Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2684 07.01.2014 (Ausgegeben am 08.01.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Landesstraße 243 - Zustand der Strecke von Gernrode zur Kreuzung B 185 Mägdesprung/Ballenstedt Kleine Anfrage - KA 6/8140 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie wird der bauliche Zustand der Strecke aktuell beurteilt? Auf der L 243 wurde im Jahr 2012 eine neue Asphalttragschicht eingebaut und anschließend eine bituminöse Oberflächenbehandlung durchgeführt. Von dieser Oberflächenbehandlung hat sich nach der Fertigstellung ein Teil des aufgebrachten Splitts wieder abgelöst, was zu einer Beeinträchtigung der Befahrbarkeit führte. Dennoch ist der Straßenzustand gegenwärtig besser als vor der Baumaßnahme, da durch den Einbau der Tragschicht im Hocheinbau und die anschließende Versiegelung die wesentlichen Mängel der Straße, wie Verdrückungen , Unebenheiten und Spurrinnen, beseitigt wurden. 2. Warum löst sich die neue Straßendecke, obwohl diese erst im vergange- nen Jahr erneuert wurde? Warum ist ein Jahr nach Erneuerung der Straßendecke die Fahrbahn heute wahrnehmbar in einem schlechteren Zustand als vorher? Zu der Ablösung kam es, weil die Oberflächenbehandlung von der bauausführenden Firma fehlerhaft durchgeführt wurde. Aus diesem Grunde wurde die Firma von der Straßenbauverwaltung aufgefordert, eine ordnungsgemäße Schadensbehebung durchzuführen. Dieser Aufforderung ist das Unternehmen bisher nicht nachgekommen. Siehe auch Antwort auf Frage 5. Resultierend aus den nach wie vor bestehenden Oberflächenschäden nimmt der Verkehrsteilnehmer die Straße „in einem schlechteren Zustand als vorher“ wahr. 2 3. Gibt es Überlegungen, den Straßenabschnitt erneut mit einer neuen Straßendecke zu versehen? Ja, im Jahr 2014 ist der Einbau einer neuen Deckschicht vorgesehen. 4. Welches Unternehmen wurde im Jahr 2012 mit der Ausführung der Straßenbauarbeiten betraut? Die Bauleistungen wurden durch die STRABAG AG (Direktion Hannover / Sachsen-Anhalt, Gruppe Halberstadt) ausgeführt. 5. Gibt es Regressansprüche gegen dieses Unternehmen? Die Straßenbauverwaltung hat das Unternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert . Bisher wurde durch die STRABAG abgelehnt, dieser Aufforderung nachzukommen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, behält sich die Straßenbauverwaltung vor, Regressansprüche geltend zu machen.