Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2755 04.02.2014 (Ausgegeben am 05.02.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen Kleine Anfrage - KA 6/8161 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach dem „Königsteiner Schlüssel“ nehmen die Bundesländer jährlich eine bestimmte Erstverteilungsquote der ankommenden Flüchtlinge auf. Wegen der seit 2008 steigenden Zahl an Erstanträgen von Asylsuchenden (BAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl), wurden bzw. werden in den Bundesländern neue Unterkünfte für Flüchtlinge eingerichtet. Laut Medienberichten wurden bzw. werden auch früher genutzte Gebäude reaktiviert, die zuvor wegen der kontinuierlich sinkenden Zahl an Flüchtlingen in den Jahren 1997 bis 2007, mit Ausnahme des Jahres 2001, geschlossen wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge wurden jeweils in den Jahren 2008 bis 2013 in Sach- sen-Anhalt aufgenommen? Die Zahl der in den Jahren 2008 bis 2013 im Land Sachsen-Anhalt registrierten Asylerstantragsteller ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Asylerstantragsteller 690 849 1.321 1.413 2.024 3.405 2 2. Wie viele Flüchtlinge wurden jeweils in den Jahren 2008 bis 2013 auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt verteilt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die erbetenen Angaben zu den in den Jahren 2008 bis 2013 auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilten Asylerstantragsteller sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/ kreisfreie Stadt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Altmarkkreis Salzwedel 7 16 32 35 88 121 Anhalt-Bitterfeld 12 13 43 45 137 246 Börde 33 31 55 73 139 250 Burgenlandkreis 52 30 52 84 151 274 Dessau-Roßlau 14 6 27 37 77 126 Halle (Saale) 78 53 46 54 170 391 Harz 3 0 0 0 2 0 Jerichower Land 36 14 38 67 57 138 Landeshauptstadt Magdeburg 36 53 77 94 201 358 Mansfeld-Südharz 21 27 49 80 132 203 Saalekreis 24 17 55 123 143 252 Salzlandkreis 24 43 41 83 148 322 Stendal 37 24 33 44 101 175 Wittenberg 7 14 16 57 113 205 Gesamt 384 341 564 876 1.659 3.061 3. In welchen Orten wurden in den Jahren 2008 bis 2013 Unterkünfte zur Un- terbringung von Flüchtlingen eingerichtet? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Gemeinde, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterkunft, Anzahlen der untergebrachten Personen. Mit Ausnahme der Stadt Dessau-Roßlau haben die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2008 bis 2011 keine neuen Unterkünfte für die Unterbringung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer errichtet bzw. ehemalige Unterkünfte reaktiviert . In der Stadt Dessau-Roßlau werden seit September 2010 ausschließlich Wohnungen für die Unterbringung vorgehalten. Die Wohnungen sind im Stadtgebiet verteilt. Die erbetenen Angaben für die Jahre 2012 und 2013 sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. 3 4. Wie hoch waren die jeweils in den Jahren 2008 bis 2013 nicht durch das Land zu erstattenden Investitionskosten, die jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgewendet wurden? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Von 2008 bis Juni 2010 erstattete das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Abgeltung der ihnen für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Aufnahmegesetz entstandenen Kosten gemäß § 2 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes in der Fassung vom 17. Januar 2008 nach Maßgabe der Verordnung über die Erstattung von Kosten nach dem Aufnahmegesetz (Aufnahmeerstattungsverordnung). Danach erhielten die Aufnahmekommunen einen halbjährlichen Pauschalbetrag. Mit diesen Pauschalen waren alle Kosten abgegolten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Aufnahme der ihnen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AufnG zugewiesenen Personen entstanden sind. Seit dem 1. Juli 2010 erfolgt der Kostenausgleich im Rahmen des Finanzausgleiches nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Rahmen der Auftragskostenerstattung. Reine Investitionstätigkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte werden nicht über das FAG abgegolten. Die Kommunen erhalten aber gemäß § 16 FAG eine Investitionspauschale , die keiner Zweckbindung unterliegt. 5. Wo sind momentan weitere Unterkünfte für Flüchtlinge in Planung oder Eröffnung begriffen? Bitte aufschlüsseln nach Stadt bzw. Gemeinde, aktuellem Sachstand, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterkunft, Anzahl der Wohnplätze. Die erbetenen Angaben zu den in Planung stehenden Unterkünften sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Neben der Neuerrichtung von Gemeinschaftsunterkünften erfolgt in allen Aufnahmekommunen die Anmietung von Wohnraum kontinuierlich . Kreisfreie Städte/ Gemeinschaftsunterkünfte Landkreise Standort Neu- Wiederin- aktueller geplante (Stadt/Gemeinde) errichtung betriebnahme Sachstand Kapazität Landeshauptstadt Magdeburg X - GU in Planung, konkrete Angaben - Magdeburg sind noch nicht bekannt Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel X - Ausbau Dachgeschoss der GU in der 20 Siedlung des Friedens 38 in Salzwedel Jerichower Land - X - GU in Planung, konkrete Angaben - sind noch nicht bekannt „GU“ - Gemeinschaftsunterkunft 4 6. Steht die Landesregierung im Informationsaustausch bzw. Kontakt mit Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zur Planung und Vorbereitung der Unterbringung von Flüchtlingen? Wenn ja, in welcher