Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/283 Fünfte Wahlperiode 11.10.2006 (Ausgegeben am 11.10.2006) Antrag Fraktionen der CDU und der SPD Berichterstattung zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird gebeten, dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schriftlich Bericht zu erstatten zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt. Die Berichterstattung soll alle zwei Jahre jeweils im November für das vorherige und vorvorherige Jahr erfolgen. Abweichend davon soll die erstmalige Berichterstattung für die Jahre 2004 und 2005 im 1. Quartal 2007 vorgelegt werden. Der Bericht soll nach folgendem Muster strukturiert werden: Stadtentwicklung/Stadtumbau Ost: - Bearbeitungsstand der Stadtentwicklungskonzepte, - Umfang und Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und des städte- baulichen Denkmalschutzes, - Fördermittel aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ und Abbau des strukturellen Wohnungsleerstands, - Altschuldenentlastung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz, - Einbindung der Investitionsbank (IB), - Ressortübergreifende Initiativen zur Bewältigung der Strukturprobleme, - Beteiligung/Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft und privater Vermieter, - Internationale Bauausstellung (IBA) „Stadtumbau Sachsen-Anhalt 2010“, - Förderung generationsübergreifender Nutzungsformen unter Berücksichtigung der Belange älterer Menschen und der Menschen mit Behinderungen, - Förderung des Wohnungsbestandes und Anreize zur Bildung von Wohneigen- tum, - Umfang der Einbindung von privatem Kapital im Rahmen von PPP-Projekten. Wohnungsangebot: - Wohnungsbestand und Bautätigkeit (Baufertigstellungen), - Baugenehmigungen, - belegungs- und mietpreisgebundener Wohnungsbestand, - geförderte Wohnungen, - Wohnungsleerstand, - Höhe der Betriebskosten. 2 Wohnungsnachfrage: - Bevölkerungsentwicklung, - Entwicklung der Privathaushalte, - Einkommensentwicklung, - Entwicklung besonderer Personengruppen. Wohnungsversorgung: - Versorgung nach quantitativen Merkmalen, nach Eigentumsverhältnissen (Versor- gung mit Mietwohnungen, Wohneigentum, nach barrierefreien Wohnungen). Wohnungsmieten: - aktuelle Mietenentwicklung, - Mietunterschiede, - regionale Mietenentwicklung, - Neuvertragsmieten, - Mietbelastung, - Mietschulden. Wohngeld und Unterkunftskosten: - allgemeine Entwicklung der Wohngeldzahlung, - Entwicklung der Miete und Belastungsgrad der Wohngeldempfänger durch Miete, - Entwicklung der Unterkunftskosten bei Leistungsempfängern nach SGB II. 2. Die Berichterstattungen der Landesregierung nach den Beschlüssen des Land- tages 4/10/305 B vom 15. November 2002, 4/35/1370 B vom 4. März 2004 und 4/72/2562 B vom 20. Januar 2006 werden aufgehoben. Begründung Stadtentwicklung, Stadtumbau Ost, Mieten- und Wohnungsentwicklung stehen in unmittelbaren Sachzusammenhängen. Daher sollte die Berichterstattung zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost gebündelt und an den turnusmäßig durch die Landesregierung vorzulegenden Bericht zur Mieten- und Wohnungsentwicklung gekoppelt werden. Jürgen Scharf Katrin Budde Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktionsvorsitzende der SPD