Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2728 24.01.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 27.01.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Eckwerte der Einzelpläne des Haushaltes 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8168 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die den Häusern zugewiesenen Eckwerte spielen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens im Kabinett, während der Beratungen des Entwurfes des Haushaltsplanes im Landtag und auch nach der Beschlussfassung durch den Landtag im Haushaltsvollzug mittlerweile eine entscheidende Rolle. Die Fragen, die sich auf zukünftige Daten beziehen, sollen ohne weitere Nachfrage zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantwortet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für welche Einzelpläne und/oder Zusammenfassungen derselben des Haushaltsplanes 2014 wurden Eckwerte festgelegt? Eckwerte wurden für alle Einzelpläne mit Ausnahme der Einzelpläne 01 (Landtag ) und 16 (Landesrechnungshof) festgelegt. 2. Welche allgemeinen Überlegungen liegen der Bildung von Eckwerten zu- grunde? Nach welchem Algorithmus werden sie berechnet? Mit dem Top-Down-Haushaltsaufstellungsverfahren wird die Aufstellung des Haushaltes unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Zielsetzungen gesteuert . Nicht mehr die Ausgabeplanungen der Fachressorts, die sich in Einzelanmeldungen widerspiegeln, sind Ausgangsbasis des Aufstellungsprozesses, 2 sondern eine ganzheitliche Betrachtung der im Planjahr zu erwartenden finanziellen Spielräume. Die Eckwerte beziehen sich auf den Zuschussbedarf eines Einzelplanes, also den Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Personalausgaben (in der Hauptgruppe 4 sowie alle Personalausgabenanteile in den Ansätzen der Hauptgruppe 6) eines Einzelplanes bleiben dabei unberücksichtigt. Grundgedanke hierbei ist, dass die Steuerung des Personalaufwandes über das Personalentwicklungskonzept und die Bemessung der Neueinstellungskorridore erfolgt . Insofern bedarf es in diesem Punkt keiner weiteren Ausgabenobergrenze in Form eines Eckwertes. Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang der Einzelplan 06, dessen Eckwert wegen der mit den Universitäten abgeschlossenen Zielvereinbarungen auf der Grundlage seiner Gesamtausgaben bemessen wird. Eine weitere Besonderheit stellen die Vorklammertatbestände dar. Hierunter sind temporäre Projekte wie etwa das Lutherjubiläum zu verstehen. Die damit verbundenen Ausgaben muss das Ressort nicht aus dem Eckwert finanzieren. Die Vorklammertatbestände sind gewissermaßen zeitlich beschränkte Sonderzuweisungen zugunsten einzelner Einzelpläne. Eine dezidierte Berechnungsmethodik im Sinne eines mathematischen Modells liegt der Eckwerteermittlung also nicht zugrunde. Bei der Bemessung spielen vielmehr verschiedene Faktoren eine Rolle. Zu diesen zählt zu allererst der Umfang der auszufinanzierenden Rechtsverpflichtungen, der zugleich die Untergrenze der Finanzausstattung eines Einzelplanes definiert. Darüber hinaus werden bei Bemessung der Eckwerte die fiskalischen Auswirkungen politischer Entscheidungen berücksichtigt. So wurden beispielsweise im Rahmen des Aufstellungsprozesses Eckwertanpassungen zur Sicherstellung der Bindung angebotener Drittmittel vorgenommen. Die Eckwerte sind also Ergebnis eines inhaltlich -politischen Entscheidungsprozesses, stellen mithin bildhaft gesprochen die in Zahlen ausgedrückte Regierungsplanung dar. 3. Welchen Betrag in Euro hatten oder haben die in Antwort auf die Fragen Nr. 1 und 2 berechneten Eckwerte für den Haushaltsplan 2014 jeweils 3.1 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Kabinetts über den Entwurf des HPE? 3.2 zum Zeitpunkt der Übermittlung des HPE an den Landtag? 3.3 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des HPE durch den Landtag und danach erfolgtem Spitzenausgleich? 3.4 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Haushaltes als Gesetz? 3.5 zum Zeitpunkt der Mittelzuweisung an die mittelbewirtschaftenden Stellen? 3.6 zum Zeitpunkt des vorläufigen Haushaltsabschlusses des Haus- haltsplanes 2014? Siehe hierzu die Anlagen 1 (Eckwerte Stand HPE) und 2 (Eckwerte Stand HP). