Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2844 26.02.2014 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden (Ausgegeben am 26.02.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrsbelegung der A 71 Kleine Anfrage - KA 6/8184 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ab 2015 80 Projekte an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung übermittelt. In der Liste der Projektanmeldungen befand sich unter Nummer 3 als neu eingestellt auch die Nordverlängerung der A 71 vom Dreieck Südharz bis zum Dreieck Plötzkau. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Mit welcher Begründung hat die Landesregierung die A 71 für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet? Was ist die sachliche Begründung für die gleichzeitige erneute Anmeldung des Neubaus der „Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld“ im Zuge der B 86 unter Nummer 30? Welche Priorität besitzen die für die Fortschreibung des BVWP angemeldeten Projekte mit den Nummern 3 und 30 im Vergleich zu dem Projekt mit der Nummer 49 „Ortsumgehung Aschersleben /Süd-Quenstedt“ im Zuge der B 180? Die A 71 wurde aus folgenden Gründen für eine Überprüfung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2015 angemeldet: Die Verlängerung der A 71 zwischen dem Autobahndreieck Südharz (A 38/ A 71) und der A 14, Anschlussstelle Plötzkau ist im Landesentwicklungsplan 2 (LEP) 2010 des Landes Sachsen-Anhalt als Ziel der Raumordnung (Z 80) benannt . Die Fortführung der A 71 von Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über Hettstedt in Richtung Bernburg zur Erschließung des Mansfelder Landes und zur Anbindung an die Landeshauptstadt Magdeburg sowie als Teilstück einer großräumigen Verbindung von Süddeutschland zur Ostsee sowie des Raumes Halle/Leipzig ist Bestandteil der Regionalen Entwicklungspläne (REP) für die Planungsregionen Harz und Halle. Die A 71 trägt zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, der Erreichbarkeit und der Verbindungsqualitäten und somit zur Schaffung günstigerer Voraussetzungen für die Stabilisierung sowie die weitere Entwicklung der Wirtschaft (Verbesserung Lagegunst) bei. Darüber hinaus führt der Neubau der A 71 zu einer nachhaltigen verkehrlichen Entlastung des nachgeordneten Straßennetzes , einschließlich einer damit einhergehenden Verbesserung der städtebaulichen Situation sowie der Verringerung der Umweltbeeinträchtigungen in Ortsdurchfahrten . Mit der Verlängerung der A 71 wird die großräumige Verbindung innerhalb des Fernstraßennetzes der Bundesrepublik Deutschland zwischen Norden (Ostsee ) und Süden (Bayern/ Baden-Württemberg) gestärkt. Für die Wohnbevölkerung im Untersuchungsraum wird die Erreichbarkeit der Oberzentren (z. B. Magdeburg, Halle, Erfurt) deutlich verbessert. Für die Gemeinden ist es außerdem von entscheidender Bedeutung, dass sich mit dem Autobahnbau das Verkehrsaufkommen innerhalb der Ortslagen (Durchgangsverkehr ) verringert. Somit werden die Wohnumfeldbedingungen, aber auch die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für den Fremdenverkehr verbessert. Der Wirtschaftsraum Sangerhausen/Mansfelder Land ist durch die A 38 mit Anbindung insbesondere in westlicher Richtung (Kassel/Frankfurt) und in südlicher Richtung bis hin in den Raum am Bodensee verkehrlich gut erschlossen. Um auch in Richtung Norden über die A 14 zu den Ost- und Nordseehäfen eine zügige Verbindung zu gewährleisten, ist die Verlängerung der A 71 ab dem vorhandenen Autobahndreieck Südharz bei Sangerhausen bis zum Anschluss Plötzkau an die A 14 erforderlich. Die geplante A 71 bildet zwischen der A 38 im Süden und der A 14 im Nordosten für den weiträumigen Verkehr das Grundgerüst