Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2736 31.01.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.02.2014) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Erkenntnisse und Handlungsbedarf nach dem Hochwasser 2013 Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2364 Deichbrüche, höhere Pegelstände als 2002, zwei „Jahrhundertfluten“ in 11 Jahren . Bereits zum dritten Mal seit der Jahrtausendwende waren Dörfer und Städte entlang der Elbe, der Saale und vielen weiteren Flüssen in Sachsen-Anhalt durch Hochwasser betroffen. Nach der Soforthilfe für Flutopfer, deren Häuser überschwemmt wurden, muss eine neue, eine bessere Hochwasserschutzpolitik gefunden werden, die auch dem Klimawandel Rechnung trägt. Themenkomplex 1: Allgemeines 1. Wie hoch waren die Mittel, die seit 2002 jährlich in den Haushaltsplänen für den Hochwasserschutz eingestellt wurden? Wie hoch waren die Summen, die tatsächlich jährlich abgeflossen sind? Bitte für alle Titel einzeln und in der Summe pro Jahr auflisten und dabei Übertragungen aus den Vorjahren separat ausweisen. Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet, siehe Antwort zu Frage 2. 2. Wie hoch sind die Summen, die für den Hochwasserschutz seit 2002 tatsächlich ausgegeben wurden? Bitte jeweils getrennt für Sanierung und Neubau an Hochwasserschutzanlagen wie Deiche, Polder, Wehre, Siele und Schöpfwerke sowie Hochwasserrückhaltebecken und gesondert auch für Deichrückverlegungsprojekte angeben. Seit 2002 wurden knapp 500 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgegeben. Eine Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. Hiervon entfallen ungefähr 420 Millionen Euro auf den Deichbau (inklusive Deichrückverlegungsmaßnahmen) und ca. 5,3 Millionen Euro auf Rückhaltebecken. Darüber hinaus wird das größte Deichrückverlegungsprojekt an der Elbe im Lödderitzer Forst bei Aken komplett aus Mitteln des Naturschutzes finanziert . Mit den übrigen Mitteln wurden wasserwirtschaftliche Anlagen (beispielsweise Wehre, Schöpfwerke, Siele) saniert. 2 Eine Übersicht über die in den Jahren nach 2002 in den Haushaltsplänen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes eingestellten Mittel liegt aufgrund der Vielschichtigkeit der Finanzierungsquellen nicht vor. Die Finanzierung erfolgte neben den Mitteln aus dem Landeshaushalt (laufender Zuschuss und Zuschuss für Investitionen) aus Mitteln des Aufbauhilfefonds, der GAK und Sonder-GAK sowie aus Mitteln des EAGFL, des ELER und des EFRE einschließlich der erforderlichen Kofinanzierungsmittel. Wegen der Deckungsfähigkeit insbesondere innerhalb der GAK ist eine titelgenaue Zuordnung bzw. ein Abgleich zwischen Planansätzen und dem tatsächlichen Mittelabfluss nicht möglich. Im Aufbauhilfefonds wurden für den Hochwasserschutz allein ab dem Jahr 2006 über 21 Mio. € zusätzlich für die Beseitigung der Hochwasserschäden 2002 zur Verfügung gestellt. Der Aufbauhilfefonds wurde in 2002 errichtet, um die Hochwasserschäden dieses Jahres finanzieren zu können. Einzahlungen in diesen Fonds hatten neben dem Bund alle Bundesländer zu leisten, egal ob von der Flut betroffen oder nicht. Sachsen -Anhalt leistete einen Landesanteil in 2003 durch Zahlung von 87 Mio. €. Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil des Fonds wurde durch MF verwaltet. Die im Land aufgelegten Schadensbeseitigungsprogramme wurden in den unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten abgearbeitet. Der Hochwasserschutz hatte bereits seit einigen Jahren sämtliche in anderen Programmen übrig gebliebenen Reste und kontinuierlich anfallenden Rückzahlungen (Verwendungsnachweisprüfung) aufgefangen. Es sind Beträge, die in keiner Planung vorhersehbar waren, die für das Land jedoch verloren wären, sollte eine termingerechte Umsetzung innerhalb eines Landesprogramms nicht mehr möglich sein. Bereits in den Vorjahren konnten so - ergänzend zur ursprünglichen Quote des Hochwasserprogramms - mehr als 100 Mio. € aus der sogenannten freien Spitze und diesen Resten anderer Programme umgesetzt werden. 3. Mitglieder der Landesregierung haben die Auffassung geäußert, dass durch die Einreichung von Klagen die Umsetzungen von Hochwasserschutzverfahren verzögert werden. In welchen konkreten Fällen wurde geklagt , aus welchen Gründen und wer hat geklagt? Bitte nach Privatklagen und Klagen nach dem Verbandsklagerecht getrennt unter Angabe der Begründung der Klage auflisten. Um wie viel wurden die Verfahren dadurch jeweils verzögert? Wie lange hat die Umsetzung des jeweiligen Verfahrens insgesamt gedauert? Die Großvorhaben Alandüberleitung, Deichrückverlegung Lödderitz, HWS Selke/Gatersleben wurden beklagt. Alandüberleitung (Anfechtungsklage eines anerkannten Naturschutzverbandes) Grund: Mit der Klage verfolgte der Naturschutzverband, dem an Grundstücken im Plangebiet (Polder Garbe und Polder Wrechow) ein dingliches Recht zusteht, das Ziel, die Regelungen zur Wasserhaltung in den Poldern zu ändern. Daneben seien nach Auffassung des Verbandes die im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichend. Die Klage blieb erfolglos. Eine Verzögerung in der Umsetzung der Maßnahme ist nicht eingetreten, weil der Vorhabenträger hierfür den Sofortvollzug beantragt hatte. 3 Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde durch den Kläger kein einstweiliges Rechtschutzverfahren geführt. Hochwasserschutz Selke/Gatersleben (Privatklage) Grund: Die Kläger legten am 10. März 2010 fristwahrend Klage wegen Betroffenheit ihres privaten Eigentums ein. Mit Schreiben vom 5. April 2010 wurde die Klage zurückgenommen . Daraufhin stellte das Verwaltungsgericht Magdeburg das Verfahren mit Beschluss vom 12. April 2010 ein. Eine Verzögerung durch das gerichtliche Verfahren ist nicht feststellbar. Hochwasserschutzmaßnahme Krottorf/Bode (Privatklage) Grund: Die Hochwasserschutzmaßnahme Krottorf/Bode verzögert sich gegenwärtig durch eine Privatklage wegen der Inanspruchnahme eines Privatgrundstückes seit 2009. Deichrückverlegung Lödderitzer Forst (3 Privatklagen/Kommune) Grund: Die Kommune hat den Planfeststellungsbeschluss angefochten, weil die Besorgnis bestand, dass sie wegen Rückzahlung der Fördermittel eines mit öffentlichen Mitteln finanzierten Weges im Deichvorland innerhalb der Zweckbindungsfrist in Anspruch genommen wird. Nach dem Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt hat die Kommune die Klage zurückgenommen. Die Privatkläger befürchteten für ihre Grundstücke unter anderem einen Grundwasseranstieg nach Verlegung der Deichlinie im Deichhinterland, die Zunahme von Lärm und Erschütterungen durch den Baustellenverkehr und eine zunehmende Mückenplage für die Ortslagen. Zudem seien die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ungenügend . Im gerichtlichen Verfahren wurde die ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde bestätigt. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist keine Verzögerung eingetreten, da mit Bescheid vom 3. Juni 2009 die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet wurde. Die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben erfolglos. 4. Inwiefern haben Beschlüsse in Kreistagen dazu geführt, dass Deichbauprojekte zur Ertüchtigung, Neubau oder Rückverlegung verhindert wurden? Bitte die entsprechenden Beschlüsse auflisten unter Angabe des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen und der Fraktionslosen. Der Landesregierung sind keine Beschlüsse von Kreistagen bekannt, die dazu geführt haben, Deichbauprojekte zu verhindern oder zu verzögern. 5. Wie lassen sich die Niederschlagsmengen in den Flusseinzugsgebieten vergleichen, die den Hochwassern im Jahr 2002, 2011 und 2013 zugrunde lagen, um beurteilen zu können, welche Wassermengen die Flüsse zu bewältigen hatten? Wie stellen sich die Wassermengen bei einem solchen Vergleich für die Flüsse Elbe, Mulde und Saale bei den drei genannten Hochwasserereignissen dar? Vom Deutschen Wetterdienst (DWD) werden für die großen Stromgebiete Deutschlands monatlich Messdaten zu Gebietsniederschlagshöhen in [mm] und [%] - bezogen auf eine bestimmte Zeitspanne - veröffentlicht. Für das Gebiet Sachsen-Anhalts sind hier jeweils das hydrologisch begrenzte Einzugsgebiet der „Elbe (bis einschließlich Saale)“ und das „Elbegebiet (unterhalb der Saale)“ relevant. 4 Die hier angefragten drei Hochwasserereignisse vom August 2002, Januar 2011 und Juni 2013 haben auf Grund unterschiedlicher Ereigniszeiträume differenzierte Genesen , die nachfolgend dargestellt werden sollen. Genese der Hochwasserereignisse Ausschlaggebend für die Entstehung des August-Hochwassers 2002 waren neben den außerordentlich hohen Niederschlagssummen der beiden Niederschlagsereignisse vom 6. bis 8. August und vom 11. bis 13. August 2002 die insgesamt weit überdurchschnittlichen Niederschlagssummen im hydrologischen Gesamtgebiet der Elbe im Vormonat Juli. Im Einzelnen wurden vom DWD folgende monatliche Gebietsniederschläge ermittelt: Hydrologisch begrenzte Einzugsgebiete 07/2002 [mm] / %] 08/2002 [mm] / % Summe [mm] Elbe (bis einschließlich Saale) 77/132 148/208 225 Elbe (unterhalb Saale) 105/165 112/180 217 Für das Schneeschmelz-Hochwasser vom Januar 2011 ist bereits der mit Ausnahme des Oktober 2010 außerordentlich niederschlagsreiche Zeitraum von August bis Dezember 2010 maßgeblich, wobei die Niederschläge im Verlaufe des Winters 2010/11 teils in der Schneedecke akkumuliert wurden und dann im Januar 2011 abschmolzen : Hydrolog. begrenzte Einzugsgebiete 08/2010 [mm]/ % 09/2010 [mm]/ % 10/2010 [mm]/ % 11/2010 [mm]/ % 12/2010 [mm]/ % 01/2011 [mm]/ % Summe [mm] Elbe (bis einschl. Saale) 166/238 111/226 19/43 113/231 80/145 51/114 540 Elbe (unterh. Saale) 142/228 109/210 28/63 95/176 60/106 41/85 475 Das Juni-Hochwasser 2013 dagegen ist analog dem August-Hochwasser 2002 unter anderem Resultat weit überdurchschnittlicher Niederschläge im vorausgegangenen Monat. Die enormen Niederschläge im Verlaufe und insbesondere zum Monatswechsel Mai/Juni führten in weiten Teilen Deutschlands (u. a. auch an Donau, Rhein und Weser/Ems) zu großräumiger Wassersättigung der Böden oder sogar zur Überstauung von Bodenflächen. Ende Mai 2013 wiesen etwa 40 Prozent der Fläche Deutschlands so hohe Bodenfeuchtewerte auf, wie noch nie seit Beginn kontinuierlicher Bodenfeuchtemessungen durch den DWD im Jahre 1962 festgestellt. Die ergiebigen Niederschläge, insbesondere gleich zu Beginn des Monats Juni, ließen die Pegelstände in vielen Flussgebieten dann folgerichtig sprunghaft, teilweise zu neuen Höchstständen, ansteigen. 5 Hydrologisch begrenzte Einzugsgebiete 05/2013 [mm] / % 06/2013 [mm] / % Summe [mm] Elbe (bis einschließlich Saale) 144/233 110/172 254 Elbe (unterhalb Saale) 105/190 77/122 182 Zusammenhang Niederschlagsmengen und Abflussfülle Um einen Bezug zu den aus gefallenen Niederschlagsmengen entstehenden Abflussmengen herzustellen, soll die folgende tabellarische Zusammenstellung aus der „Dokumentation des Hochwassers vom August 2002 im Einzugsgebiet der Elbe“ (IKSE , 2004) beispielhaft die im Zeitraum vom 6. bis 13. August 2002 ermittelten Niederschlagsmengen an ausgewählten Pegeln des Elbe-Einzugsgebietes im Vergleich zu den monatlichen Normalwerten der Reihe 1961/90 veranschaulichen. Über die pegelbezogene zugehörige Einzugsgebietsgröße ergibt sich in der letzten Spalte die während des Sommer-Hochwassers vom 6. bis 13. August 2002 gefallene Niederschlagsmenge als Volumengröße, die pegelbezogen und zeitversetzt - sowie vermindert um andere Wasserhaushaltsgrößen (z. B. Verdunstung, Grundwasserneubildung , Bodenspeicherung) nur anteilig zum Abfluss kommen konnte: Pegel Ein- zugsgebiet [km²] HWSchei - tel [m³/s] Datum Normalnieder - schlag für Monat August (Reihe 1961/90) [mm] Niederschlags - summe vom 06.- 13.08.2002 (Messwerte) [mm] Gebiets - niederschlag [Mrd.m³] Dresden 53.096 4580 17.08. 71 148 7,86 Wittenberg 61.879 4130 18.08. 70 147 9,10 Wittenberge 123.532 3830 20.08. 67 119 14,70 NeuDarchau 131.950 3420 23.08. 65 112 14,78 Wenn auch die während des Ereignisses vom August 2002 zwischen dem 6. und 13. August ermittelten Niederschlagssummen im Vergleich zu den oben zusammengestellten monatlichen Aufsummierungen der Ereignisse der Jahre 2010/2011 und 2013 deutlich niedriger waren, ist zu beachten, dass es sich 2002 nur um eine relativ kurze, jedoch äußerst intensive und weiträumige Niederschlagsperiode von insgesamt 8 Tagen handelte. Nach extremwertstatistischer Beurteilung durch den DWD sind diese Niederschläge hinsichtlich der Dauerstufen von 24 bzw. 72 Stunden zum Teil deutlich seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten. Sie lösten maßgeblich das Hochwasser aus. Die angegebenen Gebietsniederschlagsmengen bewirkten sehr rasche und steile Anstiege der Wasserführung, unter anderem in Elbe und Mulde und kamen somit auch ohne weitere vorausgegangene monatelange Dauerniederschläge unverzüglich und teils extrem anteilig zum Abfluss. Nachfolgend wird noch einmal ein pegelbezogener Vergleich der drei Hochwasserereignisse in den Flussgebieten Elbe, Mulde und Saale vorgenommen, um hinsichtlich dieser drei Flussgebiete die jeweils überschlägig ermittelten Niederschlags- und Abflussmengen aufzuzeigen, von denen die Flussgebiete während der Ereignisse betroffen waren. 6 Zeile HW-Ereignis vom 09. - 25.08.2002 (17 Tage) Maßeinheit Dresden Elbe Priorau Mulde CalbeGrizehne Saale 1 Einzugsgebietsgröße km² 53.096 6.990 23.719 2 Gebietsniederschlag für August 2002 mm 148 148 148 3 Niederschlag, gebietsbezogen Mrd.m³ 7,858 1,035 3,505 4 MQ(Abflussjahr) m³/s 326 70,2 114 5 Jahresreihe 1931/200 9 1996/201 1 1932/200 9 6 HW-Scheitelabfluss m³/s 4580 971 >290 7 Datum 17.08.02 14.08.02 16.08.02 8 Hochwasser-Abflussfülle Mrd.m³ 2,743 0,352 0,316 Zeile HW-Ereignis vom 06.01. - 06.02.2011 (32 Tage) Maßeinheit Dresden Elbe Priorau Mulde Calbe Grizehne Saale 1 Einzugsgebietsgröße km² 53.096 6.990 23.719 2 Gebietsniederschlag für Januar 2011 mm 51 51 51 3 Niederschlag, gebietsbezogen Mrd.m³ 2,708 0,356 1,208 4 MQ(Abflussjahr) m³/s 326 70,2 114 5 Jahresreihe 1931/200 9 1996/201 1 1932/200 9 6 HW-Scheitelabfluss m³/s 2280 749 >734 7 Datum 17.01. 16.01. 18.01. 8 Hochwasser-Abflussfülle Mrd.m³ 1,410 0,544 0,697 Zeile HW-Ereignis vom 01. - 15.06.2013 (15 Tage) Maßeinheit Dresden Elbe Priorau Mulde Calbe Grizehne Saale 1 Einzugsgebietsgröße km² 53.096 6.990 23.719 2 Gebietsniederschlag für Juni 2013 mm 110 110 110 3 Niederschlag, gebietsbezogen Mrd.m³ 5,840 0,769 2,605 4 MQ(Abflussjahr) m³/s 326 70,2 114 5 Jahresreihe 1931/200 9 1996/201 1 1932/200 9 6 HW-Scheitelabfluss m³/s 3936 >1400 >1000 7 Datum 06.06.13 03.06.13 6./7.6.13 8 Hochwasser-Abflussfülle Mrd.m³ 2,767 0,728 0,687 6. Welche Pegelstände und Durchflussmengen wurden während der Hochwasser der Jahre 2002, 2011 und 2013 an Elbe und Saale erreicht? Bitte tabellarische Gegenüberstellung für alle Pegel in Sachsen-Anhalt unter Angabe der Maximalpegel und dem Datum des Maximums. 2002 2011 2013 max. W max. Q max. W max. Q max. W max. Q Pegel/Gewässer (cm) (m³/s) (cm) (m³/s) (cm) (m³/s) Saale 327 242 400 306 495 411 Saaleck 28.02.2002 10.01.2011 03.06.2013 513 348 572 456 642 562 Naumburg-Grochlitz 01.03.2002 10.01.2011 03.06.2013 7 484 362 700 854 816 905 Halle-Trotha UP 02.03.2002 16.01.2011 05.06.2013 441 341 586 528 651 939 Bernburg UP 03.03.2002 17.01.2011 06.06.2013 762 415 903 741 965 1030 Calbe UP 03.03.2002 18.01.2011 06./07.06.2013 611 417 746 729 802 1030 Calbe-Grizehne 03.03.2002 18.01.2011 06./07.06.2013 Elbe 949 4420 741 2280 923 4042 Torgau 18.08.2002 18.01.2011 07.06.2013 706 4120 594 2400 691 4116 Wittenberg 18.08.2002 18.01.2011 08.06.2013 766 4040 661 2830 791 * Aken 19.08.2002 18.01.2011 08.06.2013 701 4320 654 3610 762 5300- 5400 Barby 19.08.2002 19.01.2011 09.06.2013 680 4180 630 3720 747 5146 Magdeburg 19.08.2002 19.01.2011 09.06.2013 921 871 984 * Niegripp 19.08.200 2 19.01.201 1 09.06.2013 768 3850 726 3670 838 * Tangermünde 20.08.2002 20.01.2011 09.06.2013 734 3830 730 3790 785 * Wittenberge 20.08.2002 22.01.2011 09.06.2013 * aktuell in Bearbeitung durch die BfG 7. Wie haben sich die mittleren und höchsten Hochwasserstände in SachsenAnhalt in den Einzugsgebieten der Saale und der Elbe seit 1994 verändert? Bitte die gewässerkundlichen Hauptzahlen MW und MQ, MHW und MHQ, HW und HQ sowie HHW und HHQ für die jeweiligen Pegel in Jahresscheiben angeben. Mit welcher zukünftigen Entwicklung rechnet die Landesregierung und welche Gründe sieht sie dafür als maßgeblich? Die Auswertung der mittleren und Hochwasser-Abflüsse der sachsen-anhaltinischen Saale- und Elbepegel ergibt Folgendes: Saale: MQ An den Pegeln Naumburg-Grochlitz und Calbe-Grizehne zeigen die Ganglinien der mittleren Abflüsse eine leicht steigende Tendenz. Am Pegel Halle-Trotha UP beginnt die Beobachtungsreihe erst 1955 - im Zeitraum 1955 bis 2012 zeigt sich eine leicht fallende Tendenz. Betrachtet man hingegen nur den vergleichsweise kurzen Zeitraum 1994 bis 2012, so werden bei allen drei Pegeln leicht fallende Trends deutlich. 