Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2868 05.03.2014 (Ausgegeben am 10.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rechtsextreme Strukturen im Grenzgebiet zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen Kleine Anfrage - KA 6/8110 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die rechte Szene in Sachsen-Anhalt und den Nachbarbundesländern wird durch verschiedene Gruppierungen und Personen getragen und repräsentiert. Parteigebundene und parteiunabhängige Neonazis arbeiten Hand in Hand. Neben personellen Überschneidungen ist in vielen Fällen eine kontinuierliche Unterstützung durch einzelne Personen und Gruppierungen über längere Zeiträume festzustellen. So wurde beispielsweise das Neonazi-Fest „In.Bewegung“, welches am 10. August 2013 in Berga (Landkreis Mansfeld-Südharz) durchgeführt wurde, maßgeblich von Vertretern des in Sondershausen (Thüringen) ansässigen NPD-Kreisverband Kyffhäuserkreis und der „Aktionsgruppe Nordhausen“ organisiert. Zu den Führungsfiguren der „Aktionsgruppe Nordhausen“ gehört auch Herr W., welcher bereits seit mehreren Jahren in der extrem rechten Szene in Nordhausen aktiv ist. Herr W. ist nach hier vorliegenden Informationen bei der Firma M. aus Sangerhausen als Sicherheitsmann beschäftigt . Die Firma M. wirbt u. a. mit einem Bild auf ihrer Homepage, das die Bewachung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zeigt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 6/8110 wie folgt:  Namen sind der Landesregierung bekannt. 2 Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124 S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). a) Die Preisgabe detaillierter Informationen zur Erlangung von Erkenntnissen über Kontakte und Aktivitäten von Personen insbesondere im Rahmen von Parteiveranstaltungen, Veranstaltungen von Kameradschaften und privaten Veranstaltungen würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. b) Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbe- hörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell . Die Mitteilung von Erkenntnissen, die ggf. Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt und ggf. auch der nachrichtengebenden Verfassungsschutzbehörde auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen . c) Der Bekanntgabe des Namens der unter den Fragen 7 und 8 genannten Per- son sowie der unter den Fragen 7 bis 10 genannten Firma stehen schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt insoweit entgegen, als der Landesregierung zur Beantwortung im Rahmen der Fragestellung lediglich der Anfangsbuchstabe des Nachnamens der Person bzw. der Anfangsbuchstabe des Firmennamens mitgeteilt wurde und die Person sowie das Unternehmen es bisher möglicherweise vermieden haben, in der Öffentlichkeit in Verbindung mit rechtsextremistischen Aktivitäten bekannt zu werden. Demgegenüber ist mit der GSO-LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen . Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. 3 1. Welche Informationen hat die Landesregierung zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Neonazis in Sachsen-Anhalt und in Thüringen ? 2. Inwieweit bestehen zwischen den Organisationen Überschneidungen in der Mitgliederstruktur und welche gemeinsamen Aktivitäten sind der Landesregierung bekannt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Aktivitäten von Rechtsextremisten beschränken sich nicht auf die jeweiligen Regionen, in denen auch entsprechende Personenzusammenschlüsse agieren. Gerade Gruppierungen im Bereich des organisierten Rechtsextremismus sind bestrebt, die Regionalität zu verlassen und Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen herzustellen. Zu diesem Zweck ist die neonazistische Kameradschaftsszene u. a. bemüht, über Internetpräsenzen einen gewissen Vernetzungsgrad herbeizuführen. Ebenso wird über Führungspersonen auch „solidarisch“ für die Unterstützung von Aktivitäten jeweils anderer Gruppierungen mobilisiert. Ausdruck einzelner länderübergreifender Aktivitäten ist die Teilnahme regional oder lokal agierender Gruppierungen an Großdemonstrationen, die sich mit Ereignissen insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus befassen. In den letzten