Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2781 12.02.2014 (Ausgegeben am 13.02.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Frank Thiel (DIE LINKE) Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) EU-USA - Teil 1 Kleine Anfrage - KA 6/8143 Vorbemerkung des Fragestellenden: Derzeitig verhandelt die EU mit den USA über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Im Dezember 2013 erfolgt bereits die dritte Verhandlungsrunde . Diese findet allerdings, wie auch die vorherigen Runden, zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Bundesregierung steht diesen Verhandlungen sehr positiv gegenüber, teilt sie doch die Annahme der Europäischen Kommission, dass durch ein solches Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit beider Partner erhöht, die Wirtschaft angekurbelt und damit auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den Vereinigten Staaten wurde bereits in drei Verhandlungsrunden diskutiert . Die nächste Runde wird zwar erst im März 2014 in Brüssel stattfinden, aber eine Reihe von Aspekten dieses Abkommens wird momentan schon kontrovers in der Öffentlichkeit erörtert. Dabei bestehen beispielsweise Bedenken, dass das Abkommen zur Absenkung des europäischen Schutzniveaus für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen könnte. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte Medienberichte vom 21. Januar 2014, wonach die Gespräche über das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA teilweise ausgesetzt werden sollen. Die Europäische Kommission hat entschieden , zum Bereich des Investitionsschutzes eine drei-monatige öffentliche Konsultati- 2 on zur Klärung offener Fragen aus den Verhandlungen mit den USA über die TTIP zu beginnen. Im Anschluss will die Europäische Kommission mit den europäischen Mitgliedstaaten im Handelsministerrat die europäische Verhandlungsposition zu diesem Thema festlegen. Einige der in dieser Kleinen Anfrage aufgeworfenen Problemstellungen können somit erst nach Beendigung des o. a. Konsultationsprozesses konkreter beantwortet werden . Frage 1: Welche wirtschaftlichen Beziehungen bestehen zwischen Unternehmen des Landes Sachsen-Anhalt und den USA? Die Export-Import-Statistik Sachsen-Anhalt / USA vermittelt einen Eindruck über die wirtschaftlichen Beziehungen und deren Intensität im Bereich Außenhandel. Danach haben sich 2012 sowohl die Exporte in die USA als auch der Import von Waren aus den USA gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die USA sind nach der Volksrepublik China für sachsen-anhaltische Unternehmen der größte Exportmarkt außerhalb Europas. Im Ranking der Exportländer Sachsen-Anhalts belegen die USA 2012 Platz 10 (rd. 553,4 Mio. €), im Importranking Platz 15 (rd. 175,2 Mio. €). Angaben zum Jahr 2013 insgesamt liegen noch nicht vor. Frage 2: Wie viele Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben, sind auch in den USA tätig? Die Anzahl der Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben und auf nicht näher bestimmte Art und Weise im Ausland, z. B. den USA, tätig sind, wird nicht erfasst und kann somit auch nicht angegeben werden. Frage 3: Wie viele Unternehmen, die ihren Hauptsitz in den USA haben, sind auch in Sachsen-Anhalt tätig? Haben diese Unternehmen auch eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Sachsen-Anhalt? Die Anzahl der Unternehmen, die ihren Hauptsitz in den USA haben und auf nicht näher bestimmte Art und Weise in Sachsen-Anhalt tätig sind, wird nicht erfasst und kann somit auch nicht angegeben werden. Dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sind aktuell ca. 35 US-amerikanische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt bekannt. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die aufgenommenen Verhandlungen der EU mit den USA über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP)? Eine detaillierte Beurteilung ist nach den ersten Verhandlungsrunden im Jahr 2013 noch nicht möglich. Die Landesregierung begrüßt aber grundsätzlich die begonnenen Verhandlungen zwischen der EU und den USA, weil sich aus - einem einfacheren Marktzugang, 3 - dem Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse sowie - der Harmonisierung volkswirtschaftlich relevanter Normen wirtschaftliche Vorteile ergeben, an denen auch sachsen-anhaltische Unternehmen partizipieren können. Frage 5: Welche konkreten Erwartungen stellt die Landesregierung an ein solches Transatlantisches Freihandelsabkommen? Die Landesregierung erwartet eine Ausweitung des direkten Handels sachsenanhaltischer Betriebe und Unternehmen mit den USA. Angesichts der großen Bedeutung der Vorleistungsgüterproduzenten und Zulieferer in der Gesamtwirtschaft des Landes können sich auch die Ausfuhren von Rohstoffen, Halbprodukten und Vorleistungen aus Sachsen-Anhalt in andere Länder erhöhen, die ihrerseits mehr Endprodukte in die USA exportieren. Davon können nicht nur große und global agierende Unternehmen profitieren, sondern auch kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen , die direkt oder als Zulieferer größerer Unternehmen am Außenhandel teilnehmen . Außerdem kann die Harmonisierung von Rechts- und Produktnormen der EU und den USA Ausgangspunkt für weltweite Rechts- und Produktnormen werden, die den Handel mit interessierten Ländern auch außerhalb des Transatlantischen Freihandelsabkommens forcieren können. Hieraus können Impulse für mehr Investitionen und Beschäftigung auch in Sachsen-Anhalt resultieren.