8 HQ An allen Saale-Pegeln ist trotz unterschiedlicher Reihenlänge eine leicht steigende Tendenz bei den Jahres-HQ Werten erkennbar. Am Pegel Naumburg-Grochlitz zeigt die Ganglinie für den kurzen Zeitraum 1994 bis 2013 eine fallende Tendenz, an den Pegeln Halle-Trotha UP und Calbe-Grizehne dagegen sind deutlich steigende Trends sichtbar. MHQ Die MHQ-Ganglinien zeigen an allen Saale -Pegeln die gleichen Trends wie die Ganglinien der Jahres- HQ, darüber hinaus sind hier Perioden des häufigen Auftretens von größeren HQ bzw. Perioden mit weniger großen HQ erkennbar. Elbe: MQ Die Ganglinien der mittleren Jahresabflüsse der o. g. Elbepegel zeigen bis auf die Pegel Wittenberg und Wittenberge keine Trends. An den Pegeln Wittenberg und Wittenberge sind leicht positive Tendenzen zu beobachten. Für den kurzen Beobachtungszeitraum 1994 bis 2012 sind an den sachsen-anhaltinischen Elbe-Pegeln leicht fallende Tendenzen zu erkennen, nur am Pegel Wittenberg wird ein leicht steigender Trend ersichtlich. HQ Für die Ganglinien der Jahres-HQ der Pegel Aken und Barby sind keine Trends nachweisbar. Bei allen anderen Pegeln sind leicht steigende Tendenzen zu erkennen . Für die Reihe 1994 bis 2013 zeigen alle Ganglinien der Elbe-Pegel steigende Trends. MHQ Die Gangliniendarstellung der Gleitmittelwerte der MHQ zeigt für die Elbe-Pegel Wittenberg , Magdeburg-Strombrücke und Wittenberge positive Trends, der Trend für den Pegel Wittenberg fällt auf Grund der kürzeren Reihenlänge (es fehlen die Hochwasser der 1940er Jahre) stärker aus. Für die Pegel Aken und Barby werden dagegen leicht negative Trends ersichtlich. An allen Elbe-Pegeln im LSA sind im kurzen Zeitraum 1994 bis 2013 steigende Trends der Gleitmittelwerte der MHQ (10 Jahre) zu beobachten. Plausible Schlussfolgerungen hinsichtlich der Signifikanz im Längsschnitt von Saale und Elbe lassen sich jedoch aktuell nicht ableiten. Im Auftrag der FGG-Elbe werden die Beobachtungsreihen der Elbe-Pegel bis 2016 homogenisiert. Dann liegt eine neue Datengrundlage für weiterführende statistische Untersuchungen vor. Zukünftige Entwicklungen können derzeit nicht ausreichend abgeschätzt werden. Es müssen weiterführende Untersuchungen folgen. Die gewässerkundlichen Hauptzahlen sind als Anlage 2 beigefügt. 8. Sieht die Landesregierung einen Einfluss der erfolgten bzw. geplanten Deichbaumaßnahmen in Sachsen und der Tschechischen Republik auf die Hochwasserstände in Sachsen-Anhalt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9 9. Wie bewertet die Landesregierung den hohen Sanierungsbedarf der Hochwasserschutzanlagen an Saale, Bode, Schwarze Elster, Helme, Ohre, Havel und Aland? Welche Maßnahmen erfolgten seit 2002 an diesen Flüssen? Bitte je Gewässer unter Nennung der Maßnahme auflisten. An Saale, Bode, Helme, Ohre und Havel gab es vor dem Hochwasserereignis im Juni 2013 keinen besonderen Sanierungsschwerpunkt an Hochwasserschutzanlagen. Die Bauprogramme an Schwarzer Elster und Aland befinden sich seit vielen Jahren in der Umsetzung. Hochwasserschutzmaßnahmen im Saalebereich werden kontinuierlich seit dem Hochwasser im April 1994 umgesetzt. Dieses trifft auch auf eine Vielzahl von Vorhaben an der Bode zu. Kostenintensiv an der Havel ist das Wehr Neuwerben mit einer Investitionssumme von ca. 20 Millionen Euro. Die seit 2002 an diesen Gewässern umgesetzten Maßnahmen sind im Maßnahmeplan „Hochwasserschutz “ des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft enthalten. Eine detaillierte maßnahmenbezogene Übersicht für sämtliche Einzelmaßnahmen im jeweiligen Gewässer liegt nicht vor. Eine Übersicht zu den kostenmäßigen Auswirkungen an den Gewässern ist als Anlage 3 beigefügt. 10. Kennt die Landesregierung das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln? Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Kölner Ansätzen? Kann sich die Landesregierung vorstellen, Teile des Konzeptes für Sachsen -Anhalt zu übernehmen? Wenn ja, welche und warum? Und wenn nein, warum nicht? Eine Reihe anderer deutscher Großstädte, die unmittelbar an großen Flüssen liegen, haben ebenfalls mehr oder weniger umfangreiche Hochwasserschutzkonzepte. Die Landesregierung kann sich jedoch nicht zu jedem einzelnen Hochwasserschutzkonzept positionieren. Aus diesen Gründen wurde auch nicht zu den Kölner Ansätzen Stellung genommen. Eine Vielzahl der im Kölner Hochwasserschutzkonzept benannten Maßnahmen wie  Festsetzung von Überschwemmungsgebieten  Schaffung von Retentionsräumen durch die Anlage von steuerbaren sowie nicht steuerbaren Flutungspoldern  Deichrückverlegungen  Deichneubau und Deichsanierung  Einsatz mobiler Hochwasserschutzwände ist außerdem bereits seit Jahren Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption 2020 des Landes Sachsen Anhalt. 11. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um landwirtschaftliche Betriebe zu entschädigen, wenn ihre Flächen als Retentionsflächen oder Polderflächen genutzt werden? Zu dieser Thematik hat die Sonder-Umweltministerkonferenz (UMK) folgenden Prüfauftrag beschlossen: Landwirtschaftliche Flächen müssen künftig stärker zur Retention und als Flutpolder einbezogen und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt werden. Für die Havelpolder besteht ein Staatsvertrag vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA Nr. 12/2008, S. 237), der im Artikel 4 entsprechende Regelungen vorsieht. Gemäß Artikel 4 Abs. 2 des o. g. Gesetzes werden die durch die Flutung der Havelpolder verur- 10 sachten Folgekosten einvernehmlich ermittelt. Gemäß Artikel 4 Abs. 3 Nr. 5 und 6 gehören hierzu Kosten für die Abgeltung rechtlich begründeter Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche Dritter in den Poldergebieten sowie Kosten für sonstige Billigkeitszahlungen an Dritte, soweit die Länder diesbezüglich Einvernehmen hergestellt haben. Mit der Errichtung des steuerbaren Flutungspolders Rösa und der behördlichen Verfügung zur Flutung des Polders werden die Flächen im Polder zukünftig wesentlich seltener von einer Überschwemmung betroffen sein. Insofern ist rein rechtlich keine Entschädigung zu leisten. Unabhängig von der Rechtspflicht hat der Vorhabenträger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erklärt, Schäden die infolge der Inanspruchnahme des Flutungspolders entstanden sind, auszugleichen. Im Übrigen besteht die Möglichkeit des Flächentausches. Soweit dieser möglich ist, wird diesem der Vorzug gegeben. 12. Wurde die Bevölkerung in hochwassergefährdeten Gebieten über die latente Überflutungsgefahr informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wie wird der Bekanntheitsgrad dieser Informationsmöglichkeiten eingeschätzt und welche Kosten sind damit jährlich verbunden? Gibt es Bestrebungen, diese Informationen noch intensiver zu gestalten? Inwiefern besteht ein entsprechendes Informationsangebot im Internet? Plant die Landesregierung, ein solches einzurichten bzw. auszubauen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Hochwasserwarnungen, Hochwasserstandsmeldungen, Hochwasserinformationen und Hochwasservorhersagen wurden gemäß der Hochwassermeldeordnung LSA herausgegeben . Das Land betreibt dafür beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft eine Hochwasservorhersagezentrale (HVZ). Die HVZ warnt gewässerbezogen vor Hochwässern, ruft nach Überschreiten der Richtwasserstände an den 79 Hochwassermelde-Pegeln die Alarmstufe 1 bis 4 aus bzw. meldet das Überschreiten der Meldegrenze (Meldeebene: Landkreise und kreisfreie Städte). Die Landkreise und kreisfreien Städte informieren die betroffenen Gemeinden. Diese wiederum informieren die Bürgerinnen und Bürger, betroffene Unternehmen und Einrichtungen , die öffentliche Hilfe leisten. Die Information der Bevölkerung erfolgte durch die Pressestellen der Kommunen über die allgemeinen Medien (Zeitung, Rundfunk, Fernsehen), über die jeweiligen Internetseiten und sozialen Netzwerke, durch Handzettel, Lautsprecherdurchsagen, Bürgersprechstunden und -telefone sowie durch Mitglieder der Wasserwehren und weiteren Einsatzkräften. Zum Teil wurde die Bevölkerung auch mittels Sirenen gewarnt . Die Landesregierung stellte ein entsprechendes aktuelles Informationsangebot auf den Internetseiten des Landes bereit. Der Bekanntheitsgrad dieser Informationsmöglichkeiten wird zum überwiegenden Teil als hoch eingeschätzt. Die Kosten können nicht verifiziert werden. Über Bestrebungen , den Ausbau der Informationsangebote noch intensiver zu gestalten, kann erst nach der Auswertung entschieden werden. Die detaillierteste und umfangreichste Information erfolgt über die Internetplattform der HVZ (www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de). Hier werden die Pegelstände von 92 Hochwassermelde- und hochwasserrelevanten Pegeln in SachsenAnhalt und den Nachbarländern sowie deren Richtwasserstandsüberschreitungen dargestellt. Es werden flussgebietsbezogene Hochwasserwarnungen, Hochwasserinformationen , Lageberichte, Pressemitteilungen, die tägliche Elbe-Vorhersage, hydrologische Berichte sowie die wichtigsten Rufnummern und Ansprechpartner publiziert. 11 Der Bereitschaftsdienst der HVZ ist rund um die Uhr besetzt. Über die Rufnummern 0391/581-1421 bis 1424 und die Hochwasser-Hotline 0391/581-1634 wird der Bürger mit den aktuellen Pegelständen und neuesten Hochwasserinformationen versorgt. Mit Einberufung des Hochwassereinsatzstabes ist auch dieser über die angegebenen Rufnummern rund um die Uhr erreichbar und gibt aktuelle Lageinformationen. Ferner kann sich jeder über Videotext informieren. Im mdr-Fernsehen auf den Seiten 539/540 werden im Hochwasserfall, mehrfach am Tag aktualisiert, die Wasserstände der Hochwassermeldepegel mit Tendenz und deren Richtwertüberschreitung dargestellt . Das Videotextangebot soll zukünftig unabhängig von der Situation ständig verfügbar sein und die Pegelstände zeitzyklisch automatisiert aktualisiert werden. Des Weiteren kann im Hochwasserfall kann sich der Bürger über das Bürgertelefon die mehrfach aktualisierten Wasserstände an den Hochwassermeldepegeln von einem automatischen Ansager ansagen lassen (0391 581 1700). Per Fax-Abruf (0391 581 1898) werden dem Bürger die Pegelstände analog zum Bürgertelefon auch als Fax zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Informationsquellen sind im Internet und im MDR-Videotext mehrfach publiziert und werden im Ereignisfall auch durch die Presse mitgeteilt. Der LHW plant die Modernisierung der 2004/2005 errichteten HVZ mit dem Ziel der stündlichen Pegelaktualisierung im Internet, der wesentlichen Erweiterung der publizierten Pegel, der inhaltlichen Erweiterung des Web-Angebotes und eines eigenen Web-Angebotes für mobile Endgeräte. Dafür werden in den nächsten beiden Jahren knapp 2 Mio. Euro benötigt. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) sind bis zum 22. Dezember 2013 die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten für Sachsen Anhalt fertigzustellen. Diese Karten werden im Internet veröffentlicht , so dass sich ab 2014 jeder Bürger informieren kann, ob für sein Grundstück eine potentielle Gefährdung durch Hochwasser besteht. 13. Wie ist der aktuelle Zustand der Wehre, Hochwasserschöpfwerke und Deichsiele in Sachsen-Anhalt (Alter, Lebensdauer, Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf )? Inwieweit plant die Landesregierung, dem jeweiligen Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf nachzukommen? Gibt es hierfür einen entsprechenden Zeitplan? Wenn ja, wie sieht der aus? Wenn nein, warum nicht? Der Zustand der angefragten Anlagen wird kontinuierlich entsprechend den geltenden technischen Regelwerken kontrolliert. Sie sind - soweit erforderlich - in ständiger Betriebsbereitschaft. Signifikante Ausfälle gibt es nicht. 14. Hält die Landesregierung einen Neubau bei Wehren, Hochwasserschöpfwerken und Deichsielen oder anderen zusätzlichen Bauwerken in Sachsen -Anhalt für erforderlich? Wenn ja, bitte Objekte auflisten. Der Neubau von Wehren, Hochwasserschöpfwerken und Deichsielen ist Bestandteil der aufgrund des Hochwassers 2013 fortzuschreibenden Hochwasserschutzkonzeption LSA 2020 und der Maßnahmenpläne Hochwasserschutz und Wasserrahmenrichtlinie , die derzeit bis einschließlich 2015 vorliegen. Bei jedem Deichneubau und Deichrekonstruktion werden auch Deichsiele projektbezogen neu errichtet. Die konkrete Notwendigkeit der Errichtung eines Sieles wird im Rahmen der Detailplanung 12 festgelegt. Insofern kann die Anzahl erst bei entsprechendem Planungsstand benannt werden. Die in Planung befindlichen drei Schöpfwerke sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet . Lfd. Nr. Name Schöpfwerk Gewässer Hautgewässer 1 Wolfen Östliche Fuhne/Schachtgraben Mulde 2 Elster Zugbach Elbe 3 Listerfehrda Wiesenbach Elbe Über die Notwendigkeit der Errichtung weiterer Anlagen wird im Zuge der Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption entschieden. Im Übrigen richten sich die Maßnahmen vorrangig auf die Instandsetzung von Anlagen . Bis 2012 wurden Arbeiten an 33 Wehren, 21 Schöpfwerken und 57 Deichsielen vorgenommen. 15. Welche Investitionen wurden seit 2002 in Sachsen-Anhalt in den Bau von Regenrückhaltebecken, die Instandhaltung von Entwässerungsgräben, die Renaturierung von Fließgewässern getätigt? Bitte in Jahresscheiben für den jeweiligen Zweck und Ort angeben. Regenrückhaltebecken sind Teil der Abwasserbeseitigung. Eine Übersicht über die von den Abwasserbeseitigungspflichtigen getätigten Investitionen in den Bau von Regenrückhaltebecken liegt dem Land nicht vor. Dem Land liegen keine Übersichten zur Instandhaltung von Entwässerungsgräben vor. Der Talsperrenbetrieb SachsenAnhalt und der LHW haben Planungsarbeiten an grünen Hochwasserrückhaltebecken im Harz an der Selke (Meisdorf und Straßberg) und an der Wipper (Wippra), bei Querfurt (Querne) und an der Laucha (Schafstädt) getätigt. Eine Renaturierung von Fließgewässern erfolgt im Rahmen der Umsetzung der WRRL mit Schwerpunkt „Erreichung der ökologischen Durchgängigkeit an Einzelbauwerken“ Eine Übersicht der Maßnahmen zur Fließgewässerrenaturierung ist als Anlage 4 beigefügt. 16. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen sachsen-anhaltischen und Behörden anderer Bundesländer, um Überflutungen im Einzugsgebiet der Elbe durch Hochwasserereignisse im Oberlauf der Elbe und der Saale zu verhindern? Auf nationaler Ebene werden grundlegende Belange des Hochwasserschutzes in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmt. Für die Elbe und ihre Nebenflüsse erfolgt die nationale Abstimmung im Rahmen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und die internationale Zusammenarbeit in der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Zusätzlich werden spezifische Fragen der länderübergreifenden Zusammenarbeit bilateral zwischen den unmittelbar benachbarten Bundesländern bzw. im Länderverbund von Ober- und Unterliegern abgestimmt. Im Ergebnis des Hochwasserereignisses im August 2002 wurde zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen 2003 die länderübergreifende Arbeitsgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt gegründet. In diesem Gremium wurden und werden die im Bereich der Landesgrenze vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen abgestimmt, beispielsweise die Sanierungsarbeiten an den Deichen im 13 Raum Prettin sowie die Flutungspolder an der Mulde in Rösa (Sachen-Anhalt) und Löbnitz (Freistaat Sachsen). Die fachliche Zusammenarbeit mit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen kann beim Hochwasser 2013 als beispielhaft bewertet werden. Alle notwendigen fachlichen Abstimmungen erfolgten kurzfristig, der Informationsfluss war gewährleistet. Hier haben sich die Auswertungen und Festlegungen nach dem Hochwasser 2002 bewährt. Zur Flutung der Havelniederung und ihrer Polder ist die Zusammenarbeit mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie der Wasser - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen eines Staatsvertrages vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 237) geregelt. Die darin festgelegten Regularien sind beim diesjährigen Hochwasser erstmalig zur Anwendung gekommen und haben reibungslos funktioniert. Weitere intensive Abstimmungen wurden bzw. werden u. a. geführt mit:  Freistaat Thüringen zur Steuerung der Saale-Talsperren und der Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken Kelbra und Straußfurt an Helme und Unstrut.  