abschlussbericht wird eine Massenbilanz mit einer Auflistung der Entsorgungsnachweise vorgelegt. Die Entsorgungsnachweise werden beim Unternehmen geführt und vom Landesamt für Geologie und Bergwesen stichprobenartig geprüft. 5. Welche Regionen im Erdgasfeld Altmark haben schwerpunktmäßig noch einen Sanierungsbedarf? Der Schlammgrubenrückbau wird im Jahr 2012 abgeschlossen. Ansonsten stehen gemäß Planung weiterhin Rückbauaktivitäten im gesamten Erdgasfeld bis zum Jahr 2024 an.