Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2694 15.01.2014 (Ausgegeben am 16.01.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kalkwerk Bad Kösen Kleine Anfrage - KA 6/8100 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Kalkwerk Bad Kösen trägt seit Jahren zu einer hohen Feinstaubbelastung im Ort bei, die mit dem vorhandenen Prädikat als Heilbad kaum vereinbar ist. Laut Nebenbestimmung zum Hauptbetriebsplan für das Kalkwerk Bad Kösen aus dem Jahr 2012 haben die Durchführung der im Betriebsplan aufgeführten Anlagen und der damit verbundene Betrieb von Anlagen und Geräten so zu erfolgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ein Gutachten des TÜV empfahl, im Rahmen einer gesonderten Untersuchung zu analysieren, welche weiteren Maßnahmen bei der Kalksteinwerke Bad Kösen GmbH geeignet seien und verhältnismäßig umgesetzt werden können, um eine weitere Emissionsminderung diffuser Staubquellen zu erreichen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die Kalkwerke Bad Kösen GmbH firmiert seit September 2013 unter Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH, Vacha. Frage 1: Wurde der Empfehlung des TÜV-Gutachtens entsprochen und eine gesonderte Untersuchung zu den Minderungsmöglichkeiten der Feinstaub-Emissionen des Kalkwerks Bad Kösen durchgeführt? Wenn ja, welche Ergebnisse hat die Un- 2 tersuchung erbracht? Wenn nein, wurden die Minderungsmöglichkeiten auf anderen Wegen untersucht? Der Empfehlung des TÜV-Gutachtens zur Beurteilung der Staubimmissionen in der Umgebung der Kalkwerke Bad Kösen GmbH vom 21. Mai 2004, gesonderte Untersuchungen zur weiteren Emissionsminderung diffuser Staubquellen durchzuführen, wurde nicht entsprochen. Die Emissionen diffuser Staubquellen, wie sie im Kalkwerk vorhanden sind, wirken sich nur im Nahbereich der Staubquellen aus.1 Frühere amtliche Messungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Luftqualität, durchgeführt im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für den Status Heilbad, und Messungen des Landesamtes für Umweltschutz (2002) zeigten keine Auffälligkeiten, die auf einen besonderen Einfluss des Kalksteinwerkes auf die Immissionssituation im Innenstadt- und Kurbereich deuten. Als Hauptverursacher wurde durch den DWD der Straßenverkehr auf der B 87 ermittelt. Das o. g. TÜV-Gutachten hat im Ergebnis bestätigt, dass der Immissionswert nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) für den Staubniederschlag an allen Beurteilungspunkten an der Betriebsgrenze des Kalkwerks unterschritten wurde. Unabhängig davon wurden mehrere Maßnahmen zur Minderung der Staubbelästigung realisiert:  Teilweiser Ausbau und Befestigung von Lagerflächen mit Beton bzw. Asphalt;  Bau einer 3,7 km langen asphaltierten Betriebsstraße mit direktem Anschluss an die B 87 zur Verringerung der Ortsdurchfahrten;  Einbau eines Düsensystems in der Verladung (Luft-Wassergemisch) am Ver- ladekopf (hier: Austritt des Produktes);  Beregnung von Produkthalden;  Innerbetriebliche Werkstraßenbedüsung, Bedüsungsanlagen für die Reifen der Fahrzeuge, die den Tagebau verlassen;  Reinigung der innerbetrieblichen Straßen bis zur Einbindung in den öffent- lichen Verkehr, mindestens zweimal wöchentlich, bei Bedarf öfter;  Zusätzliche Reinigung (Verursacherprinzip) der Rudelsburgpromenade (ein- mal wöchentlich) und der Bahnhofstraße (bei Bedarf);  Auskleidung von Schurren im Außenbereich mit Gummibelag;  Verkleidung bzw. Verschließung von Gebäudeöffnungen;  Gestaltung der Betriebseinfahrt mit Grünanlagen;  