Jahren werden auch die Jahrestage der Zerstörung von Städten durch Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg für Propagandazwecke genutzt, um sich in der Öffentlichkeit darzustellen. Die Landesregierung hat einzelne länderübergreifende Aktivitäten der rechtsextremistischen Szenen Sachsen-Anhalts und Thüringens registriert und insbesondere im südlichen Sachsen-Anhalt, im Burgenlandkreis, vermehrt Kontakte zu Thüringen festgestellt. Die „Aktionsgruppe Weißenfels“ verfügt über Kontakte nach Thüringen, speziell zum Raum Hildburghausen. Darüber hinaus ist der Landesregierung bekannt, dass im Bereich der rechtsextremistischen Parteien in Bezug auf Großveranstaltungen zusammengearbeitet wird. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf gegenseitige Wahlkampfunterstützung . Ferner nehmen Mitglieder des NPD - Landesverbandes Sachsen -Anhalt an den jährlich in Thüringen stattfindenden rechtsextremistischen Veranstaltungen teil, u. a. am „NPD Eichsfeldtag“ in Leinefelde, an „Rock für Deutschland“ in Gera oder an Parteisitzungen der NPD in Kirchheim. Länderübergreifende Zusammenarbeit betreiben auch die „Jungen Nationaldemokraten “ (JN) sowie die „Europäische Aktion“ (EA), die bundesweit agieren. Durch ihre Strukturen (Landesverbände) bestehen grundsätzlich länderübergreifende Kontakte. So fand beispielweise der JN-Bundeskongress 2012 in Thüringen statt. Darüber hinaus ist der Landesregierung bekannt, dass regelmäßig Personen mit Fahrzeugen aus den Zulassungsbezirken Kyffhäuserkreis und Nordhausen bei Enrico Marx in Sotterhausen zu Gast sind. Zwei Untermieter von Enrico 4 Marx, die inzwischen mit Hauptwohnsitz dort gemeldet sind, stammen aus Thüringen . Zu Überschneidungen in der Mitgliederstruktur, zwischen den Organisationen in Sachsen-Anhalt und Thüringen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu gemeinsamen Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen der Landesregierung für das Jahr 2013 folgende Erkenntnisse vor: Datum Ereignis Teilnehmer 31.01.2013 Demonstration in Hildburghausen in Thüringen gegen Schließung einer Schule in Veilsdorf in Thüringen . U. a. Teilnehmer aus Weißenfels im Burgenlandkreis. 09.02.2013 Trauermarsch der „Freien Kräfte“ in Weimar in Thüringen aus Anlass des 68. Jahrestages der Zerstörung der Stadt Weimar während des Zweiten Weltkrieges. Motto: „Ehrenhaftes Gedenken“. Versammlungsleiter: Aus Dessau-Roßlau Teilnehmer: U.a. Mitglieder der AG Weißenfels , Region DessauRoßlau , Wittenberg, Bitterfeld -Wolfen 23.02.2013 Trauermarsch der „Freien Kräfte“ in Gera in Thüringen. Motto: „Ein Licht für Dresden“. U. a. Teilnehmer der AG Weißenfels 09.03.2013 Trauermarsch in Dessau-Roßlau zum 68. Jahrestag der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Motto: „Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945!“ Es wurden Fahnen mit folgenden Aufschriften mitgeführt: Freie Kräfte Sächsische Schweiz, Nordhausen, Aue sowie Plakate mit den Aufschriften: Freie Kräfte Niedersachsen/Ost, Freie Kräfte Sächsische Schweiz, AG Weimarer Land, Kameradschaft Leipzig/ Möckern. Teilnehmer: 220, darunter Teilnehmer aus Thüringen , Sachsen und Niedersachsen 23.03.2013 Mahnwache in Erfurt in Thüringen . Motto: „Gemeinsam gegen das Vergessen“. U. a. Teilnehmer der AG Weißenfels 5 Datum Ereignis Teilnehmer 13.04.2013 Trauermarsch der „Revolutionä- ren Nationalen Jugend Vogtland“ in Plauen in Thüringen. Motto: „Wir gedenken der deutschen Opfer des alliierten Bombenangriffes auf Plauen“. Teilnehmer: 170, darunter Teilnehmer der AG Weißenfels 01.05.2013 Aufzug in Erfurt in Thüringen. Motto: „ARBEIT RECHT FREIHEIT “. Teilnehmer: 340 stellv. Versammlungsleiter: Szeneangehöriger aus Weißenfels im Burgenlandkreis 05.05.2013 Kundgebung der Vereinigung „Bündnis Zukunft Hildburghausen “ in Hildburghausen in Thüringen . Motto: „Sozial geht nur national “. U. a. Teilnehmer der AG Weißenfels 08.05.2013 Lutherstadt Wittenberg, Protest gegen eine Kranzniederlegung auf dem Ehrenfriedhof der Lutherstadt Wittenberg, Motto: „8. Mai - Wir feiern nicht“. Teilnehmer: 25, darunter Teilnehmer aus Thüringen und Sachsen Redner: Szeneangehöriger aus Thüringen 06.07.2013 Kundgebung in Halle (Saale), Motto „WIR WOLLEN LEBEN – ZUKUNFT STATT EU WAHN!