Niedersachsen zur Alandüberleitung. Unabhängig von der Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene erfolgen länderübergreifende Abstimmungen der Einsatzstäbe. 17. Welche Vereinbarungen existieren mit dem Land Thüringen zur Steuerung der Talsperren an der Saale? Werden die Talsperren an der Saale ausschließlich nach den Erfordernissen des Hochwasserschutzes gesteuert? Zur Steuerung der Talsperren an der Saale besteht keine Vereinbarung mit dem Freistaat Thüringen. Die Saaletalsperren erfüllen mehrere Funktionen wie Hochwasserrückhaltung, Energieerzeugung und Niedrigwasseraufhöhung. Nur ein Teil des Gesamtstauraumes steht der Hochwasserrückhaltung zur Verfügung. Mit Entscheidung des Thüringer Ministeriums vom 16. April 2008 ist die Bewirtschaftung der Stauräume zugunsten der Hochwasserschutzrückhalteräume verändert worden. Zudem tritt im Hochwasserfall die Steuerung der Talsperren zur Energieerzeugung gegenüber dem Hochwasserschutz zurück. Die Steueranweisung obliegt in diesen Fällen nicht mehr dem Talsperrenbetreiber, sondern der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. 18. Wie viel Fläche wird in Sachsen-Anhalt pro Tag versiegelt? Bitte in Quadratmeter pro Tag und in Jahresscheiben seit 1994 angeben. In den Jahren 1994 bis 2004 erhöhte sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche um jährlich 3.645,55 ha; dies entspricht einer täglichen Zunahme von 9,98 ha. In den Jahren 2005 bis 2012 erhöhte sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche um jährlich 584,5 ha, d. h. um täglich 1,60 ha. 19. Wie viele Schöpfwerke, die zum Zwecke des Hochwasserschutzes erbaut wurden, gibt es in Sachsen-Anhalt? Durch wen werden sie jeweils betrieben , an welchen Gewässern und an welchem Standort befinden sie sich, bei welchen Wasserständen sollen sie jeweils in Betrieb genommen werden und wie hoch ist jeweils ihre Leistung? 14 Insgesamt gibt es bisher 43 Schöpfwerke zum Zweck des Hochwasserschutzes. Angaben zu Betreiber, zum Standort und zur Leistung sind als Anlage 5 beigefügt. Die Schöpfwerke werden in Betrieb genommen, wenn aufgrund erhöhter Wasserstände die Binnenvorflut nicht mehr gegeben ist. 20. Welche Schöpfwerke waren während des Hochwassers nicht in Betrieb und aus welchem Grund? Bitte Standort des Schöpfwerkes nennen und jeweiligen Grund angeben. Welche Schöpfwerke wurden während des Hochwassers außer Betrieb genommen und/oder havarierten? Bitte unter Angabe des Standortes, der Leistung des Schöpfwerkes, des Zeitraums der Außerbetriebnahme bzw. der Havarie und der Ursache der Außerbetriebnahme bzw. der Havarie. Die Schöpfwerke Wörplitz und Kümmernitz an der Havel waren nicht in Betrieb, da keine Notwendigkeit gegeben war. Das SW Breitenhagen fiel nach dem Deichbruch am rechten Saaledeich mit anschließender Überflutung ab 10. Juni 2013 komplett aus. Das SW Aken musste wegen sicherheitstechnischer Bedenken außer Betrieb genommen werden (siehe Antwort zu Fragen 77 und 78). Alle anderen Schöpfwerke in Verantwortung des LHW waren während des Junihochwassers durchgängig in Betrieb. 21. Befinden sich die während des Hochwassers außer Betrieb genommenen Schöpfwerke auf Grundstücken, denen eine Überflutung drohte? Wie ist es zu erklären, dass Schöpfwerke nicht hochwassersicher aufgestellt werden ? Bitte unter Angabe des Zeitraums und der Höhe der tatsächlichen Überflutung des Schöpfwerkes beantworten. Alle Hochwasserschöpfwerke des LHW befinden sich entweder auf einer Höhe, die eine Beeinträchtigung durch Hochwasser ausschließt (in der Regel HQ100) oder im deichgeschützten Bereich. Die Ausfälle durch Überflutung (SW Aken, Breitenhagen) und teilweise beeinträchtigte Schöpfwerke in Havelberg, Jederitz und Warnau entstanden wegen Überflutung des deichgeschützten Bereiches durch Deichbrüche. Zur Höhe der tatsächlichen Überflutung ist für das Schöpfwerk Aken ein Wasserstand im Pumpenkeller von 1,15 m belegt. Zu den übrigen Schöpfwerken gibt es darüber keine Angaben. 22. Welche Kosten entstehen jeweils an den havarierten Schöpfwerken? Seit wann sind sie wieder in Betrieb bzw. mit welchem Zeitpunkt der Inbetriebnahme rechnet die Landesregierung? Das SW Breitenhagen ist nach erfolgter Sanierung wieder voll funktionsfähig. Die letzte von insgesamt fünf Pumpen konnte noch nicht geliefert werden. Diese könnte im Notfall jedoch durch eine mobile Pumpe ersetzt werden. Die derzeit noch nicht abschließenden Kosten werden sich auf ca. 1 Mio. € belaufen. Das SW Aken wird seit dem 16. Juni 2013 wieder betrieben. Die Reparaturkosten betrugen ca. 150.000 €. An weiteren SW des LHW traten keine Havarien auf. Diese wurden planmäßig betrieben . Weitere Kosten entstanden für den notwendigen Austausch von Pegelsonden und Elektroleitungen (ca. 50 T€) an einigen Schöpfwerken an der Havel. 15 23. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen Vorkommen geschützter Arten den Bau von Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Polder, Wehre, Siele und Schöpfwerke sowie Hochwasserrückhaltebecken) verhindert bzw. verzögert haben? Wenn ja, wie lange haben sich die entsprechenden Maßnahmen verzögert? Bitte erläutern, mit welchen Maßnahmen der Bestand der geschützten Arten sichergestellt wurde. Beim Bau von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere im Rahmen von Planfeststellungsverfahren , wird regelmäßig eine naturschutzfachliche Fachplanung unter Berücksichtigung der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange durchgeführt. Die Entscheidung trifft die Genehmigungsbehörde, mit der Naturschutzbehörde der gleichen Verwaltungsstufe ist im Verfahren lediglich das Benehmen herzustellen. In diesem Zusammenhang werden auch Erhebungen der geschützten Arten vorgenommen. Eine Zusammenfassung hierüber liegt der Landesregierung nicht vor. Verzögerungen (z. B. bei den geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Harz) resultieren überwiegend aus der mangelnden Verfügbarkeit entsprechender Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen- oder für Maßnahmen der Waldumwandlung. Ebenso hat das Vorkommen geschützter Arten in den Vorhabensgebieten bei allen Planungen von Hochwasserrückhaltebecken zu erhöhtem Aufwand und damit einhergehend zu Zeitverzögerungen geführt. Zeitverzüge ergaben sich bei langen technischen Planungen auch, wenn artenschutzfachliche Erhebungen nach Ablauf einer Frist von 4 Jahren nochmals über eine komplette Vegetationsperiode neu erstellt werden mussten. Für das geplante Hochwasserrückhaltebecken Wipper war eine Kartierung von Lebensraumtypen im gesamten FFH Gebiet durchzuführen. Außerdem erfolgte eine Kartierung von Groppe, Flussneunauge, Edelkrebs, Libelle, Fledermaus, Schwarz-, Grünspecht und Wasseramsel. Damit waren Zeitverzögerungen von mehr als einem Jahr verbunden. Für die geplanten Rückhaltebecken an der Selke in Straßberg und in Meisdorf hat die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes zu Anpassungsarbeiten geführt. Die Vorlage der FFH-Managementplanung ergab für den Standort Meisdorf eine neue Situation , daraus folgend eine neue Kartierungskampagne zur Spanischen Flagge (Schmetterlingsart). Dies hat Zeitverzögerungen von etwa einem Jahr zur Folge. Am Standort des Rückhaltebeckens Querfurt sorgte ein vermuteter, aber nicht gefundener Eremit (Käferart) für Mehraufwand und führte zu einer Zeitverzögerung von einem halben Jahr. Beim Vorhaben HWS Kleinschierstedt wird die Verzögerung wegen einer nicht gefundenen Wasseramsel und eines Fledermausflugkorridors auf ca. 1 Jahr geschätzt. Für die Maßnahmen Siel und Schöpfwerk an der Rosselmündung verlängerte sich die Planungsphase um mehr als ein Jahr durch Standortwahlfragen mit Berücksichtigung besonders geschützter Libellenarten. Themenkomplex 2: Hochwasserschutzkonzeption 2020 des Landes SachsenAnhalt 24. Wie viel Prozent der Maßnahmen aus dem technischen Hochwasserschutz (Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken, Deiche, Siele, Wehranlagen , Schöpfwerke), die in der Hochwasserschutzkonzeption 2020 vorge- 16 sehen sind, wurden bereits umgesetzt und wie viel Mittel wurden dafür verausgabt ? Bitte in Jahresscheiben und nach Art der Maßnahme angeben. In der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt von 2010 bis 2020, die aufgrund des Hochwassers 2013 fortzuschreiben ist, ist der Finanzbedarf im technischen Hochwasserschutz (inklusive Flutungspolder und Deichrückverlegungen ) mit 474,30 Mio. € angegeben. Im Zeitraum von 2011 bis Juni/2013 wurden für die Deiche mit Sielen, Wehre, Schöpfwerke und Hochwasserrückhaltebecken seitens des LHW in Summe 51,02 Mio. € investiert. Dies schließt Planungskosten mit ein. Die verausgabten Mittel entsprechen 10,7 % der für diesen Zeitraum ursprünglich veranschlagten Gesamtsumme. Großvorhaben, wie Polder Rösa (über 20 Mio. €), Wehr Neuwerben (ca. 20 Mio. €), Deich Jeßnitz (über 10 Mio. €) befinden sich in der Vorbereitung. Die Jahresscheiben und die Zuordnung zu Maßnahmeprogrammen sind nachfolgend dargestellt: 2011 Planung Bau Gesamt Deiche 2.589.693,27 10.680.057,90 13.269.752,17 Schöpfwerk 372.392,38 569.839,58 942.232,41 Wehre 229.693,07 697.998,85 927.691,92 HWRHB -36.200,00 - 36.200,00 Siele/Sohlgleite 20.410,86 63.658,25 84.069,11 Ergebnis 3.248.390,03 12.011.554,58 15.259.944,61 2012 Planung Bau Gesamt Deiche 1.694.930,14 21.105.623,46 22.800.553,60 Schöpfwerk 70.012,23 1.909.914,21 1.979.926,44 Wehre 704.304,99 2.230.592,12 2.934.897,11 HWRHB - - - Siele/Sohlgleite 166.599,64 20.530,86 187.130,50 Ergebnis 2.635.847,00 25.266.660,65 27.902.507,65 2013 Planung Bau Gesamt Deiche 277.987.36 3.978.782,61 4.256.769,97 Schöpfwerk 19.844,83 2.219,762,33 2.239.607,16 Wehre 25.877,96 1.318.713,96 1.344.591,92 HWRHB - - - Siele/Sohlgleite 8.100,88 10.932,02 19.023,90 Ergebnis 331.811,03 7.528.181,02 7.859.992,95 Des Weiteren hat der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt für die Hochwasserrückhaltebecken wie folgt investiert: HWR Wippra HWR Straßberg HWR Meisdorf HWR Querfurt Planung Bau Planung Bau Planung Bau Planung Bau 2011 62.983,07 - 2.457,47 7.377,91 5.894,54 2012 61.585,95 142.554,36 40.384,00 39.559,00 7.874,78 2013 157.529,41 526.249,62 52.555,92 58.586,05 5.061,60 17 25. Welchen Arbeitsstand haben die in der Hochwasserschutzkonzeption 2020 aufgelisteten Deichbaumaßnahmen? Die in der Hochwasserschutzkonzeption enthaltenen Maßnahmen werden kontinuierlich entsprechend der Prioritäten umgesetzt. Der Umsetzungsbeginn ist abhängig vom Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Der Abarbeitungsstand der in der Hochwasserschutzkonzeption 2020 aufgelisteten Deichbaumaßnahmen stellte sich im Dezember 2012 wie folgt dar. Deich- km gesamt Ausbauzustand Gewässer Deich- km ohne Sanierungsbedarf Deich- km bis 2012 sa- niert (durch Bau- maßnahmen ) Deich- km entsprechend a. a. R. d. T. (Summe 3+4) Deich- km Sanierungs- bedarf (Differenz 2-5) 1 2 3 4 5 6 Aland 85,92 2,48 38,6 41,08 44,84 Havel 92,43 18,23 9,19 27,42 65,01 Ohre 30,85 3,65 11,3 14,95 15,9 Elbe 542,97 90,35 279,46 369,81 173,16 Bode 147,29 0,94 6,41 7,35 139,94 Helme 53,77 0 16,05 16,05 37,72 Wipper 34,79 0 30,56 30,56 4,23 Unstrut 10,6 0 8,33 8,33 2,27 Saale 125,85 12,26 27,41 39,67 86,18 Weiße Elster 54,12 0 36,86 36,86 17,26 Mulde 82,86 3,03 54,46 57,49 25,37 Schwarze Elster 50,71 0 5,27 5,27 45,44 Gesamt LHW 1312,16 130,94 523,9 654,84 657,32 26. Welchen Arbeitsstand haben die in der Hochwasserschutzkonzeption 2020 aufgelisteten Maßnahmen aus dem vorsorgenden Hochwasserschutz (oder ökologischer Hochwasserschutz) wie Deichrückverlegungsmaßnahmen jeweils? Welche Aktivitäten wurden konkret zur Vorbereitung bzw. Einleitung der Planungsverfahren unternommen? Warum konnten die in der 18 Hochwasserschutzkonzeption genannten Umsetzungstermine für die Jahre 2011, 2012 und 2013 nicht eingehalten werden? Ein Überblick über den Stand der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen ergibt sich aus der Anlage 6. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Deichrückverlegungen und Poldermaßnahmen wegen der erheblichen Raumwirkung und Komplexität der Maßnahmen und der dafür notwendigen Genehmigungsverfahren einen deutlich größeren Planungs- und Umsetzungsbedarf haben. In den Tabellen sind darüber hinaus Darstellungen zum Flächen- und Finanzbedarf, zur Wirkungsweise usw. enthalten. Die Gründe für Terminverschiebungen in der Umsetzung sind vielschichtig und komplex und reichen von der Neufestlegung des Bemessungshochwassers für die Elbe nach dem Hochwasser im Sommer 2002 bis zur Verfügbarkeit von Flächen und der Zeitdauer von Genehmigungsverfahren. 27. Welchen Arbeitsstand hat der bei Axien-Mauken geplante Polder? Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Für den bei Axien-Mauken geplanten Polder mit einem Wertumfang von 70 bis 80 Mio. € liegt eine Vorplanung vor. Entsprechend der Vorplanung soll der Polder eine Fläche von ca. 1.700 ha und ein maximales Speichervolumen von ca. 44 Millionen m³ aufweisen. Aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme und der gegenwärtig erheblichen Vorbehalte bei Flächeneigentümern und Nutzern in der Region ist die Dauer des erforderlichen Genehmigungsverfahrens nicht abschätzbar. Die Realisierung der Maßnahme ist wie in der HWSK 2020 aufgeführt nach 2020 vorgesehen. 28. Wie groß sind die Wasseraufnahmekapazitäten der geplanten Polder, der Flächen, die durch Deichrückverlegungsmaßnahmen und der Flächen, die durch Renaturierung von Auen entstehen, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Relation zu den Wassermassen, die die Elbe etc. bei dem vergangenen Hochwasser bewältigen musste? Die Wasseraufnahmekapazitäten der geplanten Polder Axien-Mauken (Elbe) und Rösa (Mulde), bezogen auf ein statistisches HQ100, betragen absolut ca. 44 Millionen m³ (Axien-Mauken) bzw. 21,5 Millionen m³ (Rösa). Der Retentionsraumgewinn der in der HWSK 2020 verankerten Deichrückverlegungsmaßnahmen einschließlich der Maßnahmen zur Renaturierung der Auen beträgt absolut ca. 50 Mio.m3. Die Darstellung der Wasseraufnahmekapazität der Polder und Deichrückverlegungen in Relation zu den insgesamt beim Hochwasser abgeflossenen Wassermassen ergibt keine fachlich sinnvolle Aussage und würde zu Fehlinterpretationen führen. Außerdem müsste zuvor der Bezugszeitraum definiert werden (z. B. erste Hochwasserwarnung / Information am 18. Mai 2013, letzte am 22.0613; Einberufung des Zentralen Einsatzstabes im LHW am 2. Juni 2013, Auflösung ZES am 1. Juli 2013) Die Abflüsse der Elbe und ihrer großen Nebenflüsse erhöhten sich während des Hochwassers stündlich bis zum Scheitelabfluss am jeweiligen Pegel und fielen danach wieder über Tage ab bis auf Werte unterhalb der Alarmstufen. Beispielhaft seien folgende 3 Spitzenabflüsse genannt: Bei einem Spitzenabfluss von 4.062 m³/s am Pegel Torgau flossen in der Elbe 14,6 Mio. m³/Stunde. Am Pegel Wittenberge betrug der Spitzenabfluss der Elbe 4.250 m³/s bzw.15,3 Mio. m³/Stunde. In der Mulde flossen bei einem Spitzenabfluss von 1.880 m³/s am Pegel Golzern 6,8 Mio. m³/Stunde. Während des gesamten Hochwasserereignisses wurden somit Milliarden Kubikmeter Wasser in der Elbe und ihrer großen Nebenflüsse abgeführt. Die Speicherkapazität der Retentionsräume ist im Verhältnis dazu sehr gering. 19 Das Ziel bei der Errichtung von Poldern besteht aber nicht in der Speicherung der gesamten Wassermassen während eines Hochwassers, sondern in einer Kappung des Hochwasserscheitels. So kann beispielsweise mit der Flutung der Havelpolder (285 Mio. m³) eine Absenkung des Hochwasserscheitels für die Unterlieger um bis zu 60 cm erreicht werden. Themenkomplex 3: Auswertung des Hochwassers 2013 29. Gibt es bereits Erkenntnisse zur Bewertung des Wiederkehrintervalls des Hochwassers an den betroffenen Flüssen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Welches Wiederkehrintervall hatte das Elbehochwasser 2002? Nachstehende Tabelle zeigt die vorläufige unbereinigte statistische Bewertung 2013 Gewässer Pegel HQ06/201 3 [m³/s] Wiederkehrintervall [Jahre] Reihe Elbe Dresden 3936 50 bis 100 1851-2011 Torgau 4042 50 bis 100 Lutherstadt Witten- berg 4116 100 1890-2013 Barby 5300 bis 5400 150 1890-2013 Magdeburg Strombrücke 5146 150 1890-2013 Wittenberge 4250 50 1890-2013 Schwarze Elster Löben 98 < 10 1974-2010 Mulde Golzern 1 1880 100 bis 200 bis 2011 Bad Düben 1 1720 50 bis 100 bis 2011 Saale Naumburg- Grochlitz 562 25 bis 50 1967-2013 Halle-Trotha UP 905 150 bis 200 1956-2013 Bernburg UP 939 100 1957-2013 Calbe UP 1030 200 1940-2013 Unstrut Laucha 161 20 1969-2012 Weiße Elster Zeitz 596 100 1941-2013 Oberthau 492 150 bis 200 1973-2013 Bode Wegeleben 60,3 < 10 1968-2008 Unter Berücksichtigung der eingetretenen Deichbrüche und der durchgeführten Havelpolderflutung sind dem Hochwasserereignis an der Elbe im Jahr 2002 folgende Wiederkehrintervalle zugeordnet: 20 Pegel Dresden bis Torgau: - 100 bis 200 Jahre Pegel Wittenberg: - 100 Jahre Pegel Aken bis Magdeburg: - 50 Jahre Pegel Tangermünde bis Wittenberge: - 25 Jahre Pegel Neu Darchau: - 20 Jahre. Für ein Hochwasserereignis ohne Deichbrüche und ohne Havelpolderflutung wurden folgende Wiederkehrintervalle ermittelt: Pegel Dresden bis Aken: - 100 bis 200 Jahre Pegel Barby bis Neu Darchau: - 100 Jahre. 