Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/282 03.08.2011 (Ausgegeben am 08.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jahrgangsübergreifender Unterricht in der Schuleingangsphase der Grundschulen Kleine Anfrage - KA 6/7108 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: An wie vielen Grundschulen des Landes wurde im Schuljahr 2010/1011 und wird im Schuljahr 2011/1012 die so genannte Schuleingangsphase (nach § 4 Abs. 3 SchG LSA und RdErl. des MK vom 7. Mai 2010 - 23 - 84003) überwiegend jahrgangsübergreifend und an wie vielen Schulen überwiegend jahrgangshomogen gestaltet? Alle Grundschulen des Landes sind verpflichtet, die Schuleingangsphase zu gestalten. Die Bildung von jahrgangsübergreifenden Lerngruppen ist dabei ein wichtiges Organisationselement , um dem Bedarf an individueller Förderung und dem Schaffen von Lernanschlüssen entsprechen zu können. Die Schulen entscheiden aufgrund der festgestellten Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler über die Lerngruppenbildung in den einzelnen Lern- und Unterrichtsbereichen. Darüber hinaus richtet sich der jahrgangsübergreifende Unterricht nach dem Schulkonzept und auch nach der Schulgröße . Kleine und sehr kleine Grundschulen unterrichten durchgängig jahrgangsübergreifend, da anders eine Lerngruppenbildung nicht möglich ist. Größere Grundschulen nutzen den jahrgansübergreifenden Unterricht, um eine intensive binnendifferenzierte Lernförderung sowie soziales Lernen zu organisieren. Durchgängig jahrgangshomogen wird an keiner Grundschule unterrichtet. Die Wahl des Organisationselementes des jahrgangsübergreifenden Unterrichts ist sehr unterschiedlich und auch abhängig vom Bedarf der Schülerschaft. Von den 509 Grundschulen (Bezug: Schuljahr 2010/2011) wählt etwa ein Drittel der Grundschulen dieses Element sehr häufig und ein weiteres Drittel geht mit diesem Element behutsamer um. 2 Frage 2: Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil des jahrgangsübergreifenden Unterrichts an den Schulen, die die Schuleingangsphase grundsätzlich jahrgangsübergreifend gestalten? Wie ist die Aufteilung auf die einzelnen Fächer, d. h. welche Fächer werden nicht, teilweise oder ausschließlich jahrgangsübergreifend unterrichtet ? Grundsätzlich müssen kleine Grundschulen jahrgangsübergreifend arbeiten, d. h. alle Fächer sind einzubeziehen. An größeren Grundschulen wird mitunter Wert darauf gelegt, dass in Deutsch und Mathematik noch weitgehend jahrgangshomogen unterrichtet wird. Eine detaillierte Erfassung zum fächerbezogenen jahrgangsübergreifenden Unterricht wurde bisher nicht erhoben und liegt demzufolge nicht vor. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die jeweils nach einem, nach zwei oder nach drei Jahren in die 3. Klasse versetzt werden, a) in überwiegend jahrgangsübergreifend unterrichtenden Grundschulen; b) in überwiegend jahrgangshomogen unterrichtenden Grundschulen und wie hoch ist der Zusammenhang zwischen der Gestaltung der Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifender oder jahrgangshomogener Unterricht) und der Dauer des Verbleibs in der Schuleingangsphase (ein, zwei oder drei Jahre)? Der Anteil der Kinder mit dreijähriger Verweildauer in der Schuleingangsphase liegt bei etwa 10 %. Ein Zusammenhang zum jahrgangsübergreifenden oder jahrgangshomogenen Unterrichten lässt sich dazu nicht herstellen, da es dazu keinerlei Erhebungen gibt. Frage 4: Wie hoch ist jeweils der Anteil der Kinder a) in überwiegend jahrgangsübergreifend unterrichtenden Grundschulen, b) in überwiegend jahrgangshomogen unterrichtenden Grundschulen, die nach der vierten Klasse auf ein Gymnasium, eine Sekundarschule oder eine Gesamtschule wechseln? Dazu sind keine Aussagen möglich, da es diesbezüglich keine Erhebungen gibt. Frage 5: Für wie viele Kinder wurde von Personensorgeberechtigten eine Verschiebung der Schulpflicht (nach RdErl. des MK vom 18. Juni 2010-23-80100/1-1) beantragt a) bei überwiegend jahrgangsübergreifend unterrichtenden Grundschulen; b) bei überwiegend jahrgangshomogen unterrichtenden Grundschulen? Bitte machen Sie diese Angaben sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozentangaben . Anträge auf Verschiebung werden über die Grundschule oder direkt an das Landesverwaltungsamt zur Entscheidung gerichtet. Die Grundschulen treffen dazu keine Entscheidung. Eltern beantragen eine Verschiebung nicht nach der Wahl der Organi- 3 sationselemente der Grundschule, sondern stets mit persönlichem Hintergrund (Sachverhalte nach SGB XII). Die Frage lässt sich daher so nicht beantworten. 2008/09 2009/10 2010/11 Einschulung insgesamt 17.080 16.461 16.644 davon: verspätete Einschulung (Verschiebung) 184 1,07% 354 2,15% 291 1,74% Frage 6: Wie viele Anträge auf Verschiebung der Schulpflicht haben die Grundschulen a) nach überwiegend jahrgangsübergreifend unterrichtend und b) nach überwiegend jahrgangshomogen unterrichtend und wie viele anschließend das Landesverwaltungsamt positiv beschieden? Siehe Antwort zu 5. Statistisch erfasst werden ausschließlich die positiv beschiedenen Anträge auf verspätete Einschulung (Verschiebung).