Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2685 07.01.2014 (Ausgegeben am 07.01.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt (II) Kleine Anfrage - KA 6/8102 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren wurden in den Jahren 2010 bis 2013 (1. Halbjahr) in Sachsen-Anhalt von den Jugendämtern jeweils in Obhut genommen? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Jahr und zuständigem Landkreis /kreisfreier Stadt. In Sachsen-Anhalt steht für die vorläufige Unterbringung und qualifizierte Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Clearingstelle in Magdeburg als Inobhutnahmeeinrichtung im Sinne des § 42 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur Verfügung. Träger ist die CaritasTrägergesellschaft St. Mauritius gGmbH. Bei Bedarf werden die Flüchtlinge auch nach § 34 SGB VIII untergebracht sowie sozialpädagogisch betreut beziehungsweise begleitet. Im Zusammenwirken mit dem im selben Trägerverbund assoziierten Vormundschaftsverein „refugium e. V.“ wird ein bundesweit einmaliges Hilfs- und Unterstützungsangebot vorgehalten. Durch die Clearingstelle erfolgt die Kontaktaufnahme zu den Eltern im Heimatland oder zu Verwandten und Familienangehörigen in der Bundesrepublik, um gegebenenfalls eine Zusammenführung oder eine Rückreise zu ermöglichen. Noch während des Clearingverfahrens und auch nach Abschluss des Verfahrens geht es um die Unterstützung der Jugendämter in Sachsen-Anhalt bei der Suche nach geeigneten Vormündern, Pflegern oder Unterbringungsmöglichkeiten. Von der Clearingstelle wurden in den Jahren 2010 - 2013 (1. Halbjahr) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen: 2 2010: 21 2011: 23 2012: 29 2013: 14 (Stichtag 30.06.2013). Weitergehende Daten stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung, da entsprechende Angaben in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erhoben werden . 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren leben zurzeit in Sachsen-Anhalt und wo leben diese genau? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Aufteilung auf Landkreise/kreisfreie Städte sowie Art der Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft / Einzelunterbringung/ private Unter-bringung/ Einrichtung der Jugendhilfe), Dauer des Aufenthalts. Der Landesregierung stehen derartige Daten aus amtlichen Statistiken nicht zur Verfügung. Eine aktuelle Abfrage hat jedoch ergeben, dass derzeit 19 unbegleitete Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt bekannt sind, von denen 11 in Magdeburg, 3 in Dessau -Roßlau, 3 im Landkreis Mansfeld-Südharz und 2 in Halle (Saale) leben. Aufgrund der geringen Fallzahlen würde eine weitere Aufschlüsselung nach den in der Frage genannten Kriterien den Persönlichkeitsschutz gefährden. 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten im Jahr 2012/1. Halbjahr 2013 bei geeigneten bekannten bzw. verwandten Landsleuten ? Welche ambulanten Hilfen zur Erziehung wurden hierbei genutzt? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Aufteilung auf Landkreise/kreisfreie Städte sowie Art der Unterbringung, Dauer des Aufenthalts und Art der Hilfeleistung. Der Landesregierung stehen derartige Daten aus amtlichen Statistiken nicht zur Verfügung. Hinsichtlich ambulanter Hilfen wird in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach §§ 99-101 SGB VIII der Status „Unbegleitete Einreise aus dem Ausland“, nicht jedoch der Status „Flüchtling“ erfasst. Eine konkrete Zuordnung von Einzelleistungen zu bestimmten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgt nicht. Der Verein „refugium e. V.“ führt in Sachsen-Anhalt in vielen, jedoch nicht in allen Fällen die Vormundschaft bei betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Für das Jahr 2012 ergibt sich folgendes Bild: Von geführten 46 Vormundschaften erhielten insgesamt 26 der betreuten Mündel Hilfeleistungen gemäß SGB VIII. 12 weitere Mündel hatten wegen weitläufiger familiärer Anbindungen keinen Hilfebedarf; in den 8 anderen Fällen hielten sich Jugendliche an unbekannten Orten auf, so dass Hilfen nicht gewährt werden konnten. 3 Die stationäre Hilfe in Jugendheimen und betreuten Wohnformen gemäß § 34 SGB VIII sowie die Unterbringung in Vollzeitpflege (Pflegestellen/ Pflegefamilien ) gemäß § 33 SGB VIII stellten im Jahr 2012 die hauptsächlichen Hilfeleistungen der jeweils zuständigen Jugendämter dar. Kooperationspartner von „refugium e. V.“ waren: Anzahl der Jugendlichen Hilfegewährendes Jugendamt 14 Landkreis Harz 9 Stadt Magdeburg 1 Stadt Berlin 1 Landkreis Anhalt-Bitterfeld 1 Landkreis Jerichower Land Gesamt: 26 Die Form der gewährten Jugendhilfe verteilte sich in 2012 wie folgt: Anzahl der Jugendlichen Gewährte Hilfeleistung nach SGB VIII 21 Betreutes Jugendwohnen (§ 34 SGB VIII) 1 Kinder- und Jugendheim (§ 34 SGB VIII) 4 Pflegefachstellen (Pflegefamilien) (§ 33 SGB VIII) Gesamt: 26 Für das 1. Halbjahr 2013 liegen noch keine Angaben des Vereins vor. 4. Welche Leistungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch wurden 2012/1. Halbjahr 2013 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren beantragt? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Art der beantragten Leistung, Bewilligungs-zeitraum, Landkreis/kreisfreier Stadt. 5. Welchen Anträgen wurde stattgegeben? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Art der Leistung, Bewilligungszeitraum, Landkreis/kreisfreier Stadt. 6. Welche Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? Bitte auf- schlüsseln nach Alter, Geschlecht, Art der Leistung, Bewilligungszeitraum , Landkreis/kreisfreier Stadt. Siehe Antwort zu Frage Nr. 3. Darüber hinaus stehen der Landesregierung derartige Daten aus amtlichen Statistiken nicht zur Verfügung. 7. Wie viele der derzeit in Sachsen-Anhalt lebenden unbegleiteten minder- jährigen Flüchtlinge unter 18 Jahren haben einen Amtsvormund? Wie viele werden durch einen Einzelvormund vertreten? Bitte nach Alter, Geschlecht , Art der Vormundschaft, Sitz des Vormundes, Gesamtzahl der auf 4 jeden Vormund entfallenden Mündel und der darin enthaltenen Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aufschlüsseln. Der Landesregierung stehen derartige Daten aus amtlichen Statistiken nicht zur Verfügung. Durch den Verein „refugium e. V.“ wurden im Jahr 2012 insgesamt 46 Vormundschaften geführt (13 Mädchen, 33 Jungen): Er übernahm 15 neue Vormundschaften und konnte 10 erfolgreich beenden. Das Durchschnittsalter der betreuten Mündel lag im Jahr 2012 bei 14,4 Jahre, wobei das jüngste Mündel drei Jahre alt war. 8. Wie viele der derzeit in Sachsen-Anhalt lebenden unbegleiteten minder- jährigen Flüchtlinge unter 18 Jahren besuchen eine Schule bzw. absolvieren eine berufliche Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahmen? Bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland, Landkreis/kreisfreier Stadt, Art der Schule, Art der Ausbildung und Art der Unterbringung aufschlüsseln . Der Landesregierung stehen derartige Daten aus amtlichen Statistiken nicht zur Verfügung.