Ausrüstung der Radlader mit Schaufelwaagen, um eine Überladung und damit verbunden Herabfall von Material zu vermeiden. Frage 2: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass der Heilbad-Status von Bad Kösen durch die vorhandene Luftverschmutzung gefährdet sein könnte ? Wann ist eine Verlängerung des Heilbad-Prädikats für Bad Kösen geplant? Für den Ortsteil Bad Kösen in Naumburg gilt derzeit der Status „vorläufig anerkanntes Heilbad“. Die endgültige Anerkennung konnte bisher aufgrund einer ungenügen- 1 Es liegen zwei Gutachten des DWD vor: Messzeitraum 11/1997 bis 01/1999 und 11/2002 mit Messzeitraum 03/2001 bis 06/2002. Beide Gutachten sind nicht speziell auf das Kalkwerk ausgerichtet. Sie weisen darauf hin, dass kein gesonderter Emissionsbeitrag durch die Kalksteintransporte nachgewiesen werden konnte. 3 den Luftqualität nicht erfolgen. Gemäß den beiden Gutachten des DWD resultiert die Beeinträchtigung der Luftqualität aus der hohen Verkehrsbelastung der durch den Ort führenden B 87. Ein gesonderter Beitrag zur Belastungssituation durch die Kalksteintransporte konnte nicht nachgewiesen werden. Mit den bereits in der Ortslage Bad Kösen umgesetzten Infrastrukturmaßnahmen der vergangenen Jahre, hier insbesondere der Beseitigung des Bahnüberganges, sowie den verkehrsbehördlichen Maßnahmen konnte eine erhebliche Verbesserung des Verkehrsflusses, welche sich positiv auf die Luftqualität auswirkt, erreicht werden. Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen für eine erneute einjährige Messung der Luftqualität. Mit dem Ergebnis wird im Frühjahr 2015 gerechnet. Bei einem positiven Ergebnis könnte eine endgültige Anerkennung von Bad Kösen als Heilbad noch im Jahr 2015 erfolgen. Da die vorläufige Anerkennung von Bad Kösen als Heilbad bis Oktober 2014 befristet ist, müsste eine weitere Verlängerung der vorläufigen Anerkennung noch im Jahr 2014 erteilt werden. Der Bau der Ortsumfahrungen Bad Kösen und Naumburg im Zuge der B 87 wird den Durchgangsverkehr in den Ortslagen reduzieren und damit zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in der Ortslage Bad Kösen beitragen. Für die Ortsumfahrung Bad Kösen besteht Baurecht. Die Ortsumfahrung Bad Kösen steht jedoch in engem Zusammenhang zur Ortsumfahrung Naumburg; die Bauausführungen für diese beiden Baumaßnahmen wird der Bund nur insgesamt vergeben. Für die Ortsumfahrung Naumburg steht das Planfeststellungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Frage 3: Welche Ergebnisse haben die Staub- und Lärmmessungen für das Kalkwerk im Zeitraum von 08/2012 bis 08/2013 ergeben? Im Zeitraum August 2012 bis August 2013 wurden die Messungen zu den Staubemissionen durch den TÜV Nord wiederholt. Lärmmessungen waren nicht Gegenstand des Gutachtens. Das Gutachten des TÜV Nord vom 25. November 2013 liegt dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) vor. Aufgrund der Messergebnisse zu den Staubmessungen wird erneut festgestellt, dass der Immissionswert der TA Luft für den Staubniederschlag von 0,35 g/m²/d an allen Beurteilungspunkten eingehalten wurde. Der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag gemäß Nr. 4.3.1 TA Luft ist sichergestellt. Im Vergleich zu den Messungen im Jahr 2003 gibt es keine signifikante Veränderung der Immissionssituation an Staubniederschlag im unmittelbaren Umfeld des Kalkwerks . Frage 4: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Entwicklung des Produktionsaufkommens des Kalkwerks vor? Laut Hauptbetriebsplan vom 9. Juni 2012 ist im Betriebsplanzeitraum bis April 2015 eine Förderung von 600 kt/a geplant. Das entspricht den Förderraten der vergangenen drei Jahre. Nach mündlichen Informationen des Betreibers ist die Förderrate in 2013 jedoch deutlich zurückgegangen. 