Form und Regelmäßigkeit ? Die Aufnahme von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufnahmekommunen) als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Zur Aufnahme gehört ebenfalls das Vorhalten entsprechender Unterkunftskapazitäten (Wohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte). Die Fachaufsicht über diese Aufgabe übt das Landesverwaltungsamt aus. Im Rahmen der Fachaufsicht informiert und berät das Land die Aufnahmekommunen kontinuierlich zu Fragen der Form und Ausgestaltung der Unterbringung. Regelmäßig nimmt das Landesverwaltungsamt Visitationen vor Ort vor. Insbesondere mit Blick auf die stark steigenden Asylbewerberzugangszahlen werden mit den Aufnahmekommunen anlassbezogen Dienstbesprechungen durchgeführt. Zur besseren Planbarkeit der notwendigen Kapazitäten informiert das Land die Aufnahmekommunen regelmäßig über die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) prognostizierten Asylbewerberzugangszahlen. Die Prognosemitteilung des Bundesamtes erfolgt in der Regel quartalsweise. 7. Existieren seitens der Landesregierung Handlungsempfehlungen für die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und wenn ja, welchen Inhalt haben diese? Durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15. Januar 2013 sind für die Unterbringung und soziale Betreuung von Ausländern nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 8 Aufnahmegesetz (AufnG), die den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Aufnahme zugewiesen werden, Leitlinien erlassen worden. Diese Unterbringungsleitlinien enthalten als Orientierungshilfe Empfehlungen für eine rechtskonforme , angemessene und an humanitären Grundsätzen ausgerichtete Unterbringung der Zugewiesenen. Neben Ausführungen zur Form der Unterbringung (Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Regelunterbringung in Wohnungen) sind in den Leitlinien die zu beachtenden Grundsätze und Mindestanforderungen für die Unterbringung sowie für die soziale Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften verankert. Entsprechend der Leitlinien werden die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte im Wege eines Monitorings von der Fachaufsichtsbehörde darauf überprüft, inwieweit sie den Anforderungen nach diesen Leitlinien entsprechen. 8. Wie und in welchen Abstand informiert die Landesregierung Landkreise und kreisfreie Städte über die jeweils bevorstehenden kommunalen Zuteilungszahlen von Flüchtlingen. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden durch die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt monatlich über die Zuweisungszahlen aufzunehmender Asylbegehrender informiert. 5 Anlage 1 Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern Errichtung von Unterkünften 2012 kreisfreie Städte / Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen Landkreise Standort Neu- Wiederin- belegte Plätze Standorte Anzahl der ange- Zahl der Bewohner (Stadt/Gemeinde) errichtung betriebnahme zum 31.12.2012 (Stadt/Gemeinde) mieteten Wohnungen zum 31.12.2012 Halle Ernst-Kamieth-Str. 3 X - 28 - - - Mansfeld Südharz Wolferöder Weg X - 110 - - - Eisleben (ageschlossene Wohneinheiten) Salzlandkreis Dr.-Wilhelm-Feit-Str. - X 47 - - - Aschersleben Wittenberg Straße der Jugend X - 162 - - - Vockerode (abgeschlossene Wohneinheiten) 6 Anlage 2 Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern Errichtung von Unterkünften 2013 kreisfreie Städte/ Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen Landkreise Standort Neu- Wiederin- belegte Plätze Standorte Anzahl der ange- Zahl der Bewohner (Stadt/Gemeinde) errichtung betriebnahme zum 31.12.2013 (Stadt/Gemeinde) mieteten Wohnungen zum 31.12.2013 Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau - - - Dessau 41 166 Halle Huttenstraße 57 X - 50 Halle k.A. 740 Landeshauptstadt Magdeburg Am Deichwall 26/27 X - 43 Magdeburg 199 416 Altmarkkreis Philipp-Müller-Str. 18 X - 11 Salzwedel, Gardelegen 26 98 Salzwedel Gardelegen Anhalt-Bitterfeld - - - - WG´s in Bittelfeld 17 402 Wohnungen in Bitterfeld, Wolfen, Zerbst, Köthen 50 104 Börde - - - - WG´s in Haldensleben u. 10 51 Oschersleben Wohnungen in Haldensleben, Harbke, Oschersleben, Zielitz, 29 87 Wanzleben Burgenlandkreis - - - - Naumburg, Weißenfeld, Zeitz, 16 42 Teuchern Harz - - - - Halberstadt, Wernigerode, 16 38 Thale, Quedlinburg Jerichower Land - - - - Burg 17 57 „k.A.“ - keine Angabe „WG’s“ - Wohngemeinschaften Seite 1 von 2 7 Anlage 2 Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern Errichtung von Unterkünften 2013 kreisfreie Städte/ Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen Landkreise Standort Neu- Wiederin- belegte Plätze Standorte Anzahl der ange- Zahl der Bewohner (Stadt/Gemeinde) errichtung betriebnahme zum 31.12.2013 (Stadt/Gemeinde) mieteten Wohnun- gen zum 31.12.2013 Mansfeld Südharz - - - - Eisleben, Volkstedt, Sanger- 125 533 hausen, Arnstein (incl. Wolferöder Weg in Eisleben) Saalekreis - - - - WG für Frauen in Merseburg 1 16 WG für Männer in Merseburg 1 8 Wohnungen in Merseburg, Mücheln, Bad Dürrenberg, 14 45 Leuna, Landberg, Teutschen- tal, Kabelsketal, Braunsbedra Salzlandkreis Am Burgwall 3a Schönebeck, Staßfurt, Schönebeck X - 31 Bernburg, Aschersleben 31 82 (bis 31.12.2013) Magdeburger Str. 46 X - 21 - - - Bernburg Stendal - - - - Stendal 1 6 Wittenberg - - - - Annaburg, Wittenberg, 92 315 Zahna-Elster, Vockerode (incl. Straße der Jugend in Vockerode) „WG“ - Wohngemeinschaft Seite 2 von 2