“. Teilnehmer: 100, Leiter: Szeneangehöriger aus Thüringen 06.07.2013 Spontanaktion in Weißenfels im Burgenlandkreis, aufgrund von Blockaden durch Linksextremisten während der Kundgebung in Halle (Saale). Teilnehmer: 70, Anmelder: Szeneangehöriger aus Thüringen 10.08.2013 „Sommerfest der NPD-In Bewegung – Das politische Fest der Nationalen, dem demografischen Wandel entgegentreten“ in Berga. Teilnehmer: 900, darunter Teilnehmer aus Thüringen . Anmelder: Mitglied des Thüringer NPDLandesverbandes . Der Versammlungsleiter , seine Stellvertreter sowie alle gemeldeten Ordner stammten aus Thüringen. 17.09.2013 Kundgebung in Magdeburg im Rahmen der NPD Deutschlandtour 2013. Teilnehmer: ca. 13 Anmelder: Thüringer NPDMitglied 17.09.2013 Kundgebung in Halle (Saale) im Rahmen der NPD Deutschlandtour 2013. Teilnehmer: ca. 13 Anmelder: Thüringer NPDMitglied 6 Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Sind die unter 1 der Landesregierung bekannt gewordenen Personen in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten? Wenn ja, um welche Delikte handelte es sich? Der Landesregierung sind Personen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen bekannt , die länderübergreifend zusammenarbeiten und in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten sind. Die dabei festgestellten Straftaten betreffen die Verbreitung von Propagandamitteln , das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch , Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung , Volksverhetzung und Sachbeschädigung. Neben diesen Verstößen wurden auch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und gegen das Waffengesetz festgestellt. 4. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse zu in den Nachbarländern poli- zeilich gemeldeten Personen, die in der Vergangenheit rechtsextreme Aktivitäten in Sachsen-Anhalt entfaltet haben? Wenn ja, um welche Aktivitäten handelt es sich? 5. Wurde im Zusammenhang mit den unter 4 genannten Personen und Aktivitäten Verbindungen und/oder Überschneidungen zu Strukturen in Sachsen -Anhalt festgestellt? Wenn ja, um welche handelt es sich? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Rechtsextremisten aus den benachbarten Bundesländern Niedersachen, Brandenburg , Sachsen und Thüringen treten in der Regel bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt auf. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über Kontakte zwischen einzelnen dem Bereich Rechtsextremismus zuzuordnenden Personen vor, die in erster Linie genutzt werden, um die gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen zu koordinieren. Vereinzelt treten diese Personen auch als Anmelder von bzw. Versammlungsleiter bei Kundgebungen, Demonstrationen, teilweise auch bei lokal unangemeldeten Veranstaltungen oder als Redner bei Trauermärschen sowie Gedenkveranstaltungen, z. B. für die Rathenau-Attentäter Fischer und Kern, bei Trauermärschen in Magdeburg und Dresden- „Aktionsbündnis gegen das Vergessen“, in Erscheinung. 7 Gleichwohl ist aber auch die Teilnahme an Kameradschaftsführertreffen, Kameradschaftsabenden , Liederabenden und szenetypischen Geburtstagsfeiern festzustellen. Länderübergreifende Zusammenarbeit betreiben auch JN sowie die EA. So fanden beispielweise der JN-Bundeskongress 2012 in Thüringen, einige KaderWochenenden (Fortbildungen) der JN in Sachsen und Vortragsveranstaltungen in Brandenburg statt. Bei der JN besteht darüber hinaus die Besonderheit, dass nahezu jedes Nachbarland Sachsen-Anhalts über einen Vertreter im JN-Bundesvorstand verfügt. So stammt der stellvertretende Bundesvorsitzende aus Niedersachsen; er ist derzeit in Sachsen aktiv. Der Bundesbildungsleiter und Beisitzer ist in Brandenburg wohnhaft. Bundesvorsitzender ist der in Sachsen-Anhalt wohnhafte Andy Knape. Michael Schäfer, ebenfalls in Sachsen-Anhalt wohnhaft, fungiert als Beisitzer. Eine gezielte, politisch-ideologische Zusammenarbeit zum Erreichen gemeinsamer Ziele ist nicht festzustellen. Zu rechtsextremistischen Aktivitäten, an denen auch Personen beteiligt waren, die nicht aus Sachsen-Anhalt stammen, liegen der Landesregierung für das Jahr 2013 folgende Erkenntnisse vor: Datum Ereignis Teilnehmer 09.03.2013 Trauermarsch in Dessau-Roßlau zum 68. Jahrestag der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Motto: „Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945!