4 Frage 5: Ist geplant, neue Förderbänder im Werk zu nutzen? Wenn ja, ab wann? Die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH hat gem. § 15 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) mit Schreiben vom 21. November 2013 die Änderung des Betriebes der Aufbereitungsanlage für Kalkstein im Kalkwerk Bad Kösen angezeigt. Gegenstand der Anzeige ist die Änderung der Lage und die Modifizierung/der Umbau der bereits betriebenen Anlage zur Herstellung von Düngekalk. Die Modifizierung/der Umbau beinhaltet die Verlagerung der Düngekalkhalde, die Umstellung der Verladeprozesse inklusive der Errichtung und den Betrieb neuer Förderbänder, insbesondere einer Haldenbandanlage mit teilweiser Bandabdeckung, welche ortsveränderlich (fahrbar, horizontal und vertikal veränderlich, zur Steuerung der Abwurfhöhe) ist und auch für die Bahnverladung eingesetzt werden kann. Die Inbetriebnahme der geänderten Düngekalkanlage ist laut Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH für Januar 2014 geplant. Frage 6: Ist geplant, die Feinbrecher-Anlage zu versetzen? Wenn ja, an welchen Standort wird versetzt und wann ist die Maßnahme geplant? Wie weit ist dann die Entfernung der Anlage zur Siedlung? Welche konkreten Erleichterungen hinsichtlich Feinstaub und Lärmemissionen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und für die Immissionen in Bad Kösen werden insgesamt erwartet ? Unterstellt, dass mit der „Feinbrecher-Anlage“ die Anlage zur Herstellung von Düngekalk gemeint ist, soll sich der neue Standort nach Auskunft der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie GmbH nördlich der stationären Aufbereitungsanlage befinden. Die Entfernung zur Siedlung Ortsteil Lengefeld (südlich des Kalkwerks) beträgt ca. 450 m. Die Entfernung des neuen Standortes der Anlage zur Siedlung beträgt somit ca. 200 m mehr als die bisherige Entfernung der alten Anlage zur Siedlung. Die neue Anlage befindet sich hinter der stationären Aufbereitungsanlage (Gebäude). Die Aufbereitungsmaschinen der Düngekalkanlage werden an diesen neuen Standort versetzt. Zur Minderung von Lärm- und Staubemissionen an der Anlage zur Herstellung von Düngekalk sind geplant:  Ersatz der bestehenden Dosierrinne (inkl. Vibrorüttler) zur Beschickung des Brechers durch ein geräuschloses Dosierband sowie  Wasser- und Druckluftversorgung des Standortes zur Wasserbedüsung aller MaterialübergabesteIlen, Befeuchtung des Materials und der Fahrwege. Die Förderbänder zum Transport von Düngekalk sind teilweise geschlossen. 5 Frage 7: Wird die Brecher-Anlage eingehaust? Wenn nein, warum wird diese Möglichkeit zur Reduzierung von Lärm- und Staubemissionen nicht genutzt? Die Vorortkontrolle des LAGB hat ergeben, dass die Brecheranlage im Kalkwerk eingehaust ist. Frage 8: Wurde oder wird die angeregte Anpflanzung zur Lärm- und Staubreduzierung durchgeführt? Die Vorortkontrolle des LAGB hat ergeben, dass die Anpflanzungen nördlich der Zufahrtsstraße zum Werksgelände zwischen Straße und Wohnbebauung durchgeführt wurden. Frage 9: Wurde die angeregte Reduzierung der Geschwindigkeit der LKW auf dem Betriebsgelände durchgeführt? Im gesamten Betriebsgelände sind 10 km/h vorgeschrieben. Nach Auskunft der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie GmbH wurden Merkblätter an die Kraftfahrer ausgehändigt .