30. Existiert bereits eine Schadensbilanz des Hochwassers 2013? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, wann plant die Landesregierung, diese Bilanz vorzulegen ? Das Hochwasserereignis im Mai/Juni 2013 hat in Sachsen-Anhalt entlang der Einzugsgebiete der Elbe und ihrer Nebenflüsse schwere Schäden an Anlagen, Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur hinterlassen. Nach einer ersten vorläufigen Schadensschätzung Anfang Juli, zu einem Zeitpunkt, als in einigen Landkreisen eine Schadenserfassung aufgrund der akuten Hochwasserlage nur eingeschränkt möglich war, wurde für das Land Sachsen-Anhalt eine Gesamtschadenssumme von 2,7 Mrd. Euro ermittelt. Inzwischen zeichnet sich aufgrund der fortgeschrittenen Schadensermittlung ein geringerer Betrag ab. Eine genauere Feststellung der Gesamtschadenshöhe ist noch nicht möglich, da Antragstellungen nach unserer Landesrichtlinie i. d. R. noch bis zum 30. Juni 2014 – z T. auch darüber hinaus – möglich sind. 31. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dem Hochwasserereignis hinsichtlich der Berücksichtigung des Klimawandels? In den letzten Jahren war eine höhere Frequenz von Extremwetterereignissen zu verzeichnen. Über eine Zunahme witterungsbedingter Extremereignisse können aus den gegenwärtig verfügbaren Unterlagen derzeit keine wissenschaftlich belastbaren Aussagen abgeleitet werden. Bereits im Vorfeld des Hochwasserereignisses im Juni 2013 wurde diese Tatsache deshalb bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Festlegung des Freibords von Deichen berücksichtigt . Entsprechend der Forderung der Sonder-UMK am 2. September 2013 werden darüber hinaus prognostizierte klimatische Veränderungen künftig bei der Aufstellung zukünftiger Hochwasserschutzkonzepte berücksichtigt. 32. Welche allgemeinen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Situationen mit den höchsten Schadensfällen? Bitte insbesondere getrennt für Fischbeck, Region Aken, Magdeburg, Halle, Zeitz angeben. Im Ergebnis einer umfangreichen Aufarbeitung des Hochwasserereignisses wurden und werden die Konsequenzen für die zukünftige Hochwasserschutzplanung gezogen . Diese decken sich mit den Erkenntnissen der anderen betroffenen Bundesländer . In der Sonder-UMK vom 2. September 2013 wurden dazu notwendige Beschlüsse gefasst, die auch Sachsen-Anhalt konsequent umsetzen wird. 21 Hierzu zählen insbesondere:  dass das Schadenspotential in allen überflutungsgefährdeten Gebieten, also auch hinter den Hochwasserschutzanlagen, so klein wie möglich gehalten werden muss und die Vorsorge in diesen überschwemmungsgefährdeten Gebieten verstärkt wird  dem Hochwasserschutz Priorität bei der Flächennutzung einzuräumen  die Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf die Hochwas- serscheitel,  an der Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms mitzuwirken sowie  verfahrens- und prozessrechtliche Möglichkeiten der Straffung von Genehmi- gungsverfahren sowie das bestehende wasserrechtliche, baurechtliche und raumordnungsrechtliche Instrumentarium des vorsorgenden Hochwasserschutzes hinsichtlich der Zielsetzungen des Hochwasserschutzes zu prüfen. Seitens der Landesregierung ergeben sich aus dem Hochwasserereignis Konsequenzen in der Überarbeitung der Hochwasserschutzkonzeption LSA sowie der vorliegenden Hochwasserschutzkonzepte für die Flussgebiete an der Weißen Elster, der Saale und der Elbe ab Mündung der Saale. Des Weiteren können Ergänzungen in den nach Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erarbeiteten Gefahren- und Risikokarten , erforderlich werden. Gegebenenfalls sind Überschwemmungsgebiete zu aktualisieren oder neu festzusetzen Allgemein ist festzustellen, dass die nach 2002 DIN-gerecht sanierten Deiche sich in der Hochwassersituation bewährt haben. Es kann daher schon jetzt eingeschätzt werden, dass neben der Hochwasserschadensbeseitigung und der Ertüchtigung von Deichanlagen die bestehenden Programme im Deichlückenschluss ergänzt werden müssen. Die Vorhaben des Deichbaus werden weiterhin begleitet von Maßnahmen der Deichrückverlegung und der Errichtung von Flutpoldern. Die Landesregierung forciert in den Regionen mit den höchsten Schadensfällen die erforderlichen Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, die Hochwasserschutzmaßnahmen so früh wie möglich beginnen zu können. In den gefragten Gebieten sind nachfolgende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgesehen: Fischbeck: Der Deichbruch in Fischbeck wurde mit einer Spundwand geschlossen, die bei einem erneuten Hochwasser den erforderlichen Schutz gewährleistet. Der DINgerechte Neubau auf einer aus Sicht des Hochwasserschutzes optimierten Trasse erfolgt nach Abschluss der Planungen voraussichtlich ab April 2014. Aken: Mit dem Ziel einen dauerhaft-tauglichen und pflegeleichten Hochwasserschutz in diesem Bereich zu erlangen hat der LHW sich mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Dessau-Roßlau dazu verständigt, zeitnah eine Deichsanierung auf der Trasse Landesdeich Mutter Storm-Hochufer anzustreben und in diesem Rahmen die Deichlücke zu schließen. Die entsprechenden technischen Lösungen für eine durchgehende Angleichung der Höhen werden derzeit erarbeitet. 22 Magdeburg: Die Stadt Magdeburg hat im Ergebnis des Hochwasserereignisses im Juni 2013 ein 10-Punkte- Programm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgestellt. Maßnahmen daraus betreffen auch das Land und den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. Wie in vielen anderen Regionen des Landes werden auch in der Landeshauptstadt zurzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Mitwirkung des LHW die Schwachstellen analysiert und die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet . Nach gemeinsamer konkreter Maßnahmenabstimmung zwischen der Stadt Magdeburg und dem LHW wird auch die Zuständigkeiten für die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen festgelegt. Im Zuge der Planungen des LHW von Hochwasserschutzanlagen (Deiche) im Stadtgebiet Magdeburg wird in Auswertung des Hochwassers vom Juni 2013 bereits jetzt darauf geachtet, dass im Interesse der Deichsicherheit gegen Überströmung und damit zur Verhinderung eines Totalversagens der Hochwasserschutzanlage ein Hochwasser wie 2013 unter Ausnutzung eines minimalen Freibordes zwischen den Deichlinien abgeführt werden kann. Halle: Die Landesregierung hat sich mit der Stadt Halle und den betroffenen Anliegern auf die Variante „Neubau des Gimritzer Dammes in neuer Linienführung entlang der Halle -Saale-Schleife als kombinierte Wand-/Deichlösung“ verständigt. Im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahme und des damit verbundenen Genehmigungsverfahrens wurde die Planung in zwei Planungsbereiche unterteilt. Zum einen in die Planung zur Umverlegung von Kabeln und Leitungen, die die Trasse queren oder parallel mit ihr verlaufen, und zum anderen in die wasserbauliche Planung der Hochwasserschutzanlage. Die Auslegung der Planungs- und Genehmigungsunterlagen durch das LVwA ist erfolgt und dauert bis Ende Januar 2014 an. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist der Baubeginn für Frühjahr 2014 vorgesehen. Bis Ende 2014 soll die Maßnahme abgeschlossen sein. Zeitz: Neue Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis im Juni 2013 werden in die laufende Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt Zeitz einfließen. Im Rahmen eines durch den OB der Stadt Zeitz ins Leben gerufen Hochwasserbeirates wurde ein erster Entwurf für einen Zeitplan zur Hochwasserschadensbeseitigung und zur Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus seitens des LHW vorgeschlagen. Dieser enthält neben den in Zeitz notwendigen Baumaßnahmen auch einen zeitlichen Ablaufplan für die notwendigen Planungs- und Bauphasen. Die bereits begonnenen Planungen für den letzten fehlenden südöstlichen Deichabschnitt (Auebrücke bis Tröglitzer Straße inklusive Abwasserpumpstation) und den letzten fehlenden südwestlichen Deichabschnitt (Wehr Haynsburg bis August-BebelBrücke ) Deichabschnitten laufen zielstrebig weiter. Nach derzeitigem Stand wird als frühester Baubeginn Mitte 2015 möglich sein (Auebrücke bis Tröglitzer Straße). 33. Welchen Toleranzbereich haben die Hochwasser-Prognosen für die einzelnen Pegel jeweils gehabt? Wurden die berechneten Hochwasserpegel unter Angabe eines Toleranzbereiches an die Krisenstäbe weitergegeben? Wenn ja, wie wurden sie in der Krisenplanung berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? 23 Die Hochwasservorhersagen für die Hochwassermeldepegel der Elbe, Saale und Havel sind auf 5 cm gerundete Werte und werden ohne Angabe von Toleranzbereichen herausgegeben. Es erfolgt jedoch die Unterscheidung zwischen gesichertem Vorhersagezeitraum und nachfolgendem Abschätzungszeitraum (Prognosen). Der Abschätzungszeitraum ist als Klammerwert in der Hochwasservorhersage visuell kenntlich gemacht.. Diese Prognosewerte können in Abhängigkeit von den eintretenden hydrologischen Verhältnissen Änderungen unterliegen und werden fortlaufend aktualisiert. Für die für Sachsen-Anhalt relevanten Pegel bestehen die folgenden Vorsage- und Abschätzungszeiträume: Pegel Vorhersagezeitraum in Tagen Abschätzungszeitraum In Tagen Elbe Dresden 1 1 Torgau 2 1 Wittenberg bis Aken 2 2 Barby bis Nigripp 3 2 Tangermünde 4 2 Wittenberge 4 3 Saale Halle-Trotha bis Bernburg 1 0 Calbe UP 1 1 Havel Havelberg 4 2 Die Krisenstäbe haben regelmäßig die so dargestellten Hochwasservorhersagen in ihre Krisenplanung einbezogen. 34. Sieht die Landesregierung einen Einfluss des Deichbruchs bei Löbnitz auf den Hochwasserpegel der Mulde bei Raguhn-Jeßnitz? Bitte beschreiben, in wie weit es methodisch möglich ist, die Absenkung des Scheitels zu berechnen und mit quantitativen Angaben belegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Deichbruch bei Löbnitz zu einer Scheitelkappung am Pegel Priorau führte und ganz sicher zu einer Reduzierung der Fülle. Insofern erfolgte eine Entlastung der Unterlieger. Die Absenkung des Hochwasserscheitels kann unter Verwendung von hydraulischen bzw. NiederschlagAbflussmodellen berechnet werden. 35. Sieht die Landesregierung einen Einfluss des Deichbruchs bei Breitenhagen auf den Hochwasserpegel der Elbe bei Magdeburg, Niegripp und Rogätz ? Welche Pegelerhöhung wäre an diesen Orten ohne Deichbruch eingetreten ? Die Scheitelhöhen wurden nicht beeinflusst. 36. Wie bewertet die Landesregierung die Elbe-Engpassstelle im Bereich Rogätz hinsichtlich der Rückstauwirkungen auf die Ohre? 24 Die Elbe-Engpassstelle im Bereich Rogätz hat keine besonderen Auswirkungen auf die Ohre. 37. Geht die Landesregierung von einem Einfluss des Deichbruchs bei Fischbeck auf den Hochwasserpegel der Elbe bei Wittenberge aus? Der Hochwasserscheitel am Pegel Wittenberge wurde infolge des Deichbruchs bei Fischbeck und der bereits zuvor eingeleiteten Flutung der Havelpolder abgeflacht. Insgesamt ist daraus eine Absenkung des Scheitels am Pegel Wittenberge von ca. 40 cm zuzuordnen. 38. Wird die Landesregierung bestehende Deichplanungen auf ein infolge des Hochwassers 2013 neu berechnetes Bemessungshochwasser anpassen? Die Anpassung von Deichplanungen beruht auf rechtlichen und technischen Vorgaben . Eine Anpassung hat zu erfolgen, wenn sich die Hochwasserabflussverhältnisse in Gegenüberstellung zu den bisherigen Planungen maßgebend verändert haben. Das bestehende Bemessungshochwasser ist auf der Elbeministerkonferenz am 10. November 2006 länderübergreifend festgelegt worden. Gegenwärtig erfolgen infolge des Hochwasserereignisses 2013 Abstimmungen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe mit dem Ziel einer schnellen Prüfung, ob eine Anpassung erforderlich ist. 39. Wird die Landesregierung auf der Grundlage der Erfahrungen des Hochwassers 2013 die bestehenden Planungen zu Deichrückverlegungen anpassen ? Wird versucht, insbesondere in den durch das Hochwasser überfluteten Flächen weitere Überschwemmungsgebiete zu identifizieren, die bislang noch nicht in der Hochwasserschutzkonzeption enthalten waren? Siehe Beantwortung Frage 38. Entsprechend der Einordnung des Hochwassers 2013 als Extremhochwasser sind auf der Grundlage entsprechender hydraulischer Modellierungen auch die daraus resultierenden Überschwemmungsgebiete im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zu berücksichtigen. In Umsetzung der Beschlüsse der Sonder-UMK sind alle Bundesländer aufgefordert, weitere potentielle Räume für Rückhaltungen zu benennen. Dies betrifft sowohl Räume für Deichrückverlegungen als auch für die Schaffung von Flutungspoldern. 40. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sollen in den Jahren 2014, 2015, 2016 realisiert werden? Falls hierzu noch keine Aussage möglich ist: Wann wird die Landesregierung die Prioritäten für den Hochwasserschutz festlegen ? Der Maßnahmeplan Hochwasserschutz für die Jahre 2014/15 wird fortlaufend um Vorhaben der Hochwasserschadensbeseitigung ergänzt. Hierzu finden im letzten Quartal 2013 und im ersten Quartal 2014 Abstimmungen zwischen MLU und LHW mit den Landkreisen und Kommunen statt. Gleichzeitig wurde durch die Sonder-UMK am 2. September 2013 festgelegt, dass 2014 prioritäre Maßnahmen für ein nationales Hochwasserschutzkonzept länderübergreifend abzustimmen sind. Im Ergebnis ist die Hochwasserschutzkonzeption des Landes fortzuschreiben. 25 41. Wie viele zusätzliche Personalstellen hält die Landesregierung für erforderlich , um den gestiegenen Arbeitsanfall nach dem Hochwasser 2013 bewältigen zu können? Wann und in welchen Institutionen sollen die neuen Stellen besetzt werden? Für die Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben, die dem Landesverwaltungsamt (LVwA) im Rahmen der Schadensregulierung des Juni-Hochwassers 2013 zeitlich befristet übertragen werden und zusätzlichen Arbeitsaufwand erzeugen, kommt grundsätzlich zeitlich befristetes Personal zum Einsatz. In diesem Zusammenhang wurden dem LVwA zunächst 18 bis 2017 befristete Einstellungen für die Umsetzung von drei Soforthilferichtlinien des Ministeriums der Finanzen für betroffene Einwohner, betroffene Eigentümer/Wohngebäude und Schadensabwehr /Aufräumarbeiten zugewiesen. Unter Nutzung von Neueinstellungskontingenten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt aus anderen Behörden können insgesamt fünf unbefristete Einstellungen im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vorgenommen werden. Drei dieser Einstellungen dürfen noch im Jahr 2013 realisiert werden. Zwei Einstellungen können ab 1. Januar 2014 erfolgen. Zusätzlich sind im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Umsetzung des Beschlusses der Landesregierung vom 26. November 2013 folgende befristete Einstellungen möglich: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft:  35 VBE ab sofort befristet bis 31. Dezember 2020 Landesverwaltungsamt:  6 VBE ab sofort bis 31. Dezember 2020 für Planfeststellungsverfahren (Kapitel 0310)  5 VBE zur Regulierung von Hochwasserschäden in Gemeinden (davon 2 im Kapitel 0310) für die Dauer von vier Jahren Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten: 4 VBE ab sofort bis 31. Dezember 2018. Im Bereich der Ämter ist im Vorfeld bereits die Genehmigung erteilt worden, 5 befristete Einstellungen bis zum 31. Dezember 2015 vorzunehmen. Themenkomplex 4: Umsetzung der EU-Hochwasser-Risiko-ManagementRichtlinie (EG-HWRM-RL) 42. Welche Konsequenzen und Aktivitäten wurden aus der vorläufigen Einschätzung des Hochwasser-Risikos nach EG-HWRM-RL aus dem Jahr 2011 abgeleitet? Hätte die vorläufige Einschätzung des HochwasserRisikos nach EU-Richtlinie angepasst werden müssen? Im Ergebnis der vorläufigen Einschätzung des Hochwasserrisikos nach EG-HWRMRL wurden Gewässer und Gewässerabschnitte mit einer Länge von rund 1.864 km als potenziell hochwassergefährdet identifiziert. Die besonders vom Hochwasserereignis 2013 betroffenen Gewässer Weiße Elster, Schwarze Elster, Saale, Mulde und Elbe sind Bestandteil der vorläufigen Einschätzung, die sich insofern bestätigte. 