“ Es wurden Fahnen mit folgenden Aufschriften mitgeführt: Freie Kräfte Sächsische Schweiz, Nordhausen, Aue sowie Plakate mit den Aufschriften: Freie Kräfte Niedersachsen/Ost, Freie Kräfte Sächsische Schweiz, AG Weimarer Land, Kameradschaft Leipzig/ Möckern. Teilnehmer: 220, darunter Teilnehmer aus Thüringen, Sachsen und Niedersachsen 08.05.2013 Lutherstadt Wittenberg, Protest gegen eine Kranzniederlegung auf dem Ehrenfriedhof der Lutherstadt Wittenberg. Motto: „8. Mai - Wir feiern nicht“. Teilnehmer: 25, darunter Teilnehmer aus Thüringen und Sachsen Redner: Szeneangehöriger aus Thüringen 8 Datum Ereignis Teilnehmer 06.07.2013 Kundgebung in Halle (Saale). Motto: „WIR WOLLEN LEBEN - ZUKUNFT STATT EU WAHN!“. Teilnehmer: 100 Versammlungsleiter: Szeneangehöriger aus Thüringen 06.07.2013 Spontanaktion in Weißenfels im Burgenlandkreis, aufgrund von Blockaden durch Linksextremisten während der Kundgebung in Halle (Saale). Teilnehmer: 70 Anmelder: Szeneangehöriger aus Thüringen 10.08.2013 „Sommerfest der NPD-In Bewegung - Das politische Fest der Nationalen, dem demografischen Wandel entgegentreten“ in Berga. Teilnehmer: 900, darunter Teilnehmer aus Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern sowie aus Österreich. Anmelder: Mitglied des Thüringer NPDLandesverbandes . Der Versammlungsleiter, seine Stellvertreter sowie alle gemeldeten Ordner stammten aus Thüringen. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Sind die unter 4 genannten Personen in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten? Wenn ja, um welche Delikte handelte es sich? Der Landesregierung sind Personen aus den Nachbarländern und SachsenAnhalt bekannt, die länderübergreifend zusammenarbeiten und in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten sind. Die dabei festgestellten Straftaten betreffen die Verbreitung von Propagandamitteln , das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch , Nötigung, Beleidigung, Urkundenfälschung, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung. Neben diesen Verstößen wurden auch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und gegen das Waffengesetz festgestellt. 9 7. Ist es zutreffend, dass Herr W. nach Erkenntnissen der Landesregierung mit der Firma M. in einem Beschäftigungsverhältnis stand und/oder derzeit steht? 8. Welche Ausbildung und welchen Zugang zu Waffen hat/hatte Herr W. bei der Firma nach Erkenntnissen der Landesregierung? 9. Ist der Landesregierung bekannt, ob noch weitere Neonazis bei der Firma M. in einem Beschäftigungsverhältnis waren und/oder sind? 10. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit auf die Firma M. bei eigenen Veranstaltungen als Sicherheitsunternehmen zurückgegriffen? Sind Veranstaltungen, an denen Landespolitiker teilnahmen, durch diese Firma abgesichert worden? Die Fragen 7 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Mitteilung von Erkenntnissen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu c) zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 11. Liegen bei der Landesregierung Erkenntnisse zur Beschäftigung von neonazistischen Personen im sachsen-anhaltischen Sicherheitsgewerbe vor? Sieht die Landesregierung hier ein Gefahrenpotenzial? Private Wachschutz- und Sicherheitsunternehmen sind keine originären Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde. Auch erfolgt die Beobachtung von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene nicht vorrangig unter dem Aspekt ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Über die Zulassung von Personal für Wach- und Sicherheitsunternehmen entscheiden die zuständigen Stellen. Diese können gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Bewachungsverordnung (BewachV) i. V. m. § 34 a Gewerbeordnung (GewO) bei der entsprechenden Landesbehörde für Verfassungsschutz eine Abfrage veranlassen . Diese Möglichkeit ist optional und wird nur selten genutzt. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung keine Einschätzung hinsichtlich eines eventuellen Gefahrenpotenzials vornehmen.