Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/273 29.07.2011 (Ausgegeben am 01.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anforderung von Hubschraubern bei Waldbränden Kleine Anfrage - KA 6/7097 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 9. Mai 2011 kam es in einem Wald bei Blankenburg zu einem Waldbrand. Das Ministerium des Innern erklärte in der Folge, erneute Gespräche über die zivilmilitärische Zusammenarbeit zwischen Landkreisen, Landesverwaltungsamt und Bundeswehr führen zu wollen. Außerdem kündigte das Ministerium in einer Pressemitteilung die Erstellung eines Runderlasses an. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird der angekündigte Runderlass vorliegen, der die Zuständigkei- ten eindeutig regelt? Der vom MI erarbeitete Runderlass „Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe“ wurde am 22. Juli 2011 über das Landesverwaltungsamt den nachgeordneten Gefahrenabwehrbehörden zugeleitet. Eine Veröffentlichung im Ministerialblatt wird in Kürze erfolgen. 2. Ist geplant, einen Sondertatbestand für Notsituationen bei Waldbränden zu schaffen, der die zivil-militärische Zusammenarbeit bei Waldbränden regelt? Der Runderlass enthält Regelungen für eine zivil-militärische Zusammenarbeit um im Bedarfsfall Amtshilfe der Bundeswehr anzufordern. Eine weitergehende Regelung eines Sondertatbestandes bedarf es nicht.