Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2710 21.01.2014 (Ausgegeben am 21.01.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zentralstelle für neonazistische Musik beim Landeskriminalamt Kleine Anfrage - KA 6/8151 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Henriette Quade (DIE LINKE) mit dem Titel „Polizeiliche und behördliche Begleitung Rechtsrock-Festival „In Bewegung“ am 10. August 2013 in Berga“ (Drucksache 6/2588) führt die Landesregierung aus, es sei beabsichtigt, im Landeskriminalamt eine zentrale Stelle zu schaffen, die einen laufenden, aktuellen Überblick über indiziertes Musikgut hat und den zuständigen Behörden in SachsenAnhalt zukünftig Auskünfte in diesen Angelegenheiten geben kann. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet die genaue Bezeichnung der oben benannten Zentralstelle beim LKA? Wann wurde die betreffende Stelle eingerichtet? Wie ist die betreffende Stelle erreichbar? Die „Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik“ ist noch nicht eingerichtet . Einzelheiten der Einrichtung und Arbeitsweise werden derzeit noch erörtert . 2. Wie viele Personalstellen umfasst die zentrale Stelle? Über welche Quali- fikationen verfügen die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ? Wie erfolgt die Auswahl sowie die Aus- und Fortbildung? 2 Die zentrale Informationsstelle wird voraussichtlich zwei Personalstellen umfassen . Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. 3. Was werden die genauen Aufgaben der Zentralstelle sein? Wie erfolgt die Anfrage und Weitergabe von Informationen? Die zentrale Informationsstelle wird im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen : - Beobachtung von rechtsextremistischen Musikern und Musikgruppen - kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere dem BKA, den Verfassungsschutz-, Justiz- und Jugendschutzbehörden sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) - Erteilung von Auskünften an Polizei- und Sicherheitsbehörden - Gewährleistung des „Mehraugenprinzips“, indem im Vorfeld von Veranstal- tungen bekanntgewordene vorgesehene Musikdarbietungen sowohl durch die zentrale Informationsstelle als auch durch die jeweils zuständige Polizeibehörde überprüft wird. In Zweifelsfällen entscheidet die zentrale Informationsstelle über die Bewertung. - Unterstützung der Polizei- und Sicherheitsbehörden bei der Bewertung von Musikdarbietungen im Vorfeld sowie während rechtsextremistischer Musikveranstaltungen vor Ort Anfragen und Weitergabe von Informationen erfolgen schriftlich oder telefonisch . 4. Werden neben Behörden auch nicht-staatliche Akteure die Möglichkeit haben, sich mit Anfragen sowie Hinweisen an die Einrichtung zu wenden? Eine Auskunftserteilung an nicht-staatliche Akteure ist nicht vorgesehen, da der zentralen Informationsstelle die Aufgabe obliegt, die Polizei- und Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben zu unterstützen . Hinweise nicht-staatlicher Akteure werden selbstverständlich entgegengenommen . 5. Stellt die neue Zentralstelle auch die Präsenz bei Konzerten selbst sicher oder wird sie ausschließliche beratend und im Vorfeld tätig? Auf die Antwort auf Frage 3 wird verwiesen. 6. Soll in der Zentralstelle oder bei Behörden des Landes auch eine App ein- gesetzt werden, die auf ein Verfahren zur Registrierung von AudioFingerabdrücken setzt und unter dem Arbeitstitel „Nazi-Shazam“ firmiert und deren Prototyp vom Landeskriminalamt Sachsen entwickelt wurde? Beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an der Weiterentwicklung einer solchen App bzw. hat hierzu eigenständige Pläne? Sachsen hat eine Software entwickelt, mit deren Hilfe das Erkennen von Musiktiteln , die in bestimmten Datenbanken vorhanden sind, möglich ist. Hierzu ist 3 auch eine mobile Komponente vorgesehen, die es vor Ort ermöglichen soll, gespielte Musik zu identifizieren. Eine Aussage, ob die mobile Komponente wie eine Musikerkennungsapp auf Smartphones funktionieren wird, ist derzeit jedoch nicht möglich. Auch Sachsen-Anhalt beteiligt sich an dem Projekt, indem für die genannte Datenbank hier vorhandene Musikdateien zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Software anwendungsbereit zur Verfügung steht, ist deren Einführung auch für Sachsen-Anhalt vorgesehen. Die Erstellung einer eigenen Software zur Erkennung von rechtsextremistischen Musiktiteln ist nicht geplant.