Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2782 12.02.2014 (Ausgegeben am 13.02.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in sachsen-anhaltischen Sportvereinen Kleine Anfrage - KA 6/8149 Vorbemerkung des Fragestellenden: Körperliche Nähe im Sport und das Vertrauen der Kinder zu Trainerinnen und Trainern dürfen nicht ausgenutzt werden. Nach Einschätzung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs suchen Täterinnen und Täter bisweilen gezielt Sportvereine auf, um an Kinder heranzukommen. Nur wenige Vereine seien sich der Gefahren bewusst, die zum Teil herrschende Sorglosigkeit sei alarmierend. Der Beauftragte hatte kürzlich 12 000 Fragebögen zum Thema an Sportvereine verschickt. Nur 650 hatten geantwortet. Nach seiner Einschätzung bilden Sportvereine in Sachen Schutz, Verfolgung und Aufarbeitung von Kindesmissbrauch Schlusslichter hinter den Kirchen, Schulen, Internaten, Heimen und sonstigen Betreuungseinrichtungen. Nur etwa ein Drittel der antwortenden Vereine habe demnach einzelne Präventionsmaßnahmen veranlasst, wie blickgeschützte Räume in Duschen oder Notfallpläne bei konkretem Verdacht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zahlen liegen der Landesregierung bezüglich sexualisierter Ge- walt mit Kindern und Jugendlichen als Betroffenen in sachsenanhaltischen Sportvereinen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 vor? Wie viele Vorfälle sind der Landesregierung bekannt? In wie vielen Fällen davon wurde durch die Betroffenen, Erziehungsberechtigte, sonstige Dritte oder von Amts wegen Anzeige erstattet? Bitte Delikte nach 2 Jahr, Straftatbestand und betreffender Sportart aufgliedern. Bitte auch das Geschlecht der Tatverdächtigen sowie Anzahl und Geschlecht der jeweils Betroffenen angeben. Wie hoch ist die Rate der Verurteilungen bzw. wie verhält sich das Strafmaß? Es liegen der Landesregierung keine Zahlen bezüglich sexualisierter Gewalt mit Kindern und Jugendlichen als Betroffene in sachsen-anhaltischen Sportvereinen vor, da die Erfassungen im staatsanwaltlichen Fachverfahren und in der Polizeilichen Kriminalstatistik keinen Bezug zu Sportvereinen herstellen. 2. In welchem inhaltlichen und zeitlichen Umfang findet in sachsen-an- haltischen Sportvereinen Prävention zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen statt? Auf welche Präventionsangebote greifen die Sportvereine dabei zurück? Mit dem Beschluss des Hauptausschusses des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) vom 24.11.2012, der für alle Sportvereine, die Mitglied im LSB sind, gilt, wurde der Themenschwerpunkt „Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen im Sport“ in alle Ausbildungen der 1. Lizenzstufe (sportartübergreifende Basisausbildung wie Jugendleitercard (Juleica) und Übungsleiter C Breitensport) verbindlich implementiert. Die darin enthaltene Empfehlung zum zeitlichen Umfang beträgt drei Lerneinheiten mit folgenden Inhalten: - Sexualisierte Gewalt im Sport: Definitionen/ Straftatbestände/ Erscheinungsformen im Sport - Präventionsmaßnahmen: Vorbeugen und Aufklären (Risikoanalyse/ Schutz vor falschem Verdacht) sowie Hinsehen und Handeln (Gefahrensituationen erkennen und vermeiden/ Sicherheitsvorkehrungen treffen/ Gewalt verhindern) - Interventionsmaßnahmen: Handlungsempfehlungen/ Fallbeispiele Für die Bearbeitung des Themenschwerpunkts stellt die Sportjugend des LSB ein Qualifizierungsmodul zum Download bereit, das speziell auf die Arbeit der Mitgliedsorganisationen ausgerichtet ist. Es kann für die Ausbildung, die Fortbildung, die Qualifizierung von Referentinnen und Referenten sowie Sportvereinsmitarbeiterinnen und Sportvereinsmitarbeiter im Verband eingesetzt werden. Die folgenden, mit dem Thema stark verbundenen Inhalte waren bereits Bestandteil der Ausbildungen und werden weitergeführt: - „Kinder stark machen“: Selbstbewusstsein/ Partizipation - Jugendschutz: Gesetz/ Lebensalter und Recht/ Schutz der Jugend in der Öffent- lichkeit - Aufsichtspflicht: Rechtliche Regelungen zur Aufsichtspflicht und Haftung/ Fallbei- spiele Neben den Ausbildungen wird das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ für bereits tätige lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer in Fortbildungen angeboten. Je nach Themenschwerpunkt der Fortbildung variiert der zeitliche Umfang. 