für die Erreichbarkeit der Räume und Orte. Die Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld im Zuge der B 86 wurde aus folgenden Gründen für den BVWP 2015 angemeldet: Das Vorhaben ist im LEP 2010 des Landes Sachsen-Anhalt sowie im REP der Planungsregion Halle verankert und entspricht damit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in dieser Region. Die B 86 stellt im Land Sachsen-Anhalt eine überregionale Straßenverbindung dar. Sie verbindet das Mittelzentrum Sangerhausen mit dem Grundzentrum 3 mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Hettstedt und schließt diese Zentralen Orte an die Autobahn A 38 Göttingen - Halle an. Die Linienführung der B 86 ist im Untersuchungsraum von einer bewegten Topographie geprägt. In den Ortsdurchfahrten Annarode, Siebigerode und Mansfeld ist die Linienführung an die historisch entstandene Bebauung angepasst. Zahlreiche enge Kurven mit starken Richtungsänderungen sind sowohl in den Ortslagen als auch außerhalb der Ortslagen vorhanden. Insbesondere in den Ortsdurchfahrten sind Fahrbahnbreiten von minimal 5,70 m vorhanden, so dass der Begegnungsfall Lkw/Lkw nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Zahlreiche nachgeordnete Straßen sind in kurzen Abständen an die B 86 angeschlossen. Weiterhin sind sehr viele Grundstücke über die B 86 erschlossen . Im Untersuchungsbereich der Ortsumgehung haben sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2012 ca. 100 (teilweise schwere) Verkehrsunfälle ereignet. Insbesondere im Bereich der Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Straßennetz sowie im Bereich der engen Kurven kam es zu einer Häufung der Verkehrsunfälle. Um eine Entlastung der Orte vom Durchgangsverkehr zu erreichen und gleichzeitig die Reisegeschwindigkeit und die Verkehrssicherheit im Zuge der B 86 nachhaltig zu erhöhen, ist der Neubau der Ortsumgehung erforderlich. Mit dem Neubau der Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen (Durchgangsverkehr ) in den Ortsdurchfahrten um ca. 80 % reduziert werden. Mit dieser Entlastung insbesondere vom Schwerverkehr werden u.a. die Erschütterungen an unmittelbar neben der Fahrbahn gelegenen Bebauungen deutlich reduziert. Eine gleichzeitige Anmeldung beider Vorhaben erfolgt aufgrund unterschiedlicher vorhabenspezifischer Zielstellungen (A 71 - großräumig, B86 - überregional /regional). Mit dem Bau der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt wird die letzte Lücke in der leistungsfähigen und anbaufreien Verbindung zwischen der A 38 und der A 14 (über die B 6n) geschlossen. Über die Verknüpfungen mit den Bundesstraßen B 6/ B 6n und B 185 werden weitere für die Region raumbedeutsame Verbindungen geschaffen. Gleichzeitig wird der Verkehrsfluss der Bundesstraßen verbessert, da Staus und Behinderungen deutlich abnehmen und sich im Bereich der B 180 ein homogenes Geschwindigkeitsniveau einstellen kann. Im LEP 2010 und im REP Halle ist die B 180 für den Ausbau einschließlich zugehöriger Ortsumgehung zur Wirtschaftsförderung sowie zur Funktionsfähigkeit , zur Erreichbarkeit u. zur Entlastung von zentralen Orten als vordringlich erforderlich festgelegt. Die B 180 bewirkt außerdem im Zusammenhang mit der B 6n eine Stärkung des Wirtschaftsraumes Aschersleben (Steigerung der Wirtschaftskraft, Verbesserung der regionalen und überregionalen Infrastruktur ). Mit dem Bau der Ortsumgehung wird die Vereinheitlichung der Stre- 4 ckencharakteristik (einheitlicher Querschnitt und Oberbau) weiter fortgeführt. Zwischen der A 38 und der B 6n fehlt zur Vereinheitlichung der Streckencharakteristik dann nur noch der Abschnitt zwischen dem Ende der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd - Quenstedt und dem Beginn der Ortsumgehung Hettstedt, welcher noch ausgebaut werden muss. Da wesentliche Informationen des Bundes bspw. im Hinblick auf den Finanzrahmen , die Bewertungsmethodik oder die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 noch ausstehen, wurde zunächst auf eine landesinterne Priorisierung der Projekte verzichtet. 