Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2703 16.01.2014 (Ausgegeben am 20.01.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Kleine Anfrage - KA 6/8120 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 15. November 2012 wurde durch Bundesinnenminister Dr. Friedrich in Köln das GETZ gegründet. Das GETZ habe die Aufgabe, Gefahren aus den Bereichen „Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Spionage“ zu bekämpfen. Das GETZ führt dabei insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder zusammen. Neben dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) für den Bereich des so genannten Islamismus existiert nunmehr eine zweite Struktur, in der Geheimdienste mit Polizeibehörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Struktur und Arbeitsweise des GETZ bezogen auf die einzelnen Phänomenbereiche dar und wie und in welcher Form sind welche Behörden in Sachsen-Anhalt im GETZ beteiligt? Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) bildet eine länderübergreifende Informations- und Kommunikationsplattform für die Bündelung von Fachexpertisen der beteiligten Behörden in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus/-terrorismus, Linksextremismus/-terrorismus, Ausländerextremismus /-terrorismus, Spionageabwehr und Proliferation. Das GETZ erlaubt es den Fachexperten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern, sich vor Ort in phänomenbezogenen Arbeitsgruppen (AG) in Echtzeit 2 auszutauschen. Zu diesem Zweck wurden im GETZ folgende Arbeitsgruppen geschaffen: - AG Phänomenbezogene Lage - AG Personenpotentiale - AG Operativer Informationsaustausch - AG Gefährdungsbewertung - AG Fallanalyse - AG Organisationsverbote - AG Analyse Die Arbeitsgruppen finden in unterschiedlichem Rhythmus (wöchentlich, 14- tägig, quartalsweise bzw. anlass- oder projektabhängig) statt. Für das Land Sachsen-Anhalt sind das Landeskriminalamt (LKA) und das Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz als Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt am GETZ beteiligt. 2. Welche Aufgaben nimmt das GETZ konkret wahr und welche Befugnisse wurden ihm zur Erfüllung dieser Aufgaben übertragen? Das GETZ ermöglicht es den Experten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern, sich in horizontaler und vertikaler Hinsicht in phänomenbezogenen Arbeitsgruppen auszutauschen. Darüber hinaus gehören die Bündelung der Phänomenexpertise, die Stärkung der Analysekompetenz, die Erörterung operativer Maßnahmen und die Früherkennung möglicher Bedrohungen zu den Aufgaben des GETZ. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wurden dem GETZ keine Befugnisse übertragen. Grundsätzlich obliegen die polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung den zuständigen Polizeidienststellen der Länder. In den Fällen des § 4 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr. Darüber hinaus kann das BKA gemäß § 4a BKAG in besonderen Fällen die Aufgaben der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen . Die Zuständigkeiten der Länder bei der Gefahrenabwehr bleiben unberührt . Die Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und dem Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) und orientiert sich an der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt nach dem VerfSchG-LSA. 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das GETZ gebildet und wie be- gründet sich die Einhaltung des aus dem Grundgesetz abzuleitenden Trennungsgebotes zwischen Geheimdienst und Polizei in der konkreten Struktur und gegenseitigen Informationsübermittlung? 4. Wie ist in der Zusammenarbeit im GETZ sichergestellt, dass im Rahmen der Informationsweitergabe und -auswertung keine durch Geheimdienste erhobenen personenbezogenen Daten an die Polizei außerhalb der dafür gesetzlichen Vorschriften gelangen? Antwort zu den Fragen 3 und 4: 3 Für die Errichtung des GETZ war keine gesetzliche Neuregelung erforderlich, da keine neue Behörde oder Behördenstruktur geschaffen wurde. Vielmehr handelt es sich um ein Kooperationsmodell zur Bekämpfung des (gewaltbereiten ) politischen Extremismus/-terrorismus. Der Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz erfolgt auf der Grundlage des normierten institutionellen Trennungsgebotes gemäß §§ 2, 4 BVerfSchG sowie der entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen und orientiert sich an der jeweiligen gesetzlichen Aufgabenzuweisung für die Sicherheitsbehörden. 5. Welche gemeinsamen Datenbanken stehen dem GETZ zur Verfügung bzw. für welche jeweils durch die Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie die Geheimdienste des Bundes und der Länder errichteten Datenbanken hat das GETZ in welchem Umfang Zugriffs- und Verwendungsrechte ? Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend nutzen die Landesvertreter des LKA und der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt landeseigene Datenbanken sowie entsprechende Bundesdatenbanken. Dem Trennungsgebot und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend, greifen die polizeilichen Vertreter nur auf polizeiliche und der nachrichtendienstliche Vertreter nur auf nachrichtendienstliche Datenbanken zu. 6. In welcher Höhe beteiligt sich Sachsen-Anhalt an der Finanzierung des GETZ und wie sind diese Ausgaben im Landeshaushalt eingeordnet? Das Land Sachsen-Anhalt ist an der Finanzierung des GETZ nicht beteiligt. Der Bund stellt den Ländervertretern Büroräume mit entsprechender technischer Ausstattung zur Verfügung. 7. Wie viele Bedienstete welcher Behörden in Sachsen-Anhalt sind aus- schließlich bzw. überwiegend für die Arbeit im GETZ tätig? Das Land Sachsen-Anhalt ist im GETZ mit insgesamt fünf Bediensteten beteiligt . Für das LKA sind vier Beamte für das GETZ tätig, wovon zwei Verbindungsbeamte ausschließlich an den Standorten Meckenheim und Köln eingesetzt sind. Für die Verfassungsschutzbehörde ist eine Beamtin als ständige Landesvertreterin im GETZ am Standort des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Köln eingesetzt. Daneben können anlassbezogen bei thematischer Betroffenheit Phänomenspezialisten in die entsprechenden Arbeitsgruppen des GETZ entsandt werden. 8. Wie und von wem wird die Arbeit des GETZ sowie die Arbeit der teilneh- menden Behörden kontrolliert? Das GETZ stellt keine eigenständige Behörde dar. Die für das Land SachsenAnhalt im GETZ tätigen Bediensteten unterliegen einer ständigen Fach- und Dienstaufsicht der entsendenden Behörden. Darüber hinaus unterliegen die für das Land Sachsen-Anhalt am GETZ beteiligten Behörden der parlamentarischen Kontrolle des Landtages von Sachsen-Anhalt.