3 Darüber hinaus finden Informations-/Sensibilisierungsveranstaltungen auf Hauptausschüssen , Mitgliederversammlungen oder sonstigen Zusammenkünften von im Sportverein Tätigen statt. 3. Arbeiten Sportvereine, Fachverbände, Kreissportbünde oder der Landes- sportbund mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen, um präventiv gegen sexualisierte Gewalt im Sport aktiv zu werden oder ggf. reagieren zu können? Wie viele Sportvereine aus Sachsen-Anhalt haben sich auf die Anfrage des Unabhängigen Beauftragten zurückgemeldet? Die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) erfolgt in erster Linie durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als bundesweitem Dachverband des organisierten Sports. Diese Zusammenarbeit wurde in der Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch vom 19.04.2012 zwischen dem Unabhängigen Beauftragten und dem DOSB fixiert. Die Sportjugend des LSB arbeitet aktiv in verschiedenen Gremien auf Bundesebene mit dem DOSB und der Deutschen Sportjugend (DSJ) zusammen. Die Sportjugend des LSB hat sich 2012 an dem vom Rambøll Management Consulting im Auftrag des UBSKM durchgeführten Monitorings (erste Befragungswelle zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen) beteiligt. Die Sportjugend des LSB verbreitet die Kampagne des UBSKM „Kein Raum für Missbrauch“ über Empfehlung und Ausstellung der (Print-)Medien. Die Sportjugend hat auch bei der zweiten Erhebungswelle des Monitorings mit der vom UBSKM beauftragten Agentur zusammengearbeitet und der Agentur eine Verteilerliste mit den E-Mail-Adressen der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Vereinen zur Verfügung gestellt sowie ein Unterstützungsschreiben erstellt, in dem die Sportvereine zur Beteiligung an der Umfrage aufgerufen werden. Im Nachgang wurde von der Agentur mitgeteilt, dass eine Zufallsstichprobe von 218 Vereinen angeschrieben werden soll, aber keine Auswertung der Ergebnisse für die einzelnen Landessportbünde angedacht ist. Bei der 37. Sportministerkonferenz am 12. und 13.09.2013 wurden die Ergebnisse des Monitorings zur Entwicklung von Interventions- und Schutzkonzepten - nicht bundeslandbezogen - auch im Bereich des Sports durch den Bundesbeauftragten vorgestellt. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen zu bekämpfen. Sind diese Maßnahmen in der Vergangenheit (extern) evaluiert worden? Liegen Erkenntnisse über Erfolg oder Misserfolg bisheriger Maßnahmen und Strategien vor? Das Land unterstützt gem. § 2 Abs. 1 SportFG die als gemeinnützig anerkannten Sportorganisationen nach § 3 Abs. 1 SportFG bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben finanziell und respektiert den Grundsatz der Autonomie des Sports, der gewährleistet, dass der Sportverein bzw. -verband die Grundlagen seiner Organisation und die Rechtsverhältnisse zu seinen Mitgliedern selbst zu regeln hat. Sportorganisationen sind die Gestalter ihrer Satzungen, Wettkampfregeln und ande- 4 rer Sportgrundsätze. Der LSB ist die Dachorganisation des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt. Die Sportjugend des LSB als Interessenvertreter aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre, die Mitglied eines Sportvereins sind, nimmt die Aufgaben zum Thema Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen im Sport in Sachsen-Anhalt wahr. Ausgehend von dieser rechtlichen Einordnung hat die Landesregierung durch die Festlegung von Förderzielen eine Steuerungsfunktion und kann durch die gezielte Förderung von Maßnahmen Einfluss auf den Umgang der Sportvereine mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“ nehmen, z. B. Förderung des Projektes „Gewaltprävention /sexualisierte Gewalt“ des Ju-Jutsu-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. im Jahr 2014 gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) und d) SportFG. Darüber hinaus berät die Landesregierung den LSB und die Sportorganisationen und beteiligt sich an der Fortschreibung der o. g. Maßnahmen (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3). Alle Maßnahmen, wie die verbindliche Einführung des Ehrenkodexes und die Abforderung von erweiterten Führungszeugnissen, sind - in Kooperation mit dem DOSB - selbst auferlegte Maßnahmen des Sports zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport. Eine Evaluierung hat bisher nicht stattgefunden, da es die Zielstellung eines LSBBeschlusses ist, bis 2017 alle tätigen lizenzierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie und Trainerinnen und Trainer durch die verpflichtende Unterzeichnung des Ehrenkodexes zu sensibilisieren und fortzubilden. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes kann eine Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen erfolgen. 5. Welche Hilfsangebote gibt es in Sachsen-Anhalt für Betroffene sexuali- sierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen? Welche Ansprechpartnerinnen und -partner stehen Betroffenen sowie deren Familien zur Verfügung? Bitte jeweils mit vollständigen Kontaktangaben. In welchem Umfang sind die genannten Institutionen reaktiv und auch präventiv in Sportvereinen tätig? I. Hilfsangebote In Sachsen-Anhalt gibt es flächendeckend Hilfsangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die genauen Anschriften und eine Übersicht über regionale Angebote finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.sachsen-anhalt.de/index.- php?id=42714#c115352). 1. Beratungsstellen für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung - Familienberatung, Familienhilfe, Familientherapie - Beratung und praktische Hilfe in besonderen Konfliktsituationen - Vermittlung von Kinderschutzeinrichtungen - Beratung in persönlichen Krisensituationen Träger: AWO, Caritas, Diakonisches Werk, DRK, pro familia e. V. 2. Deutscher Kinderschutzbund e. V. - Gespräche und Hilfe zur persönlichen Konfliktbewältigung 3. Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste der Gesundheitsämter - Beratung in Konflikt- und Krisensituationen 5 4. Jugendämter mit Allgemeinem Sozialen Dienst - Hilfe in persönlichen Notlagen und Krisensituationen - Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten 5. Sozialpädiatrische Zentren - Beratung und Therapie 6. Weisser Ring e. V. - Hilfe für Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs und für deren Mütter bzw. generell für Personen, denen sich das Kind anvertraut hat 7. Wildwasser e. V. und Miß - Mut e. V. - Beratung für Mädchen und Jungen unter 18 Jahren und Frauen ab 18 Jahren, familiäre und professionelle Bezugspersonen nach Beendigung oder bei andauernder sexualisierter Gewalt - Krisenintervention - Anleitung von Selbsthilfegruppen - Begleitung in juristischen Verfahren - Vermittlung von Therapieangeboten Zu erwähnen sind weiterhin die kostenfreien Rufnummern von - Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222), - Kinderkummertelefon (0800 111 0 333) („Nummer gegen Kummer“) und - Elternkummertelefon (0800 111 0 550), unter denen besonders geschulte ehrenamtlich tätige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Krisensituationen Hilfe anbieten. II. Präventive Angebote 1. Jugendämter und Wildwasser e. V. bieten u. a. Präventionsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. 