2. Welche Gesamtlänge in Kilometer weist die Nordverlängerung der A 71 auf? Die Gesamtlänge der Nordverlängerung der A 71 beträgt in der Vorzugsva- riante der Anmeldung 45,8 km. 3. Von welchen Kosten und welcher Verkehrsbelegung geht die Landes- regierung für die A 71 aus? Welches Ergebnis liefern diese für das Nutzen -Kosten-Verhältnis? Bitte für beide Fragen nach Straßenabschnitten unterscheiden. Für die Vorzugsvariante der Anmeldung wurden Gesamtkosten in einer Höhe von 801,6 Mio. € ermittelt. Eine Unterteilung in Abschnitte erfolgte hierfür nicht. Im Zuge der Ermittlung der Vorzugsvariante erfolgte keine gesonderte verkehrstechnische Untersuchung zum Vorhaben der A 71. Allerdings wurde im Zuge der Voruntersuchung der B 86 OU Annarode - Siebigerode - Mansfeld eine Verkehrsuntersuchung in vereinfachter Form durchgeführt. Dabei wurden auch Verkehrsbelegungen in einem Planfall für die A 71 ermittelt. Aus den Zähldaten der bundesweiten Straßenverkehrszählungen (SVZ) 2005 und SVZ 2010 sowie aus den Werten der aktuellen Zählstellen im Zuge der B 86 (siehe Antwort zu Frage 4) wurden die Prognosewerte 2025 für die A 71 ermittelt. Danach werden auf dem geplanten Abschnitt der A 71 ca. 27.200 Kfz/24 h und 4.070 SV/24 h fahren. Der Bund hat sich vorbehalten, über die neu erstellte Verflechtungsprognose 2030 Verkehrsbelegungen (-prognosen) für das Bundesgebiet auf einheitlicher Grundlage zu ermitteln. Die Ergebnisse sind noch nicht bekannt. Die Ermittlung eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die von den Ländern angemeldeten Vorhaben obliegt dem Bund im Rahmen seiner Bewertung. 4. Welches Unternehmen wurde zu welchem Zeitpunkt mit der Verkehrs- prognoseerstellung beauftragt? Aus welchem Jahr stammen die Grundlagen für die jüngsten erhobenen Verkehrsprognosen? Von welchen Zählstellen an klassifizierten Straßen lagen die Zählergebnisse der Verkehrsprognose für dieses Projekt zugrunde? Wie haben sich die Zählergebnisse dieser Zählstellen seitdem entwickelt? Bitte nach Zählstellen und Jahren getrennt aufführen. 5 Für die Verkehrsuntersuchung der B 86 wurde im III. Quartal 2012 das Ingenieurbüro SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach beauftragt . Dieses hat für die Erhebung vor Ort die viaprojekt Beratende Ingenieure GmbH mit Sitz in Suhl eingebunden. In die Verkehrsuntersuchung sind sowohl die Daten der bundesweiten SVZ 2010 als auch aktuelle vorhabenbezogene Zählungen mit eingeflossen. Verkehrsbelegungen wurden an folgenden Zählstellen ermittelt: 1 Radarmessung vom 09. - 15.10.2012 auf der B 86 südwestl. Annarode 3 Befragungsstellen (BS1-BS3) auf der B 86 südwestlich Annarode, auf der B 180 südwestlich Hettstedt und westlich Volkstedt (Befragung von 7.00 - 10.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr) einschl. ganztägiger Radarmessung am 11.10.2012 11 Knotenstrommessungen (KP 1-KP 11) im Zuge B 86 zwischen Annarode und der B 242, im Zuge der B 242 zwischen Klostermannsfeld und Leimbach sowie auf der B 180 von Klostermannsfeld bis zur L 158 Richtung Hettstedt am 11.10.2012 (manuelle Zählung von 6.00 - 10.