26 43. Welchen Arbeitsstand haben die Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten? Wann ist die Öffentlichkeitsbeteiligung geplant? In welcher Form werden die Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 in die Karten eingearbeitet? Wann ist mit der Fertigstellung der Karten zu rechnen? Entsprechend den Anforderungen der EG-HWRM-RL sind die Hochwasserrisiko- und Gefahrenkarten bis 22. Dezember 2013 fertig zu stellen und danach alle sechs Jahre zu aktualisieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Terminstellung für die Erstvorlage gehalten wird. Es ist vorgesehen, die Gefahren- und Risikokarten nach erfolgter Meldung an die EU der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Hochwasserrisiko- und Gefahrenkarten berücksichtigen die Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis 2013 noch nicht. Eine Berücksichtigung des Ereignisses ist in der ersten Aktualisierung der Meldung an die EU vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 sind die bestehenden Überschwemmungsgebiete anzupassen. 44. Wann plant die Landesregierung, die Hochwasserrisiko-ManagementPläne vorzulegen? Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind entsprechend den Anforderungen aus der EG-HWRM-RL bis 22. Dezember 2015 vorzulegen. Eine Zusammenfassung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt einzugsgebietsweise durch die FGG Elbe und die FGG Weser. 45. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit und Nutzbarkeit der zur Erfüllung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie vorzulegenden Pläne und Karten ein? Mit den vorzulegenden Plänen und Karten existiert nach Fertigstellung ein wirksames und nutzbares Instrumentarium, da die Pläne alle Handlungsfelder des Hochwasserschutzes berücksichtigen. Themenkomplex 5: Katastrophenschutz 46. Existieren Richtlinien oder Erlasse des Landes Sachsen-Anhaltes darüber, wann Katastrophenalarm bei Hochwasserereignissen in den Landkreisen und kreisfreien Städten auszurufen ist? Bitte den Regelungsinhalt im Einzelnen benennen. Gemäß § 1 Abs. 2 KatSG-LSA ist ein Katastrophenfall im Sinne dieses Gesetzes ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist. Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 KatSG-LSA wird Eintritt und Ende des Katastrophenfalles durch den Leiter der Katastrophenschutzbehörde festgestellt. Im Land Sachsen- Anhalt existiert keine weitere Vorschrift, die vorgibt, zu welchem Zeitpunkt durch die untere Katastrophenschutzbehörde bei Hochwasserereignissen der Katastrophenfall auszurufen ist. 27 Auf der Grundlage des § 176 Wassergesetz LSA wurde der Hochwassermeldedienst eingerichtet. Einzelheiten des Vollzuges der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO) regelt die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Hochwassermeldedienstes (Hochwassermeldeordnung – HWMO). Diese definiert vier Alarmstufen zur rechtzeitigen Information der Behörden, Unternehmen und Bürger: Alarmstufe I: Meldebeginn Alarmstufe II: Kontrolldienst Alarmstufe III: Wachdienst Alarmstufe IV: Hochwasserabwehr. Alarmstufe IV wird ausgerufen, wenn die Überflutung größerer Flächen eingetreten ist. Es besteht eine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere, Objekte und Anlagen. Die Standsicherheit der Deiche kann gefährdet sein, die Gefahr der Überströmung besteht. Aktive Abwehrmaßnahmen von der Deichverteidigung bis zur Evakuierung von Mensch und Tier können notwendig werden. Unabhängig davon kann auf der Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes durch die untere Katastrophenschutzbehörde der Katastrophenfall zur einheitlichen Koordinierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen ausgerufen werden. Mit Ausrufen der Alarmstufe IV ist nicht automatisch die Feststellung des Katastrophenfalles verbunden. 47. Welche Vorkehrungen werden im Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt aktuell getroffen für den Fall von Überflutungen niedrig gelegener Gebiete ? Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben gemäß nach § 5 des KatSG LSA Risiken und Gefahrenquellen, von denen in ihrem Gebiet Katastrophen ausgehen können zu untersuchen. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden Gefährdungsanalysen erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden mit dem LHW machbare konkrete Planungen abgestimmt um mit Hilfe technischer Lösungen die niedrig gelegenen Gebiete vor Überflutungen zu schützen. Von großer Bedeutung für diese Gebiete ist die Erarbeitung der Sonderpläne, in denen neben dem konkreten Kräfte- und Mittelbedarf, Wege- und Umleitungsführungen, Vorbereitungen zur Evakuierung und Unterbringung planerisch vorbereitet werden. Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind angehalten, die Sonderpläne im Rahmen von Übungen zu erproben und fortzuschreiben . 48. Welche Personal- und Haushaltsmittel wurden seit 2000 jährlich für den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt ausgegeben? Welche Mittel waren davon zur Reaktion auf Hochwasserereignisse vorgesehen? Werden die vorhandenen Haushaltsmittel auch in Zukunft als ausreichend angesehen? Katastrophenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, daher ist eine klare Trennung zwischen Mitteln für den Katastrophenschutz und Mitteln für die konkrete Hochwasserabwehr /Hochwasserschutz (Ressortzuständigkeit MLU) nicht gegeben. Eine abgrenzende Angabe zur Vorhaltung von Mitteln zur Reaktion auf Hochwasserereignisse ist nicht möglich. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport werden Aufgaben des Katastrophenschutzes sowohl im Ministerium als auch im Landesverwaltungsamt und im Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge wahrgenommen. Die hierfür von 2000 bis 2012 angefallenen sowie die voraussichtlichen Personalausgaben 2013 sind in der beigefügten Anlage 7 dargestellt. 28 Die dargestellten Personalausgabemittel für IBK und IdF beziehen sich auf die gesamten Aufgaben für beide Institute, also insgesamt für Brandschutz und für Katastrophenschutz . Sie sind anteilig für Aufgaben des Katastrophenschutzes anrechenbar . Eine differenzierte Ausweisung der Personalausgaben für den Katastrophenschutz ab dem Jahr 2000 (in Abgrenzung zum Brandschutz) erscheint seriös jedoch nicht darstellbar. In den Personalausgabemitteln für das unbefristete Personal sind die Kosten für die Bearbeitung von Hochwasserereignissen enthalten. Die Personalausgaben der für die Schadensregulierung der Hochwasserkatastrophe 2013 befristet eingestellten Beschäftigten betragen für das Jahr 2013 169.900,00 €. Die seit 2000 ausgereichten Haushaltsmittel (Fördermittel) zur Förderung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie zur Beschaffung von Ausrüstungs - und Ausstattungsgegenständen sind der als Anlage 8 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die vorhandenen Haushaltsmittel werden auch in Zukunft als ausreichend angesehen . 49. Wie viele Katastrophenschutzübungen wurden seit 2002 in SachsenAnhalt durchgeführt, die Hochwasserereignisse zum Inhalt hatten? Bitte einzeln auflisten. Seit 2002 wurden zwei Landeskatastrophenschutzübungen in Form von Stabsrahmenübungen , die Hochwasserereignisse zum Inhalt hatten, durchgeführt. Im Jahr 2004 mit den Altkreisen Bernburg, Köthen, Schönebeck, Saalkreis und den Städten Magdeburg sowie Halle/S. als übende untere Katastrophenschutzbehörden. Im Jahr 2009 mit den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie der Stadt Dessau-Roßlau als übende untere Katastrophenschutzbehörden. Weiterhin wurden in folgenden Landkreisen/kreisfreien Städten Katastrophenschutzübungen mit Hochwasserbezug durchgeführt: Landeshauptstadt Magdeburg – 2003, 2006, 2011 Stadt Halle (Saale) – 2005, 2008, 2011 Landkreis Anhalt-Bitterfeld – 2006 Burgenlandkreis – 2004, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 Landkreis Harz – 2008, 2012 Landkreis Stendal – 2003, 2005 2006, 2007, 2010, 2011 Landkreis Wittenberg – 2003. 50. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der punktuell mangelhaften Koordination und Information insbesondere der freiwilligen Hilfskräfte vor Ort? Gibt es Bestrebungen, die Einsatzmöglichkeiten sowie die Arbeiten der freiwilligen Einsatzkräfte vor Ort über das Internet und andere ergänzende Informationsmöglichkeiten des Landes zu koordinieren? Gab es hierüber bereits Abstimmungen mit dem THW bzw. anderen Hilfsorganisationen ? Informationen zur mangelhaften Koordination und Information der freiwilligen Helfer liegen der Landesregierung nicht vor. Eine diesbezügliche Koordination kann nur vor Ort erfolgen. Auf der 85. Sitzung des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz am 6. November 2013 wurde beschlossen, in einer länderoffenen Arbeitsgruppe die Rolle des Internets und besonders der sozialen Netzwerke bei der Krisenbewältigung zu untersuchen und in der Frühjahrssitzung 2014 darüber zu berichten. 29 51. Wurde bzw. wird die Koordination zwischen den unterschiedlichen Hilfs- organisationen ausgewertet? War in jedem Fall die Entscheidungskompetenz eindeutig geregelt? Gibt es Überlegungen, überregionale Krisenstäbe einzurichten? Am 19. September 2013 fand seitens des MI eine Auswertung des Hochwassergeschehens mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD) sowie dem Landesverband des THW B, BB, ST, dem Landeskommando Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei statt. Unter anderem wurde auch dieses Thema evaluiert. Demnach waren die Entscheidungskompetenzen eindeutig geregelt. Die Einbindung der Fachberater und Verbindungspersonen in die Katastrophenschutzstäbe war gegeben. Als überregionaler Katastrophenschutzstab wurde der Stab des LVwA gemäß § 2a KatSG LSA tätig. Auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung über die Regelung zur Bewältigung von Krisenlagen auf Landesebene setzte der Ministerpräsident den Krisenstab zur Koordination des Verwaltungshandelns auf der Ebene der obersten Landesbehörde ein. Die Stabsorganisation auf Landesebene wird Gegenstand der Auswertung sein. Themenkomplex 6: Baurechtliche Fragen 52. Von welchen Maßnahmen im Sinne des Baurechts spricht Herr Minister Dr. Aeikens, wenn er sich für ein „rigideres Baurecht“ einsetzen möchte, welches „mit aller Konsequenz durchgesetzt“ (vgl. Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung, 16. Juni 2013) werden soll? Das WHG regelt in § 78 Abs. 1 die grundsätzlichen Verbote in den Überschwemmungsgebieten . Gemäß § 78 Abs. 2 und 3 können durch die Wasserbehörde im konkreten Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden. Die Sonder-UMK vom 2. September 2013 hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beauftragt, zu prüfen, ob das bestehende wasserrechtliche, baurechtliche und raumordnungsrechtliche Instrumentarium des vorsorgenden Hochwasserschutzes ausreicht, um den Zielsetzungen des Hochwasserschutzprogramms Rechnung zu tragen. Der Prüfbericht ist bis zur Herbst-UMK 2014 vorzulegen. 53. Werden die Maßgaben in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), insbesondere im Hinblick auf § 13 Abs. 1 BauO LSA als ausreichend angesehen, um Neubauten vor hochwasserschädlichen Einwirkungen zu schützen? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie könnte eine Novellierung aus Sicht der Landesregierung konkret gestaltet sein? Die Regelungen in der Bauordnung sind ausreichend. Die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften gehört zum Prüfprogramm im Baugenehmigungsverfahren bei nach § 58 Abs. 1 BauO LSA genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Baugenehmigung schließt die Fragen des Hochwasserschutzes aufgrund fachrechtlicher Stellungnahmen der insoweit zuständigen Behörden ein. Gemäß § 71 Abs. 1 BauO LSA ist die Baugenehmigung zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Zwischen den Regelprüfprogrammen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach § 62 Abs. 1 BauO LSA und des 30 normalen Baugenehmigungsverfahrens nach § 63 Satz 1 BauO LSA bestehen insoweit auch keine Unterschiede. Bei einem Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften können die Bauaufsichtsbehörden nach § 57 Abs. 2 BauO LSA erforderliche Maßnahmen treffen. Gegebenenfalls kann der Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung erforderlich sein. 54. Wie wird gemäß § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauO LSA gewährleistet, dass das Hochwassergefährdungspotenzial eines Bauvorhabens hinreichend begutachtet wird? Wie wird gewährleistet, dass alle Bauanträge, welche Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten beinhalten, den jeweiligen (unteren ) Wasserbehörden zur Bearbeitung vorgelegt werden? Nach § 68 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA (nF) hört die Bauaufsichtsbehörde zum Bauantrag diejenigen Stellen, deren Beteiligung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Die Beteiligung der unteren Wasserbehörde ist durch die gesetzlichen Vorgaben in § 78 WHG und § 101 WG LSA bei Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sichergestellt. Durch diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben wird die Einbeziehung der unteren Wasserbehörden gewährleistet. 55. Wird die Bauherrin oder der Bauherr vom jeweiligen Bauamt durch interne Verwaltungsvorschriften darauf hingewiesen, dass eine Stellungnahme zu Bauvorhaben in potentiellen Überschwemmungsgebieten, durch die (untere ) Wasserbehörde notwendig ist? Wäre eine Verpflichtung (Erlass) zur Weiterleitung von Bauanträgen an die (untere) Wasserbehörde zielführend ? Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu Vorhaben in Überschwemmungsgebieten beteiligt die Bauaufsicht die untere Wasserbehörde. In der Entscheidung über den Bauantrag wird der Bauherr informiert. Über die gesetzlichen Verpflichtungen zu Überschwemmungsgebieten hinaus (siehe Antwort zu Frage 54) wird eine generelle Verpflichtung zur Weiterleitung von Bauanträgen an die Wasserbehörde für nicht notwendig erachtet. Mit dem Gesetz zur Änderung von wasserrechtlichen Vorschriften vom 21. März 2013 erfolgte eine Änderung im § 101 Abs. 2 WG LSA dahingehend, dass bei Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten die jeweils zuständige Behörde (z. B. Baubehörde ) im Benehmen mit der Wasserbehörde entscheidet. Ferner ist geregelt, dass bei Abweichungen der zuständigen Behörde vom Votum der Wasserbehörde dies gegenüber der Wasserbehörde zu begründen ist. Die Wasserbehörde berichtet hierzu der nächsthöheren Behörde. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die durch ergänzenden Erlass zu regeln wären. 56. Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, ihre Häuser vor Hochwasser besser zu schützen? Gibt es bei baulichen Anpassungsmaßnahmen Hilfen der Landesregierung oder anderweitige Unterstützungen finanzieller Art? Wenn ja, bitte auflisten. Ein kompletter Schutz des Gebäudes hängt von den notwendigen Kosten und der anstehenden Hochwasserlast ab. Die Wahl der geeigneten Hochwasserschutzmaßnahmen hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. von Höchstwasserständen, Geländeprofil , Geschwindigkeit des Flutwassers, Vorwarnzeit oder vorhandene Bau- 31 substanz. Die Entscheidung obliegt dem Bauherrn. Ein spezielles Förderprogramm für derartige bauliche Anpassungsmaßnahmen gibt es nicht. 57. Wurden nach 1990 in Sachsen-Anhalt Bebauungspläne mit neuen Baugebieten aufgestellt, welche vollständig oder teilweise in Überschwemmungsgebieten nach § 36 Wassergesetz der DDR oder in verordneten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 78 WHG lagen? Wenn ja, um wie viele Bebauungspläne handelt es sich? Bitte Bezeichnung des Plans mit Nummer, Kennwort und Gemeinde und Jahr des Inkrafttretens des Bebauungsplans angeben. Entsprechend Anlage 9 wurden nach 1990 in Sachsen-Anhalt 103 Bebauungspläne mit neuen Baugebieten aufgestellt, die vollständig oder teilweise in verordneten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 78 WHG liegen. Die Angaben zu den betreffenden Bebauungsplänen können der Tabelle entnommen werden. Zu der Frage, ob solche Bebauungspläne auch in Überschwemmungsgebieten nach § 36 WG DDR existieren, konnten die Landkreise keine hinreichenden Aussagen treffen. Die Abgrenzungen der damaligen Hochwassergebiete sind heute nur noch schwer nachvollziehbar. Die Unterlagen oder anderweitige Kenntnisse zu den ehemaligen Hochwassergebieten und Deichschutzstreifen sind teilweise nicht mehr vorhanden . 