2. Direkt in Sportvereinen ist der Landessportbund (Sportjugend des LSB) aktiv. Es werden öffentliche Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet. Mitgliedsvereine und Gliederungen des Landessportbundes werden beraten. Ansprechpartnerin zum Thema Kinder - und Jugendschutzmaßnahmen im Sport im Landessportbund SachsenAnhalt e. V. ist Frau Dr. Katja Bach, Tel. 0345-5279167, E-Mail: bach@lsb-sachsen-anhalt.de, Website: http://www.lsb-sachsen-anhalt.de/o.red.c/sportjugend-kinderschutz .php. Zum Aufgabengebiet der Ansprechpartnerin gehören öffentliche Fortbildungsveranstaltungen , die Ausbildung von Multiplikatoren zur Schaffung eines Referentenpools sowie die Beratung der sportlichen Gliederungen (Kreis- und Stadtsportbünde , Landesfachverbände und Sportvereine). Sollten Betroffene beim LSB Hilfe suchen, bietet der LSB an, gemeinsam eine passende Beratungsstelle zu finden, die die Fallbetreuung übernehmen kann. Dabei werden Netzwerkpartner zu Rate gezogen, die sich aus der Landesarbeitsgemeinschaft „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ rekrutieren , in der die Ansprechpartnerin die letzten zwei Jahre im Sprecherrat fungiert hat. 6 Für 2014 beabsichtigt die Sportjugend des LSB eine Kooperation mit einem der oben genannten Netzwerkpartner vorzubereiten, um im Bedarfsfall schnellstmöglich handeln zu können. 3. Seit 01.01.2013 müssen alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landessportbundes einen Ehrenkodex unterzeichnen, der u. a. auch den Schutz vor sexueller Gewalt beinhaltet. (Siehe Antwort zu Frage 2) II. Anschriften ausgewählter Träger, die Angebote gegen sexuelle Gewalt vorhalten: - Fachstelle Ausweg - Die Brücke Magdeburg gGmbH, Bruno-Taut-Ring 179, 39130 Magdeburg, Ansprechpartner: Herr Hendrik Möser Tel.: 0391/7260260, E-Mail: ausweg@die-bruecke-magdeburg.de - Kinder- und Jugendhilfswerk Gernrode - Stationäre sozialtherapeutische Wohngemeinschaft für sexuelle Übergriffe und Jugendliche - Gruppe „Ampel“, Steinbergstr. 28, 06484 Quedlinburg/OT Gernrode, Ansprechpartner: Herr Kaufhold Tel.: 039385/59310 und - Landesarbeitsgemeinschaft „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche “ (LAG SGGKJ) über das Büro Kinder- und Jugendhilfswerk Gernrode e. V., Waldstr. 6, 06484 Quedlinburg/ Ortsteil Gernrode, Tel. 0177/8563826, E-Mail: LAG-SGGKJ@web.de - Fachstelle „Ampel“ Dessau-Arbeit mit kognitiv beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen, Ansprechpartner Torsten Kettritz (zugleich Vorstandsvorsitzender Bundesarbeitsgemeinschaft KJSGV e.V., Johannisstr. 18, 06844 DessauRoßlau , Tel.: 0340/85079277, E-Mail: info@beratungsstelle-ampel-dessau.de und BAG-KJSGV@web.de (Internet: www.bag-kjsgv.de) - pro familia Beratungsstelle, W.-v.-Klewitz-Str. 11, 06132 Halle (Saale), Ansprechpartner : Herr Andraz Magyar, Tel.: 0345/7748242, E-Mail: halle @profamilia.de - Beratungsstelle ProMann, Johannes-R.-Becher-Str. 49, 39128 Magdeburg, Ansprechpartner: Herr René Lampe, Tel.: 0391/7217441, E-Mail: promann @dfv-lsa.de - Wildwasser Magdeburg e. V., Ritterstr. 1, 39124 Magdeburg, Ansprechpartnerin : Frau Hattermann, Tel.: 0391/2515417 - Wildwasser Halle e. V., Große Steinstr. 61-62, 06108 Halle (Saale), Ansprechpartnerin : Frau Klein, Tel.: 0345/5230028 - Wildwasser Dessau e. V., Törtener Str. 44, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/2206924 - Missmut e.V. Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt, Bruchstr. 1, 39576 Stendal, Tel./Fax: 03931/210221, E-Mail: miss-mut.stendal@web.de - Sozialer Dienst der Justiz/ Opferberatung IV. Hilfe im Internet - www.dgfpi.de - www.profamilia.de - www.paritaet.de 7 - www.polizei.sachsen-anhalt.de - www.kein-taeter-werden.de/ Einige Träger haben bereits in Einzelfällen Kontakte mit Sportvereinen bzw. wurden als Berater sowohl reaktiv als auch präventiv in Anspruch genommen. 