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr) 2 nachträgliche Radarmessungen wegen Baustelle (an Befragungsstelle im Zuge der B 86 südwestlich Annarode, im Zuge der B 180 südwestlich Hettstedt und westlich Volkstedt sowie auf der B 242 bei Saurasen) am 15.11.2012 6 Übersicht Zählstellen: BS - Befragungsstelle KP - Knotenstrommessung Q - Querschnittsmessung 7 Ergebnisse der Radar-Querschnittsmessungen Ergebnisse der Knotenpunktszählungen (hochgerechnet auf 24h) Weitere Zählungen in den Folgejahren wurden im Zusammenhang mit der vorhabenbezogenen Verkehrsuntersuchung an diesen Zählstellen nicht durchgeführt . 5. Wann werden nach jetzigem Planungsstand für welchen Planungsab- schnitt die einzelnen Schritte im Planverfahren voraussichtlich eingeleitet und abgeschlossen sein? Bitte für Vorplanung, Raumordnung, Linienbestimmung und Planfeststellung getrennt aufführen. Erst nach Verabschiedung des neuen BVWP 2015 und des daraus resultierenden neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen können je nach festgelegter Priorität der Projekte die Planungen durch das Land aufgenommen werden. Die Grobschritte einer Autobahnplanung sind - Vorplanung - Raumordnungsverfahren - Linienbestimmung - Entwurfsplanung - Baurechtsverfahren - Ausführungsplanung - Ausschreibung/Vergabe - Baudurchführung und Inbetriebnahme -, die schrittweise abgearbeitet werden müssen. Eine belastbare Terminkette kann erst bei Planungsbeginn aufgestellt werden. 8 6. Wann ist für die Planungsabschnitte, für die das Planfeststellungsverfah- ren eingeleitet wird, mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Es wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Da die Planung noch nicht be- gonnen wurde, können keine Termine genannt werden. 7. Welche Trassenvarianten gibt es? Bitte auch kartographisch aufführen. Es wurden drei Varianten für den Neubau der A 71, mit und ohne Versatz über die A 38, untersucht, die im Übersichtslageplan Blatt 1 und 2 (Anlage 1) dargestellt sind. Dabei wurden insbesondere raumstrukturelle und verkehrliche Wirkungen, die Wirtschaftlichkeit sowie die Umweltverträglichkeit betrachtet. Aus verkehrlicher und ökologischer Sicht weist die zur Anmeldung vorgesehene Linienführung (Variante 2 - blau) die geringsten Betroffenheiten auf. Positiv wirken sich kürzere Berührungslängen (geringere Aufwendungen/Kosten) bei der Näherung an Ortslagen, Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete , Bergbaugebiete, Deponie- und Altlastenflächen sowie Bebauungsgebiete aus. 8. Welche naturschutzrechtlichen Schutzgebiete können von den unter 5 erfragten Trassenverläufen der A 71 potentiell beeinträchtigt werden? Bitte kartographisch und tabellarisch unter Angabe der Bezeichnung, der Schutzgebietskategorie und der Art der Beeinträchtigung (Durchschneidung , Lärm- und Schadstoffimmissionen, andere Form der Beeinträchtigung ) beantworten. In der Raumbestandskarte Blatt 1 und 2 (Anlage 2) sind die naturschutzrecht- lichen Schutzgebiete für die Varianten dargestellt. Eine tabellarische Zusammenstellung der im Bereich der untersuchten Varian- ten gelegenen naturschutzrechtlichen Schutzgebiete einschließlich der Betroffenheit durch Zerschneidung ist in Anlage 3 erfolgt. Die detaillierte Ermittlung möglicher weiterer Beeinträchtigung dieser Schutzgebiete z. B. durch Lärm- und Schadstoffimmissionen erfolgt erst in den weiteren Planungsphasen. Im Rahmen der weiteren Planung der aus verkehrlicher (u. a. Verkehrswirksamkeit und Entlastungswirkung), wirtschaftlicher, umweltfachlicher und weiterer Kriterien ermittelten Vorzugsvariante 2 (blau) sind generell Maßnahmen zur Optimierung nach Vorlage der Entwurfsvermessung möglich (z. B. Trassenoptimierung , geringstmögliche Flächeninanspruchnahme im Zusammenhang mit der Anlage von Baufeldern, Bauhöfen und Erschließungswegen, passive oder aktive Schallschutzmaßnahmen - Schutzgut Mensch). Es wird eingeschätzt, dass durch die genannten Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder, soweit möglich, ausgeglichen oder ersetzt werden können. 