Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2772 10.02.2014 (Ausgegeben am 10.02.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Ehrungen von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für den Hochwassereinsatz durch das Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8187 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Freistaat Sachsen mit dem „Sächsischen Fluthelferorden 2013“, das Land Brandenburg mit der „Hochwasser-Medaille Land Brandenburg 2013“ und das Land Niedersachsen mit der „Hochwasser-Medaille 2013 des Landes Niedersachsen“ ehren u. a. auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in den jeweiligen Bundesländern im Hochwassereinsatz waren. Das Land Sachsen-Anhalt ehrt Einsatzkräfte und freiwillige Helfer mit der „Fluthelfer-Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt 2013“ bzw. der entsprechenden Bandschnalle für Uniformträger. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Land Sachsen-Anhalt im Einsatz waren, nicht mit der „Fluthelfer-Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt 2013“ bzw. der entsprechenden Bandschnalle geehrt werden? Mit dem Schreiben des BMI vom 19.06.2013 wurde eine Auszeichnung von haupt- und ehrenamtlichen Bundeskräften durch BMI und BMVg mit dem Ehrenzeichen „Einsatzmedaille Fluthilfe 2013“ für enorme Hilfeleistung angekündigt . Zugleich hat BMI darauf hingewiesen, dass es dem Bund aus kompetenzrechtlichen Gründen versagt bleibt, über den genannten Kreis hinaus organisierte und zivile Helfer, die einen vergleichbaren Einsatz geleistet haben, eben- 2 falls mit seinem Ehrenzeichen auszuzeichnen. Er hat deshalb angeregt, dass das Land für diesen Personenkreis eine ähnliche Landesauszeichnung stiftet. Dem hat sich das Land angeschlossen, indem es für den Personenkreis, der von der Bundesauszeichnung nicht erfasst wird, eine eigene Form der Anerkennung geschaffen hat. Für ein und denselben Einsatz für zivile Helfer nur eine Auszeichnung, für Bundeskräfte wie Bundeswehr oder THW jedoch zwei Ehrungen vorzusehen, wäre hingegen nicht nachvollziehbar. Großes geleistet haben beide Gruppen, was eine Herausstellung der einen gegenüber der anderen Gruppe verbietet. Grundsätzlich trifft es daher zu, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dann keine Landesauszeichnung erhalten, wenn die Voraussetzungen für eine Bundesauszeichnung vorliegen. 2. Trifft es zu, dass dies von Vertretern der Landesregierung u. a. damit be- gründet wurde, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ihren Dienst im Hochwassereinsatz in einem besoldeten Amt versahen und es für diese Pflichtausübung keiner besonderen Auszeichnung bedürfe? Nein. Die Begründung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass jüngst im Burgen- landkreis auch kommunale Hauptverwaltungsbeamte mit der „FluthelferEhrennadel des Landes Sachsen-Anhalt 2013“ ausgezeichnet wurden? Der Dienst in einem besoldeten Amt verbietet nicht grundsätzlich eine Anerkennung mit der Fluthelfernadel 2013.