6. Hält die Landesregierung den derzeitigen Umfang an Präventionsarbeit in den Sportvereinen für ausreichend? Welchen konkreten Verbesserungsbedarf sieht die Landesregierung gegebenenfalls? Die Landesregierung steht in enger Zusammenarbeit mit der Sportjugend des LSB, um die Qualität und den Umfang der Präventionsarbeit gemeinsam zu beurteilen. Die Sportjugend des LSB regt in diesem Zusammenhang an, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, bei über 130.000 zu betreuenden Kindern und Jugendlichen im LSB, die finanzielle Unterstützung einer Koordinierungsstelle im LSB zu prüfen, die folgende Aufgaben hätte: - Aufbau eines Referentenpools für Maßnahmen vor Ort sowie zentrale/ dezentrale Aus-/ Fortbildungen, - Sensibilisierung von Vereinen zum Thema (z.B. Beauftragter im Vorstand), - Weiterentwicklung des Ausbildungskonzepts, - Fortbildungen für Funktionäre, Übungsleiter und andere im Sport Tätige, - Jährlicher Fachkongress zu diesem Themenbereich, - Zusammenarbeit mit Trägern, die Module zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstbehauptungskompetenz von Kindern entwickelt haben, - Entwicklung von Modulen zur Elternarbeit in den Vereinen, - Entwicklung von Materialien für die Unterstützung dieser Bemühungen in den Ver- einen, Verbänden und Kreis- und Stadtsportbünden, da derzeit nur die Materialien des DOSB/DSJ genutzt werden (http://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Handlungsfelder/Praevention /sexualisierte_Gewalt/handlungsleitfaden_sexualisierte_gewalt_20130723.pdf, - Entwicklung eines Qualitätssiegels „Für Kinder und Jugendliche besonders geeignet “ und Aufnahme des Siegels als Kriterium für die Bonusförderung in der Vereinsförderung . Die Vorschläge werden derzeit im Rahmen der Projektförderung nach § 7 SportFG und der Förderung der Sportvereine nach § 8 SportFG geprüft. Das Ergebnis steht noch nicht fest. 7. Werden Empfehlungen oder Leitlinien von Dachverbänden zur Thematik sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen in Sachsen-Anhalt, in den Fachverbänden sowie in den Kreissportbünden und im Landessportbund umgesetzt? Welche Maßnahmen werden getroffen , um Verantwortliche an der Basis zu aktivieren? Wie hat sich konkret die Einführung des „Ehrenkodex für alle haupt- und nebenberuflich beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landessportbund Sachsen-Anhalt und seinen Gliederungen“ seit 2012 bewährt? Der DOSB hat im Dezember 2010 die „Münchener Erklärung: SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln !“ (http://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Handlungsfelder/Praevention/s 8 exualisierte_Gewalt /Erklaerung_DOSB_Praevention_und_Schutz_vor_sexualisierter_Gewalt.pdf) verabschiedet . Einige dieser Leitlinien entsprechen auch den im Zwischenbericht des UBSKM geäußerten Unterstützungsbedarfen (Monitoring zum Umsetzungsstand der Empfehlungen des runden Tisches Sexueller Kindermissbrauch (2012–2013), Zwischenbericht der 2. Erhebungswelle 2013, S. 21), wie z. B. Informationsmaterialien, handlungsanleitende Materialien wie Handlungspläne, Ehrenkodex, Leitfaden für Erstgespräche sowie Fortbildungen bzw. Informationsveranstaltungen zu Themen wie Prävention , Intervention, rechtliche Fragestellungen etc. In enger Zusammenarbeit mit dem gesamten Bildungsbereich des LSB sowie den Bildungsverantwortlichen der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände wurden bisher folgende Empfehlungen umgesetzt: - Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten; - Unterzeichnung des Ehrenkodexes, der Bestandteil der Übungsleitervereinba- rung ist, bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sportvereinen ; - darüber hinaus Abforderung des erweiterten Führungszeugnisses von Mitarbeiter /-innen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben (Sportjugend, Trainerpool); - Benennung einer Ansprechpartnerin im LSB; - Anpassung von Satzung und Ordnungen; - Information zu Aktivitäten auf Homepage (http://www.lsb-sachsen-anhalt.de/o.red.c/sportjugend-kinderschutz.php); - verbindliche Integration von Inhalten zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Qualifizierungsmaßnahmen; - verbindliche Unterzeichnung des Ehrenkodexes bei der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen; - Regelung des Entzugs von Übungs-, Jugendleiter- und Trainerlizenzen. Die Sensibilisierung der Leitungsebene in Verbänden und Vereinen und die Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt sind mit der Durchsetzung des Ehrenkodexes kontinuierlich in Arbeit.