9 9. Welches sind die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten, Lebens- raumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die von Trassenvarianten des Projekts beeinträchtigt werden können? Eine explizite Auseinandersetzung mit den spezifischen örtlichen Gegebenheiten und den jeweils konkret zu beachtenden Erhaltungszielen, Lebensraumtypen und Arten erfolgt erst im Rahmen der ggf. nach der Verabschiedung des BVWP 2015 anstehenden Planungsphasen. Im Rahmen der Erstellung der Unterlagen für die Anmeldung zum BVWP 2015 erfolgte lediglich eine grobmaßstäbliche, flächenbezogene Betrachtung der einzelnen Schutzgebiete. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Ist davon auszugehen, dass aufgrund des geplanten Baus der Nordver- längerung der A 71 die heutige B 86 nicht weiter die Kategorisierung als Bundesstraße behalten und nach einer möglichen Verkehrsübergabe der Nordverlängerung der A 71 zur Landes- bzw. Kreisstraße abgestuft wird? Wenn ja, welche jährlichen Unterhaltskosten kommen auf das Land bzw. den Landkreis zu und sind weitere Abstufungen weiterer Straßenabschnitte zulasten des Landes bzw. des Landkreises geplant? Erst die konkrete Planung der Nordverlängerung der A 71 wird sich auch mit dem Belang eines notwendigen Umstufungskonzeptes für die Region beschäftigen . Als Grundlage sind hierfür die dann im BVWP 2015 aufgenommenen Vorhaben zu berücksichtigen. Mit der Planung und dem Bau der Nordverlängerung der A 71 wird es zu einer massiven Verkehrsverlagerung, insbesondere des weiträumigen und des überörtlichen Verkehrs, auf die neue Autobahn kommen. Damit sind die bestehenden Straßen des nachgeordneten Netzes entsprechend der Vorgaben des Fernstraßengesetzes des Bundes und des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ggf. auf der Grundlage ihrer neuen Verkehrsbedeutung umzustufen. Die Unterhaltungskosten zur Erhaltung des Zustandes belaufen sich unabhängig von einer neuen Einstufung auf ca. 6.500 € je Kilometer und Jahr. KA 6/8184 Anlage 1/1 Planung o » 9 Zeichenerklärung Straßennetz vorhanden Knolenpunkt planfrei Knolenpunkl teilpianfrei Knolenpunkt teilplangleich Knolenpunkt piangleich Brücke d 180 Ü L 72 Bundesautobahn Bundesstraße Landesslraße/ Staatsstraße Kreisstraße kommunale Straße Rückbau Variante 1 Variante 2 Variante 3 Verv/altunq Kreisgrenze Gemeindegrenze — Ländergrenze Lagebezug: Höhenbezug: Entwurfsbearbeitung: INGENIEURGEMEINSCHAFT 0 GmbH & Co. KG Tel.: 0345 613879-0Beralenda Ingenteure VBI Fa<,:0345,'613879-29 geprüft: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Hassefoachs'/aße 6 - 39104 Magdeburg Tel. 0391/56702 - Fax. 0391/5672720 Nr. Art der Änderung Datum Zeichen Bedarfsplanung Straßenbauverwaltung: Straße: A71 Station: Unterlage / Blatt-Nr.: 3.1 /1 Übersichtslageplan mit allen Varianten Maßslab: 1:50.000PROJIS-Nr.: Überarbeitung BVWP 2015 in Sachsen-Anhalt Neubau der BAB A71 zwischen A38 östlich Sangerhausen und AI 4 Bereich Plötzkau Bau km 0+000 - 45+000 Aufgestellt: Magdeburg, den Zentrale im Auftrag: Zeichenerklärung Straßennetz vorhanden Knotenpunkt planfrei Knotenpunkt teilplanfrei Knotenpunkt teilplangleich Knotenpunkt plangleich Brücke Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße/ Staatsstraße Kreisstraße kommunale Straße Rückbau Verwaltung Kreisgrenze Gemeindegrenze Ländergrenze Höhenbezug: Entwurf sbearbeitung; bearbeitet: (Ö2013 Kaps INGENIEURGEMEINSCHAFT gezeichnet; 0^2013 Pdka SETZPFANDT HoherWe91306120 Ha'-e geprüft: Beralende Ingereeure VBI Fax.: 0345.'613879-29 Landesslra ßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Hassetbachslraße 