Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/278 03.08.2011 (Ausgegeben am 08.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm und Brunnengalerie Halle-Neustadt Kleine Anfrage - KA 6/7084 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Gimritzer Damm wurde in den 1930er Jahren angelegt. Er schützt heute insbesondere Halle-Neustadt vor Hochwasserereignissen der Saale. Von Seiten der Stadt Halle wird auf einen Ausbau und hier insbesondere auf eine Erhöhung des Gimritzer Damms gedrängt, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Zur Senkung des Grundwasserstands in Halle-Neustadt wurde 1966 durch den damaligen Bauherren (Rat des Bezirkes) eine Brunnengalerie, bestehend aus 146 Brunnenschächten, angelegt. Die Absenkung des Grundwasserstands war insofern Voraussetzung für die Errichtung weiter Teile von Halle-Neustadt. Bei Hochwasser steigt der Grundwasserstand stark an und führt zu oberflächigen Vernässungen. Die Brunnengalerie soll Folgeschäden an Gebäuden, Installationen und unterirdischen Versorgungsleitungen vermeiden. Sind im Normalbetrieb etwa 30 Pumpen im Einsatz , müssen im Hochwasserfall zusätzliche Pumpen eingesetzt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Der Stadtteil Halle-Neustadt liegt in der Saaleaue. Er liegt fast zur Hälfte im potenziellen Überflutungsbereich der Saale. Natürlich hohe Grundwasserstände < 2 m unter Geländeoberkante sind häufig festzustellen. Um das anstehende Grundwasser dauerhaft und großflächig abzusenken, wurde bereits 1966 durch den Rat des Bezirkes Halle die Anlage einer ca. 4 km langen Brunnengalerie mit 146 Einzelbrunnen veranlasst. Damit wird bis heute das Grundwasser etwa 4 bis 5 m unter Geländeoberkante gehalten. 2 Die dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels war Voraussetzung für die Errichtung weiter Teile von Halle-Neustadt. Die Zuständigkeit für die Brunnengalerie liegt bei der Stadt Halle. Die Überflutung des bebauten Bereiches bei Hochwässern der Saale verhindert der in den 1930er Jahren errichtete Gimritzer und Passendorfer Damm. Der Damm ist Bestandteil der Anlage 3 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Somit obliegt dem Land die Unterhaltung des Dammes. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Zustand der Hochwasserschutzanla- ge Gimritzer Damm? Wer ist für diese Hochwasserschutzanlage unterhaltungspflichtig ? Die vorliegenden Standsicherheitsuntersuchungen wurden Mitte der 1990er Jahre im Auftrag des damaligen Staatlichen Amtes für Umweltschutz Halle durch ein Ingenieurbüro durchgeführt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Anlage standsicher ist. Von der Stadt Halle wird dies in Zweifel gestellt. Während des Hochwasserereignisses 2011 wurden von der Stadt massiv Holzungen durchgeführt und eine Aufkadung sowie Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Bei der Unterhaltung des Dammes wurde in Abstimmung mit der Stadt Halle berücksichtigt , dass der Dammabschnitt hinsichtlich des Bewuchses zu belassen ist, weil ein Interesse daran bestand, diesen so genannten grünen Teil der Stadt zu erhalten. Hier haben Stadt und LHW vereinbart, dass die Gehölzpflege von der Stadt wahrgenommen wird. 2. Hält die Landesregierung die derzeitige Höhe des Gimritzer Damms für aus- reichend? Bis zu welchem HQ bietet der Gimritzer Damm Schutz vor Hochwasserereignissen ? Mit welcher Wiederkehrwahrscheinlichkeit wird das Hochwasser der Saale vom Januar 2011 im Stadtgebiet Halle beurteilt? Die statistische Auswertung des Saale-Hochwassers (Überprüfung der statistischen Hauptzahlen) von 2011 ist noch nicht abgeschlossen, daher kann dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Auswertung soll voraussichtlich im September/Oktober 2011 vorliegen. Im Zuge der Erstellung einer Hochwasserschutzkonzeption für die Saale im Jahre 1997 wurde der Gimritzer Damm bis zu einem HQ100 als ausreichend sicher eingestuft. Diese Erkenntnisse liegen auch der Stadt Halle vor und wurden durch Untersuchungen zum HochwasserSchutzniveau , die im städtischen Auftrag für das Stadtgebiet von Halle 2005/2006 durchgeführt wurden, nochmals bestätigt. 