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der HPE nach Beschlussfassung durch das Kabinett an den Landtag übermittelt wird, insofern in Bezug auf die Verfahrens- 3 schritte 3.1 und 3.2 folglich keine unterschiedlichen Eckwertvolumina vorliegen können. Das Eckwertevolumen ist in Anlage 1 ausgewiesen. Gleiches gilt für die Verfahrensschritte 3.3 und 3.4; veröffentlicht wird das vom Landtag beschlossene Gesetz. Das Eckwertevolumen ist in Anlage 2 ausgewiesen . Da der Haushalsplan 2014 keine allgemeinen globalen Minderausgaben ausweist , sind Bewirtschaftungsbeschränkungen nicht vorgesehen. Im Rahmen der erst nach Inkrafttreten des Haushaltes erfolgenden Mittelverteilung wird es keine Einbehalte geben. Insofern werden den Ressorts die Haushaltsplanansätze uneingeschränkt zugewiesen, soweit der Haushaltsplan nicht in Bezug auf einzelne Positionen etwas anderes regelt. Damit wird das tatsächlich zur Bewirtschaftung bereitstehende Eckwertevolumen dem in Anl. 2 ausgewiesenem Umfang entsprechen. Der vorläufige Haushaltsabschluss für das Jahr 2014 wird erst Anfang 2015 vorgelegt und dokumentiert das vorläufige Ergebnis des Haushaltsvollzuges. Insofern sind derzeit Aussagen hierzu nicht möglich. 4. Ergänzend zu Frage Nr. 3 soll eine titelgenaue Zusammenfassung der je- weiligen Eckwerte für die Einzelpläne 02 und die Einzelpläne 09 und 15 zu den in 3. aufgeführten Zeitpunkten erfolgen. Eckwerte sind einzelplanbezogene Größen, die keinen Bezug zur Dotierung einzelner Titel besitzen. Die Dotierung der einzelnen Titel der genannten Einzelpläne ergibt sich aus dem HPE 2014 bzw. dem HP 2014. 5. Die Berechnungen nach Frage Nr. 4 sollen als Exceltabelle als Datei zur Verfügung gestellt werden. Siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 4. Anlage 1 Einzelplan HPE 2014Einnahmen * HPE 2014 Ausgaben ** HPE 2014 Personalkosten HGr. 4 HPE 2014 Personalkosten HGr. 6 HPE 2014 Zuführung Pensionsfonds Zuschuss 2014 (ohne Personal HGr. 4 und 6, Pensionsfonds) Eckwert 2014 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 02 883.500 18.540.700 14.588.800 58.300 3.010.100 3.010.100 03 58.052.600 653.414.500 508.861.500 11.064.900 75.435.500 75.435.500 04 23.646.400 205.229.500 180.083.600 2.590.000 -1.090.500 -1.090.500 05 224.675.500 1.161.138.800 29.302.100 31.776.700 488.500 874.896.000 874.896.000 06 *** 152.178.400 760.365.000 25.702.100 381.377.900 9.000.000 192.106.600 608.186.600 07 4.246.100 1.484.994.600 1.265.549.500 13.102.500 202.096.500 202.096.500 08 100.964.600 255.745.600 25.390.700 2.340.500 272.200 126.777.600 126.777.600 09/15 249.980.900 501.460.300 117.771.600 58.786.600 388.800 74.532.400 74.532.400 11 110.643.200 446.529.100 112.431.100 150.051.400 1.857.000 71.546.400 71.546.400 14 601.399.000 881.974.000 131.888.300 652.500 148.034.200 148.034.200 19 3.650.500 77.226.200 228.300 11.754.500 61.592.900 61.592.900 20 55.419.500 100.748.800 0 28.815.800 16.513.500 16.513.500 Summe 1.585.740.200 6.547.367.100 2.411.797.600 664.903.400 39.474.700 1.845.451.200 2.261.531.200 * 08 - Eckwert ohne Feldes- und Förderabgabe (3.000.000 €) ** 06 - Eckwert ohne Strukturfonds Hochschulen (1.000.000 €) ** 07 - Eckwert ohne Luther-Jubiläum (16.605.800 € / 70.000 €) ** 07 - Eckwert ohne Strukturanpassung Theater und Orchester (1.000.000 €) ** 09 - Eckwert ohne BUGA (1.000.000 €) ** 19 - Eckwert ohne ITN-XT (21.000.000 €) ** 20 - Eckwert ohne PD MD und JVA Halle (2.500.000 €) *** Endgültiger Eckwert wurde incl. Personalkosten ermittelt. Eckwerte für 2014 Ausdruck vom 15.01.2014; 09:17 Anlage 2 Einzelplan HP 2014Einnahmen * HP 2014 Ausgaben ** HP 2014 Personalkosten HGr. 4 HP 2014 Personalkosten HGr. 6 HP 2014 Zuführung Pensionsfonds Zuschuss 2014 (ohne Personal HGr. 4 und 6, Pensionsfonds) Eckwert 2014 (Stand Kab.Beschl. 11.12.13) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 02 883.500 18.570.700 14.618.800 58.300 3.010.100 3.010.100 03 55.480.500 655.478.800 508.830.300 11.064.900 80.103.100 80.103.100 04 23.646.400 205.685.300 180.539.400 2.590.000 -1.090.500 -1.090.500 05 224.675.500 1.168.479.800 29.302.100 31.776.700 488.500 882.237.000 882.237.000 06 *** 152.328.400 770.152.800 25.808.400 381.377.900 9.000.000 201.638.100 617.824.400 07 4.246.100 1.485.732.400 1.264.168.200 13.102.500 204.215.600 204.215.600 08 102.512.600 256.726.700 25.194.000 2.340.500 272.200 126.407.400 126.407.400 09/15 250.340.400 501.023.900 117.359.700 58.786.600 388.800 74.148.400 74.148.400 11 110.778.200 446.241.100 112.431.100 150.051.400 1.857.000 71.123.400 71.123.400 14 576.838.000 861.991.000 131.761.200 652.500 152.739.300 152.739.300 19 3.650.500 77.610.200 228.300 11.754.500 61.976.900 61.976.900 20 56.139.900 102.459.800 0 28.815.800 17.504.100 17.504.100 Summe 1.561.520.000 6.550.152.500 2.410.241.500 664.903.400 39.474.700 1.874.012.900 2.290.199.200 * 08 - Eckwert ohne Feldes- und Förderabgabe (3.000.000 €) ** 06 - Eckwert ohne Strukturfonds Hochschulen (1.000.000 €) ** 07 - Eckwert ohne Luther-Jubiläum (16.605.800 € / 70.000 €) ** 07 - Eckwert ohne Strukturanpassung Theater und Orchester (1.000.000 €) ** 09 - Eckwert ohne BUGA (1.000.000 €) ** 19 - Eckwert ohne ITN-XT (21.000.000 €) ** 20 - Eckwert ohne PD MD und JVA Halle (2.500.000 €) *** Endgültiger Eckwert wurde incl. Personalkosten ermittelt. Eckwerte für 2014 Ausdruck vom 15.01.2014; 09:17