Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/269 28.07.2011 (Ausgegeben am 29.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bescheide über die Mittelbereitstellung im Rahmen der Städtebauförderung Kleine Anfrage - KA 6/7089 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In welcher Höhe sind im laufenden Jahr 2011 Bescheide über die Mittelbe- reitstellung zu den Städtebauförderprogrammen an die Kommunen erteilt worden? Es wurden noch keine Bescheide erteilt. 2. Wenn noch keine Bescheide erteilt worden sein sollten, was sind die Grün- de dafür? Trifft dies Einzelfälle oder die gesamte Städtebauförderung? Es handelt sich um die gesamte Städtebauförderung. Das Erteilen von Bescheiden ist an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden. Hierzu gehören das Zustandekommen der jeweiligen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die Freigabe der in den Haushalt eingestellten Mittel durch den Minister der Finanzen sowie die Zustimmung des Bundes zu den jeweiligen Landesprogrammen. Letztere steht noch aus. 3. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung, Haushaltsmittel für die Städtebauförderung im Doppelhaushalt 2012/2013 einzustellen? Die Landesregierung beabsichtigt, im Doppelhaushalt 2012/2013 für die Städtebauförderung Haushaltsmittel in Höhe der Verwaltungsvereinbarung 2011 (VV Städtebauförderung 2011) einzustellen. Das sind, die Komplementierung der Bundesfinanzhilfen durch Landesmittel eingeschlossen, 72.426.000 Euro p. a. (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) 2 4. Falls die Landesregierung und die Bundesregierung ihre Sparbestrebungen hinsichtlich der Städtebaufördermittel durchsetzen sollten, welche Projekte in welchen Kommunen wären von einer Kürzung der Städtebauförderung - durch Bund und/oder Land - ab 2012 betroffen? Bitte angeben für Maßnahmen , die bereits bewilligt sind und solche, die beantragt sind? Maßnahmen, die bereits bewilligt sind, wären selbst bei eventuell zurückgehenden Städtebaufördermitteln nicht betroffen, als es sich um Rechtsverpflichtungen handelt. Abgesehen davon, dass Aussagen zu eventuellen Kürzungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden können, steht die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2012 aus. Insofern sind Aussagen zu eventuell betroffenen Maßnahmen nicht möglich.