3. Welche genauen Untersuchungen sind am Gimritzer Damm in diesem Jahr geplant? Die Standsicherheit des Gimritzer Dammes wird in 2011 auf Wunsch der Stadt Halle nochmals einer Überprüfung unterzogen. Die Ergebnisse werden mit der Stadt Halle gemeinsam erörtert und ggf. Maßnahmen für die künftige Unterhaltung und/oder Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage abgeleitet. 3 4. Wurde bzw. wird die Brunnengalerie in Halle-Neustadt im Rahmen der regionalen Arbeitsgruppen zur Lösung der Grundwasserprobleme thematisiert? Wenn ja, bitte näher ausführen, wann und mit welcher Zielrichtung. Für den Bereich der Stadt Halle sind insgesamt 272 Erfassungsbögen zu vernässten Flächen und Gebäuden eingegangen. Zurzeit finden die vertiefende Ursachenanalyse und die Prüfung von Lösungsansätzen statt. Dabei sind die betroffenen Kommunen einbezogen. Dies gilt auch für die Brunnengalerie in Halle-Neustadt. 5. Welche Möglichkeiten werden von Seiten des Landes gesehen, die Stadt Halle bei der Sanierung der Brunnengalerie bzw. der erforderlichen Senkung des Grundwasserstands zu unterstützen? Vorschläge zur fachlichen und eventuellen finanziellen Hilfestellung für Städte und Gemeinden, die von Vernässungen betroffen sind, sollen Bestandteil eines Berichtes der Landesregierung werden, der gemäß Beschluss des Landtages Drucksache 5/87/3111 B bis Ende 2011 dem Landtag vorzulegen ist. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des Landtages vom 7. Juli 2011 (Landtagsdrucksache 6/216) zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement “. Die Brunnengalerie liegt in der Verantwortung der Stadt. Auf die Vorbemerkung in der Antwort der Landesregierung wird verwiesen. 6. Sind der Landesregierung als Ersatz für die Brunnengalerie alternative Maßnahmen bekannt? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese alternativen Maßnahmen? Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Stadt bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen zu unterstützen? Bekannt ist eine Vielzahl grundwasserentlastender Maßnahmen. Hierbei geht es sowohl um aktive als auch um passive Maßnahmen, die bezogen auf den Einzelfall unter Beachtung der naturräumlichen Gegebenheiten in Betracht kommen. Grundwasserabsenkungen mittels technischer Lösungen (Brunnen), wie in Halle-Neustadt langjährig praktiziert, sind hierbei nur eine, wenn auch sehr aufwendige und über die Zeit kostenintensive Möglichkeit, mit dem Problem hoher Grundwasserstände umzugehen . Ein Grundwassermanagement für ein bestimmtes Gebiet kann auch weitergehende Maßnahmen einschließen, die aufeinander abgestimmt zu der gewünschten Wirkung - Absenkung des Grundwasserspiegels auf ein bestimmtes Niveau - führen. Das kann Maßnahmen zur Reduzierung der Grundwasserneubildung (unter anderem verdunstungsfördernde Bepflanzung) ebenso betreffen wie auch die Betrachtung von Maßnahmen zur Abflussregulierung von Oberflächengewässern und der Stadtentwässerung (unter anderem Niederschlagswasserentsorgung/-versickerung). Auch bauliche Maßnahmen an Einzelobjekten (Objektschutz) und gegebenenfalls die Anpassung von Gebäudenutzungen können die negativen Auswirkungen hoher Grundwasserstände mindern. Die Schlussfolgerungen aus der Arbeit der „Regionalen Arbeitsgruppe Vernässungen “ sind abzuwarten.