58. Hält die Landesregierung eine Überprüfung bestehender Bauleitpläne infolge des Hochwassers 2013 für erforderlich? Wenn ja, wie soll die Überprüfung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob als Bauflächen dargestellte bzw. festgelegte Gebiete durch das Hochwasser 2013 überschwemmt wurden? Die Landesregierung hält aufgrund der jüngsten Ereignisse eine Überprüfung der rechtskräftigen Bebauungspläne für erforderlich. Am 10. Oktober 2013 fand im Landesverwaltungsamt bereits ein Workshop mit den Landkreisen und kreisfreien Städten statt. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die rechtlichen Grundlagen , die das Bauen in Überschwemmungsgebieten regeln, behandelt. Es wurde auch auf § 1 Abs. 3, 5 und 6 sowie auf § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen , aus denen sich hinsichtlich der hier gestellten Anforderungen an einen Bebauungsplan , im Einzelfall ein Erfordernis zur Anpassung bestehender Bauleitpläne ableiten lässt. Auch die Verantwortung, die die Gemeinden gegenüber ihren Bürgern tragen wurde deutlich gemacht. Die Landkreise wurden diesbezüglich gebeten, die Gemeinden zu diesem Thema zu sensibilisieren und die Informationen weiter zu geben . Letztendlich kann die Überprüfung und Anpassung der Bebauungspläne jedoch nur durch die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit erfolgen. Die Frage, ob als Bauflächen dargestellte bzw. festgelegte Gebiete durch das Hochwasser 2013 überschwemmt wurden, wird mit der tabellarischen Übersicht der Anlage 9 und unter Frage 63 beantwortet. 59. Wurden in der Folge der Erstellung von Bebauungsplänen Fördermittel für die Erschließung von in Überschwemmungsgebieten gelegenen neuen Baugebieten bewilligt? Wenn ja, in welcher Höhe, auf welcher Rechtsgrundlage und wie gestaltete sich der Finanzierungsschlüssel? Im Zuständigkeitsbereich des MLV wurden Fördermittel zur Erschließung von Baugebieten nur in den Jahren 1993/1994 auf der Grundlage der Richtlinie über die Ge- 32 währung von Zuwendungen zur Förderung der Erschließung von Wohngebieten gewährt . Nach den vorliegenden Unterlagen erfolgte dabei keine Förderung der Erschließung von in Überschwemmungsgebieten gelegenen neuen Baugebieten. 60. In wie vielen Fällen konnten seit 2002 Hochwasserschutzmaßnahmen wegen Bedenken bezüglich des Denkmalschutzes nicht umgesetzt werden? Bitte die konkreten Fälle mit Standort aufführen und angeben, ob es sich um privates oder öffentliches Eigentum handelt. Welche Lösungen wurden jeweils gefunden, Hochwasserschutz und Denkmalschutz in Einklang zu bringen? Zum Denkmalschutz gehören im Vorfeld von Baumaßnahmen auch archäologische Untersuchungen. Deren Inhalt und Abfolge sind in einem Rahmenvertrag zwischen LHW und Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie abgestimmt. Mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf vor der eigentlichen Baumaßnahme erfolgen diesbezügliche Erkundungen. Diese können objektbezogen sehr kostenintensiv sein. Beispielsweise waren im Rahmen der Deichrückverlegung Lödderitz waren ca. 0,9 Mio. € dafür aufzuwenden. Maßnahmen im Dessauer-Wörlitzer-Gartenreich und der Stadt Dessau waren nach Abstimmungen mit Kulturstiftung Dessau-Wörlitz durchführbar, weil durch angepasste Bauweisen im Deichbau, Hochwasserschutzwände und mobile Anlagenteile den Forderungen der Denkmalpflege entsprochen werden konnte. Der einzige Verzögerungsfall im Deichbau seit 2002 ist bei der Sanierung des Wasserstadtwalls eingetreten, weil über die im Wall liegende Deichscharte im Zusammenhang mit der Planung der Umgehungsstraße Dessau in Lage und Abmessungen durch ICOMOS als Internationaler Rat für Denkmalpflege noch nicht endgültig entschieden ist. 61. Wie viele Gebiete sind aktuell als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen ? Bitte angeben, wie viel Hektar Überschwemmungsgebiete per Verordnung oder Gesetz festgesetzt wurden. Wie viele Überschwemmungsgebiete wurden vorläufig gesichert? Wann ist geplant, die in Arbeitskarten dargestellten Gebiete per Verordnung als Überschwemmungsgebiete auszuweisen ? Wie groß war die Fläche, die bei dem Hochwasser 2013 außerhalb dieser Gebiete überschwemmt wurde? Bitte kartographische Übersicht beifügen. Stand Dezember 2013 Fläche (ha) Anteil (%) Aktuell erfasste Überschwemmungsgebiete im Land Sachsen-Anhalt: 139.094 100,0 davon bereits durch Verordnung festgesetzt: 65.513 47,1 per Gesetz festgesetzt: 35.328 25,4 über Arbeitskarten vorläufig gesichert: 38.253 27,5 Das LVwA als verfahrensführende Behörde hat bis Ende Dezember 2013 etwa 80 % der Festsetzungsverfahren abgeschlossen.. Bei einer verfahrensbedingten Bearbeitungszeit von ca. 7 Monaten je Festsetzungsverfahren (mit Auslegung, Bürgerbeteiligung ) ist mit dem Abschluss der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ca. Mitte 2014 zu rechnen. 33 Die oben genannte Gesamtüberschwemmungsgebietsfläche enthält auch Flächen im Bereich des Harzes (Bode und Nebengewässer), die beim Juni- Hochwasser nicht bzw. nur zum Teil überflutet wurden. Die zusätzlich an der Elbe und ihrer Hauptnebengewässer überfluteten Flächen gleichen sich nach überschläglichen Ermittlungen mit den nicht genutzten Überschwemmungsgebietsflächen aus, sodass außerhalb dieser Gebiete nur zwei große Flächen mit insgesamt 23.500 ha überschwemmt wurden. Die Überschwemmungen entstanden infolge der Deichbrüche bei Breitenhagen (8.500 ha) und Fischbeck (15.000 ha). Eine übersichtliche kartographische Darstellung ist aufgrund der Größe der betroffenen Gebiete nicht möglich. 62. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus, dass die Überschwemmungen als Folge des Hochwassers mehr Fläche in Anspruch genommen haben, als durch Überschwemmungsgebiete per Gesetz oder Verordnung festgesetzt wurden? Beim Hochwasser im Juni 2013 waren infolge von Deichbrüchen mehr Flächen durch Überschwemmungen in Anspruch genommen, als durch Überschwemmungsgebiet per Gesetz oder Verordnung festgesetzt oder vorläufig gesichert. Gemäß § 76 Abs. 2 WHG sind mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist und die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen . Die Festsetzungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen. Eine Anpassung der Überschwemmungsgebiete kann, soweit erforderlich, erst nach umfassender Auswertung des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 erfolgen. 63. Sind neue Wohn- und Industriegebiete, die nach 2002 ausgewiesen und entwickelt wurden, vom Hochwasser 2013 betroffen? Wo befinden sie sich und welche Schäden sind entstanden? Sind die Betroffenen auf die Risiken eines Hochwassers hingewiesen worden? Die Geltungsbereiche von 22 Bebauungsplänen, die im Jahr 2002 oder später in Kraft getreten sind und Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete festsetzen, sind vom Hochwasser 2013 betroffen. Nähere Angaben dazu sowie zu den entstandenen Schäden und inwieweit auf Hochwasserrisiken hingewiesen wurde, können der Anlage 9 entnommen werden. Nach Mitteilung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt waren Industriegebiete, die nach 2002 ausgewiesen und entwickelt wurden, vom Hochwasser 2013 nicht betroffen . Es liegen diesbezüglich keine Anträge und keine Nachfragen von Kunden vor. Themenkomplex 7: Detailfragen zu den besonders betroffenen Regionen Region um Bitterfeld und Raguhn-Jeßnitz 64. Wie hoch waren der maximale Wasserstand des Seelhausener Sees und die maximale Ausdehnung der überfluteten Fläche nach dem Deichbruch bei Löbnitz? Die maximale Höhe des Seelhausener See betrug am 6. Juni 2013 84,30 m NHN (normal 78m NHN). Angaben zur maximalen Ausdehnung liegen nicht vor. 34 65. Welche Erkenntnisse waren der Landesregierung Sachsen-Anhalt und dem Kreis Anhalt-Bitterfeld im Hinblick auf die Standfestigkeit der Deiche bei Löbnitz bekannt? Die Deiche auf sächsischem Gebiet im Bereich Löbnitz einschließlich des sachsenanhaltinischen Abschnittes (umfasst 0,8 km) sind bisher in unsaniertem Zustand. Damit sind entsprechende Defizite in der Standsicherheit zwangsläufig und auch bekannt . Einzelheiten dazu können nur über die zuständige Landestalsperrenverwaltung Sachsen ermittelt werden. Die betreffenden Deichabschnitte werden im Rahmen der Umsetzung des Polders Löbnitz in den kommenden Jahren umfassend und DIN-gerecht saniert. Der sachsen -anhaltinische Abschnitt ist seit Juli dieses Jahres bereits im Bau und wird 2014 abgeschlossen. 66. Die Deichsprengungen bei Löbnitz zur Entlastung des Seelhausener Sees fanden in Etappen statt. Welche rechtlichen Zuständigkeiten waren von der geplanten Sprengung in Sachsen-Anhalt und Sachsen tangiert? Wer konnte die Entscheidung zur Sprengung treffen, wer musste ihr zustimmen ? Bitte ggf. differenziert für unterschiedliche Zeitpunkte, etwa nach Übertragung der Zuständigkeit an einen Katastrophenstab beantworten. Für den Landkreis Nordsachsen wurde am 2. Juni 2013 der Katastrophenfall festgestellt . Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld stellte am 3. Juni 2013 den Katastrophenfall fest. Somit wurde zum Zeitpunkt der Sprengungen nach den Katastrophenschutzgesetzen der jeweiligen Länder verfahren und die Koordinierungsmaßnahmen oblagen den jeweiligen Katastrophenschutzstäben der Landkreise. Der zu sprengende Deichabschnitt befand sich auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. SachsenAnhalt konnte somit lediglich einen Antrag auf Genehmigung einer Deichsprengung stellen. Die Entscheidung wurde durch die zuständigen sächsischen Behörden getroffen . Herr Ministerpräsident Haseloff führte hierzu im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit ein Telefongespräch mit Herrn Ministerpräsidenten Tillich und bat um Unterstützung. 67. Welche Sprengungen am Deich bei Löbnitz fanden zu welchem Zeitpunkt statt? Wie ist es fachlich zu begründen, dass die ersten Sprengungen nur unzureichende Ergebnisse zeigten und daher weitere Sprengungen erforderlich waren? Es gibt wenig Erfahrung im Sprengen von Deichen. Die Menge des einzusetzenden Spreng-stoffes sowie das Einbringen der Sprengladungen sind abhängig vom Bauzustand und der Standfestigkeit des Deiches. Die 1. Sprengung zeigte nicht den gewünschten Erfolg. Zur Vergrößerung der Deichöffnung erfolgte eine 2. Sprengung. 1. Sprengung: 4. Juni 2013 2. Sprengung: 5. Juni 2013 Eine 3. Sprengung wurde in Erwägung gezogen aber aufgrund sinkender Pegelstände nicht durchgeführt. 68. Warum waren die in Frage 65 angegebenen fachlichen Gründe vor dem Zeitpunkt der Sprengung noch nicht in Erwägung gezogen worden? Warum war die zweite und dritte Sprengung nicht von vorneherein in Erwägung gezogen und rechtlich vorbereitet worden? 35 Siehe Antwort zu Frage 66 und 67. 69. Welche Behörde hatte zu welchem Zeitpunkt in Raguhn-Jeßnitz über die Abwehrmaßnahmen gegen Hochwasser zu bestimmen? Bitte für den Zeitraum des Hochwassers 2013 unter Berücksichtigung des Ausrufs des Katastrophenzustands in Kreis und Land beantworten. Mit Ausrufen des Katastrophenalarms am 3. Juni 2013 um 8.30 Uhr hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld über die Maßnahmen der Katastrophenabwehr zu bestimmen. Dies erfolgte in Abstimmung mit der jeweiligen TEL vor Ort. Eine Feststellung eines Katastrophenfalls oberhalb der Kreisebene gibt es nicht. 70. Hätte im Falle eines Bruchs der Böschung zwischen Seelhausener See und Goitzsche die Gefahr eines Anstiegs des Hochwassers in RaguhnJeßnitz bestanden? Welche Information hat die zuständige Behörde oder eine andere Behörde hierzu zu welchem Zeitpunkt an die Stadt RaguhnJeßnitz weitergegeben? Durch solch ein Szenario hätte vor allem eine Gefährdung der Ortslage Bitterfeld und des Weiteren eine Gefährdung für andere Ortsteile der Stadt Bitterfeld-Wolfen sowie von Teilen der Gemeinde Muldestausse durch einen sprunghaften Anstieg des Wasserstandes in der Goitzsche bestanden. Die Stadt Raguhn-Jeßnitz wäre hier in keiner Weise ein Gefährdungsschwerpunkt gewesen. 71. Welche Vernetzung und Vereinbarungen zum Hochwasserschutz gibt es zur Goitzsche auf Landes- und Kreisebene zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen? Wie wird die Zusammenarbeit vonseiten der Landesregierung bewertet? Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen -Anhalt zum Hochwasserschutz an der Goitzsche bestehen nicht. Dennoch erfolgt insbesondere seit 2002 länderübergreifend eine intensive Zusammenarbeit auf der Ebene der Fachministerien und der für den Hochwasserschutz zuständigen Landesbehörden . Nach dem Hochwasserereignis 2013 haben bereits verschiedene Veranstaltungen stattgefunden. Zu Hochwasserschutzfragen gibt es regelmäßige Abstimmungen zwischen dem LHW und der Landestalsperrenverwaltung (LTV) Sachsen, zum einen im Rahmen der bestehenden Arbeitsgruppe Hochwasserschutz und zum anderen durch eine Vielzahl bilateraler fachlicher Abstimmungen zu einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Mulde. Vereinbarungen zur Goitzsche auf Landkreisebene sind der Landesregierung nicht bekannt. 72. Gibt es Pläne zwischen Seelhausener See und Goitzsche See einen Damm zu errichten? Welche Argumente sprechen für oder gegen diese Maßnahme ? Hätte ein solcher Damm während des Hochwassers 2013 einen Durchbruch des Seelhausener Sees in den Goitzsche See verhindert? Nach Auswertung des Hochwasserereignisses 2013 ist eine umfassende Überprüfung des länderübergreifenden Hochwasserschutzes unter Einbeziehung der betroffenen Tagebaurestseen erforderlich. Hierzu laufen umfassende Untersuchungen, de- 36 ren Ergebnisse voraussichtlich im 1. Halbjahr 2014 vorliegen. Diese betreffen auch Fragen der Standsicherheit und ein mögliches Entlastungsbauwerk. 73. Welche Planungen gibt es, unabhängig von Maßnahmen in Sachsen, den Goitzsche See dauerhaft vor Muldehochwasser bei Deichbrüchen auf sächsischer Seite zu schützen? Es wird auf die Antwort zu Frage 72 verwiesen. 74. Warum hat sich der Bau des Leine-Siels in Bitterfeld verzögert und wann wird er umgesetzt? Hätte ein bereits gebautes Leine-Siel das Zurückdrängen von Muldewasser in das Stadtgebiet des OT Bitterfeld verhindert? Bei der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme Leinesiel Bitterfeld kam es zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren aufgrund von vorgebrachten Bedenken aus dem Stadtsicherungsprojekt. Die Bedenken bezogen sich auf eventuelle negative Auswirkungen der Maßnahme, auf die Grundwasserstände, insbesondere bei ablaufendem Hochwasser. Gemäß behördlichen Festlegungen erfolgten großräumige Grundwassermodellierungen zur Ausräumung der Bedenken. Diese Untersuchungen und Bewertungen haben zu einer ca. zweijährigen Verzögerung geführt. Seit April dieses Jahres liegt die Genehmigung vor, die bauliche Umsetzung wird 2014 erfolgen . Durch die provisorische Abschottung der Leineniederung beim diesjährigen Hochwasser (Schüttung eines provisorischen Querdammes) konnte im Wesentlichen der gleiche Effekt erreicht werden. Eine Überflutung der Innenstadtbereiche Bitterfelds konnte so verhindert werden. 75. Welchen Arbeitsstand hat der Deichlückenschluss zwischen Jeßnitz-West nach Greppin? Wann ist mit der Realisierung zu rechnen? Der Deichneubau Jeßnitz-West einschließlich Schöpfwerk ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption Mulde und wird seit ca. 2003 beplant. Die Auslegung des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses dauerte bis Ende September 2013. Die Einspruchs- und Klagefrist endete am 28. Oktober 2013. Da keine Klagen eingereicht wurden, ist der Beschluss nunmehr bestandskräftig. Das LVwA hat einen vorzeitigen Beginn für weitere Planungsleistungen genehmigt. Ein Planungsauftrag für die Umverlegung für Fernwasserleitungen ist erteilt und es beginnen Arbeiten für die konkrete Beplanung des erforderlichen Schöpfwerkes. Wertumfang und Bestandteile des Vorhabens lassen von einer Bauzeit von ca. 5 Jahren ausgehen. 76. Welchen Arbeitsstand hat das Deichbauprojekt Raguhn-Jeßnitz? Die Arbeiten zum Schutz der Stadt Raguhn-Jeßnitz sind abgeschlossen. Die Frage kann nur das Vorhaben Deichrückverlegung Altjeßnitz betreffen. Nach langjähriger Vorbereitung mit Klärung von Vorzugsvarianten und Flächenbereitstellungen sowie Überarbeitung naturschutzfachlicher Planungsgrundlagen besteht nunmehr das Ziel, dem LVwA die Unterlagen zur Planfeststellung im IV. Quartal 2013 vorzulegen. Region um Aken bis Breitenhagen 77. Welche Schäden bzw. Betriebsbeeinträchtigungen waren am Schöpfwerk Aken während des Hochwassers zu verzeichnen? 