6 - 39104 Magdeburg Td. 0391/56702 - Fax, 0391/ 5672720 Nr. Art der Änderung Datum Zeichen Bedarfsplanung Straße nbauver\'/altung: Straße: A71 Station; Unterlage / Blatt-Nr.: 3.1 / 2 Übersichtslageplan mit allen Varianten Maßstab: 1:50.000PROJIS-Nr.: Überarbeitung BVWP 2015 in Sachsen-Anhalt Neubau der BAB A71 zwischen A38 östlich Sangerhausen und A14 Bereich Plötzkau Bau-km {W)00 - 45+000 Aufgestellt: Magdeburg, den Zentrale im Auftrag: C^AKG/VI 3-013_A71 ,AnmeldungBVWP/daba/LP50000_grau/Raum_1_Gesamt_2013_05_24.plt "0005175ooosm eooosrtl 0005575 0000971 0000977 0005971 OOOOill ooooin • c © o 31 0 KA 6/8184 Anlage 2/2 r 4456817.659 E £ 2 | 1 Y U87117.659 X 5742651.184 1 1 s X 5742651.184 1 Planung o Q e o Zeichenerklärung Straßennetz vorhanden Knotenpunkt planfrei Knotenpunkt teilpianfrei Knotenpunkt leilplangleich Knotenpunkt plangleich Brücke Variante 1 Variante 2 Variante 3 Bundesautobahn Bundesstraße Landesslraße / Staatsstraße Kreisstraße kommunale Straße Rückbau Verwaltung Kreisgrenze Gemeindegrenze Ländergrenze Lagebezug: Höhenbezug: Entwurf sbearbeitung: INGENIEURGEMEINSCHAFT bearbeitet: 052013 Kaps gezeichnet: 05-2013 Pelka Hoher Weg 13 geprüft: 06120 Ha'le Tel.: 0345/613379-0 Fax.: 0345.'613879-29 Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Hasseibachstraße 6 - 39104 Magdeburg Tel. 0391/ 56702 - Fax. 0391/ 5672720 Nr. Art der Änderung Datum Zeichen Bedarfsplanung Y 4456817.659 X 5715451.183 Straße nbauverwaltung: Straße: A71 Station: Unterlage / Blatt-Nr.: 19/2 Raumbestandskarte Maßstab: 1:50.000PRQJIS-Nr.: Überarbeitung BVWP 2015 in Sachsen-Anhalt Neubau der BAB A71 zwischen A38 östlich Sangerhausen und AI 4 Bereich Plötzkau Bau-km 0+000 - 45+000 Aufgestellt: Magdeburg, den Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Zentrale im Auftrag: KA 6/8184 Anlage 3 Neubau A 71 zwischen A 38 östlich Sangerhausen und A 14 Bereich Plötzkau Betroffene naturschutzrechtliche Schutzgebiete Schutzgebietskategorie Variante 1 Variante 2 (BVWP 2015 Trasse) Variante 3 FFH Gebiet FFH0108LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (Zerschneidungslänge ca. 1.110 m) FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld (Zerschneidungslänge ca. 510 m) FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Hettstedt (Zerschneidungslänge ca. 630 m) FFH0110LSA Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg (Zerschneidungslänge ca. 515m) FFH0108LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (Zerschneidungslänge ca.125 und ca. 180m) FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld (Zerschneidungslänge ca. 510 m) FFH0109LSA Kupferschieferhalden bei Wimmelburg (Trasse führt direkt am Gebiet vorbei auf ca. 1.510 m) FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Hettstedt (Verlauf zwischen zwei Teilen des FFH-Gebiets, Abstand östlich ca. 220 m, westlich ca. 635 m) Naturpark NUP0006LSA Unteres Saaletal (Zerschneidungslänge ca. 400 m) NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt (Zerschneidungslänge ca. 1.900 m) NUP0006LSA Unteres Saaletal (Zerschneidungslänge ca. 400 m) NUP0006LSA Unteres Saaletal (Zerschneidungslänge ca. 400 m) Landschaftsschutzgebiet LSG0082ML Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land (Zerschneidungslänge ca. 1.650 m) LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland (Zerschneidungslänge ca. 2.000 m) LSG0082ML Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land (Zerschneidungslänge ca. 1.750 m LSG0082ML Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land (Zerschneidungslänge ca. 1.750 m) Anlage_2844.pdf Anlage 1_1.pdf Anlage 1_2 Anlage 2_1 (2) Anlage 2_2 Anlage 3 Tabelle Schutzgebiete zu Frage 8