Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/279 03.08.2011 (Ausgegeben am 08.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Funkzellenauswertung durch die sachsen-anhaltische Landespolizei Kleine Anfrage - KA 6/7091 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen von Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011 hat die sächsische Polizei eine umfassende Überwachung des Mobilfunkverkehrs im Rahmen einer so genannten Funkzellenauswertung durchgeführt und insgesamt rund 138 000 Datensätze von Mobilfunkteilnehmerinnen und -teilnehmern erhoben. Dies geschah nach Auskunft von Polizei und Staatsanwaltschaft mindestens teilweise rechtswidrig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern 1. Hat auch die sachsen-anhaltische Polizei in der Vergangenheit das Instru- ment der sog. Funkzellenauswertung im Rahmen von versammlungsrechtlichen Aktivitäten genutzt? Wenn ja, bei welchen Gelegenheiten? Bitte ggf. detailliert nach Datum und Ort aufschlüsseln. Wie viele Datensätze wurden ggf. jeweils erfasst? Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt hat bisher keine sogenannten Funkzellenauswertungen (Erhebung und Auswertung von Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz zu einer räumlich und zeitlich hinreichend bestimmten Bezeichnung der Telekommunikation) im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Aktivitäten durchgeführt. 2 2. Hat die sachsen-anhaltische Polizei in der Vergangenheit die so genannte Funkzellenauswertung genutzt, um Straftaten (von erheblicher Bedeutung) aufzuklären? Wenn ja, zur Aufklärung welcher Straftatbestände? Bitte nach Straftatbestand und ggf. Anzahl der Funkzellenauswertungen und Jahr aufschlüsseln . Wie viele Datensätze wurden ggf. jeweils erfasst? Funkzellenauswertungen können nach Maßgabe des § 100g StPO zur Aufklärung von Straftaten durchgeführt werden. Der Landesregierung liegen keine gesicherten , statistisch verwertbaren Erkenntnisse zu der Fragestellung vor. Eine die Fragestellung berücksichtigende Überprüfung aller Verfahren zu Anlassstraftaten nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO ist aufgrund des dafür notwendigen Zeit- und Personalaufwands im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. Im Übrigen sieht § 100g Absatz 4 StPO in Umsetzung von Artikel 10 der Richtlinie 2006/24/EG Regelungen zu statistischen Berichten vor. Danach werden bestimmte Angaben seit dem 1. Januar 2008 statistisch erfasst und sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht. Die Statistik für das Jahr 2010 ist der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage als Anlage beigefügt, da sie dort noch nicht verfügbar ist. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Ermittlungserfolge bei Straftaten (mit erheblicher Bedeutung) vor, die konkret auf den Einsatz so genannter Funkzellenüberwachung zurückzuführen sind? Bitte aufschlüsseln nach Fällen, deren Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung. Auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Plant die Landesregierung im Rahmen der im Koalitionsvertrag verankerten Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) eine Ausweitung von Befugnissen, um die Funkzellenauswertung im Rahmen der Gefahrenabwehr zu erleichtern bzw. deren Anwendbarkeit für die Sicherheitsbehörden zu erweitern? Die Landesregierung wird die Umsetzung des Vorhabens „Novellierung des SOG LSA“ im Januar 2012 beginnen und - sobald der Stand der Vorbereitung des Gesetzes es gebietet - den Landtag nach § 1 Nr. 1 des Landtagsinformationsgesetzes unterrichten. 3