37 Die Fragen 77 und 78 werden gemeinsam beantwortet, siehe Antwort zu Frage 78. 78. Ist es zutreffend, dass durch einen Weiterbetrieb des Schöpfwerkes in Aken Lebensgefahr für die Beschäftigten bestand? Auf welcher technischen Begründung beruht diese Einschätzung bzw. welche konkrete Gefahr für Leib und Leben stand im Raum? Aus welchen Gründen ist das Schöpfwerk gegen die genannten Gefahren nicht ausgerüstet worden? Am 8. Juni 2013 trat die Elbe über das Hochufer zwischen Dessau und Aken mit der Folge einer Überflutung weiter Teile der Stadt Aken und deren Ortsteile. Der Binnenpegel am SW Aken stieg vom 8. Juni 2013 mit 1,32 m um fast einen Meter auf 2,20 m am 9. Juni 2013, 17:00 Uhr, an. Ein weiteres Ansteigen war zu erwarten. Zu diesem Zeitpunkt war es nicht möglich exakt einzuschätzen, wie sich die Wasserstände im Bereich von Taube und des SW Aken weiter entwickeln würden, zumal Auswirkungen aus dem Deichbruch bei Breitenhagen zu erwarten waren. Eine Überflutung von Pumpenkeller und Trafostation war nicht auszuschließen. In einem solchen Fall muss das Schöpfwerk abgeschaltet werden, da anderenfalls Gefahr für Gesundheit und Leben des Bedienpersonals durch Stromschlag besteht und die Zerstörung der Anlage selbst zu befürchten ist. Um Schaden am Schöpfwerk und dem Bedienpersonal abzuwenden, wurden daher am 9. Juni 2013 gegen 18:19 Uhr durch den LHW als Betreiber die Trafostation vom Netz und das SW außer Betrieb genommen. Da der Anstieg bis zum 11. Juni 2013 nicht so eingetreten ist, dass der Pumpenkeller komplett geflutet war, wurde auf Veranlassung des LHW der Trafo zunächst wieder zugeschaltet. Das Ziel dieser Maßnahme bestand darin zu prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt durch den Betrieb des Schöpfwerkes die Wasserstände in der Taube gehalten werden können. Trotz Volllastbetrieb war dieses nicht möglich und der Wasseranstieg setzte sich fort. Zudem trat durch den dauerhaften Volllastbetrieb im SW-Gebäude eine Wärmeentwicklung ein der begegnet wurde, indem alle Schaltschränke geöffnet wurden. Dieses ist bei Betrieb von elektrischen Anlagen grundsätzlich nicht zulässig. Da gleichwohl der Wasserstand nicht gehalten werden konnte , musste die Abschaltung erneut vorgenommen werden. Der abschließende Wasserstand am SW stellte sich mit 54,47 müNN ein. Fotographisch ist ein Wasserstand im Pumpenkeller von 1,15 m belegt. Der Pumpenkeller selbst hat eine Höhe von 1,82 m. Die elektrischen Anschlüsse der Schiebeantriebe befinden sich 1,05 m über Sohle Pumpenkeller. Und befanden sich mit 54,38 müNN bereits im Wasser. Nicht für die Verlegung im Wasser ausgelegte Anschlusskabel befanden sich ebenfalls unter dem eingetretenen Wasserspiegel. Der Kabelschacht zur Trafostation befand sich bei Höchststand lediglich 7 cm über dem Wasserspiegel. Der Betrieb einer Trafostation mit geflutetem Keller ist nicht zulässig. Mit dem Pumpenkeller sind die Sonden für die Wasserstandsmessung in den Pumpenkammern und die Binnenpegelsonde geflutet und damit so geschädigt worden, dass eine Messung nicht mehr möglich war. In der Folge ist ein automatischer Schöpfwerksbetrieb nicht mehr möglich. Auch der Betrieb von Hand war ausgeschlossen , da die Sonden in den Pumpenkammern den Trockenlauf der Pumpen überwachen, um durch Abschaltung die Zerstörung der Aggregate zu verhindern. Bei gefluteten Schieberantrieben ist der Verschluss bei Fehlfunktion der Rückstauklappen gefährdet. Es besteht bei Verklemmen von Schwemmgut die Gefahr, dass das Wasser der Elbe ungehindert in das Hinterland eintreten kann und das genaue Gegenteil des Beabsichtigten bewirkt wird. Das Schöpfwerk selbst hat eine max. Kapazität von ca. 5,6 m³/s. Bei den großen Zuflüssen von mehr als 300 m³/s, welche sich durch das Einströmen über das Hinter- 38 land eingestellt haben, ist die Wirkung des Schöpfwerkes nicht mehr nachweisbar oder als marginal zu bezeichnen. Dieser Umstand und die vorhandene Gefährdung des Bedienpersonals waren für die Außerbetriebnahme des Schöpfwerkes auschlaggebend. Die genannten Gefahren sind durch ein Extremereignis, welches in diesem Bereich über HQ100 lag, hervorgerufen worden. Durch den nicht vorhersehbaren Deichbruch und dessen Folgen wurde die Situation zusätzlich verschärft. Technische Anlagen wie auch Schöpfwerke werden nicht für jedes nur denkbare Ereignis ausgestattet. Siehe hierzu auch Antwort zur Frage 21. 79. Welchen Zufluss hat es zu welchem Zeitraum in die Stadt Aken sowie in die Ortschaften Breitenhagen, Klein und Groß Rosenburg, Kühren und Lödderitz jeweils durch die Deichbrüche bei Aken und bei Breitenhagen gegeben? Bitte soweit möglich die tatsächlich festgestellten Zuflüsse angeben und ergänzen bzw. ersatzweise die in der konkreten Situation getroffenen Annahmen - unter Differenzierung des Zuflusszeitraums - wiedergeben . Messergebnisse hierzu liegen nicht vor. Nach Schätzungen betrug der Zufluss aus dem Deichbruch bei Breitenhagen bei einer Breite der Bresche von 140 m 500-700 m3/s. Die Hochuferüberströmung bzw. der Dünendurchbruch zwischen Dessau und Aken erbrachten einen weiteren Zufluss von ca. 50 m3/s. 80. Welche Wassermengen mussten nach dem Hochwasser aus dem Umland Akens und aus dem Umland Breitenhagens abfließen? Welchen Anteil daran haben die genannten Schöpfwerke bzw. mobile Pumpen, die ggf. vor Ort installiert wurden? Die Überflutungsfläche im gesamten Elbe-Saale-Winkel durch beide Ereignisse betrug nahezu 85 km2, die erfragte Wassermenge nach Schätzungen ca. 110 Mio. m3. Dabei sind anfangs nach Einstellung entsprechender Saalewasserstände ca. 150 m3/s durch die dann aufgeweitete Deichbruchstelle zurück Richtung Saale abgeflossen . Weitere ca. 20 m3/s liefen später durch die Freischleuse am Schöpfwerk Breitenhagen ab. Der Anteil des Schöpfwerkes Aken betrug ab 16. Juni 2013 nach Inbetriebnahme lediglich 5,6 m3/s, war also im Gesamtvergleich sehr gering. 81. Laut Presseberichten (Volksstimme vom 28. Juni 2013) hat Flussbereichsleiter Jung bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der aufgeweichte Deich am Schöpfwerk Breitenhagen unbedingt gesichert werden müsse. Ab wann war dieser Fakt bekannt und welche Maßnahmen wurden zur Deichsicherung ergriffen? Welche Gründe haben zur Abberufung des Flussbereichsleiters Jung geführt? Am Morgen des 8. Juni 2013 informierten Deichwachen darüber, dass auf dem rechten Saaledeich bei Breitenhagen landseitig die Deichböschung auf ca. 6 m abrutscht. Die Situation entwickelte sich permanent weiter. Im Laufe des Vormittags erweiterte sich die Rutschung auf ca. 20 m und sackte um ca. 35 cm gegenüber dem Kronenweg ab. Auf der Landseite wölbten sich der Acker und das Randstreifengrünland nach oben. Diese Situation wurde als unmittelbar drohender Deichbruch eingeschätzt. Sicherungsmaßnahmen auf dem Landweg waren nicht mehr möglich. Die zuständigen Ka- 39 tastrophenschutzstäbe haben die Evakuierung der gefährdeten Ortschaften eingeleitet . Die Sicherung der Gefahrenstelle erfolgte durch Hubschraubereinsatz in den Abend- und Nachtstunden mit Abwurf von Bigbags. Der Flussbereichsleiter, Herr Jung, ist nicht abberufen worden. 82. Zu welchem Zeitpunkt war klar, dass eine Deichsprengung erforderlich war, um das Abfließen des Wassers aus dem Elbe-Saale-Winkel zu ermöglichen ? Wann erfolgte die Festlegung auf die Breite, in der der Deich gesprengt wurde? Am 12. Juni 2013 wurde klar, dass eine Deichsprengung erforderlich war. Nach mehreren Begutachtungen durch Fachberater und Spezialisten erfolgte die Festlegung auf die Breite der Deichsprengung am 14. Juni 2013. 83. Welche Behörde hatte zu welchem Zeitpunkt in Aken über die Abwehrmaßnahmen gegen Hochwasser zu bestimmen? Bitte für den Zeitraum des Hochwassers 2013 unter Berücksichtigung des Ausrufs des Katastrophenzustands in Kreis und Land beantworten. Mit Ausrufen des Katastrophenalarms am 3. Juni 2013 um 08.30 Uhr hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld grundsätzlich über die Maßnahmen der Katastrophenabwehr zu bestimmen. Dies erfolgte in Abstimmung mit der jeweiligen Technischen Einsatzleitung (TEL) vor Ort. 84. Ist es zutreffend, dass einem Hilfeersuchen der Stadt Aken an den Krisenstab Dessau erst nach einem Zeitraum von 2 Tagen entsprochen wurde? Wenn ja, warum wurde die Hilfe nicht früher geleistet? In Rede steht kein Hilfeersuchen, sondern der Vorschlag für eine gemeinsame Vorgehensweise . Der für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständige Katastrophenschutzstab hat kein offizielles Hilfeersuchen zur Unterstützung der TEL Aken an die Stadt Dessau-Roßlau gerichtet. 85. Ist es zutreffend, dass kommunale Behörden in Aken die Hilfe von professionellen Einsatzkräften (z. B. benachbarter Kommunen oder des Technischen Hilfswerks) zurückgewiesen haben? Wenn ja, waren die kommunalen Behörden zu dieser Entscheidung berechtigt und war die Entscheidung in der Sache gerechtfertigt? Dieser Sachverhalt kann nicht bestätigt werden. 86. Augenzeugen berichten, dass der Wasserstand der Taube nach Wiederinbetriebnahme des Schöpfwerks Aken in kurzer Zeit erheblich gesunken sei. Wie hat sich der Wasserstand der Taube nach Wiederinbetriebnahme des Schöpfwerkes verändert? Wie ist dies im Lichte der Leistungsfähigkeit des Schöpfwerks und der in das Einzugsgebiet der Taube eingeflossenen Wassermenge zu erklären? Der Rückgang der Pegelstände nach Reduzierung bzw. vollständigen Abriegelung des Wassereinbruches (Deichbruch) liegt daran, dass das eingeflossene Wasser aus dem Einzugsgebiet zuerst über die Fläche und dann über die Fließgewässer Richtung Breitenhagen abfließt. Sobald der Hauptteil des Wassers abgelaufen ist und es 40 sich in die Gewässerbetten zurückgezogen hat, ist auch ein schnellerer Pegelrückgang zu verzeichnen. Diese Wahrnehmung ändert grundsätzlich nichts an der Aussage , dass mit einem Schöpfwerk keine überstaute Deichbruchfläche von mehreren km² sinnvoll entwässerbar ist. Aus diesem Grunde werden nach Deichbrüchen auch regelmäßig Deichschlitzungen an geeigneten Stellen zum Zwecke der Flächenentwässerung vorgenommen. Die beigefügte Anlage 10 enthält Pegelaufzeichnungen aus dem Juni 2013. Für den Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 17. Juni 2013 liegen keine Messdaten aus dem System vor, da eine automatische Messung nicht möglich war. Die für diesen Zeitraum vorgenommene Interpolation verdeutlicht den sehr schnellen Anstieg. Im weiteren Verlauf ist aus der Grafik zu entnehmen, dass nach Rückzug des Wassers in das Bett der Taube zwar der Pegel am Schöpfwerk selbst absenkbar ist, aber die Absenkung am Leitpegel wesentlich langsamer erfolgt. Ein einmaliges Niederschlagsereignis (20./21. Juni) lässt die Pegelstände sofort wieder stark ansteigen, wobei der Anstieg wesentlich steiler erfolgt als die folgende Absenkung. Dabei ist zu beachten, dass die Absenkung erst möglich ist, wenn die Taube wieder in ihrem Bett abläuft. 87. Worauf ist der Bruch des Deiches bei „Mutter Sturm“ nach Erkenntnissen der Landesregierung zurückzuführen? Welche Gutachten lagen der Landesregierung oder kommunalen Behörden vor dem Hochwasser 2013 zu dem betroffenen Deichabschnitt vor? Der Deich „Mutter Storm“ ist nicht gebrochen. In Verlängerung des Deiches wurde das natürliche Hochufer überspült und an Stellen zerstört, an denen kein Hochwasserschutzdeich des Landes existiert. Im Rahmen des Deichlückenprogramms erfolgen derzeit Planungen zur Ertüchtigung des Hochufers und Ergänzung der bestehenden Deichlinie. Es liegen keine studienhaften Untersuchungen für diesen Bereich vor. Loitsche - Heinrichsberg – Glindenberg 88. Existiert für die Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg eine Höhenkarte? Wenn ja, wurden die geodätischen Höhen unter Einbeziehung der Hochwassergefahren beim Bau zentraler infrastruktureller Einrichtungen (Straßen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder -behandlung, Umspannwerke , öffentliche Gebäude etc.) beachtet? Wenn nein, warum nicht und wann wird diese Höhenkarte erstellt und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zur Verfügung gestellt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Kommune. 89. Existieren mobile Hochwasserschutzanlagen für die Gemeinde LoitscheHeinrichsberg ? Wenn ja, welche und wo kamen sie zum Einsatz? Wenn nein, warum nicht und plant die Gemeinde welche anzuschaffen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Kommune. 41 90. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Informationen im Ortsteil Loit- sche unzureichend waren. Wie kann es zu diesem Eindruck kommen? Welche Formen der Informationsverbreitung wurden durch die Bürgermeisterin gewählt? Mit Beginn des Hochwassers am 3. Juni 2013 wurde die Wasserwehr einberufen, es wurden 3 Wachlokale organisiert im OT Heinrichsberg, OT Loische und in Rogätz. Die Verantwortlichen der Wasserwehr einschließlich der Leiter der Wachlokale sowie die Kontaktleute der örtlichen Feuerwehren trafen sich täglich zur Besprechung der aktuellen Lage sowie zur Weitergabe von Informationen. Zu diesen Besprechungen war immer ein Vertreter der Presse geladen und auch anwesend, der entsprechende Informationen veröffentlichte. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Loitsche Heinrichsberg war Leiterin des Wachlokals im OT Loitsche und konnte nachdem alle Straßen nach Heinrichsberg gesperrt waren den OT Heinrichsberg nicht mehr verlassen. Die Bürger hatten über 24 Stunden am Tag die Möglichkeit sich in den Wachlokalen (im OT Loitsche war das Wachlokal in der FFW eingerichtet, Leiter war der Ordnungsamtsleiter Herr Wolff) über die aktuelle Lage zu informieren. Aus Sicht der Verbandsgemeinde kann dieser Vorwurf in keiner Weise nachempfunden werden. 91. Welchen Arbeitsstand hat der zweite Deichsanierungsabschnitt in Glindenberg ? Welches Genehmigungsverfahren soll durchgeführt werden? Welche Behörde fungiert als Genehmigungsbehörde? Wie soll die Hochwasserschutzeinrichtung im Bereich des Auenwaldes ausgeführt werden? Warum wurde bisher nicht mit dem Bau begonnen? Sieht die Landesregierung die Sanierung des Deiches angesichts der Tatsache, dass es fast zu einem Deichbruch in diesem Bereich gekommen wäre, als prioritär an? Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Die Deichsanierungsmaßnahme Glindenberg wurde für den 1. Bauabschnitt - Deichkm 0,9-3,55 - bautechnisch bereits 2012 abgeschlossen. Im sanierten Deichabschnitt wurden keine wesentlichen Schäden durch das Hochwasser im Juni 2013 gemeldet. Für den 2. Bauabschnitt - Deich-km 3,55-7,9 (bis zur Ortslage Heinrichsberg) - liegen die Ausführungsplanungen vor. Mit den Erkenntnissen aus dem Hochwasser im Juni 2013 ist eine Umplanung zur Anlegung einer durchgängigen landseitigen Berme mit Deichverteidigungsweg erforderlich. Diese wird derzeit mit der Genehmigungsbehörde , das ist das Landesverwaltungsamt, abgestimmt. Die Umplanungen sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Voraussichtlicher Baubeginn ist 2015. 92. Warum existiert in der Ortschaft Loitsche keine Hochwasserschutzeinrichtung ? Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung angesichts der dort entstandenen Schäden? In Loitsche gibt es am südöstlichen Ortsrand Wohngebäude, die sich in einer Senke befinden, deren Fläche sich an das Überschwemmungsgebiet von Ohre/Seegraben anschließt. Bis zum Hochwasserereignis im August 2002 waren hier keine wesentlichen Probleme zu verzeichnen. Auch während des Hochwassers 2002 bestand keine akute Gefährdung. Die Hochwassersituation war vor Ort beherrschbar. Aus diesem Grunde gibt es bisher keine Hochwasserschutzeinrichtungen. Das Hochwasserereignis im Juni 2013 hat auf Grund extremer Wasserstände auch im Rückstaubereich Wohnbebauungen direkt beeinträchtigt. Welche Maßnahmen 42 künftig erforderlich sind, kann erst nach eingehender Untersuchung entschieden werden. Fischbeck 93. In einem Pressebericht (MZ am 23. Juni 2013) werden Darstellungen von Innenminister Stahlknecht wiedergegeben, nach denen es zu dem Deichbruch gekommen sei, weil es an dieser Stelle einen „Knick“ im Deichverlauf gebe, gegen den die Elbeflut besonders stark gedrückt habe („die Nummer hier war vorprogrammiert“). Sind die Aussagen in dem Sinne zu interpretieren, dass der Deichbruch aufgrund des ungünstigen Verlaufs vorhersehbar war? Seit wann ist bekannt, dass an dieser Stelle das Risiko eines Deichbruchs besonders hoch war? Welchen Arbeitsstand haben die Planungen zur Sanierung des Elbedeichs in diesen Bereichen? Warum wurde die Sanierung des Elbedeichs an diesen Stellen nicht prioritär durchgeführt? Die Deichlinie im Bereich Fischbeck hat wie an vielen anderen Stellen auch einen hydraulisch ungünstigen Verlauf. Der gebrochene Deichabschnitt war allerdings einer der wenigen Bereiche, der in der nach dem HW 2002 vorgenommenen Standsicherheitsanalyse keine signifikanten Probleme aufwies und demzufolge nicht als Gefährdungsschwerpunkt eingeordnet wurde. Deshalb war auch keine prioritäre Sanierung vorgesehen. Nach dem Deichbruch erfolgte eine sofortige Veranlassung von Sofortmaßnahmen (Verbau des Deichbruches bis zum Jahresende 2013) und die Vorbereitung für eine neue Deichtrassierung. Der Baubeginn ist 2014 vorgesehen. Halle 94. Seit langem, insbesondere jedoch seit dem Hochwasser 2011, ist bekannt, dass am Gimritzer Damm ein dringender Handlungsbedarf besteht. Welche Absprachen zwischen dem Land und der Stadt haben seit dem Jahr 2011 stattgefunden? Welches Ergebnis hatten diese Absprachen? Die ersten Vermessungen und Standsicherheitsuntersuchungen am Gimritzer Damm erfolgten bereits im Jahr 1998. Bezugshochwasser der damaligen Berechnungen war das Hochwasserereignis der Saale vom April 1994 mit einem Pegelstand HalleTrotha 6,83 m. Im Ergebnis der damaligen Untersuchungen wurde der Gimritzer Damm als standsicher eingeschätzt. Als kritisch wurde bereits damals der starke Bewuchs auf dem Damm angemerkt. In Folge des Hochwasserereignisses im Januar 2011 erfolgten wiederum Standsicherheitsberechnungen, da sich die entsprechenden technischen Regeln zwischenzeitlich geändert hatten und ein spezieller Lastfall „Windwurf“ zu beachten war. Als Bemessungshochwasser wurde das Hochwasser vom Januar 2011 (Pegel Trotha 7,00 m) zum Ansatz gebracht. Insbesondere auf Grund der Gefährdung im Lastfall „Windwurf“ erfolgte die Einschätzung des Dammes als nicht standsicher. Im Anschluss daran erfolgten detaillierte Planungen zur Sanierung und standsicheren Gestaltung des Gimritzer Dammes. Alle Untersuchungen wurden nach Erarbeitung der Stadtverwaltung Halle vorgelegt und gemeinsam diskutiert . Die während des Hochwasserereignisses im Juni 2013 aufgetretenen Wasserstände machen es erforderlich, dass die bisherigen Planungen angepasst werden müssen. Erste Gespräche zwischen dem LHW und der Stadt Halle/Saale haben noch während des Hochwasserereignisses stattgefunden. 43 95. Wann hat das Land eine Vorzugsvariante für den Hochwasserschutz am Gimritzer Damm benannt? Welcher Realisierungszeitraum wurde der Stadt Halle vonseiten des Landes signalisiert? Unter dem Ansatz des Bemessungshochwassers 2011 (Pegel Trotha 7,00 m) und unter Beibehaltung der bestehenden Nutzungen am Gimritzer Damm wurde 2012 gemeinsam die Vorzugslösung „Sanierung des Gimritzer Dammes auf der bestehenden Trasse durch eine statisch wirksame Spundwand“ erarbeitet und bestätigt. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung Halle (Saale), die Planung erst dann fortzusetzen, wenn parallele Planungen der Stadt Halle (Saale) hinsichtlich einer Abschottung des Stadtgebietes Halle-Neustadt gegen Grundwassereinströmungen vorliegen und eventuelle Synergieeffekte mit den Planungen am Gimritzer Damm geprüft sind. Ein Realisierungstermin wurde nicht genannt. 96. Welche Art des Genehmigungsverfahrens wird nun für den neuen Deich am Gimritzer Damm gewählt? Wann ist mit Fertigstellung der Antragsunterlagen und mit Eröffnung des Genehmigungsverfahrens zu rechnen? Es wird ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt. Der LHW als Antragsteller und das LVwA als zuständige Genehmigungsbehörde sind bestrebt, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Ein wichtiger, auf die Zeitschiene wirkender Faktor ist, ob noch gegen das Vorhaben geklagt wird. Darüber hinaus steht noch nicht endgültig fest, ob eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Die jeweilige Verfahrensart führt zu entsprechend unterschiedlichen Verfahrenszeiträumen . Ziel ist es die Antragsunterlagen noch 2013 beim LVwA einzureichen . 97. An welchen weiteren Stellen innerhalb der Stadt Halle sieht die Landesregierung den Bedarf für einen Neubau bzw. für Sanierungsmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen? Neben dem Gimritzer Damm gibt es im Stadtgebiet Halle (Saale) nur noch eine maßgebende Hochwasserschutzanlage, den Passendorfer Deich. In Auswertung des HW 2013 werden Standsicherheitsuntersuchungen durchgeführt und es sind derzeitig Planungen zur Anlage eines Deichverteidigungsweges für bislang nur schlecht zugängliche Bereiche des Deiches beauftragt. Zeitz 98. Berichten zufolge wurden in einigen Bereichen, insbesondere in der Freiligrath Straße viel zu spät vor dem Hochwasser gewarnt, sodass aufgrund des zu kurzen Zeitraums bis zur Evakuierung vermeidbare Schäden an privatem Eigentum entstanden sind. Teilt die Landesregierung diese Auffassung ? Wenn ja, welche Konsequenzen werden gezogen? Der Landesregierung und dem zuständigen Burgenlandkreis liegen keine Erkenntnisse bezüglich einer verspäteten Warnung vor dem Hochwasser vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Die Hochwasservorhersage für den Pegel Zeitz wird auf Basis Thüringer bzw. Sachsen -Anhaltischer Hochwassermeldepegel Greiz und Gera-Langenberg realisiert. Die Fließzeit zwischen Greiz und Zeitz beträgt ca.11 bis 13 Stunden, zwischen Gera- 44 Langenberg und Zeitz ca. 7 Stunden. Während des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 kam es am Pegel Greiz im Zeitraum des Scheiteldurchganges vom 2. Juni 2013, 16:30 Uhr bis 4. Juni 2013, 06:30 Uhr zu einem Ausfall der Datenübertragung. Damit konnte eine ausreichend zeitige Vorhersage des Zeitpunktes der Überschreitung der Alarmstufe 4 sowie des zu erwartenden Scheitelwasserstandes am Pegel Zeitz nicht erfolgen. Eine Einbeziehung des Pegels Elsterberg (Sachsen) in die Vorhersage war aufgrund der bedeutenderen Zuflüsse der Weida unterhalb Greiz nicht zielführend. In Auswertung des Hochwasserereignisses Juni 2013 wird für das „Teilmodell Weiße Elster“ eine Qualifizierung angestrebt. Der LHW prüft, in welcher Form eine Übergabe der bei der Modellrechnung anfallenden Rechenergebnisse für die Weiße Elster erfolgen kann, sodass daraus eine Wasserstandsvorhersage für den Pegel Zeitz abgeleitet werden kann. 99. Welche Art von Hochwasserschutzeinrichtungen ist für die Stadt Zeitz geplant ? Welchen Arbeitsstand hat diese Einrichtung? Wann war haushalterisch die Umsetzung geplant? Wie begründet die Landesverwaltung die Verzögerungen? In der Stadt Zeitz gibt es seit Jahrzehnten mehrere Hochwasserschutzanlagen, die in den Jahren ab 2003 schrittweise instandgesetzt und dem bisher bekannten HQ100 angepasst wurden. Im Zuge der Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes wurden die bisher ungeschützten Uferabschnitte der Stadt in die Beplanung einbezogen. Dies war aus Landesmitteln nur schrittweise möglich, da Zeitz außerhalb der Fördergebietskulisse HW2002 liegt. Erst mit Zuweisung von EFRE-SüdMittel ab 2012 konnte die Realisierung weiterer Hochwasserschutzanlagen für Zeitz ins Auge gefasst werden. In Anbetracht der erforderlichen Zeiträume für die Planung neuer Anlagen auf neuen Trassen einschließlich Planfeststellung, kann von einer Verzögerung nicht gesprochen werden. Die Art der Hochwasserschutzeinrichtungen richtet sich an den örtlichen Verhältnissen , den verfügbaren Aufstandsflächen für bauliche Anlagen und städteplanerischen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten aus. Es wird an mehreren Abschnitten mit unterschiedlichen Arbeitsfortschritten geplant und später auch gebaut. Wetterzeube 100. Existieren Hochwasserschutzplanungen für die Gemeinde Wetterzeube? Wenn ja, welcher Art sind die Planungen, welcher Arbeitsstand ist zu verzeichnen ? Wenn nein, wird die Landesregierung angesichts der entstandenen Schäden den Hochwasserschutz für die Gemeinde Wetterzeube prioritär behandeln? Für die Gemeinde Wetterzeube gibt es im LHW keine Hochwasserschutzplanungen. Aus Sicht der Gemeinde besteht dazu allerdings ein Erfordernis, da im Privateigentum stehende Uferschutzmauern dem Hochwasserschutz für weite Ortsteile nicht mehr gewährleisten. Der Gemeinde wurde empfohlen, einen entsprechenden Antrag an das Land zu stellen. 101. Gibt es Bestrebungen für die Region Wetterzeube/Droyssiger Forst den Hochwasserschutz länderübergreifend mit Thüringen zu betrachten? Wenn ja, bitte auch die Maßnahmen nennen, die geplant sind. 45 Seitens der Landesregierung sind keine Maßnahmen geplant. Bernburg 102. Gibt es in Auswertung des Hochwassers 2013 Erkenntnisse über bestehende oder mögliche Auswirkungen des Damms der B 6n bzw. B 185 auf den Hochwasserabfluss? In Umsetzung der EG-HWRM-RL wird derzeit die untere Saale auf der Grundlage einer 2D-Modellierung untersucht. Ergebnisse sind frühestens im I. Quartal 2014 zu erwarten. Bei der B 6n ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Planfeststellung die Hochwasserneutralität anhand der bisherigen Bemessungsgrundlagen nachgewiesen wurde. Die Trasse der B 185 besteht seit Jahrzehnten. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss hat sich mehrfach bei zurückliegenden Hochwässern gezeigt und ist in den bisherigen Überschwemmungsgebietsfestsetzungen berücksichtigt. Magdeburg 103. Für Magdeburg lagen die Vorhersagen zunächst erheblich über, dann in den letzten Tagen vor dem Scheitelpunkt unter den erreichten Werten. Lagen die erreichten Werte im angegebenen Toleranzbereich? Wird daran gedacht, das Vorhersagesystem für diesen Bereich und für weitere Extremhochwasser neu zu konzipieren oder zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann? Ab dem 7. Juni 2013 wiesen die auf jeweils 06 Uhr bezogenen Vorhersagewerte für den Pegel Magdeburg (bezogen auf den angenommenen Tag des Scheiteleintritts 9. Juni) 7.40 m aus. Das bedeutet, dass im Vorhersagebereich, zwei Tage vor Scheiteleintritt eine genaue Vorhersage erfolgte, welche auch die eigentliche Scheitelhöhe (eingetreten 7,47 m) zutreffend quantifizierte. Abweichungen von +/-10 cm sind für solche Modellanwendungen unvermeidbar. Der Vorhersagezeitraum für den Pegel Magdeburg, von max. 3 Tagen, entspricht der Wellenlaufzeit zwischen Usti und Magdeburg. Angaben die darüber hinausgehen sind ungesicherte Prognosen/Abschätzungen und werden deshalb als Klammerwerte in der Hochwasservorhersage dargestellt. Vorhersagen werden täglich auf der Grundlage einer großen Anzahl aktueller Eingangsdaten neu berechnet. Bei der entstehenden Änderung zum Vortag handelt es sich nicht um eine Korrektur, sondern um eine Aktualisierung entsprechend des jeweils neuen Kenntnisstandes. Das Vorhersagesystem WAVOS wurde von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) für Schifffahrtsverwaltung entwickelt und im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung auch für die Hochwasservorhersage zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit den Elbeanliegerländern arbeitet die BfG aktuell an der Verbesserung des Vorhersagesystems . Ein Abschluss dieser Arbeiten ist derzeit nicht einschätzbar. 104. Wann ist für Magdeburg mit der verbindlichen Bekanntgabe des Bemessungshochwassers zu rechnen? Welches Bemessungshochwasser wurde seit 2002 angenommen? Gab es seit 2002 eine Korrektur des Bemessungshochwassers ? Das für die Elbe länderübergreifend abgestimmte Bemessungshochwasser wurde am 19. November 2008 durch die Umweltressorts der Elbeanliegerländer verbindlich 46 für die Bemessung festgelegt. In Auswertung des Hochwassers 2013 erfolgt zurzeit eine umfassende hydrologische Bewertung durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde im Zusammenwirken mit den betroffenen Ländern. 105. Viele Bereiche der Deiche mussten überraschend erhöht werden, weil die Höhenvermessung teilweise veraltet war oder nicht vorlag. Bis wann wird eine komplette Höhenvermessung vorliegen? Ist an weitere Hochwasserschutzmaßnahmen aufgrund einer weiteren Neufestsetzung des Bemessungshochwassers gedacht? Die vorliegenden Höhenvermessungen der Deiche im LHW sind korrekt und aktuell. Zur möglichen Neufestsetzung des Bemessungshochwassers wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 106. Unterhaltungsmaßnahmen zum Hochwasserschutz fanden an der Alten Elbe nach Abschluss der naturschutzfachlichen Verfahren nur zögerlich statt. Wie wird hier in Zukunft agiert? Für die Unterhaltungsarbeiten an der Alten Elbe, Stadtstrecke Magdeburg, wurde unter Beteiligung der Naturschutzverbände und Naturschutzbehörden ein Pflege- und Unterhaltungsplan erarbeitet. Nach dessen Festsetzungen wird regelmäßig die Unterhaltung der Alten Elbe vorgenommen. Entsprechende Arbeiten sind auch für den Winter 2013/2014 vorgesehen. 107. Die Elbumflut untersteht als Hochwasserschutzanlage verschiedenen Behörden und befindet sich in verstreutem Eigentum. Aufwuchs und massive den Abfluss behindernde Verbuschung, aber auch das Vorhandensein außer Dienst gestellter Bauwerke wie die Kanonenbahnbrücke sind hier die Folge. Eine dadurch gesunkene Fließgeschwindigkeit wiederum erhöht die Sedimentablagerung. Die Abflusskapazität hat sich dadurch immer weiter verringert. Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu tun? Ist an einen Erwerb der Flächen und Bauwerke zur wasserbaulichen Ertüchtigung des Systems gedacht? Für die Hochwasserschutzanlagen im Bereich des Elbeumflutkanals ist der LHW verantwortlich. Die im Umflutkanal liegenden Flächen stehen ganz überwiegend in privatem Eigentum und sind festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und § 101 WG LSA. Zuständig für die Durchsetzung sind die Wasserbehörden. Darüber hinaus gibt es keine Festlegungen zum Umfang der Unterhaltung und zu Nutzungsbeschränkungen . Pläne zum Erwerb des Eigentums an den in Frage stehenden Flächen bestehen nicht. 108. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Wasserpegel der Elbumflut bei Höchstwasserstand um ca. 30 cm über dem errechneten Wert und über dem der Elbe lag? Wie gedenkt sie, diesem Umstand Rechnung zu tragen? Ein höherer Wasserstand im Umflutkanal ergibt sich zwangsläufig aufgrund des dort kürzeren Fließweges im Vergleich zur längeren Stromelbe durch das Stadtgebiet. Anderenfalls könnte der Umflutkanal nicht in die Elbe ausfließen. 47 Ein Höchstwasserstand von ca. 30 cm „über dem errechneten Wert“ ist nicht nachgewiesen . Biederitz 109. In Biederitz am Neubaugebiet „Domblick“ befindet sich ein 800 Meter langer Deichabschnitt ohne Deichverteidigungsweg, was den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich erschwert hat. Welche Maßnahmen sind wann geplant, diesen Deich in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen? Die Sanierung des Deiches Domblick wird 2014 planerisch vorbereitet. Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2015. Altmark/Elversdorf 110. Zum Schutz der Ortschaften Demker und Elversdorf wurde seit dem Hochwasser 2002 ein Ringdeich errichtet. Im Jahr 2011 wurde ein weiteres Stück des Schutzwalls von Elversdorf in Richtung Demker fertig gestellt. Trotzdem fehlten bis zum Hochwasser 2013 immer noch 2,1 Kilometer zur Fertigstellung des Deiches. Aufgrund des herannahenden Hochwassers wurde er in Eile kurz vor dem Eintreffen der Wassermassen letztendlich doch noch rechtzeitig fertig gestellt. Wie erklärt die Landesregierung die Verzögerung des nach 2002 versprochenen Deichbauvorhabens? Für alle Deichbauvorhaben nach 2002 mussten nach fachlicher, finanzieller, rechtlichen und personellen Kriterien Priorisierungen vorgenommen werden. Der Deichbau Demker im angefragten Abschnitt ist wegen des erforderlichen langjährigen Planfeststellungsverfahrens nicht vor dem Hochwasser 2013 zum Abschluss gekommen. 2736.pdf Große Anfrage Hochwasser - Anlage 1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.1.1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.2 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.1.2.2 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.2 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.2.1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.2 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.2.2.2 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.1 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 2.2 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 3 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 4 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 5 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 6 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 7 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 8 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 9 Große Anfrage Hochwasser - Anlage 10