Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/281 03.08.2011 (Ausgegeben am 08.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Wasserbauliche Maßnahmen am Schlossteich Rottleberode Kleine Anfrage - KA 6/7095 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Gemeinde Südharz, im Ortsteil Rottleberode, werden am Schlossteich Rottleberode , im FFH-Gebiet „Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz“ sowie im Naturschutzgebiet „Alter Stolberg und Grasburger Wiesen“ wasserbauliche Maßnahmen durchgeführt. Nach Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung belaufen sich die Kosten der Maßnahmen auf insgesamt 1,9 Millionen €. Das Land Sachsen-Anhalt fördert diese Maßnahmen in Höhe von 90 %. Viele Bürgerinnen und Bürger betrachten die erfolgten wasserbaulichen Maßnahmen sehr kritisch. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden am Schlossteich Rottleberode beantragt, mit welcher Zielstellung und welcher Begründung? Bitte einzeln nach Maßnahmen darstellen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) wurde die Erschließung des Industriegebiets „An der Krummschlacht “ in Rottleberode im Jahre 2009 gefördert. Die lt. Bebauungsplan erforderlichen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen werden überwiegend durch die Sanierung des Schlossteiches aufgebracht. 2 Frage 2: Welcher zeitliche Rahmen war für die einzelnen Bauabschnitte vorgesehen? Die Maßnahme ist ein Bestandteil der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gesamtmaßnahme . Der Investitionszeitraum für die Gesamtmaßnahme ist 27. Februar 2009 bis 31. Oktober 2011. Für die einzelnen Bauabschnitte liegen keine Angaben vor. Frage 3: Waren im Antrag Steinschüttungen zur Befestigung der Uferzonen vorgesehen und wenn ja, welchen Zweck sollen diese erfüllen? Nach Aktenlage sind Steinmatratzen/Steinpackungen sowie Gabionen als Sohlsicherung /Ufersicherung vorgesehen. Frage 4: Sollten die einzelnen Baumaßnahmen in Verbindung mit einer Wasserstandsabsenkung realisiert werden? Wenn ja, über welchen Zeitabschnitt war eine Wasserstandsabsenkung vorgesehen? Wasserhaltungs- und Entschlammungsarbeiten sind Bestandteil der in Rede stehenden Teilmaßnahme. Ob dafür Wasserabsenkungen erforderlich waren, ist nicht bekannt . Frage 5: Für den Fall, dass keine Wasserstandsabsenkung erfolgen sollte: Wie sollten dann die Arbeiten im Bereich des Bades ausgeführt werden? Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Handelt es sich bei den Maßnahmen um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Die Teilmaßnahme ist im Bebauungsplan als Kompensationsmaßnahme außerhalb des Plangebietes festgeschrieben. Frage 7: War im Fördermittelantrag eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das oben bezeichnete FFH-Gebiet vorgesehen? Wenn ja, wurde diese durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum wurde keine FFH-Verträglichkeitsprüfung verlangt und durchgeführt? Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde durch den Landkreis Mansfeld-Südharz für das Vorhaben Erschließung des Industriegebietes „An der Krummschlacht“ durchgeführt . Im Ergebnis wurde festgestellt, dass trotz erheblicher negativer Auswirkungen, die nicht durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden können, das Gesamtvorhaben unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie zugelassen werden soll. 3 Frage 8: Wurden die vom Land bewilligten Fördermittel entsprechend des vorliegenden Fördermittelantrags eingesetzt und die Baumaßnahmen nach naturschutzfachlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Verbauung der Uferbereiche mit Wasserbausteinen, durchgeführt? Die erforderlichen Stellungnahmen/Genehmigungen lagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor. Eine weitergehende naturschutzfachliche Prüfung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nicht. Frage 9: Ist der Landesregierung bekannt, dass durch erhebliche Wasserstandsabsenkungen im Schlossteich über einen großen Zeitraum das damit in Verbindung stehende Gewässer „Fauler Teich“, bei dem es sich um einen Tabu-Lebensraum mit dem prioritären Lebensraumtyp Erlen-Eschenwald handelt, erheblich beeinträchtigt bzw. das Schutzgebiet in Teilen zerstört wurde? Dies ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 10: Was unternimmt die Landesregierung, um die zweckkonforme Verwendung der ausgereichten Fördermittel zu überprüfen bzw. durchzusetzen? Es existiert ein standardisiertes Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren, welches im Zuge von Prüfungen durch den Landesrechnungshof und EU-Prüfungen mehrfach bestätigt wurde. Frage 11: Hat die zweckfremde Verwendung von Fördermitteln eine Rückzahlungsverpflichtung an das Land zur Folge? Eine zweckentfremdete Verwendung von Fördermitteln - die Feststellung hierzu erfolgt abschließend mit der Prüfung des Verwendungsnachweises - hat regelmäßig einen Widerruf des betreffenden Förderbetrages zur Folge.