Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2875 07.03.2014 (Ausgegeben am 10.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kompetenzagenturen und „Die 2. Chance“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8210 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Landesregierung ist bezüglich der beiden Programme „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) weder für die Erhebung noch für die Erfassung von Daten verantwortlich und kann insofern die Antwort nur in dem Umfang leisten, wie Angaben durch Rechercheergebnisse zusammengetragen werden konnten. 1. Welche Kompetenzagenturen und Standorte des Projektes „Die 2. Chan- ce“ existieren zum Stichtag 1. Februar 2014 in Sachsen-Anhalt? Bitte unter Angabe der jeweiligen Finanzierungsgrundlage (kommunale Förderung , Förderung durch das Jobcenter, o. Ä.) und der Angabe über die VZEs pro Standort zum Stichtag 1. Dezember 2013 und 1. Februar 2014. Das BMFSFJ hat die beiden genannten ESF-Programme über 2013 hinaus bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Damit ist allen Standorten die Chance gegeben, für weitere sechs Monate ESF-Mittel zu beantragen. Die bisherigen Zuwendungsempfänger wurden bereits vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufgefordert, einen vereinfachten Förderantrag für den Mittelbedarf in 2014 zu stellen. Eine nationale Kofinanzierung - die bisher durch die Kommunen geleistet wurde - ist weiterhin erforderlich. Fristende für die Antragstellung war der 15. Februar 2014. Da laut BAFzA zum Stand 13. Februar 2014 die bereits eingegangenen Anträge noch nicht abgearbeitet worden sind und weitere Anträge eingehen können, liegt eine verlässliche und verbindliche Übersicht zu den Kompetenzagenturen und den Standorten 2 der Projekte „Die 2. Chance“ derzeit nicht vor. Die Webseite http:www.jugendstaerken .de/standorte-jugend-staerken.html weist die Agenturen tagaktuell aus, gibt aber keine Informationen zum tatsächlichen Bewilligungsstand. Am 13. Februar 2014 sind dort für Sachsen-Anhalt folgende Kompetenzagenturen aufgeführt :  Kompetenzagentur Magdeburg JuKoMa  Kompetenzagentur Burgenlandkreis (Standort Naumburg)  Kompetenzagentur Verbund Jerichower Land/ Süd)  Kompetenzagentur Halle  Kompetenzagentur Landkreis Wittenberg  Kompetenzagentur Verbund Jerichower Land/ Nord)  Kompetenzagentur Altmarkkreis Salzwedel (Standort Salzwedel)  Kompetenzagentur Altmarkkreis Salzwedel (Standort Gardelegen)  Kompetenzagentur Burgenlandkreis (Standort Weißenfels)  Kompetenzagentur Burgenlandkreis (Standort Zeitz). Zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ werden nachfolgende Koordinierungsstellen ausgewiesen:  Koordinierungsstelle 2. Chance Saalekreis Merseburg  Koordinierungsstelle 2. Chance Burgenlandkreis  Koordinierungsstelle 2. Chance Stadt Halle/ Saale  Koordinierungsstelle 2. Chance Landkreis Harz  Koordinierungsstelle 2. Chance Landkreis Salzlandkreis 2. Wie viele Stellen im Rahmen der beiden Programme sind mit dem Auslau- fen der Bundesförderung Ende 2013 insgesamt in Sachsen-Anhalt gestrichen worden? Dazu liegen weder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben noch der Landesregierung entsprechende Angaben vor. 3. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, wie viele der be- troffenen Fachkräfte zum Stichtag 1. Februar 2014 arbeitslos gemeldet sind, ein Arbeitsverhältnis in Sachsen-Anhalt bzw. ein Arbeitsverhältnis außerhalb Sachsen-Anhalts eingegangen sind? Der Landesregierung liegen darüber keine Informationen vor. 4. Konnten ehemalige Mitarbeitende der Kompetenzagenturen bzw. von „Die 2. Chance“ einbezogen werden in den Aufbau regionaler Übergangsmanagementstrukturen , wie sie im Berufsbildungsbericht 2012 angeführt werden? Wenn ja, in welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gelang dies und in welchem Stellenumfang? Die Förderung des Aufbaus regionaler Übergangsmanagementstrukturen ist im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2015 vorgesehen.