Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2827 24.02.2014 (Ausgegeben am 24.02.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Neonazikonzert in Sotterhausen Kleine Anfrage - KA 6/8160 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach hier vorliegenden Erkenntnissen fand am 30. November 2013 in Sotterhausen (LK Mansfeld-Südharz) ein Neonazikonzert statt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124 S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). a) Die Preisgabe detaillierter Informationen zur Erlangung von Erkenntnissen über Aktivitäten von Personen insbesondere im Rahmen privater Veranstaltungen 2 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. b) Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehör- den, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die ggf. Rückschlüsse auf Quellen zulassen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt und ggf. auch der nachrichtengebenden Verfassungsschutzbehörde auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Demgegenüber ist mit der GSO-LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen . Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. 1. Wer war die/der Veranstalter/-innen des oben genannten Konzertes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Aktivitäten der betreffenden Person/-en im Bereich des Neonazismus vor? Veranstalter war der bekannte Neonazi Enrico Marx aus Sotterhausen. Bei Enrico Marx handelt es sich um eine bekannte Führungsperson der rechtsextremistischen Szene in der Region Mansfeld-Südharz. Er war Herausgeber des Fanzines „Ostara“ und 1999 Gründungsmitglied sowie Anführer der gleichnamigen Kameradschaft, die seit 2008 nicht mehr in Erscheinung tritt. Darüber hinaus war Enrico Marx Inhaber und Betreiber eines Versandhandels für rechtsextremistische Devotionalien. Er ist der Landesregierung als Teilnehmer an und Organisator von Veranstaltungen wie Demonstrationen, Konzerten und Liederabenden der rechtsextremistischen Szene bekannt. Enrico Marx unterhält bundesweite Kontakte zur nichtparteigebundenen rechtsextremistischen Szene, aber auch zur JN, zur NPD und bis zu deren Verbot im Jahr 2011 zur „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG). 2. In welchem Veranstaltungsobjekt in welchem Ort fand das Konzert statt und in welchem Eigentumsverhältnis stand bzw. standen die/der Veranstalter /-innen zum Veranstaltungsobjekt? Die Veranstaltung fand auf dem Grundstück von Enrico Marx in Allstedt, OT Sotterhausen statt. 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum genannten Kon- zert? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts kamen wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen am genannten Konzert teilgenommen ? 3 An der Veranstaltung nahmen etwa 150 Personen teil. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Musiker und Bands traten bei genanntem Konzert auf und aus welchen Orten, Bundesländern und gegebenenfalls Staaten kommen diese ? Wie schätzt die Landesregierung die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte Strukturen ein? Die Mitteilung hier vorliegender Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Welches war gegebenenfalls der Anlass der Veranstaltung? Welche Be- hörden waren im Vorfeld über die Konzertplanung informiert? Welche behördlichen Auflagen wurden gegebenenfalls erteilt und welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche Behörde ergriffen? Nach hier vorliegenden Erkenntnissen führte der Veranstalter seine eigene Geburtstagsfeier durch. Der Landesregierung ist bekannt, dass Enrico Marx alljährlich anlässlich seines Geburtstages Veranstaltungen durchführt, bei denen es in den meisten Fällen zu Auftritten rechtsextremistischer Musikgruppen kommt. Die Polizei war am Veranstaltungstag vor Ort. Aufgrund der in den Abendstunden festgestellten PKW-Anreisen informierte die Polizei vorsorglich die Bereitschaftsdienste der Stadt Allstedt und des Landkreises Mansfeld-Südharz. Weitergehender Handlungsbedarf ergab sich für die Sicherheitsbehörden und die Polizei nicht, da keine Anhaltspunkte für Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorlagen. 6. Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des genannten Konzertes registriert (Angabe der Paragrafen )? Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Es wurden keine Straftaten registriert. Ebenso erfolgten keine Beschlagnahmen und Platzverweisungen.