Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/274 29.07.2011 (Ausgegeben am 01.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Bundesmittel für zusätzliche Studienplätze wegen des Aussetzens der Wehrpflicht Kleine Anfrage - KA 6/7101 Vorbemerkung des Fragestellenden: Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung die Länder mit 1,5 Milliarden € bei der Schaffung neuer Studienplätze unterstützen, die wegen des Aussetzens der Wehrpflicht erforderlich werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung : Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Bund und Länder gehen davon aus, dass je nach Inanspruchnahme der neuen Freiwilligendienste aufgrund der Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst mit 45.120 bis 59.520 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu rechnen ist. Die Bundesregierung hat erklärt, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers des Bundes für diese zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger über die bereits für die zweite Programmphase hinaus eingeplanten Hochschulpaktmittel zwischen 517,953 bis 683,257 Millionen € zusätzlich bereitstellen zu wollen. Frage Nr. 1: An welche Konditionen ist die Bereitstellung dieser zusätzlichen Bundesmittel gebunden? Die Bundesmittel für die sich aus der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst ergebenden zusätzlichen Studienanfänger und Studienanfängerinnen werden anhand der 2 tatsächlichen Studienanfängerentwicklung nachlaufend nach zwei Jahren (ab 2013 bis 2018) entsprechend der Systematik des Hochschulpaktes zweite Phase abgerechnet . Frage Nr. 2: In welchem Verhältnis stehen diese Bundesmittel zu den Mitteln im Rahmen des Hochschulpakts? Der Bund stellt mit 13 000 € - verteilt auf vier Jahre - für die aufgrund der Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger genau den selben Betrag bereit, wie für die im allgemeinen vom Hochschulpakt 2020 begünstigten Studienanfängerinnen und Studienanfänger. Frage Nr. 3: In welchem Umfang kann Sachsen-Anhalt Mittel aus diesem Budget erwarten? Der Umfang, in dem Sachsen-Anhalt an den vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel partizipieren kann, lässt sich nur schwer voraussagen. Zum einen liegt keine Prognose über die Inanspruchnahme der neuen Freiwilligendienste vor, zum anderen hängt der Mittelfluss von der tatsächlichen Anzahl der aufgrund der Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger ab. Im Rahmen der Modellrechnungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern wurde für Sachsen-Anhalt eine Bandbreite von rund 14,02 Millionen € bis 18,47 Millionen € angenommen. Frage Nr. 4: Für welchen Zeitraum ist das Programm des Bundes ausgelegt. Zwischen Bund und Länder besteht Einigkeit darüber, dass sich die Studienaufnahme der aufgrund der Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger um bis zu vier Jahre verzögern kann. Das Programm ist daher von 2011 bis 2015 mit einer nachlaufenden Ausfinanzierung bis 2018 angelegt. Frage Nr. 5: Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Vergabe dieser Mittel? Beabsichtigt sie mit diesen Geldern bestimmte Studienrichtungen schwerpunktmäßig zu fördern und wenn ja, welche? Die Verteilung der im Land Sachsen-Anhalt aus dem Hochschulpakt 2020 zur Verfügung stehenden Mittel ist in der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 / 2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt geregelt, welche die Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft am 4. Juli 2011 unterzeichnet haben. Sollten zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, ist geplant diese Mittel - entsprechend dem in der Vereinbarung festgelegten Schlüssel - den Hochschulen zur Verfügung zu stellen.